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Update Melde- und Umtauschpflicht für deutsche Führerscheine in Portugal

  • Ersteller auf Wunsch gelöschte Altadmine
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hier eine Zusammenfassung als pdf:

Umtausch des deutschen Führerscheines in einen portugiesischen:

WICHTIG:

die Verpflichtung zum Umtausch zunächst betrifft nur

2 Jahre und länger gemeldete, in Portugal lebende Residenten mit deutschen Führerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden (ohne Datum bei "gültig bis").

Umtauschfrist für alle anderen Residenten: 6 Monate vor Ablauf des Gültigkeitsdatums



Der Umtausch muss bis 2. Januar 2015 erfolgt sein, sonst begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne Führerschein wird mit einer Geldbuße von 600 € geahndet.
 
Verlängerung portugiesischer Führerscheine

die Verlängerung muss 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Wer diese Frist versäumt hat, der darf den Führerschein wieder komplett neu machen, mit theoretischer und praktischer Prüfung und Allem, was dazugehört.

Also wer z. B. als "Gültig bis" den 1.1.2017 hat, der sollte vor dem 1.7.2016 seine ärztlichen Atteste und weitere, geforderte Verlängerungspapiere eingereicht haben. Da gibt es dann wieder so ein schönes Provisorium, welches wieder nur in Portugal gilt.
 
Das Foto im Provisorium erinnert mich an Franz Josef S. :confused:

.....

Für diesen Zweck habe ich mir vorher von meinem alten deutschen Führerschein eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen. Der Despachante meinte, das sei eine gute Idee gewesen.

....

M. W. gelten, zumindest in D, NUR die Originalpapiere bei Kontrollen, aber man kann eventl. anhand der begl. Kopie die Sachlage erläutern und auf einen Ermessensspielraum hoffen.
 
Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein großer Unterschied. Hier der entsprechende Wikepedia- Artikel

Was besonders interessant ist: Verletzung der Umtauschpflicht wird tatsächlich einem "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" gleichgestellt und ist eine Straftat.

Ich zitiere:

Fahren ohne Führerschein ist nicht gleichzusetzen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis; letzteres stellt eine Straftat dar (§ 21 StVG).
Die Fahrerlaubnis ist nicht an den Besitz des Führerscheins gebunden.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dann gegeben, wenn der Fahrzeugführer ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führt und ihm
  • bislang keine gültige Fahrerlaubnis erteilt wurde,
  • eine ausländische Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umgeschrieben wurde,
  • die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder
  • ein zeitlich befristetes Fahrverbot verhängt wurde.
Update 24.10.2014:
Lt. Info von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rathenau ist das Fahren mit unbegrenztem deutschen Führerschein bei Residenten eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Eine Straftat begeht nur ein nicht EU- Bürger ohne gültige Fahrerlaubnis. Ich danke für die Richtigstellung
 
Die Infos sind nun auch in "Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar" zu finden!
 
Nachtrag zur Gültigkeit:

Bis wann muss ich meinen deutschen Führerschein umgeschrieben haben:

oder: ab wann fahre ich mit alten deutschen Führerscheinen ohne gültige Fahrerlaubnis:

Portugal hat das [DLMURL="http://www.imtt.pt/sites/IMTT/Portugues/Noticias/Paginas/CartaConducaonovasregras2janeiro2013.aspx"]EU-Gesetz zur Vereinheitlichung der Führerscheine[/DLMURL] bereits am 2.11.2012 ratifiziert. Demnach würde die 2-jährige Frist am 2.11.2014 enden.

Weitere Bestimmungen und Ergänzungen wurden am 2.1.2013 ratifiziert - z. B. die Handhabung der unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Deshalb

endet die Umtauschfrist am 2.1.2015
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier ein sehr interessantes Video von Rechtsanwalt Dr. Alexander Rathenau.
Ich empfehle jeden, der in Portugal resident ist, dieses Video genau anzusehen.

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Ich denke, das gleiche EU- Recht, wie es in Deutschland für EU- Bürger bereits angewendet wird, kommt auch in Portugal zum Tragen. Danach wäre 6 Monate nach Beantragung der Residencia der deutsche Führerschein in einen portugiesischen umzutauschen.

Da mache ich mich aber noch schlau, weil lt. Auskunft der PSP in Lagos wusste keiner der Herren Polizeibeamten so recht, was Sache ist.

Es würde Sinn machen, wenn der einheitliche EU- Führerschein zumindest bis zum Ende der vermerkten Gültigkeit in allen EU Staaten anerkannt werden würde, auch wenn der Wohnsitz innerhalb der EU nicht im Ausstellungsland ist.

Sollte der EU- Führerschein bei Wohnortwechsel grundsätzlich nach 6 Monaten umgetauscht werden müssen, so stellt das doch den ganzen Sinn eines einheitlichen Führerscheines in Frage.
 
Nix Genaues weiß man nicht, aber deine Annahme klingt plausibel.
Möglicherweise ist diese jetzt immer erwähnte Zwei-Jahres-Frist eher eine Übergangslösung.
Wir haben ja bereits unser Papierchen vom Despachanten und ich harre des offiziellen Papierchens in der nächsten Woche vom IMT. ;)
 
ich hatte heute kurz Kontakt mit Dr. Rathenau.
Demnach ist meine Aussage, es handele sich um eine Straftat, nicht richtig. Auch bei der PSP in Lagos wurde mir gesagt, dass ein alter, deutscher Führerschein ein Fahren ohne Führerschein ist, also nur eine Ordnungswidrigkeit, die jedoch mit einer Geldstrafe von 600 € geahndet wird.

Der Umtausch neuer europäischer Führerscheine (mit Gültigkeitsdatum) in Portugal ist erst notwendig, wenn das Gültigkeitsdatum der jeweiligen Fahrzeugklasse abläuft. Wer also einen deutschen Führerschein mit Ablauf 15 Jahre- bis zum Jahr 2029 hat, der kann auch bis dorthin anstandslos in Portugal fahren. Also.... Wenn irgendwie möglich, den alten Führerschein in Deutschland umtauschen.

So langsam macht die Regelung wieder Sinn...

Was ich allerdings nicht verstehe, dass sich die deutsche Botschaft nicht darum schert und es einfach auf die IMT abwälzt. Da hätte ich mir schon mehr an Informationen gewünscht als einen lapidaren Satz in einem Merkblatt - und den noch als pdf.
 
...
Der Umtausch neuer europäischer Führerscheine (mit Gültigkeitsdatum) in Portugal ist erst notwendig, wenn das Gültigkeitsdatum der jeweiligen Fahrzeugklasse abläuft. Wer also einen deutschen Führerschein mit Ablauf 15 Jahre- bis zum Jahr 2029 hat, der kann auch bis dorthin anstandslos in Portugal fahren. Also.... Wenn irgendwie möglich, den alten Führerschein in Deutschland umtauschen.

....

Diesen Tipp sollte m. E. jeder wahrnehmen, der kann.
Auch der ADAC schreibt, dass Führerscheine die seit dem 19.1.2013 in D ausgestellt werden/wurden automatisch 15 Jahre gültig sind. Dies trifft auch zu, wenn der alte Führerschein unlesbar ist oder verloren geht. Mit Erreichen des Gültigkeitsdatums ist (bisher) in D keinerlei Prüfung (außer LKW etc.) nötig - die Verlängerung ist nur ein Verwaltungsakt (der Geld kostet).

Alles in allem schont dieser Tipp die Nerven.
 
Genau so ist es. Wer also künftig in Portugal Residência beantragen möchte, der ist gut beraten, seinen alten Führerschein vorher noch in Deutschland umzutauschen.

Wobei ... nervenaufreibend ist das nicht, eher zeitaufwändig und es kostet Geld. Der Reaktionstest ist ja nicht nur für die Katz. Er zeigt das eigene Reaktionsvermögen - und das ist auch wichtig zu wissen und eine Beruhigung, wenn man noch reagiert wie ein 25-Jähriger. Ich kann das schon irgendwie nachvollziehen. Wer hier lebt und ständig hier mit dem Auto fährt, der soll auch die gleichen Voraussetzungen und Pflichten haben wie Einheimische.
 
Also ich finde den Kontakt zu den Behörden schon irgendwie nervig und somit nervenaufreibend. Es wird zumindest meist alles dafür getan. :yes:

Wer hier lebt und ständig hier mit dem Auto fährt, der soll auch die gleichen Voraussetzungen und Pflichten haben wie Einheimische.

Bei den Pflichten stimme ich Dir zu, aber bei den "gleichen Voraussetzungen"....ich glaube, da ist Luft nach .... :holy::rolleyes:
 
soeben hat mit eine Dame der Führerscheinstelle Nürnberg bestätigt, dass es ohne Weiteres (nach derzeitiger Gesetzeslage) möglich ist, einen jetzt ausgestellten portugiesischen Führerschein wieder zurückzutauschen - mit allen alten Rechten. Also Gültigkeit 15 Jahre mit allen Fahrzeugklassen. Wie lange das noch gilt, ist nicht bekannt.
 
In Absprache mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Rathenau habe ich meine Info pdf nochmals verändert und ergänzt. Wer einen genauen Überblick haben möchte, ob und wann er seinen Führerschein umtauschen muss, der möge bitte in das Bild klicken. Damit wird das betreffende pdf- file heruntergeladen.

Schein001.jpg
 
in diesem Zusammenhang ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt.
Früher musste man für die Beantragung einer NIF (numero de contribuinte), eine portugiesische Adresse beim Finanzamt haben.

Und die hat es in sich....

Weil dadurch ist derjenige in Portugal voll steuerpflichtig und danach gilt er auch sonst offiziell als resident

Alle, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben, dort ihre Steuern bezahlen und nur sporadisch nach Portugal kommen, aber eine NIF mit portugiesischer Steueradresse haben, werden in Portugal resident angesehen und unterliegen dadurch auch der Umtauschpflicht des Führerscheines.

Ich rate diesem Personenkreis dringend, so schnell wie möglich zu den financas zu gehen und die portugiesische Steueradresse in seine deutsche Adresse abändern zu lassen.
 
:confused:
Das würde ja bedeuten, dass jemand, der eine pt. Steuernummer (bis vor ca. 3 Jahren noch verpflichten mit port. "Steuerbürgenanschrift") beantragt hat, um z. B. ein Bankkonto zu eröffnen, eine Mobilfunknummer zu bekommen, eine Immobilie zu kaufen usw... auch in Portugal voll steuerpflichtig wäre. Ferner würden all diese steuernummerbesitzenden "Touristen" dann auch, wenn sie eine Fahrerlaubnis ohne Gültigkeitsende besitzen, ohne Fahrerlaubnis fahren und eine Geldstrafe bezahlen müssen. Mal davon abgesehen, dass dann die Vermieter ein Mietauto nicht raus geben dürften.
Des weiteren würden Nicht-EU-Bürger, wenn eine port. Anschrift bei der NIF hinterlegt haben, irgendwie als Resident gelten, auch eine Art Aufenthaltsrecht haben. Mir ist nicht bekannt, ob eine Nicht-EU-Anschrift überhaupt als pt. NIF-Adresse hinterlegbar wäre.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn man -aus welchem Grund auch immer (z. B. Autoimport)- doch wieder mal eine portugiesische statt z. B. der deutschen Adresse bei der NIF hinterlegen müsste?

Fragen über fragen...:noplan::weep:
 
genau das ist das Problem. Nicht- EU Bürger betrifft das nicht, weil es da keine EU Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Du benötigst für alle diese Vorgänge, die Du beschrieben hast, eine NIF (portugiesische Steuernummer). Bis vor ein paar Jahren war es gar nicht möglich, eine deutsche Adresse zu verwenden. Das wurde geändert - und führt leider jetzt dazu, dass viele nicht-Residente noch immer eine portugiesische Adresse haben und sie allein dadurch in Portugal rechtlich als voll steuerpflichtig gelten.

Gehe deshalb gleich zu den Financas und ändere Deine Steueradresse auf deine deutsche Adresse um. Das geht ja schnell und ändert nichts an Deiner Steuernummer (bleibt die Gleiche). Wenn das gemacht wurde, erhältst Du ein Änderungsschriftstück vom Finanzamt, wo die neue Steueradresse (die deutsche) eingetragen ist. Da führst Du künftig eine Kopie mit und kannst somit jedem Polizisten beweisen, dass Du nicht resident bist, sondern in Deutschland. Besteht eine portugiesische Steueradresse, wird das eher schwierig, weil Du auch ohne dieses Papier von der Câmara oder der SEF da deinen Lebensmittelpunkt hast, wo Du Steuern zahlst - und das ist leider mit dieser Adresse für portugiesische Beamte Portugal, wenn es auch de facto nicht stimmt, aber de jure.
 
Hallo Wolfgang,

aber was hat denn eine bei der NIF eingetragene Steueradresse mit dem Führerschein bzw. der Meldeadresse zu tun?
 
Der Polizeibeamte will wissen, ob eine NIF besteht. Hat die eine portugiesische Adresse, nimmt er automatisch an, dass der Inhaber ständig in Portugal wohnt - pimba!!! Das haben mir unabhängig voneinander gleich mehrere Polizisten bestätigt. Ich rate dir echt, deine Steueradresse zu ändern. Du kennt ja die port. Informationspolitik - die ändern einfach was und keiner weiß, welche Auswirkungen das genau hat. Vieles ist Auslegungssache und du bist auf alle Fälle auf der sicheren Seite, wenn du deine Steueradresse auf die deutsche Adresse änderst. Sonst zählst du tatsächlich als voll in Portugal steuerpflichtig. Ist so. Du kannst dich gerne bei Deinem Steuerberater schlau machen oder beim Rechtsanwalt. Ich habe das auch von RA Dr. Rathenau bestätigt bekommen.
 
Sonst zählst du tatsächlich als voll in Portugal steuerpflichtig.
Möglicherweise bei den Polizeibeamten, die dich aufhalten. De facto und de jure ists anders.

Allerdings kann man sich bestimmt ne Menge Lauferei und Korrespondenz ersparen, wenn man die Adresse umschreiben lässt.
Nur für den Fall der Fälle, dass man tatsächlich führerscheinmäßig kontrolliert wird und dann auch eine Geldstrafe aufgebrummt bekommt...
 
Hallo,

also dann berichte ich mal wie es mir so ergeht.
Theoretisch dürfte ich ja noch nicht mal mehr im Besitz eines deutschen Führerscheins sein, denn eine Person mit portugiesischen Papieren darf in Portugal nur mit einem in Portugal augestelltem Führerschein fahren.... soviel zur Theorie.
Praktisch setz ich das gerade um.
Kosten bisher: 5,00 € Taxa Moderadora beim Centro de Saude.

Ausgestellt wurde mir aufgrund meines zarten Alters ein Attest, welches mich für komplett gesund erklärt und mit dem Hinweis, dass ich ständig eine Brille beim Fahren benötige bzw. Kontaktlinsen.... nunja ich tät mich ohnehin nicht ohne ans Steuer setzen.

Antrag Modelo sowieso hab ich mir mal auf der IMTT Seite mal ausgedruckt und ausgefüllt.

Jetzt fehlt nur noch ein Foto: kosten 29 Cent beim Leclerc

Werd diese Woche noch nach Leiria fahren um die ganzen Papiere persönlich abzugeben. Danach kann ich euch mehr berichten.

Ach ja, die Ärztin hat mir alle meine Klassen auf das Attest notiert.
 
Umtausch des deutschen Führerscheines in einen portugiesischen:


Umtausch ist nicht für alle

die Verpflichtung zum Umtausch

laut Portugiesisches Gesetzt, Dec Lei 138/2012, ganz besonders laut Artikel 13. Absätze 1 bis 5.

betrifft jede Ausländer... Aber:


Die sogenannten 2 Jahr Pflicht gilt nur ab die Veröffentlichung des Gesetz, Decreto de Lei 138/2012, von 5.Juli 2012. Das wäre 120 Tage nach 5.Juli 2012, laut Artikel 15. c) und Art. 16.

Also, Seit 2.januar 2013 In Portugal gemeldete und mit Wohnsitz/Residenten in Besitz mit deutschen Führerscheinen, die vor dem 2.Januar 2013 ausgestellt wurden (ohne Datum bei "gültig bis")

MÜSSEN
bis die 1.Januar 2015 umtauschen. Alle andere NUR am entsprechende Umtausch Jahr wie im Dec. Lei 138/2012 Art. 13., Absatz 3 und 4, sowie Art. 16. Absatz 1. beschrieben ist!



Es wäre nicht richtig und Fair wenn jemanden der am 2.Januar 2013 bereits mehr als 2 Jahre in Portugal wohnt zu verlangen eine sofortige Führerschein Wechsel.

Es bleibt hier immer noch der Portugiesischer Regel (von EU Regel um gewandert) "am Führerschein Umtausch Jahr", also, 30, 40, 50, 60, usw. für ein normales Pkw Schein...

Zum Beispiel: Wenn jemanden seit 2010 hier Resident ist oder wohnt, und 50 in 2016 wird, muss nur innerhalb die 6 Monaten von sein/ihre 50 Geburtstag die Führerschein Wechsel.

Also wenn nicht sicher einfach bei der IMTT anrufen und fragen. Alles gilt NUR ab das gesetzt Veröffentlichung.



Die folgende Information müssen gelesen werden.

[DLMURL]http://www.imtt.pt/sites/IMTT/Portugues/Noticias/Paginas/CartaConducaonovasregras2janeiro2013.aspx[/DLMURL] - Troca de título de condução estrangeiro (nur für burger von ausserhalb der EU)
[DLMURL]http://www.imtt.pt/sites/imtt/Portugues/Condutores/CartaConducao/revalidacao/Paginas/Revalidacao.aspx[/DLMURL] – Aktuelles gesetz, strassenverkehrs regeln usw.

Enquadramento legal

Decreto-Lei n.º 138/2012, de 5 de julho, que introduz diversas alterações ao Código da Estrada e aprova o novo Regulamento da Habilitação Legal para Conduzir, transpondo parcialmente para a ordem jurídica interna a [DLMURL="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:403:0018:0060:pT:pDF"]Diretiva n.º 006/126/CE[/DLMURL], do Parlamento Europeu e do Conselho, de 20 de dezembro, relativa à carta de condução.

[DLMURL="http://www.imtt.pt/sites/IMTT/Portugues/Condutores/CartaConducao/Documents/Despacho_IMT-DGS_02Novembro2012.pdf"]Despacho Conjunto do Presidente do Instituto da Mobilidade e dos Transporte, I.P. e do Diretor-Geral da Saúde[/DLMURL], de 2 de novembro de 2012 - Aprova os modelos e conteúdos do Relatório de Avaliação Física e Mental, Atestado Médico, Relatório da Avaliação Psicológica e Certificado de Avaliação Psicológica



Umtausch des deutschen Führerscheines in einen portugiesischen:

WICHTIG:

die Verpflichtung zum Umtausch betrifft nur

2 Jahre und länger gemeldete, in Portugal lebende Residenten mit deutschen Führerscheinen, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden (ohne Datum bei "gültig bis").


Der Umtausch muss bis 2. Januar 2015 erfolgt sein, sonst begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne Führerschein wird mit einer Geldbuße von 600 € geahndet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
MÜSSEN bis die 1.Januar 2015 umtauschen. Alle andere NUR am entsprechende Umtausch Jahr wie im Dec. Lei 138/2012 Art. 13., Absatz 3 und 4, sowie Art. 16. Absatz 1. beschrieben ist!


danke für den Hinweis zur Klarstellung joeFlor:

Wir haben im Prinzip auch nichts anderes geschrieben, aber vielleicht kommt das nicht so deutlich in dem Thread zum Ausdruck.

Die Füherscheine sind lt. Artikel 13 umzutauschen. Dadurch unterliegen deutsche Residente den gleichen medizinischen Gültigkeitsregeln wie Portugiesen bei der Gültigkeit der Fahrzeugklassen und der geforderten medizinischen Tauglichkeitsprüfungen bzw. Attesten.

Es ist demnach nicht so, dass nur erst zu den jeweiligen medizinischen Stichtagen die Führerscheine 6 Monate vor Ablauf umgetauscht werden müssen, sondern alleine die Dauer der Residência (länger als 2 Jahre) und die unbegrenzte Gültigkeit ist maßgebend.

Nochmals genau zur Erläuterung:

Alle deutsche Führerscheine bis zum Ausstellungsdatum 19.1.2013 haben eine unbefristete Gültigkeit (jaaa bis 2033 und bei Umtausch zunächst 15 Jahre), d. h. es ist unter "gültig bis..." kein Datum eingetragen bzw. es steht unbefristet darin - und alleine das zählt nach portugiesischem Recht.

Führerschein innen.jpg

Alle deutschen Führerscheine mit Ausstellungsdatum nach dem 19.1.2013 haben bereits ein Gültigkeitsdatum in den jeweiligen Fahrzeugklassen. (Ziff. 11 hat ein Datum)

Bild002.jpg

Diese Führerscheine werden in Portugal anerkannt, auch wenn die Residência länger als 2 Jahre besteht.

Wer am 2.1.2015 länger als 2 Jahre resident ist, muss also bis zu diesem Datum seinen deutschen Führerschein umgetauscht haben, wenn seine deutsche Fahrerlaubnis unbegrenzt ist (ausgestellt vor dem 19.1.2013).

Wer erst später (nach dem 2.1.2013) resident wurde, hat 2 Jahre Zeit und muss spätestens 2 Jahre nach Beginn der Residência umschreiben, wenn das Aussstellungsdatum vor dem 19.1.2013 liegt. Hier ist es empfehlenswert, noch vorher den deutschen Führerschein in Deutschland umtauschen zu lassen, weil er dann in Portugal für 15 Jahre gültig ist und NICHT umgeschrieben werden muss.

Weiterhin (so wie bisher auch) muss der deutsche Führerschein bis spätestens 6 Monate nach Beginn der Residência bei der IMT angemeldet werden. Das betrifft auch alle Residente, die einen neuen, mit Gültigkeit begrenzten deutschen Führerschein haben und resident wurden. Auch hier gilt: innerhalb von 6 Monate bei der IMT anmelden. Ein Umtausch ist dann erst 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Fahrerlaubnis notwendig.

Umgekehrt - wer einen deutschen Führerschein mit Gültigkeitsdatum hat, beispielsweise bis zum 2.1.2029, der muss - auch wenn er viele Jahre in Portugal resident ist - KEINE ärztlichen Atteste bzw. Tauglichkeitsprüfungen machen, weil sein Führerschein bis zum Ablauf der Gültigkeit anerkannt wird. Erst 6 Monate vorher - in unserem Beispiel 2.7.2028 müsste der Resident umschreiben lassen und damit seine Fahrtauglichkeit mit den jeweiligen med. Attesten nachweisen.

Wer also jetzt bereits 2 Jahre in Portugal als Resident gemeldet ist (für die GNR genügt es, wenn die Steueradresse eine portugiesische ist), der MUSS seinen deutschen Führerschein umtauschen. Oder er geht unverzüglich in ein Finanzamt und ändert die portugiesische Steueradresse in seine deutsche Adresse um.
 
Ergänzend erlaube ich mir hier nochmal einen Beitrag von Wolfgang zu posten:

in diesem Zusammenhang ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt.
Früher musste man für die Beantragung einer NIF (numero de contribuinte), eine portugiesische Adresse beim Finanzamt haben.

Und die hat es in sich....

Weil dadurch ist derjenige in Portugal voll steuerpflichtig und danach gilt er auch sonst offiziell als resident

Alle, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben, dort ihre Steuern bezahlen und nur sporadisch nach Portugal kommen, aber eine NIF mit portugiesischer Steueradresse haben, werden in Portugal resident angesehen und unterliegen dadurch auch der Umtauschpflicht des Führerscheines.

Ich rate diesem Personenkreis dringend, so schnell wie möglich zu den financas zu gehen und die portugiesische Steueradresse in seine deutsche Adresse abändern zu lassen.
 
Das ist so zu verstehen und zu interpretieren, dass Du als resident zählst, wenn Du nicht glaubhaft das Gegenteil beweisen kannst. Beweise wären z. B. ein fester Arbeitsvertrag in Deutschland und ähnliches. Man gerät dadurch unwillkürlich in die Beweispflicht. Entscheidend ist, wo der Lebensmittelpunkt ist UND wo man seine Steuern zahlt. Und genau darauf berufen sich die Beamten. Wie Chica schon geschrieben hat: Man erspart sich eine Menge Ärger und Arbeit, weil zuerst wird man mal pauschal verdonnert.
 
Ich habe es so verstanden und finde es erwähnenswert, da ich glaube, dass es in Portugal mehr Nicht-Residência-Residenten mit portugiesischer NIF- Adresse gibt, als ausländische (wirkliche) Residência-Residenten mit Führerschein ohne Gültigkeitsdatum und diese Personengruppe kann sich durch Deine Information viel Ärger ersparen.:yes:
 
Ich habe heute meinen Interims- Führerschein von der IMT erhalten:

IMTBestaetigung.jpg

Die Gültigkeit der Fahrzeugklassen endet jeweils einen Tag vor dem Geburstag zum:
bei Klasse C1 und C1E = 40.,45.,50.,55.,60.,65.,68.,70.,72. usw.
bei Klasse B = 50.,60.,65.,70.,72.,74.,76. usw.
Zweiräder dürfen bis 125 ccm gefahren werden.
6 Monate vor diesem Ablaufdatum ist der Führerschein zu erneuern und die geforderten Ärztlichen Atteste sind einzureichen.

Der provisorische Führerschein ist zunächst gültig für 6 Monate.
Sollte der Scheckkartenführerschein in dieser Zeit noch nicht zugeschickt worden sein, so ist eine Woche vor Ablauf (in meinem Fall der 21.4.2015) erneut eine Verlängerung zu beantragen.

Ebenfalls aufgeführt sind in dem Papier die Restriktionen (Brille usw.)
Diese Nummern sind europaweit genormt. H[DLMURL="http://www.auto-und-verkehr.de/fuehrerschein/themen/artikel/fuehrerschein-codezahlen.html#.VFI1eha2r2p"]ier ist die Bedeutung der Ziffern[/DLMURL]

Jetzt bin ich gespannt, wann der Scheckkarten- Führerschein kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wolfgang,
wenn man in der Übergangszeit, also vom Abgeben des alten deutschen Führerscheines bis zum Erhalt des neuen portugiesischen Führerscheins, im Ausland autofahren will oder muss, sollte man sich vorher bei dem ACP (Automobilclub Portugal) einen Internationalen Führerschein mit biometrischem Passbild besorgen. Mit der von der IMTT ausgestellten Bescheinugung zusammen darf man dann, laut Auskunft von IMTT, damit im Ausland autofahren.
Gruss hugocuelho
 
danke für die Information. Ich habe das auch schon von meinem Despachanten gehört. Der meinte, eine beglaubigte Kopie des abgegebenen Führerscheines sei wahrscheinlich die bessere Lösung. Der deutsche Führerschein ist ja nach wie vor gültig (bis auf Portugal), nur im Original nicht mehr vorzuzeigen. Eine beglaubigte Kopie kommt einem Original gleich. Also wird die außerhalb Portugals anstandslos anerkannt.

Das kann es ja wohl aber nicht sein, wenn Portugal schon nicht in der Lage ist, rechtzeitig oder in einem vernünftigen Zeitraum Führerscheine auszustellen, dann ist das deren Problem. Ein internationaler Führerschein gilt, wie der Name schon sagt, in allen den Ländern, in denen der europäische Führerschein NICHT anerkannt ist. Also z. B. in USA. Hast Du da Quellen, wo das gesetzlich geregelt ist? Weil die IMT kann viel behaupten, um von der eigenen Unfähigkeit abzulenken.
 
Also ganz ehrlich:
Ich möchte nicht mit einem spanischen, portugiesischen oder auch schweizer Polizisten diskutieren müssen, wieso ich keinen "original" Führerschein dabei habe, sondern "nur" eine beglaubigte Kopie.
Kann sein, dass man Glück hat und auf einen verständnisvollen trifft (der vielleicht auch noch englisch spricht, dem mans also erklären kann).
Kann aber genauso gut sein, dass man in einer Verkehrskontrolle in Spanien oder Frankreich auf einen sturen Beamtenkopp trifft, der außer spanisch und französisch keiner fremden Zungen fähig ist...

Von daher halte ich diese Version "verläufiges Dokument" plus internationalem FS für die vernünftigere und bessere, als lediglich mit einer beglaubigten Kopie unterwegs zu sein. Sie ersetzt in keinem Fall das "echte" Ausweisdokument. Und auch da würde ich größte Bedenken haben, dies einem spanischen/französischen/schweizer/österreichischen etc.pp. Beamten erklären zu wollen. Kann gut gehen. Muss aber nicht. Ist aber in jedem Fall rein rechtlich so, dass die Kopie KEIN gültiges Dokument ist und damit "Fahren ohne Führerschein". Die Strafen dafür sind bekannt hoch. Überall, nicht nur in Portugal

Hat übrigens auch googlen ergeben.
z.B. hier:
http://www.trier.de/Rathaus-Buerger...x=f&uTem=84a0abf1-6113-e313-21fb-121032ead2aa

Der Fall, dass man - auch in Deutschland - wegen etwa Diebstahl oder Verlust - nur einen Ersatzführerschon hat und der neue scheckkartengroße noch nicht da ist (in D dauert das durchaus auch mal 4 Wochen), man aber gebuchten Urlaub im benachbarten Ausland macht, ist gar nicht sooo selten...
 
wenn Du auf einen sturen Beamtenkopf in Frankreich oder Spanien triffst, dann erkennt der den internationalen Führerschein auch nicht an, weil nur außerhalb der EU gültig. Wie lange dauert das Ausstellen eines internationalen Führerscheines in Portugal? Was kostet das zusätzlich?

Ich habe - echt jetzt - keinen Bock, wegen der Behördenlahmheit noch mehr zu bezahlen als es ohnehin schon gekostet hat.
Bei nächster Gelegenheit nach Deutschland und den portugiesischen Führerschein wieder in einen deutschen zurücktauschen. Das steht für mich derzeit fest und ist momentan für mich der einzig sinnvolle Weg. Die Frage- die noch nicht beantwortet wurde: Erkennt Portugal bei Residenten die Ablaufdaten - im Regelfall 15 Jahre - an, oder muss man trotzdem die in Portugal dem Alter entsprechende, med. Atteste zusätzlich bei sich führen. Der Despachante wollte sich da schlau machen.
 
Da hat nix mit Beamtensturheit zu tun, sondern schlicht und ergreifend damit, dass überall - in der EU zumindest - die Gesetzeslage so ist: Vorläufige Fahrerlaubnisse gelten ausschließlich im Lande selbst.
Das Unangenehme in Portugal ist, dass das Ausstellen des neuen Führerscheins so lange dauert, eben bis zu einem Jahr.

Ich werd mal Jens antickern, wie der das gemacht hat. Ihm sind ja damals die Papiere abhanden gekommen und er musste ja - auch mit dem vorläufigen Papier - jobbedingt ständig nach Deutschland fahren.

Ganz ehrlich: Infos des Despachante hin oder her - letzten Endes wird es auf den Beamten der GNR ankommen, auf den man trifft. Das ist überall auf der Welt so.
 
ich war gerade beim Despachante. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheines von der IMT dauert maximal 3 - 4 Tage. Er empfiehlt, erst dann einen zu beantragen, wenn man tatsächlich ins europäische Ausland fahren muss. Diese "Übergangslösung mit internationalem Führerschein" scheint in der gesamten EU akzeptiert zu werden.
 
[DLMURL]http://www.algarve123.com/de/Artikel/1-2967/Fuehrerscheine_bringen_Algarvebuerger_zur_Verzweiflung[/DLMURL]

....da kommt doch Freude auf. Immerhin sind Umtauschopfer nicht allein mit den Problemen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist uns läääängst bekannt und eine Lösung ist scheint es nur der internationale Führerschein und / oder eine beglaubigte Kopie des abgegebenen alten Führerscheines. Da geht der Bericht überhaupt nicht darauf ein. Er bestätigt eigentlich nur, dass man mit einem Despachante auf der Stress freieren Schiene fährt.
 
Eine neu aus dem EU Ausland zugezogener Mensch,
bzw. eine sich auch schon länger hier aufhaltende EU Person,
wird dann wohl, wenn sie Resident werden möchte und nicht ganz deppert ist.....
den Resident permanente beantragen.
Derjenige dürfte dann wohl allem diesem Ungemach aus dem Weg gehen.
Oder hats da auch einen Pferdefuß?
 
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