Schwachsinn, was du hier verzapfst
geht es auch sachlich?
1. Geburtstdatum des Mieter wird nicht weitergegeben an die Behörden, das kann ich mir nicht vorstellen
Die bekommen natürlich alle Daten, weil die Mietwagenfirma eine Kopie des Mietvertrages an das portugiesische Gericht schicken muss, um als Halter des Fahrzeuges selber straffrei davonzukommen
Die dt. Behörde (BfJ) lässt nur zum Vollzug zu, was bei uns auch strafverfolgbar wäre: Halterhaftung gibt's bei uns nur bei "ruhendem" Verkehr -
Das Argument: "ich bin nicht gefahren" muß bereits vorher im Land des Deliktes aktenkundig sein und die GNR oder ein Gericht diese Tatsache aufgrund der portugiesischen Gesetzgebung wegen der hier geltenden Halterhaftung negativ bewertet haben. Das ist in Praxis aber so gut wie nie möglich, weil 1. der Halter des Fahrzeuges in Portugal nicht am selben Tag des Mautprellens freiwillig zur Polizei geht und mitteilt, er sei nicht selbst gefahren - und 2. die Beweisfotos der Mauterfasssungsstellen eindeutig den gefahrenen Personen zuzuordnen sind.
zeig mir ein Foto von einer etoll Mautstelle, das den Fahrer zeigt - Beweise!!
Wenn auf so einem Bild innerhalb von hundertstel Sekunden das Kennzeichen (auch nachts mit Scheinwerferlicht) genau erkannt wird, dann ist der Kopf des Fahrers ja wohl auch kein Problem, oder? Wie soll ich so ein Bild bekommen? Soll ich in Portugal zum Gericht und bitten mir einmal so ein Bild zu zeigen?
Und damit ist jetzt genug mit Stammtischparolen. Sie werden deshalb nicht richtiger, wenn sie mehrmals wiederholt werden. Es soll bitte jeder Fahrer so machen, wie er das für richtig hält und selber entscheiden, ob er dann bezahlt oder nicht. Einfach pauschal behaupten, man muss grundsätzlich in Deutschland nicht bezahlen, geht nicht.
Nochmals zum Mitschreiben: Wenn der Bescheid von BfJ kommt - also NICHT von einer Inkassostelle, dann ist man gut beraten, durch Zahlung eine Vollstreckung zu verhindern. Es
muss dabei aber vorher ein Einschreiben in deutscher Sprache vom Betreiber der Maut gekommen sein, auf das nicht reagiert wurde. Sollte das nicht der Fall sein, so hat ein Widerspruch gegen den Bescheid wahrscheinlich sehr großen Erfolg. Damit ist das Thema - denke ich - durch