Wolfgang
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wird dann wohl, wenn sie Resident werden möchte und nicht ganz deppert ist.....
den Resident permanente beantragen.
Derjenige dürfte dann wohl allem diesem Ungemach aus dem Weg gehen.
Da hast Du, scheint es, was missverstanden. Ist ja auch kompliziert.
Jeder EU- Bürger, der sich in Portugal resident meldet, hat 2 Jahre Zeit, den Führerschein umzutauschen, sofern der Führerschein unbefristet ist (nicht die Residência). Die Residência permanente (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) bekommt ein EH- Bürger frühestens nach 5 Jahren, wenn das Certificado de registro ausläuft bei der SEF (Ausländerpolizei) und hat keinen Einfluss auf die Umtauschpflicht des Führerscheines. Das sind 2 paar Stiefel.
Nachzulesen hier: Ende des deutschen Führerscheines
Bei nicht EU Bürgern ist die Umtauschfrist sogar noch kürzer. Ich denke es sind nur 3 oder 6 Monate, bin mir aber nicht ganz sicher.