UPDATE: 15. Januar 2021
Der Ausnahmezustand wurde verschärft und gilt zunächst für 4 Wochen. In 14 Tagen werden die aktuellen Zahlen neu bewertet.
Es gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie im März / April 2020, also nahezu wieder ein kompletter Lockdown aber mit Ausnahme der Schulen. Home-Office ist - wann immer möglich - jetzt zwingend vorgeschrieben.
Behördlich kann punktuell angeordnet werden:
Körpertemperaturmessungen mit nicht-invasiven Mitteln (ohne Körperkontakt)
am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen, öffentlichen Transportmitteln, kommerziellen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen. Bei Weigerung zur Messung oder bei einer Temperatur über 38° wird der Zutritt verweigert.
Die Geldbußen bei Verstößen werden verdoppelt
Quelle: https://lissabon.city/lockdown-in-portugal-2021/
Fachkräfte des Gesundheitswesens dürfen während des Lockdowns nicht kündigen und ihnen dar nicht gekündigt werden.
Auch Tierärzte können öffnen.
Bars, Clubs, Diskotheken u.ä. bleiben weiterhin geschlossen.
Regeln für geöffnete Geschäfte
Der Zutritt von Kunden ist auf maximal 5 Personen pro 100 qm beschränkt.
Öffnungszeiten bis maximal 20 Uhr
Der Verkauf von Alkohol ist nach 20 Uhr verboten.
Die portugiesische Bahn hat für Langstreckenverbindungen allerdings einen eingeschränkten Sonderfahrplan in Kraft gesetzt.
Fußball, sportliche Wettkämpfe, Meisterschaften
Fußballspiele der Nationalmannschaft sowie der 1. und 2. Liga können ohne Publikum stattfinden. Gleiches gilt für andere Profi-Sportarten. Wettkämpfe in unteren Ligen und im Amateurbereich sind hingegen nicht gestattet.
Individualsport im Freien
Einzelne sportliche Aktivitäten, z.B. Joggen, sofern sie im Freien oder auf Sportgeräten im Freien ausgeübt werden, sind erlaubt. Dafür darf die eigene Wohnung verlassen werden. Es gelten Abstandsregeln. Sportstätten, die sich in geschlossenen Räumen (Sporthallen u.ä.) befinden, dürfen nicht genutzt werden. Individualsport im Freien ist erlaubt, z.B. Golf, Tennis, Fitness-Parcours. Jedoch kein Mannschaftssport / -training, keine Wettkämpfe (außer Profi-Sportler). Um Individualsport auszuüben, darf auch mit dem Auto angereist werden.
Im Wortlaut ist zudem der „Genuss von Momenten im Freien“ die Rede. Dafür darf allerdings keine Anfahrt erfolgen. Vielmehr ist dies nur im Wohnumfeld möglich. Wer demnach in fußläufiger Entfernung von Stränden wohnt, darf dort auch einen Spaziergang machen oder für einen „Moment“ ein Sonnenbad nehmen.
Religiöse Veranstaltungen
Messen, Gottesdienste oder ähnliche religiöse Veranstaltungen können gemäß den Vorgaben der Gesundheitsbehörde DGS stattfinden. Seit 21.1.2021 ist das ebenfalls untersagt.
Beerdigungen
Es gibt keine einheitlichen Bestimmungen. Enge Verwandte müssen zu Beerdigungen zugelassen werden. Darüber hinaus können die lokalen Behörden entsprechend den lokalen Bedingungen Einschränkungen hinsichtlich der maximalen Anzahl der Trauergäste vornehmen.
Privatfahrzeuge mit mehr als 5 Sitzplätzen dürfen maximal zu 2 Dritteln belegt werden. Alle Insassen müssen eine Maske tragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten, bei denen alle Insassen einem Hausstand angehören.
Es gibt keine Einschränkungen im Bewegungsradius, wenn aufgrund der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen die Wohnung verlassen wird.
Es gibt keine zeitlich begrenzten Ausgangssperren, zu denen die Wohnung aufgrund der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen nicht verlassen werden darf.
Am Wochenende 23. auf 24. Januar gilt:
Unter der Woche müssen alle Einrichtungen spätestens um 20 Uhr schließen
Besuch von Stränden, öffentlichen Parkanlagen usw. wird begrenzt bzw. verboten. Die Entscheidung obliegt den Gemeinden.
Kindergärten, Schulen und Universitäten sind bis Anfang März geschlossen
Der Ausnahmezustand wurde verschärft und gilt zunächst für 4 Wochen. In 14 Tagen werden die aktuellen Zahlen neu bewertet.
Es gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie im März / April 2020, also nahezu wieder ein kompletter Lockdown aber mit Ausnahme der Schulen. Home-Office ist - wann immer möglich - jetzt zwingend vorgeschrieben.

Für Wohnmobile:
Ein Wohnmobil oder ein Van ist kein Haus und auch keine Wohnung. Nachdem die Campinplätze und öffentlichen Stellplätze geöffnet bleiben, können Sie sich aber dort aufhalten und sich im Rahmen der von der Ausgangssperre genehmigten Ausnahmen bewegen. Das Übernachten außerhalb der öffentlichen Übernachtungsplätze ist weiterhin verbotenBehördlich kann punktuell angeordnet werden:
Körpertemperaturmessungen mit nicht-invasiven Mitteln (ohne Körperkontakt)
am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen, öffentlichen Transportmitteln, kommerziellen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen. Bei Weigerung zur Messung oder bei einer Temperatur über 38° wird der Zutritt verweigert.
Diagnostische Tests (Schnelltests)
beim Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, Wohnheimen (Altenheimen etc), bei Ein- und Ausreise in das Staatsgebiet - auf dem Luft- oder Seeweg - und an anderen Orten nach Festlegung der nationale Gesundheitsbehörde (DGS).Die Geldbußen bei Verstößen werden verdoppelt
Quelle: https://lissabon.city/lockdown-in-portugal-2021/
Ausgangsbeschränkungen
Das Verlassen der eigenen Wohnung / Unterkunft ist nur aus festgelegten Anlässen erlaubt. Dazu zählen:- Einkauf von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs in Super- und Minimärkten, Markthallen und Wochenmärkten
- Besuch von Post- und Bankfilialen sowie Versicherungsagenturen
- Berufsausübung, Weg von / zur Arbeitsstelle. Nur dann, wenn nicht von zu Hause aus gearbeitet werden kann.
- Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen am 24.01.2021
- Schulbesuche, Begleitung durch Eltern auf dem Schulweg
- Besuch von Apotheken
- Besuch von Ärzten und Kliniken
- Besuch öffentlicher Einrichtungen z.B. Ämter, Behörden, Gerichte, nur mit Termin
- Versorgung von Angehörigen
- individueller sportliche Betätigung im Freien, außer an Stränden und öffentlichen Plätzen
- Spaziergänge, der Aufenthalt an der frischen Luft und das Ausführen von Haustieren im Wohnumfeld, nur zusammen mit Mitgliedern des gleichen Hausstandes (ohne Benutzung von Verkehrsmitteln)
- Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Opfern häuslicher Gewalt und Opfern von Menschenhandel
- Ergreifen von Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Tierwohls (Tierarztbesuche, Tierrettung, Freiwilligendienst in Tierheimen u.ä.)
- freiwillige Teilnahme an „sozialen Aktionen“
- Besuch von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen
- Pressefreiheit
- Ein- oder Ausreise aus dem Kontinentalgebiet, einschließlich Anschlussfahrten von/bis zur Unterkunft
- Andere Aktivitäten ähnlicher Art oder aus anderen Gründen höherer Gewalt oder zwingender Notwendigkeit, sofern sie hinreichend begründet sind
Arbeit: Pflicht zu „Telearbeit“ / Home Office
Wann immer die berufliche Funktion es zulässt, muss im Home Office gearbeitet werden. Die Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet und benötigen dafür keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Wer Heimarbeit nicht wahrnehmen kann, muss am Arbeitsplatz eine Maske tragen. Die Verletzung dieser Pflichten kann mit Bußgeldern geahndet werden.Fachkräfte des Gesundheitswesens dürfen während des Lockdowns nicht kündigen und ihnen dar nicht gekündigt werden.
Was bleib geöffnet, was muss schließen?
Medizinische Versorgung
Apotheken, Arztpraxen, Zahnärzte, Kliniken und Krankenhäuser bleiben geöffnet und können aufgesucht werden.Auch Tierärzte können öffnen.
Gastronomie
Restaurants, Cafés und andere gastronomische Einrichtungen müssen für den Publikumsverkehr schließen. Der Verzehr innerhalb von Restaurants oder auf deren Freisitzen ist nicht gestattet. Die Auslieferung von Bestellungen sind möglich. Ab 18.1.2021 ist der Straßenverkauf von Getränken verboten. Nur vorher bestellte Waren zum Mitnehmen. Der Verzehr in unmittelbarer Nähe ist untersagt.Bars, Clubs, Diskotheken u.ä. bleiben weiterhin geschlossen.
Geschäfte, Handel
Öffnen dürfen- Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Hygiene- und Kosmetikartikel), z.B. Super- und Minimärkte, Bäckereien, Metzgereien, Obst- und Gemüseläden u.ä.
- Baumärkte / Handwerkerbedarf.
- Markthallen und Wochenmärkte (feiras) für den Verkauf von Lebensmitteln.
- Tankstellen (kein Verkauf von Alkohol)
- Optiker
- Läden, für Tabak- und Papierwaren, Zeitschriften, Lose staatl. Lotterien
- Zoohandlungen
- Blumenläden
- Drogerien
- Autohändler
- Geschäfte für Haushaltsgeräte, Computer u.ä.
Regeln für geöffnete Geschäfte
Der Zutritt von Kunden ist auf maximal 5 Personen pro 100 qm beschränkt.
Öffnungszeiten bis maximal 20 Uhr
Der Verkauf von Alkohol ist nach 20 Uhr verboten.
Friseure u.ä.
Friseure, Tattoo-, Kosmetik- und Nagelstudios und ähnliche Dienstleister bleiben geschlossen.Transportmittel, ÖPNV
Öffentliche Verkehrsmittel verkehren weiterhin. Es gelten die Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln.Die portugiesische Bahn hat für Langstreckenverbindungen allerdings einen eingeschränkten Sonderfahrplan in Kraft gesetzt.
Handwerks- und Baubetriebe
Handwerker dürfen ihre Dienstleistungen anbieten und ausführen, insbesondere wenn Baumaßnahmen bereits begonnen haben oder für den Zeitraum des Lockdowns geplant waren oder es sich um Notfall-Reparaturen handelt.Weitere Dienstleistungen
Öffnen dürfen:- Wäschereien
- Autowerkstätten
- Reinigungsdienste
- Autovermietungen
Bildung
Ab 22.1.2021 sind alle Kindergärten, Schulen und Universitäten für zunächst 15 Tage geschlossenFreizeit, Sport, Kultur
Tourismus
Beherbergungsbetriebe bleiben geöffnet.- Bars und Restaurants in Hotels müssen jedoch schließen, dürfen aber Zimmerservice anbieten. Auch hier gilt: kein Verkauf von Alkohol nach 20 Uhr.
- Für Gäste in Hotels, auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen und anderen Unterkünften gelten die oben genannten Ausgangsbeschränkungen entsprechend.
- Freizeitparks, Aquaparks, Zoos u.ä. Einrichtungen müssen für den Publikumsverkehr schließen.
Sport
Fitnessclubs, Spas, Wellness , Thermen, Schwimmbäder u.ä. müssen schließen.Fußball, sportliche Wettkämpfe, Meisterschaften
Fußballspiele der Nationalmannschaft sowie der 1. und 2. Liga können ohne Publikum stattfinden. Gleiches gilt für andere Profi-Sportarten. Wettkämpfe in unteren Ligen und im Amateurbereich sind hingegen nicht gestattet.
Individualsport im Freien
Einzelne sportliche Aktivitäten, z.B. Joggen, sofern sie im Freien oder auf Sportgeräten im Freien ausgeübt werden, sind erlaubt. Dafür darf die eigene Wohnung verlassen werden. Es gelten Abstandsregeln. Sportstätten, die sich in geschlossenen Räumen (Sporthallen u.ä.) befinden, dürfen nicht genutzt werden. Individualsport im Freien ist erlaubt, z.B. Golf, Tennis, Fitness-Parcours. Jedoch kein Mannschaftssport / -training, keine Wettkämpfe (außer Profi-Sportler). Um Individualsport auszuüben, darf auch mit dem Auto angereist werden.
Strände
Strände dürfen seit 18.1.2021 nicht mehr besucht werden, um dort Individualsport zu betreiben, z. B. Surfen, Joggen, Schwimmen usw.. Surf- oder Tauchkurse dürfen nicht stattfinden.Im Wortlaut ist zudem der „Genuss von Momenten im Freien“ die Rede. Dafür darf allerdings keine Anfahrt erfolgen. Vielmehr ist dies nur im Wohnumfeld möglich. Wer demnach in fußläufiger Entfernung von Stränden wohnt, darf dort auch einen Spaziergang machen oder für einen „Moment“ ein Sonnenbad nehmen.
Kulturelle Einrichtungen
Kino, Theater und ähnliche Einrichtungen schließen für das Publikum und dürfen keine Veranstaltungen durchführen. Museen, Ausstellungen, Galerien müssen schließen.Feiern und Events
Öffentliche und private Feiern und Events sind verboten. Kongresse, Messen und ähnliche Veranstaltungen dürfen nicht abgehalten werden. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen.Religiöse Veranstaltungen
Messen, Gottesdienste oder ähnliche religiöse Veranstaltungen können gemäß den Vorgaben der Gesundheitsbehörde DGS stattfinden. Seit 21.1.2021 ist das ebenfalls untersagt.
Beerdigungen
Es gibt keine einheitlichen Bestimmungen. Enge Verwandte müssen zu Beerdigungen zugelassen werden. Darüber hinaus können die lokalen Behörden entsprechend den lokalen Bedingungen Einschränkungen hinsichtlich der maximalen Anzahl der Trauergäste vornehmen.
Sonstiges
Der Konsum von Alkohol ist in öffentlichen Bereichen verboten.Privatfahrzeuge mit mehr als 5 Sitzplätzen dürfen maximal zu 2 Dritteln belegt werden. Alle Insassen müssen eine Maske tragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten, bei denen alle Insassen einem Hausstand angehören.
Es gibt keine Einschränkungen im Bewegungsradius, wenn aufgrund der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen die Wohnung verlassen wird.
Es gibt keine zeitlich begrenzten Ausgangssperren, zu denen die Wohnung aufgrund der Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen nicht verlassen werden darf.
UPDATE 18.1.2021
Am Wochenende 23. auf 24. Januar gilt:
- Bewegungsverbot zwischen den Landkreisen (Concelhos).
- Geschäfte - außer Lebensmittelgeschäfte (bis 17 Uhr) müssen um 13 Uhr schließen.
Unter der Woche müssen alle Einrichtungen spätestens um 20 Uhr schließen
Besuch von Stränden, öffentlichen Parkanlagen usw. wird begrenzt bzw. verboten. Die Entscheidung obliegt den Gemeinden.
UPDATE 21.1.2021
Kindergärten, Schulen und Universitäten sind bis Anfang März geschlossen