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Diskussion zur Maut auf der A22 Lagos - spanische Grenze

diese Variante geht nicht mit portugiesischen Kennzeichen casabinse. Das geht nur mit deutschen Kennzeichen (also mit allen nicht portugiesischen Kennzeichen). Wer einen Leihwagen fährt, hat aber im Regelfall portugiesische Kennzeichen - und da kann man nur frühestens 2 Tage im Nachhinein bei der Post oder in einem Payshop bezahlen. Auf unserer Seite Maut-in-Portugal.info ist darüber alles haargenau beschrieben.
 
Eine Abbuchung von der Kreditkarte kann jederzeit rückgängig gemacht werden, falls sich die Vermietfirma damit schadlos halten will.

Also ich habe hier andere Erfahrungen gemacht: Hertz Portugal hat mir im April 2013 einfach eine "Super Cover" Versicherung draufgedrückt, obwohl ich ausdrücklich bei der Abholung sagte "no extras, as it's booked by Holidayautos". Dadurch verdoppelte sich der Preis meiner Anmietung (170€ statt 85€) - ich hatte daraufhin mein Kreditkartenunternehmen gefragt wie ich eine Abbuchung widersprechen kann?
Antwort:
- zuerst die erteilte Einzugsermächtigung des Kreditkartenunternehmens zurückziehen (Kosten je nach Girokonto/Bank 10-25€) -> "Rücklastschrift"
- dann umgehend auf das Konto der Kreditkarte den Betrag einzahlen, den man meint wirklich schuldig zu sein (also den ursprünglichen Betrag minus der Abbuchung von Hertz)
- in 99% der Fälle führt die Rücklastschrift aber sofort zur Sperrung der Kreditkarte
- Ausgang offen, weil du dem Auto-Vermieteter mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag praktisch Narrenfreiheit bestätigst!

Wegen unklarer Erfolgsaussicht und Zusatzkosten und weil ich die Karte einfach brauche und keine Lust auf eine neue Nummer danach hatte, hatte ich das nicht weiterverfolgt, sondern als "Urlaubsverfahrung" verbucht!

@Wolfgang: wie machtst du das mit dem Widerspruch bei KK-Umsätzen?
 
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die Karte wird umgehend gesperrt? Wenn man dem Kreditkartenunternehmen den Sachverhalt genau schildert, der zur Rücklastschrift führt, wird trotzdem die Karte sofort gesperrt? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Weil das würde das Kreditkartenwesen ad absudrum führen.
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die Mautexperten:
Ich war mit einem spanischen Mietwagen im Oktober dieses Jahres in Portugal unterwegs. Auf dem Rückweg bin ich dann über die Autobahn zurück nach Spanien (A25 wenn ich mich recht erinnere).

Nach der ersten elektronischen Erfassung bin an der Tankstelle raus und habe mir eine 20 Euro Tollcard gekauft und diese auch gleich per SMS aktiviert. Jetzt habe ich online meinen Saldo überprüft und stelle fest dass ich immer noch knapp 17 Euro Guthaben habe. Eine Rechnung über 16,75 Euro steht als "payment expired" markiert in meinem Konto.

Kann mir jemand sagen was das bedeutet? Ich habe eigentlich genügend Saldo und eine spätere Abbuchung über 3,12 Euro hat einwandfrei funktioniert.
Bin ich jetzt trotzdem im Verzug und kann bald mit Post rechnen?

So sieht mein Balance aus:

Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße David!
 
der Auszug hat das Datum 15.10.2014.
Das bedeutet nichts anderes, dass Du bis zum 15.10.2014 noch 16,75 Euro Mautguthaben hast und ab dem Tag (Oktober 2014) dieses Guthaben verfällt, falls es nicht genutzt wird.

Was mich etwas verwundert ist, dass dieses spanische Fahrzeug offenbar seitdem nicht mehr in Portugal mautpflichtig war, weil sonst wären die angefallenen Mautgebühren automatisch vom Guthaben abgezogen worden.

Was kannst Du jetzt machen?

Möglichkeit 1:
Du kannst die spanische Vermietfirma anschreiben, ob sie die Karte übernehmen will. Sollte der Verleiher nicht reagieren, so wirst Du wohl oder übel die Mautgebühren der nächsten Mieter, die damit in Portugal auf der Autobahn fahren, finanzieren bzw. - falls bis 15.10.14 keiner mit dem Wagen über die Grenze fährt - wird das Guthaben im Oktober 2014 verfallen.

Möglichkeit 2:
Du kannst diese Tollcard auch auf ein anderes ausländisches Kennzeichen übertragen. Das geht sogar online.
Wenn Du z. B. jemand in Deinem Bekanntenkreis oder hier im Forum findest, der Dir die Karte für 10 Euro abkauft, dann hast Du zwar 6,50 Euro verloren, aber noch 10 Euro gerettet. :pirat: Es muss natürlich die gleiche Klasse sein, also PKW auf LKW kann nicht übertragen werden.



Ich würde es auf alle Fälle versuchen, mit der Vermietfirma einen Konsenz zu finden.
 
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe das Fahrzeug in Santander angemietet und dort auch wieder abgegeben. Ich bin damit 3 Wochen quer über die Halbinsel getuckert. Daher wundert mich nicht, dass bis dato keiner mehr das Fahrzeug Richtung Portugal bewegt hat.

Trotzdem kann das ja mit dem Guthaben nicht hinkommen. Ich habe 20 Euro aufgeladen, für meine Fahrstrecke kommt laut Mautrechner ein Betrag von 19,55 Euro zusammen. Hier in der Abrechnung gibt es noch eine Zusatzgebühr von 0,32 also ein Gesamt von 19,87 Euro. Passt also alles. Dann kann ich ja unmöglich noch ein Guthaben von 16,75 Euro haben.

Wie schon geschrieben, wird mir bei der Maut von 16,75 Euro der Status "payment expired" angezeigt (wenn ich mit der Maus über die Sanduhr mit dem roten Kreuz fahre). Folglich schliesse ich daraus, dass ich diese Maut nicht bezahlt haben soll obwohl ich eine Tollcard mit ausreichend Guthaben habe.
Hatte gehofft, dass hier schon jemand ähnlich Erfahrung gemacht hat. Ich möchte ein Ticket wegen Mautprellen eigentlich vermeiden ;-)

Viele Grüße
David

PS: Ein Übertragen auf ein anderes Fahrzeug wäre kein Problem, ich habe genügend Freunde in Spanien die immer mal wieder nach PT fahren. Aber rein theoretisch gibt es ja nichts zum übertragen.
 
hm... da habe ich wohl nur flüchtig gelesen. Sorry
Da kommt auch noch meines Wissens eine Abrechnungsgebühr pro Mautstelle dazu, das sind in Deinem Fall 2 € (Höchstgrenze). Somit sind die 20 Euro knapp überschritten. Ich würde an Deiner Stelle gar nichts tun und einfach abwarten. Ich glaube das nicht, dass die wegen 1,50 Euro den spanischen Autovermieter anschreiben.
 
Okay, dann warte ich mal ab was sich daraus noch ergibt. Sollte sich jemand bei mir melden werde ich es hier auf jeden Fall mal posten. Vielleicht hilft es ja zukünftig jemand anderen.

Vielen Dank für deine Mühe!!!

David!
 
Ich sehe das ganz anders.

20 Euro aufgeladen, 2,88 plus 0,32 Euro verbraucht - ergibt einen Saldo (Balance) von 16,88.

Die 16,75 Euro Mautgebühren für die folgende Strecke sind für mich bis Dato noch nicht abgebucht worden.
 
Hallo Doris,

das stimmt. Die Frage ist nur wieso und warum diese Strecke jetzt als "payment expired" markiert ist.

Eine mögliche Erklärung wäre dass tatsächlich wie von Wolfgang angenommen noch 2 Euro Gebühren dazukommen und dann für die Gesamtsumme das Guthaben nicht ausreichen würde.
Komisch finde ich nur dass dann nicht bis zum maximalen Betrag abgebucht wurde, sondern gar nichts. Schliesslich durchfährt man immer kleine Teilstrecken die sich aufsummieren und würde ich theoretisch nur die letzten Teilstrecken "schuldig" bleiben und nicht komplette Strecke über fast 200km.
 
Komisch finde ich nur dass dann nicht bis zum maximalen Betrag abgebucht wurde, sondern gar nichts. Schliesslich durchfährt man immer kleine Teilstrecken die sich aufsummieren und würde ich theoretisch nur die letzten Teilstrecken "schuldig" bleiben und nicht komplette Strecke über fast 200km.

Das wäre logisch aber widerspricht damit dem gesamten Mautsystem. Es ist häufig in portugiesischer Software so, entweder es hat etwas den Status bezahlt (komplett) oder nicht bezahlt (egal, wie viel fehlt, auch wenn es nur ein Cent wäre).

Du kannst jetzt den Betreiber der Strecke anschreiben und um Klärung bitten (oder dessen Service-Hotline) anrufen. Ich denke, das wird nichts Brauchbares bringen. Einen Versuch wäre es aber allemal wert, zumal Du dann im Zweifelsfall beweisen kannst, dass Du Dich um korrekte Bezahlung bemüht hast. Eine Klage in Deutschland wäre danach höchst unwahrscheinlich bis unmöglich.
 
Beim Lastschriftverfahren geht es hier ja genauso. Hast Du noch 19,00 Euro auf Deinem NICHT- Gehaltskonto und die Lastschrift beträgt 19,01 Euro ist die Abbuchung geplatzt.

Ich würde mich da schlau machen.
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe mal eine Mail an den Kundenservice geschrieben. Mal sehen was herauskommt.
 
Kurzes Update...eine Ana Vanessa hat sich sehr nett bei mir gemeldet und wollte eine Kopie der tollcard um dem Problem nachzugehen :)
Ich bin mal gespannt, ich hätte nicht so schnell mit einer Antwort gerechnet.
 
Gute Frage :) Sie hat das Kennzeichen und sonst auch alle Daten aus dem Screenshot. Glücklicherweise hatte ich die Originalkarte noch aufgehoben weil ich dort die Zugangsdaten zum Onlinebereich notiert hatte.
 
16681843ml.png
 
Kleines Update wieder von mir :)
Die Dame von CTT hat mir geantwortet, dass zu der Maut von 16,75 noch die administrativen Gebühren dazukommen würden und deswegen wurde nichts abgebucht. Die erste Vermutung von Wolfgang ist also richtig ;-)
Sie hat mir eine Email von der Betreiberfirma gegeben und ich solle mich dort mal melden wie das Problem gelöst werden kann. Habe ich jetzt mal gemacht.

Natürlich kann man jetzt sagen, ich habe mich im Vorfeld nicht umfassend informiert und bin an der Situation selber schuld. Doch muss ich sagen, dass dieses System irgendwie undurchdacht ist. Ich habe an der Tankstelle ein Informationsblatt bekommen auf dem alle Teilstrecken mit Gebühren angegeben wurde. Dazu noch was die Gesamtstrecke kostet. Ebenfalls im Online-Mautrechner kommt nur die Summe von 16,75 Euro raus und auch die Dame von der Tankstelle sagte mir dass 20 Euro bis nach Spanien reichen. Ich habe keinen Hinweis auf diese Zusatzgebühren gefunden, zumindest nicht in Nicht-portugiesischer Sprache. Wie soll ich eine Prepaidkarte aufladen wenn ich im Ende nicht wirklich weiss wie viel die Maut kosten wird (und die Portugiesen die mir die Karte verkaufen auch nicht).

Naja, mal schauen was mir die Betreiberfirma antwortet :)
 
Das nimmt jetzt schon lustige Formen an.
Ich habe gerade eine Email vom Betreiber erhalten in der er mir dankt, dass ich freiwillig bereit bin mein Mautvergehen zu begleichen. Dazu soll ich nur meine kompletten persönlichen Daten und Passnummer mitteilen und mir würde danach eine Rechnung sowie die Möglichkeiten diese zu begleichen per Email zugeschickt :confused:

Es ist ja schon komisch, dass man mir die Summe und die Zahlungsmethoden erst nach meiner Identitätspreisgabe mitteilen möchte. Aber so einfach mache ich es denen dann doch nicht.

Zum Schluss wurde ich noch darüber aufgeklärt, dass ich in Zukunft eine der auf portugaltolls.com aufgeführten Zahlungsmethoden benützen müsse :confused::confused: Ich habe doch nichts anderes getan...

Ich habe die Betreiberfirma nochmals auf mein immer noch vorhandenes Guthaben auf meiner Prepaidkarte hingewiesen, zusammen mit dem Angebot nochmal 5 Euro aufzuladen. Wenn sie nicht in der Lage sind es von dort abzubuchen, dann lasse ich es auf mich zukommen und sie sollen mir die Rechnung nach Deutschland schicken wenn sie meine Adresse von der Mietwagenfirma bekommen haben.
 
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So in etwa habe ich mir das vorgestellt. Um das mal aufzuklären, bzw. die Zusammenhänge dieses Musterbeispiel an Bürokratismus- Logik aufzuzeigen:

Mauterfassung und Mautabrechnung wird von 2 unabhängig voneinander tätigen Firmen ausgeführt:

1. Die Mautbetreiberfirma
Sie registriert die angefallene Maut. Da eine aktive Tollcard existiert, ist die Abrechnung jetzt Sache der portugiesischen Post. Diese bekommt den Betrag des Mautbetreibers mitgeteilt. Der Vorgang ist für die Betreiberfirma erledigt.

2. Die portugiesische Post
Tollcard Abrechnungen sind Dienstleistungen und für diese Dienstleistung werden unabhängig von den Mautgebühren des Mautbetreibers Postgebühren verlangt (was nirgendwo steht bzw. nachzulesen ist, wenn man die Tollcard kauft).

Die Post wiederum verlangt für ihre Dienstleistung 0,26 Cent Abrechnungsgebühr pro Mauterfassungsstelle, höchstens jedoch 2,06 € pro Gesamtfahrt. Wenn jetzt durch diese Gebühren die Gesamtvorauszahlung der Tollcard auch nur um 1 Cent überschritten ist, behandelt das System die gesamte letzte Fahrt als unbezahlt. Das ist genau so, wie wenn eine Bank einen Scheck über 1000 € nicht einlöst, wenn auf dem Konto nur 999,99 € Guthaben vorhanden sind. Und genau so geht die Post bei der Abrechnung der Tollcard vor.

Es wird also die letzte Fahrt in der Gesamtheit nicht als Zahlung verbucht und die Abrechnung sieht jetzt folgendermaßen aus:

Die Mautgebühr der letzten Fahrt beträgt beispielsweise 12,50 €.
Guthaben auf der Karte 13,30 €.

Durch die Gebühren der Post mit 2,06 € wird das Vorauszahlungsguthaben jetzt überschritten.
Die Fahrt über 12,50 € wird als unbezahlt gewertet und die Tollcard hat ein weiter bestehendes Guthaben von 13,30 € minus 2,06 € Gebühren = 11,24 € für weitere Fahrten auf Mautstrecken.

Schachsinn, oder?
 
Totaler Schwachsinn!
Ich hatte leider noch das Pech, dass ich durch zwei verschiedene Mautbetreiber-Zonen gefahren bin. Zuerst mit einem Betrag von 16,75 und dann eine halbe Stunde später knapp 2 Euro. Leider haben sie aber nicht der Reihe nach abgerechnet sondern zuerst meine letzte Maut mit 2 Euro um dann festzustellen, dass der große Betrag (den ich auch zuerst abgefahren bin) nicht mehr abgebucht werden kann. Doppelt Pech gehabt, den eigentlich würden wir über viel weniger reden...
 
die haben korrekt der Reihe nach abgerechnet. Nämlich in der Reihenfolge, wie es der Post gemeldet wurde. Der Betreiber mit den 2 Euro war offensichtlich schneller als der Betreiber mit den 16 Euro. Böse Absicht ist das nicht, nur unausgereifte und an der Praxis vorbei programmierte Software. Es fällt in der Tat sehr schwer, diese brillante Logik hinter der Maut zu verstehen.
 
Vielen Dank nochmal für deine Ausführungen Wolfgang.
Damit verstehe ich auch die Antwort die ich mittlerweile nochmal von portvias bekommen habe. Weil ich ja auf eine Bezahlung mit der tollcard bestehe, soll ich mich jetzt wieder an ctt wenden (die mich ja an portvias verwiesen haben). Trotzdem will man immer noch , dass ich meine komplette Adresse und Reisepassnummer bekannt gebe damit man mir dann die notwendigen Unterlagen per Email schicken könne. Vorher will man mir nicht die Höhe der geschuldeten Maut und auch nicht wie diese begleichen kann mitteilen. Das ist doch total seltsam.

Mir ist das alles etwas zu undurchsichtig und werde sicherlich nicht meine persönlichen Daten an irgendeine Mautbetreiberfirma schicken. Daher lasse ich es jetzt erstmal ruhen und warte darauf, dass mir in Deutschland dann die Strafe zugestellt wird. Sollte dies wirklich geschehen wird sie natürlich deutlich höher ausfallen, aber das bezahle ich dann auch.
 
also:
die Betreiberfirma hat jetzt wieder den schwarzen Peter, weil die Post die Fahrt als unbezahlt zurückgegeben hat. Ich denke nicht, dass jetzt eine Halteranfrage in Deutschland gemacht wird. Du hast alles mögliche versucht - und bezahlt hast Du auch fast korrekt. Also warte in Ruhe ab, ob noch etwas nachkommt. Wenn, dann sind das zusätzlich nur 0,30 € Mahngebühr pro Erfassungsstelle und es ergeht die Aufforderung, innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Gegen diesen Bescheid kannst Du Einspruch erheben, was ich auf jeden Fall machen würde (hebe Dir alle Unterlagen auf). So teuer wird es also zunächst mal nicht.

Wenn Du nicht bezahlst und die Frist einfach verstreichen lässt, dann erst wirst Du in Abwesenheit zu 75,00 € Strafe verdonnert, die zusätzlich zu den jetzt wesentlich höheren Strafgebühren (bis zum 25 fachen der geschuldeten Maut maximal 125 €) kommen. Da wärst Du mit ca 250 € dabei. Ich bin mir aber relativ sicher: da kommt nichts mehr. Das Einzige was passieren könnte, wenn Du innerhalb der nächsten 3 Jahre mit dem Fahrzeug wieder in Portugal bist, dass die Polizei bei einer Kontrolle sofort an Ort und Stelle kassiert.

Ich habe jetzt bei meiner Seite Maut-in-Portugal.info nochmals intensiver nachgesehen. Die Post erhebt für Tollcards tatsächlich pro Mauterfassungsstelle 0,26 € plus IVA (Mwst) - also 0,32 €. Nachzulesen [DLMURL="https://www.ctt.pt/fectt/export/sites/default/ctt/particulares/servicos_financeiros/portagens/ajuda/download/2013/guia_consulta_rapida.pdf"]ganz offiziell hier[/DLMURL] - oder mit meiner deutschen Übersetzung hier (nur das sieht kein Tourist, wenn er an der Autobahntankstelle oder im Postamt diese Karte kauft). Da 0,60 € Gebühren fällig werden, meint natürlich jeder, damit sind jetzt alle Gebühren abgegolten. Wie wir sehen, ist das ein Trugschluss.

Das Mautsystem ist so umfangreich geworden, dass ich auch nicht immer alles sofort aus dem Stegreif weiß. Sorry, dass ich nicht sofort die präzise Antwort hatte. Ich denke aber, Du hast jetzt die umfassendste Information, die Du im deutschsprachigen Internet zu diesem Thema bekommen kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe gerade gelesen, dass es auf São Miguel/Azoren eine Autobahn gibt (Strecke: Aeroporto de Ponta Delgada - Lagoa), die die einzige Autobahn der Azoren sein soll. Ist diese mautpflichtig?

Ich freue mich so sehr auf meinen ersten Azorenurlaub am kommenden Samstag! :)
 
Ich habe gerade gelesen, dass es auf São Miguel/Azoren eine Autobahn gibt (Strecke: Aeroporto de Ponta Delgada - Lagoa), die die einzige Autobahn der Azoren sein soll. Ist diese mautpflichtig?

Ich freue mich so sehr auf meinen ersten Azorenurlaub am kommenden Samstag! :)

die Autobahnen auf den Azoreninseln kosten nichts!!

Weder auf S.Miguel, noch auf Terceira! Wobei Autobahn nur teilweise stimmt, Schnellstraße ist besser gesagt -

Tux, da kannste rauf und runter fahren so oft du willst!

Tip: am Ende der Autobahnstrecke an der Nordküste S. Miguel hat es eine Tee-Fabrik (dort kannst du Tee probieren und kaufen, sehr schön gemacht) Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
 
Wir hatten keine Tollcard, sondern die Mautgebühren werden von der Visakarte abgebucht. Bis jetzt wurde noch nichts abgebucht.
Angefallen sind die Gebühren im Oktober.
Dauert das immer so lange ?
Vergessen wird das doch bestimmt nicht.
 
Das kann durchaus sein. Abbuchungen frühestens nach 2 Wochen und bis zu 5 Monaten sind schon vorgekommen.
 
bis heute 1.1.2014 ist weder vom Vermieter noch von der Autobahngesellschaft was gekommen - hat sich wohl erledigt?
 
Hallo zusammen,
ich fahre dieses Jahr mit dem Wohnwagen-Gespann über Spanien und von Sevilla kommend auf der A22 nach Portugal. Erster Stop wird ein Campingplatz in Lagos sein.
Im Verlauf einer etwa 4 Wochen-Reise werde ich die gesamte Westküste Portugals hochfahren. Auf Maut- oder anderen Landstraßen, die keiner Maut unterliegen.
Ich weiß, dasss es div. Mautsysteme in Portugal gibt, habe gerade viel im Forum darüber gelesen.
Das EASYToll-System mit autom. Belastung meiner Kreditkarte wäre das, was ich für mich auf der Reise ohne elektronische Geräte herausgefiltert hätte.
Wobei mir das Problem von Wolfgang und der evt. nicht korrekten Abrechnung schon noch Gedanken macht.
Ich werde auf dem PKW einen Radträger mit zwei Rädern transportieren, die ggf. wie die Kajaks von Wolfgang eine falsche Fahrzeugkategorie auslösen. Mein Ford Galaxy sollte in die Klasse 1 fallen, an der Vorderachse beträgt die Höhe bis zur Motorhaube 1,05m. Oder wie wird die Höhe sonst gemessen?

Ich bitte um Info, ob für meine Reise das EASYToll-System das richtige ist. Und ob mein Gespann in die Fahrzeugkategorie 1 einzustufen ist.
Danke und liebe Grüße aus München
Ingo (der gerade an der diesjährigen Urlaubsreise feilt)
 
Hallo Ingo
Du hast das schon richtig recherchiert. EasyToll ist gültig für maximal 30 Tage. Wenn der Aufenthalt doch länger sein sollte, kann nach dieser Zeit eine TollCard in einem Postamt, einer Autobahntankstelle oder in einem Payshop gekauft werden. Der Ford Galaxy ist Klasse 1 und das wird auch keine Probleme geben, weil die Fahrräder nicht über die Vorderachse hinausstehen wie z. B. bei einem Kajak.
 
Da es immer wieder zu Anfragen bei unserer für Mautfragen eingerichteten Seite

http://www.Maut-in-Portugal.info

kommt bezüglich
Zahlungsaufforderungen für nicht getätigte Mautzahlungen aus 2011 und später

möchte ich heute einen kurzen Überblick geben, wie sich die Rechtslage derzeit verhält. Dieser stellt keine anwaltschaftliche Rechtsberatung dar, sondern ist eine persönliche Interpretation aus dem im Internet gefundenen Gesetze und Ausführungen zu dieser Problematik. Deshalb ist diese Auskunft ohne Gewähr und es muss jeder selbst für sich entscheiden, was er macht.

Handelt es sich um eine "normale Zahlungsaufforderung" des Mautbetreibers bzw. eines beauftragten Inkassobüros?
(auch nach 3 Jahren ab Mautpassage kommen solche Briefe an den Fahrzeughalter - meist auf portugiesisch)

Grundsätzlich muss Sie zunächst der Mautbetreiber (bzw. ein beauftragtes Inkassobüro) auf Deutsch anschreiben (bzw. angeschrieben haben) und seine ausstehende Maut mit Mahngebühren zur Zahlung auffordern. Geschieht dies, wie meistens auf Portugiesisch, so können Sie diese Aufforderung ignorieren, sie ist rechtlich nicht bindend. Die geforderten Beträge sind dabei meist nur geringfügig höher als die Maut selbst und Sie können das bezahlen und haben danach Ihre Ruhe. Müssen tun Sie das jedoch nicht. Dann kann es (und wird es) passieren, dass ein portugiesisches Gericht eine Strafe von zusätzlich 75 € plus weiteren Strafgebühren in Ihrer Abwesenheit verhängt und Deutschland um Amtshilfe zur Vollstreckung bittet.

Handelt es sich bereits um eine rechtskräftige Vollstreckung?
Prüfen Sie zuerst, ob es ein Schreiben einer Inkassostelle oder eines sonstigen Amtes ist oder ob die Vollstreckung vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn angeordnet wurde. Das Schreiben muss bindend ebenfalls auf Deutsch verfasst sein. Ist die Zahlungsaufforderung und Androhung der Vollstreckung nicht vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn bzw. einer von diesem Amt bevollmächtigten deutschen Behörde, so ist die Aufforderung rechtlich nicht bindend. Sie müssen nicht bezahlen. Ein kurzes Schreiben Ihres Anwaltes wird dem Spuk schnell ein Ende bereiten, wenn Sie auf "Nummer Sicher" gehen wollen.

Unter welchen Voraussetzungen wird in Deutschland vollstreckt ?
Grundlagen der Vollstreckung:
Zuständige Behörde für die Prüfung und die Durchführung der Vollstreckung ist in Deutschland allein das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn.

1. Es muss ein Betrag von mindestens 70 Euro sein (Geldstrafe plus Verfahrenskosten) - das wird durch die hohen Strafgebühren im Regelfall immer erreicht
2. Der Verstoß muss vorher schriftlich in einer verständlichen Sprache eingefordert worden sein (also auf Deutsch)
3. Die einzutreibende Summe verbleibt grundsätzlich in Deutschland und geht nicht nach Portugal.
4. Die im Ausland praktizierte generelle Haftung des Fahrzeughalters gilt in Deutschland nicht. Man kann deshalb widersprechen. Achtung: Beruft man sich darauf, dass man nicht der Fahrer war, so muss der Widerspruch bereits vorher in Portugal geschehen und wegen der hier geltenden Halterhaftung abgelehnt worden sein. Das ist in der Regel nie der Fall, weil Ihnen normalerweise keine Information von dem Strafverfahren gegeben wurde.

Sollten Sie Zahlungsaufforderungen von einem Inkassobüro erhalten, so sind diese rechtlich nicht bindend, egal ob das Schreiben auf Portugiesisch oder auf Deutsch ist. Nur Zahlungsaufforderungen vom Bundesamt für Justiz sind vollstreckbar.

Falls Sie eine Aufforderung eines Amtes bekommen, so prüfen Sie, ob diese Aufforderung zur Vollstreckung vom Bundesamt für Justiz kommt. In diesem Fall sollten Sie zahlen, weil die Vollstreckung sonst rechtskräftig wird. In allen anderen Fällen müssen Sie nicht bezahlen. Sie können das natürlich - unabhängig von der Rechtslage, tun - und haben dann wahrscheinlich Ruhe. Diese Entscheidung treffen alleine Sie. Ein Anwalt wir Ihnen gerne helfen.
 
Gute Übersicht - Danke gute Arbeit!

Was ich nicht ganz akzeptieren kann:
Wenn Sie innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist wieder in Portugal sind und kontrolliert werden, wird sofort kassiert, da Sie aktenkundig sind.

Es gibt tausende Lieschen Müller in Deutschland - woher wir der Polizist in PT wissen, daß das Lieschen genau die Müllerin ist, die letzes Jahr die Maut geprellt hat?

Im Mietvertrag steht die aktuelle Adresse - sollte der Mautpreller mittlerweile umgezogen sein, oder fährt eben die Folgejahre der Partner das Auto.

Also will nur sagen: ganz so einfach ist es nicht für die Polizei in PT, an Ort und Stelle nachzuweisen, daß "gesuchte" Person diejenige ist, die eben angehalten wurde.

Ich wurde bisher nur angehalten, weil ich auf leerer Autobahn einen Poliziisten (im Zivilauto) überholt hatte.....
 
in Portugal gilt die Halterhaftung. Also ist nur das Kennzeichen ausschlaggebend, dass das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden kann, egal wer fährt. Der Fahrer bleibt straffrei, aber der Halter ist der Haftende und muss das Fahrzeug auslösen, weil es in solchen Fällen sofort konfisziert wird.
 
in Portugal gilt die Halterhaftung. Also ist nur das Kennzeichen ausschlaggebend, dass das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden kann, egal wer fährt. Der Fahrer bleibt straffrei, aber der Halter ist der Haftende und muss das Fahrzeug auslösen, weil es in solchen Fällen sofort konfisziert wird.

verrstehe die Logik nicht: ich bekomme einen Strafzetteln, den ich nicht bezahle in DE und es passiert gar nichts - wenn ich nach PT einreise und kontrolliert werde, muss ich bezahlen?

Woher will die Polizei in PT wissen, daß Lieschen Müller, das Lieschen ist, das vor weniger als 5 Jahren einen Straftettel nicht bezahlt hat, wenn Lieschen Müller mittlerweile umgezogen ist? Im Strafzettel war nur Name und Adresse - keine ID-Nummer oder Reisepass - also wie wollen die das nachweisen?

Ähnlcihes hatte ich in Finnland: 300€ wegen nicht-anhalten am Zebrastreifen - nie bezahlt - nie was passiert, weil ich bei Passkontrolle immer den Pass vorgezeigt habe (keine Adresse) und beim "nicht anhalten" bei der Polizei den ID...
 
Wir reden jetzt schon von einem deutschen Fahrzeug, was vor Jahren in Portugal die Maut nicht bezahlt hat, ja? Weil da machen die das ganz einfach: Es gilt in Portugal bekanntlich portugiesisches Recht - und das sagt aus, der Halter musst beweisen, dass er nicht gefahren ist - nicht die Polizei. Die stellt lediglich den Halter des Kennzeichens fest und der hat zu bezahlen. Weil Du das im Regelfall nichts belegen kannst, wird schlimmstenfalls bei Nichtzahlung das Fahrzeug konfisziert.
 
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