• Portugal erhebt bei allen erstmals zugelassenen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen eine einmalige Zulassungssteuer, fälschlich oft auch als „Einfuhrsteuer“ bezeichnet.

  • Zusätzlich wird jährlich eine Kfz-Steuer fällig.

  • Die einmalige Zulassungssteuer entfällt, wenn das Fahrzeug als „Umzugsgut“ eingeführt wird.


Wie hoch ist die Zulassungssteuer


Simulator für die Berechnung der Zulassungssteuer für PKW´s


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unter "Cilidarias comuns" tragen Sie bitte den Hubraum des Fahrzeugs ein. Sie finden ihn im Fahrzeugschein unter Punkt P.1
der CO² Ausstoß steht unter Punkt V.7

Je niedriger der Hubraum und CO²-Ausstoß, desto geringer ist die Zulassungssteuer. Außerdem spielt das Alter der Fahrzeuge eine Rolle, je älter, desto günstiger (was unlogisch ist - man will dadurch verhindern, daß Neufahrzeuge aus dem Ausland eingeführt werden.)

Screenshot am 18.09.2022 um 11.03.43.png


Ebenfalls errechnet wird die jährlich anfallende Kfz-Steuer (IUC para anualmente).

  • Sollten Sie ein Wohnmobil einführen wollen, so verwenden sie diesen Simulator. Nach Eingabe des Hubraumes und des Anschaffungspreises erscheint der Gesamtpreis (also Anschaffungspreis plus Steuer).​
  • Für Motorräder und Motorroller wird die Steuer hier berechnet:
Wir empfehlen Ihnen, für die Einfuhr einen Despachante zu beauftragen. Ein kleiner Fehler bei der Anmeldeprozedur kann unter Umständen sehr teuer werden.
Bei älteren Gebrauchtfahrzeugen mit hohem CO²-Ausstoß rentiert sich eine Einfuhr nur, wenn Sie die Voraussetzungen für die Einfuhr als Umzugsgut erfüllen.


Voraussetzungen für die Steuerbefreiung („Umzugsgut“) (alle Punkte müssen erfüllt sein):

  1. volljährig​
  2. Hauptwohnsitz nach Portugal wechseln (*)​
  3. in Deutschland mindestens 12 Monate ansässig gewesen sein (*)​
  4. Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel​
  5. Das Kfz muss 6 Monate im Eigentum vor dem Umzug nach Portugal gewesen sein und darf nach der steuerfreien Zulassung in Portugal innerhalb der ersten 12 Monate nicht veräußert, vermietet oder verliehen werden.​

* zu 2) Als Nachweis des Hauptwohnsitzwechsels ist eine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorzulegen. Vorlage der portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung und Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde.

* zu 3) Als Nachweis müssen Belege vorgelegt werden die beweisen, daß Sie tatsächlich in Deutschland gelebt haben, z. B. Telefonrechnungen oder Mietbelege, Stromrechnungen (jeweils über die letzten über 12 Monate)

Bei wem diese Voraussetzungen nicht bzw. nur zum Teil zutreffen – bei dem wird die volle Zulassungssteuer fällig, die bei gebrauchten Fahrzeugen oft ein Vielfaches des Zeitwertes ausmacht. Neu hinzugekommen ist, dass wenn in Portugal ansässige Personen ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug erben, auch dieses Fahrzeug steuerbefreit eingeführt werden kann. Die Antragsfrist beträgt hierfür 24 Monate.​