MÜSSEN bis die 1.Januar 2015 umtauschen. Alle andere NUR am entsprechende Umtausch Jahr wie im Dec. Lei 138/2012 Art. 13., Absatz 3 und 4, sowie Art. 16. Absatz 1. beschrieben ist!
danke für den Hinweis zur Klarstellung joeFlor:
Wir haben im Prinzip auch nichts anderes geschrieben, aber vielleicht kommt das nicht so deutlich in dem Thread zum Ausdruck.
Die Füherscheine sind lt. Artikel 13 umzutauschen. Dadurch unterliegen deutsche Residente den gleichen medizinischen Gültigkeitsregeln wie Portugiesen bei der Gültigkeit der Fahrzeugklassen und der geforderten medizinischen Tauglichkeitsprüfungen bzw. Attesten.
Es ist demnach nicht so, dass nur erst zu den jeweiligen medizinischen Stichtagen die Führerscheine 6 Monate vor Ablauf umgetauscht werden müssen, sondern alleine die Dauer der Residência (länger als 2 Jahre) und die unbegrenzte Gültigkeit ist maßgebend.
Nochmals genau zur Erläuterung:
Alle deutsche Führerscheine bis zum Ausstellungsdatum 19.1.2013 haben eine unbefristete Gültigkeit (jaaa bis 2033 und bei Umtausch zunächst 15 Jahre), d. h. es ist unter "gültig bis..." kein Datum eingetragen bzw. es steht unbefristet darin - und alleine das zählt nach portugiesischem Recht.
Alle deutschen Führerscheine mit Ausstellungsdatum nach dem 19.1.2013 haben bereits ein Gültigkeitsdatum in den jeweiligen Fahrzeugklassen. (Ziff. 11 hat ein Datum)
Diese Führerscheine werden in Portugal anerkannt, auch wenn die Residência länger als 2 Jahre besteht.
Wer am 2.1.2015 länger als 2 Jahre resident ist, muss also bis zu diesem Datum seinen deutschen Führerschein umgetauscht haben, wenn seine deutsche Fahrerlaubnis unbegrenzt ist (ausgestellt vor dem 19.1.2013).
Wer erst später (nach dem 2.1.2013) resident wurde, hat 2 Jahre Zeit und muss spätestens 2 Jahre nach Beginn der Residência umschreiben, wenn das Aussstellungsdatum vor dem 19.1.2013 liegt. Hier ist es empfehlenswert, noch vorher den deutschen Führerschein in Deutschland umtauschen zu lassen, weil er dann in Portugal für 15 Jahre gültig ist und NICHT umgeschrieben werden muss.
Weiterhin (so wie bisher auch) muss der deutsche Führerschein bis spätestens 6 Monate nach Beginn der Residência bei der IMT angemeldet werden. Das betrifft auch alle Residente, die einen neuen, mit Gültigkeit begrenzten deutschen Führerschein haben und resident wurden. Auch hier gilt: innerhalb von 6 Monate bei der IMT anmelden. Ein Umtausch ist dann erst 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Fahrerlaubnis notwendig.
Umgekehrt - wer einen deutschen Führerschein mit Gültigkeitsdatum hat, beispielsweise bis zum 2.1.2029, der muss - auch wenn er viele Jahre in Portugal resident ist - KEINE ärztlichen Atteste bzw. Tauglichkeitsprüfungen machen, weil sein Führerschein bis zum Ablauf der Gültigkeit anerkannt wird. Erst 6 Monate vorher - in unserem Beispiel 2.7.2028 müsste der Resident umschreiben lassen und damit seine Fahrtauglichkeit mit den jeweiligen med. Attesten nachweisen.
Wer also jetzt bereits 2 Jahre in Portugal als Resident gemeldet ist (für die GNR genügt es, wenn die Steueradresse eine portugiesische ist), der MUSS seinen deutschen Führerschein umtauschen. Oder er geht unverzüglich in ein Finanzamt und ändert die portugiesische Steueradresse in seine deutsche Adresse um.