- Registriert
- 2. Jan. 2015
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Ich habe da mal was gefunden, von wegen Führerschein ummelden.
Wie einfach es doch hier ist -- oder--
Wie die Kulanz oder Pingeligkeiten der Länder doch unterschiedlich sind.
----------------- https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/#fahr1
Ausländischer Führerschein: Hinweise zum Umschreiben
Die Umschreibung vom Führerschein ist mit Behördengängen verbunden
Ein Besucher Deutschlands darf ein Fahrzeug in Deutschland mit seinem ausländischen Führerschein führen, sofern er keinen Wohnsitz in Deutschland besitzt.
Hat der Besitzer eines ausländischen Führerscheins jedoch seinen Wohnsitz in Deutschland und besitzt eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat, muss der ausländische Schein nicht umgeschrieben werden. Sie werden hier unbeschränkt anerkannt.
Kommen Sie jedoch aus einem anderen Land und wollen nun in Deutschland leben (mit Wohnsitzbegründung), dürfen Sie nur maximal sechs Monate mit Ihren ausländischen Dokument in der BRD fahren. Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt eine Ausnahme an: Können Sie glaubhaft machen, dass Sie nur insgesamt 12 Monate in Deutschland leben, kann die Gültigkeit auf die vollen 12 Monate verlängert werden.
Wie einfach es doch hier ist -- oder--
Wie die Kulanz oder Pingeligkeiten der Länder doch unterschiedlich sind.
----------------- https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/#fahr1
Ausländischer Führerschein: Hinweise zum Umschreiben
Die Umschreibung vom Führerschein ist mit Behördengängen verbunden
Ein Besucher Deutschlands darf ein Fahrzeug in Deutschland mit seinem ausländischen Führerschein führen, sofern er keinen Wohnsitz in Deutschland besitzt.
Hat der Besitzer eines ausländischen Führerscheins jedoch seinen Wohnsitz in Deutschland und besitzt eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat, muss der ausländische Schein nicht umgeschrieben werden. Sie werden hier unbeschränkt anerkannt.
Kommen Sie jedoch aus einem anderen Land und wollen nun in Deutschland leben (mit Wohnsitzbegründung), dürfen Sie nur maximal sechs Monate mit Ihren ausländischen Dokument in der BRD fahren. Die Fahrerlaubnisbehörde erkennt eine Ausnahme an: Können Sie glaubhaft machen, dass Sie nur insgesamt 12 Monate in Deutschland leben, kann die Gültigkeit auf die vollen 12 Monate verlängert werden.