Der Traum vom Leben in der Sonne im Süden ist für viele leider erst realisierbar, wenn sie in Rente sind. Man kauft oder mietet sich ein Haus oder Ferienwohnung und genießt seinen Ruhestand, während man seine Rente auf das deutsche Konto überwiesen bekommt und weiterhin seinen Wohnsitz in Deutschland behält. Unabhängig von der Frage, ob und wie man in Portugal steuerbegünstigt leben kann (siehe diesen Artikel residente non habitual), sollte sich jeder Rentner, der in Portugal lebt bzw. beabsichtigt, hier zu leben mit folgenden Gesetzesgrundlagen vertraut machen:

Es ist bedauerlicherweise ein Irrglaube, sich das "Steuerland" über den Wohnsitz "aussuchen" zu können. Der Eindruck entsteht auch vielleicht mit deshalb, weil im Forum immer wieder davon gesprochen wird, dass die Steuerpflicht auch mit der beim Finanzamt hinterlegten Steueradresse zusammenhängt. Das ist zwar richtig, aber nur die "halbe Miete". Entscheidend ist rechtlich vielmehr, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet und den definiert der portugiesische Staat, (und auch die EU), wenn sich ein Bürger länger als 183 Tage im Jahr im Land aufhält. Damit ist er auch automatisch mit seinem Welteinkommen dort steuerpflichtig. Warum ist das so?

Als EU-Bürger haben Sie das Recht, sich überall in Europa aufzuhalten. Sie müssen sich jedoch nach 3 Monaten anmelden, also Residência beantragen, wenn Sie Ihren bisherigen Wohnsitz aufgegeben haben. Siehe auch unseren Artikel "Wohnort / Aufenthalt anmelden"​

Welche Konsequenzen hat das nun für Ihre Krankenversicherung und Ihre Rente​

Zunächst einmal verbleibt Ihre gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich in Deutschland. Um sich in Portugal behandeln zu lassen, benötigen Sie einen Cartão de Utente beim örtlichen Centro de Saude
Ihre Rente wird Ihnen auf ein Konto Ihrer Wahl, auch z. B. auf Ihr portugiesisches Konto überwiesen. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass Ihnen bei der Besteuerung Nachteile entstehen.

Alle weiteren Infos finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung in dieser Broschüre


Da das alles schon oft verwirrend ist, deshalb ein paar Beispiele aus der Praxis:


Ich habe ein Haus /Ferienwohnung in Portugal, bin aber noch in Deutschland gemeldet​

Wenn Sie als Tourist länger als 183 in Portugal verweilen, müssten Sie - streng genommen - in Portugal Ihren Wohnsitz anmelden. Es wird im Regelfall jedoch nicht weiter auffallen, wenn Sie immer wieder mal in Deutschland sind, z. B. um die Kinder zu besuchen. Damit verbleibt alles so, wie es ist, wenn Sie keine Anmeldung gemacht und beim portugiesischen Finanzamt Ihre deutsche Wohnanschrift bei der Steuernummer hinterlegt haben. Ihr Lebensmittelpunkt ist dann nach wie vor in Deutschland. Das wird auch akzeptiert, weil Sie das nachweisen können (dort sind die Kinder/ Familie / Haus Wohnung usw.)

Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet​

Dann müssen Sie sich nach 3 Monaten in Portugal anmelden, also Residência beantragen. Ihre Steueradresse beim Finanzamt ist jetzt die portugiesische. Zuständig für Ihre Rentenzahlungen ist jetzt zentral für alle im Ausland lebenden Deutschen das Finanzamt in Neubrandenburg. Im Regelfall also, wenn Sie keine weiteren Einnahmen im Ausland erzielen bzw. keinen Status RHN (Residência non habitual) in Portugal haben, verbleibt die Versteuerung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland und Ihre Rente wird so behandelt, als ob Sie weiterhin in Deutschland leben würden, nur jetzt nicht mehr beim zuständigen Finanzamt Ihres ehemaligen Wohnortes. Seit 2020 kann die gesamte Rente aber auch pauschal in Portugal mit 10 % (Residência non habitual für 10 Jahre) besteuert werden, die aus Deutschland steuerfrei überweisen wird. Dann erhebt Portugal Steuern auf Ihre Renteneinkünfte mit 10 % pauschal und nach 10 Jahren zahlen Sie volle Einkommensteuer. Das ist oft ungünstiger.

Erzielen Sie in Portugal aber weitere Einkünfte z. B. aus selbstständiger Arbeit, bzw. hatten Sie schon Einkünfte vorher aus anderen EU-Ländern, wo Sie Rentenansprüche haben, so ist Ihr zuständiges Finanzamt ebenfalls Neubrandenburg und von hier aus wird Ihnen Ihre Rente aus Deutschland steuerfrei überwiesen, weil Sie dann in Portugal Ihre deutsche Rente als Einnahmen voll versteuern müssen.

Überwinterer in Wohnmobilen​

Da diese sich im Regelfall keine 183 Tage im Land aufhalten und der Lebensmittelpunkt und der Wohnort in Deutschland ist, bleibt alles so, wie es ist.