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Steuerfreier Ruhestand in Portugal? Teil 2

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21. Feb. 2013
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Da inzwischen einige Zeit vergangen ist nach der "Erst-Auflage" des Themas, mache ich jetzt, 2017, hiermit den 2.Teil auf. Auch ein wenig Zusammenfassung, aber diesmal mit praktischen Erfahrungen ergänzt.


“Residênte não habitual”- als Rentner in Portugal anmelden um Steuern zu sparen?


Das obige Thema ist hier im Forum schon mehrfach ausgiebig diskutiert worden, ohne dass es zu einem abschließenden Konsens kam, soweit ich mitbekommen habe.

Meine EkSt-Bescheide vom FA Neubrandenburg und von meinem FA in Portugal für das Jahr 2015 liegen mir schon seit ein paar Monaten vor. Ich kann damit zur weiteren Erhellung des Themas beitragen und einige Informationen geben, die natürlich nur für ähnlich gelagerte Fälle relevant sein können.

Alles mit bestem Wissen und Gewissen und mit der Empfehlung, vor den entscheidenden Schritten eines Wohnsitzwechsels nach PT einen Steuerfachmann des Vertrauens zu konsultieren.

Mein persönlicher Status ist:

Rentner mit staatl. Sozialrente und Betriebsrente, beides aus D, keine weiteren Einkünfte, in Portugal steuerlicher Status des “Residênte não habitual”.


zum “Residênte não habitual”:

nochmals das Wichtigste zu Beginn:

1. der Vorteil des „Residênte não habitual“ liegt darin, dass Portugal für 10 Jahre auf sein Besteuerungsrecht des sog. Welteinkommens des ausländischen Steuerbürgers verzichtet.

2. Daraus lässt sich für diesen aber nicht zwangsläufig eine Steuerersparnis in Deutschland ableiten, denn wenn im Ansässigkeitsstaat (hier PT) die deutsche staatliche Rente nicht versteuert wird, fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück!

Also, derjenige Rentner, der wegen des schönen Wetters oder aus sonstigen Gründen seinen Wohnsitz offiziell mit allem Drum und Dran nach Portugal verlegen will und kann, dem sei auf jeden Fall die Beantragung des “Residênte não habitual” empfohlen, da er sonst seine Rente in PT teuer versteuern muss. Ein kleiner Haken dabei: normalerweise kann man den Antrag nicht selbst stellen und es fallen recht hohe, ich meine zu hohe, Kosten an. Ich habe 492 EUR bezahlt inklusive EkSt-Erklärung für das erste Jahr. Natürlich an ein deutsches Steuerbüro......


unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bei Wohnsitzwechsel nach PT:

Für Auslandsdeutsche wird das FA Neubrandenburg zuständig und man wird automatisch als „beschränkt steuerpflichtig“ eingestuft, womit alle in D geltenden Steuerfreibeträge entfallen.

Um jedoch in D weiterhin als “unbeschränkt steuerpflichtig” zu gelten, ist es erforderlich

a. zusammen mit der EkSt-Erklärung die Bescheinigung EU/EWR einzureichen, auf der das portugiesische FA bescheinigt, dass man in Portugal keine Einkünfte hat. Die Bescheinigung ist kostenlos, das Formblatt gibt es im Internet-Download.

b. dass das sogenannte Welteinkommen (alle Einkünfte weltweit) zu mind. 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen und diejenigen Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (das ist z.B. eine Betriebsrente!), dürfen nicht höher sein, als der für das betreffende Jahr geltende Grundfreibetrag.

Eine Einkommensteuer-Erklärung muss in Portugal trotzdem gemacht werden. Wenn man dafür einen portugiesischen Helfer hat, wird es billiger, zumal es online geht (nach Registrierung).


jetzt zu Fall A - Rentner “Residênte não habitual” erhält ausschließlich die staatliche Rente:


Wenn im Wohnstaat (hier PT) die deutsche Rente nicht versteuert wird, fällt das Besteuerungsrecht zurück an Deutschland!

Heißt: wer ausschließlich die deutsche Rente erhält, spart in Deutschland keine Steuer dadurch, dass er seinen Wohnsitz offiziell nach Portugal verlegt. Im Gegenteil, es entstehen zusätzliche Kosten, verbunden mit Laufereien und Papierkram. Aber man hat ja sonst nichts zu tun und lernt Portugiesisch....


und Fall B - Der “Residênte não habitual” erhält zusätzlich eine Betriebsrente:


Die Gute Nachricht: Der Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland gilt nicht für die Betriebsrente! Portugal ist allein zuständig für die Besteuerung, aber verzichtet für 10 Jahre. Hurra!

Hurra? Jetzt wird es etwas kompliziert.

Wie zuvor erwähnt, unterliegt die aus D kommende Betriebsrente nicht dem deutschen Steuerrecht, sondern wird vom FA wie ausländisches Einkommen behandelt. Die 90%-Regel entscheidet über den Status der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht in D.

Die Rechnung des deutschen FA zur Besteuerung meines Einkommens sieht etwa so aus:

zum steuerpflichtigen Teil der Rente werden die sog. Progressionseinkünfte hinzu gerechnet.
Progressionseinkünfte ergeben sich aus der aus D bezogenen Betriebsrente abzüglich eines Freibetrages, der sich nach einem im Gesetz vorgeschriebenen Prozentsatz ergibt, welcher beim erstmaligen Bezug der Betriebsrente errechnet wurde.
Aus der erhaltenen Summe wird der Steuersatz in Prozent aus der gültigen Steuertabelle ermittelt, mit dem dann die Rente ohne die Betriebsrente besteuert wird.

Sehr vereinfachtes Beispiel:

10.000.- steuerlicher Rentenanteil wird mit 3% versteuert = 300 € Steuer
Durch Addierung der Betriebsrente wird in der Tabelle ein Steuersatz von 10% ermittelt, so dass die 10.000,- steuerlicher Rentenanteil nun tatsächlich mit 1000,-€ besteuert wird.

Mein persönliches Fazit:

Wegen der steuerlichen Relevanz der Progressionseinkünfte = ca. 5000,- Betriebsrente, für deren Besteuerung Deutschland nicht zuständig ist, sondern Portugal, zahle ich trotzdem in Deutschland fast dieselbe Steuer wie im Jahr zuvor, als ich noch komplett in Deutschland besteuert wurde!

Zum Glück hatte meine Entscheidung für Portugal nichts mit Steuerersparnis-Erwartungen zu tun.


p.s.: für Ex-Beamte, also Pensionäre, sollen vergleichbare steuerliche Bedingungen bestehen, wie für Betriebsrentner, halt ohne staatl. Rente. Bitte unbedingt fachliche Information einholen!

Nun hoffe ich, dass nicht zu viele Tränen fließen,
bao noite, Bert
 
Hallo Bert,
Vielen Dank für deine steuerliche Aufklärung !
Vielleicht noch 2 oder 3 Bemerkungen:
1) Das FA Neu-Brandenburg ist nur für Auslandsrentner zuständig. Also Renteempfänger, die im Ausland wohnen.
2) Ich kopier hier ein Teil der Antwort bez, Renteversteuerung vom FA. Neu-Brandenburg
Quote:
Wenn ein Renter seine deutsche Rente in Portugal versteuert, also eine Steuererklärung abgibt und einen Steuerbescheid von der port. Behörde bekommt, sendet diese Unterlagen in Kopie an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA). Dies gilt als Nachweis, das die deutsche Rente in Portugal versteuert wurde.

Wenn ein Rentner von der Abgabe einer Steuererklärung befreit wird, erhält er auch dafür einen Nachweis von der port. Behörde. Dieser muss dann in Kopie an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) gesandt werden.

Werden diese Nachweise NICHT an Finanzamt Neubrandenburg (RiA) gesandt, wird davon ausgegangen, das die deustche Rente in Portugal NICHT der Besteuerung unterlegen hat. In diesem Fall besteuert Deustchland.
Unq
uote

Dh. Ein deutscher Rentner mit 'Residência não habitual' muss jährlich in Portugal eine Steuererklärung einreichen. Wenn er von der 10-jährige Steuerbefreiung Gebrauch macht, wird er über seine Einkünfte inkl. Rente keine Steuer bezahlen. Eine Kopie der Steuererklärung und des Steuerbescheids muss er an das FA-Neu Brandenburg schicken. Seine deutsche Rente wird NICHT besteuert, denn im Prinzip ist er in P steuerpflichtig, wieviel er in P bezahlen muss interessiert den deutschen Fiskus nicht.

Unterlässt der Rentner dem deutschen Fiskus diese Kopien zu zu senden, dann wird die Rente versteuert und zwar zu einem relativ ungünstigen Tarif.

Ein Rentner, der aus D seine Rente in P erhält, sei es als 'Residente' oder als 'Residente não habitual', muss immer, dh jedes Jahr eine Kopie der port. Steuererklärung und des Steuerbescheids an das FA-Neu Brandenburg senden und das bis zur Info aus Neu Brandenburg, dass eine Zusendung bis auf Weiteres nicht mehr notwendig ist.

Die Steuersätze in Portugal hören sich zwar sehr hoch an, werden aber stark relativiert durch den Freibetrag und Abzüge. Ich schätze ein Rentner mit 1200 € im Monat wird nur mit etwa 6-7% versteuert. Dafür benützt er aber die Infrastruktur dieses Landes und bekommt zB ab 65 50% Emässigung auf Bahnfahrten ;)
Saravá

Schade, dass du für die Anfrage als 'Residente não habtual' so viel Geld hast bezahlen müssen. Hier:[DLMURL]http://info.portaldasfinancas.gov.pt/NR/rdonlyres/D0C80C76-3DA8-4B90-A1E4-FF53BD34EF95/0/IRS_RNH_EN.pdf[/DLMURL] ist doch eigentlich alles ganz einfach beschrieben und die MA im Finanzamt sind meist sehr hlfsbereit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Olá savará,
ich weiss nicht, ob du jetzt theoretisches Wissen hast, oder praktische Ertfahrung? Wenn es so ist, wie du schreibst, bin ich vom deutschen Fiskus über den Tisch gezogen worden.

Du schreibst "Dh. Ein deutscher Rentner mit 'Residência não habitual' muss jährlich in Portugal eine Steuererklärung einreichen. Wenn er von der 10-jährige Steuerbefreiung Gebrauch macht, wird er über seine Einkünfte inkl. Rente keine Steuer bezahlen. Eine Kopie der Steuererklärung und des Steuerbescheids muss er an das FA-Neu Brandenburg schicken. Seine deutsche Rente wird NICHT besteuert, denn im Prinzip ist er in P steuerpflichtig, wieviel er in P bezahlen muss interessiert den deutschen Fiskus nicht."

Bei mir ist es so gelaufen, wie von mir beschrieben: ich bin besteuert worden, obwohl ich meine Belege aus PT komplett beim FA (RiA) eingereicht habe. Mit der Sachbearbeiterin habe ich mehrfach telefoniert, weil ich das auch so gesehen habe, wie du schreibst: dass es nur erforderlich sei, die Steuererklaerung in PT eingereicht zu haben und unerheblich, wieviel man dann zu zahlen hätte.

Ich will keine neue Diskussion lostreten: bei mir was es so, wie ich in meinem obigen Beitrag beschrieben habe. Ich habe in Deutschland meine Rente versteuern müssen, weil ich in PT als "residênte não habitual" steuerbefreit bin. Und dass die Betriebrente nicht in Deutschland versteuert wurde, hat mir kaum finanzielle Vorteile gebracht, weil sich der Prozentsatz für die Rentenbesteuerung erhöht hat.

Punkt. So war es bei mir.

Falls du oder jemand anders vom FA Neubrandenburg (RiA) vorteilhafter behandelt wurde, würde ich das gern erfahren, damit ich meinen Steuerbescheid anfechten kann.
Abraço,
Bert
 
Hallo Bert,
zum Gück für Dich hast Du PT nicht nur wegen steuerlicher Vorteile als Wohnsitz ausgewählt. Deine ausführlich geschilderten Erfahrungen zeigen ja auch deutlich wie unterschiedlich die steuerliche Situation, je nach Einkunftsarten und -höhe, sich für die betroffenen Menschen darstellen kann. Ob in Deinem Fall RiA richtig entschieden hat, kann ich nicht beurteilen; ich persönlich habe bisher immer die Steuerbescheide angefochten, die mir unrichtig erschienen, stehe aber nicht in der gleichen Situation wie Du. Aus den vorangegangenen Beiträgen der Phase 1 zu diesem Thema glaube ich sagen zu können, dass sich keine steuerlichen Vorteile ergeben, wenn man hauptsächlich die gesetzliche Rente in D als Einkommen bezieht. Es müssen schon monatlich mehrere Tausend andere Einkünfte hinzukommen, damit es sich richtig lohnt. Dies werden die Bezieher von Pensionen, hohen Betriebsrenten und anderen ausserhalb von PT erzielten Einkünften sicherlich bestätigen können (zumindest geht es meinen entsprechenden Bekannten aus F / D / NL und GB so). Aber ich weiss auch von diesen Leuten, dass bei etwas komlexeren Umständen eine fachlich gute steuerliche Beratung unerlässlich ist, sofern das steuerliche Element den einzigen Grund zum Umzug nach PT darstellt.
 
Ergänzung zu meinem Eingangsbeitrag: Kopie des Textes aus meinem Einkommensteuererbescheid 2015 vom FA Neubrandenburg (RiA) inklusive Rechtschreibfehler.
Was mich angeht, ist das Thema damit ausgeschöpft und bietet keinen Anlass für weitere Spekulationen oder Mutmaßungen.
Até breve,
Bert
.

Seite 3

Bescheid für 2015 über E i n k o m m e n s t e u e r und Solidaritätszuschlag
vom 23.11.2016


Erläuterungen zur Festsetzung

Es wurde eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht durchgeführt.
Für die Betriebsrente hat ausschließlich der Wohnsitzstaat Portugal das
Besteuerungsrecht. Es ist hierfür keine Rückfallklausel im
Doppelbesteuerungsabkommen gegeben, sodass eine Besteuerung in Deutschland
entfäIlt. Es greift die s.g. Abgeltungswirkung.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Sie haben nachgewiesen, das Sie in Portugal den Status „Residente Nao Habitual“
inne haben. D.h. Ihre deutsche Rente wird im Wohnsitzstaat für einen Zeitraum
von 10 Jahren nicht besteuert. Somit greift die s.g. Rückfallklausel des
Doppelbesteuerungsabkommens und das Besteuerungsrecht an Ihrer deutschen Rente
fäIlt an Deutschland zurück.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
 
Ich habe seinerzeit diesen Thread gestartet mit Fragen zum NHR, da ich wissen wollte, ob sich ein Umzug nach Portugal (von meinem damaligen steuerfreien Wohnsitz in Asien) nachteilig, vorteilhaft oder neutral auswirken würde. Wie Ihr aus dem Verlauf sehen könnt, gab es viele Beiträge, Diskussionen und Antworten, und nun bin auch ich in 2017 zum NHR Residenten in Portugal geworden.
Der Kern meiner Altersversorgung ist eine auskömmliche betriebliche Ruhegehaltszusage (Betriebsrente). Ich beziehe auch die gesetzliche Rente, die aber im Verhältnis zur Betriebsrente die deutlich kleinere ist (letztere wurde auch in meinem vorherigen Wohnsitzland durch D besteuert, weil das entsprechende DBA dieses dort ausdrücklich so regelte).
Zwischenzeitlich habe ich den offiziellen Freistellungsbescheid bezüglich der Betriebsrente vom zuständigen deutschen Finanzamt für Körperschaften erhalten. Diese bleibt also für die 10 NHR-Jahre völlig steuerfrei (wenn sich die Steuergesetze nicht ändern...)
Hinsichtlich der gesetzlichen Rente hat mir mein ehemaliges deutsches Wohnsitzfinanzamt (weiterhin zuständig wegen einiger kleinerer anderer Einkünfte in D) mitgeteilt, dass diese wegen der sogenannten Rückfallklausel (20 Abs. 1 des DBA) weiterhin in D besteuert werde, da sie ja innert 10 NHR-Jahren in PT nicht besteuert würde.

Dies bestätigt Berts ausführlichen Erfahrungsbericht, wirkt sich bei mir aber nicht besonders nachteilig aus.

Alles in allem war der Wohnsitzwechsel für mich neutral, da ich ja schon zuvor gleichermaßen steuerbegünstigt lebte. Alle ähnlich gelagerten Personen, die direkt aus D nach PT ziehen, werden wie ich erhebliche Steuervorteile haben.
Vielen Dank für alle Eure Beiträge und nun freue ich mich auf schöne Jahre an der Algarve! :)

P.S.: Stellt Euch mal vor wie ein Ex-VW-Vorstand mit rund 300.000 Euro Betriebsrente (monatlich!!) sich da erst fühlen würde...;)
 
Danke für das Feedback. Wer Betriebsrente hat bzw. Pension vom Staat, bekommt im Regelfall ja ohnehin schon mehr als ein Rentner, der nur auf gesetzliche Rentenleistungen zurückgreifen kann. Eine bodenlose Ungerechtigkeit also für den "normalen Rentner", der ohnehin schon vom Staat in die Altersarmut getrieben wird.
 
residente não habitual , nicht gewöhnlicher Einwohner

Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
https://www.bundesfinanzministerium...0EECDB8392CF2F1369?__blob=publicationFile&v=3




wie ich die Sache sehe, bringt die Ersparnis nur die "volle" Leistung für ehemalige Beamte, die neben der "PENSION" nur geringe gesetzliche Rente beziehen. RENTE wird in D versteuert, PENSIONEN nicht. :hunger:
Richtig wie überall, so auch hier, lohnt es sich bei "hohen" Pensionen so ab A12 besonders :)

so ab A12 reicht die Ersparnis für mindestens 6,5 Monate in P eine Wohnung etc zu mieten, also den Winter kostenfrei in der Sonne zu verbringen. Wer kann sollte es nutzen, wer weiss wie lange das noch geht? :kiss:
 
Die 'volle' Ersparnis gilt auch bei betrieblichen Ruhegehältern und Betriebsrenten, wenn diese die Haupteinkünfte neben einer geringeren gesetzlichen Rente darstellen.
 
was ich auch gut finde:
https://www.portugalforum.de/community/threads/steuerfreier-ruhestand-in-portugal.8962/

"Dieser Sonderstatus (residente não habitual) bringt eine Steuerfreiheit für die aus Deutschland bezogenen Renten bzw. Pensionen einher, WENN
es sich um deutsche Pensionäre (Beamte) und Empfänger von Betriebsrenten handelt. Empfänger von deutschen Renten der gesetzlichen Altersversorgung bringt der Sonderstatus (residente não habitual) NICHTS."


Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
 
Ich bin zwar auf dem Gebiet kein Fachmann, aber es handelt sich bei den Beträgen doch um die Besoldung (aktive Zeit) und nicht um die Pension (Rente)?!
 
" Neues Abkommen in Planung
Nicht nur der Bund der Steuerzahler findet das ungerecht. Seit Jahren ist der Umstand bekannt und auch die Medien greifen das Thema immer wieder mal auf. Doch passiert ist eigentlich nichts. Darum hackte der Verband nun beim Bundesfinanzministerium nach und erhielt auch eine Antwort: Es handele sich um Einzelfälle. Ebenso werde ein neues Doppelbesteuerungsabkommen vorbereitet, das die Besteuerung aller aus Deutschland stammender Altersbezüge sicherstellt – egal, ob es sich um Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung, Pensionen oder Betriebsrenten handelt.

Somit bleibt abzuwarten, ob das Steuerparadies für Ex-Beamte weiterhin genossen werden kann oder ob das Ministerium nach knapp 40 Jahren tatsächlich gegen die unfaire Besteuerung von Rentnern und Pensionären vorgeht. "

https://norddeutsche-edelmetall.de/...ommen-ex-beamte-leben-in-portugal-steuerfrei/


ja die Welt ist ungerecht :drink:
 
Tja, früher oder später werden wohl Gesetzesänderungen kommen, welche die letzten Oasen für 'weiße' Einkünfte (also legal steuerfreie) beseitigen werden. Lasst uns die Zeit bis dahin genießen! Dumm ist nur, dass man sich über die Jahre an die deutlich höheren Nettoeinkünfte gewöhnt hat und sich danach etwas verarmt fühlen könnte :hum:
 
Noch ist es ja nicht so weit, Wolfgang, und vielleicht findet sich dann später ein neues Domizil für mich, wenn ich dann noch lebe...:)
 
Ergänzung zu meinem Eingangsbeitrag: Kopie des Textes aus meinem Einkommensteuererbescheid 2015 vom FA Neubrandenburg (RiA) inklusive Rechtschreibfehler.
Was mich angeht, ist das Thema damit ausgeschöpft und bietet keinen Anlass für weitere Spekulationen oder Mutmaßungen.
Até breve,
Bert
.

Seite 3

Bescheid für 2015 über E i n k o m m e n s t e u e r und Solidaritätszuschlag
vom 23.11.2016


Erläuterungen zur Festsetzung

Es wurde eine Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht durchgeführt.
Für die Betriebsrente hat ausschließlich der Wohnsitzstaat Portugal das
Besteuerungsrecht. Es ist hierfür keine Rückfallklausel im
Doppelbesteuerungsabkommen gegeben, sodass eine Besteuerung in Deutschland
entfäIlt. Es greift die s.g. Abgeltungswirkung.


xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Sie haben nachgewiesen, das Sie in Portugal den Status „Residente Nao Habitual“
inne haben. D.h. Ihre deutsche Rente wird im Wohnsitzstaat für einen Zeitraum
von 10 Jahren nicht besteuert. Somit greift die s.g. Rückfallklausel des
Doppelbesteuerungsabkommens und das Besteuerungsrecht an Ihrer deutschen Rente
fäIlt an Deutschland zurück.


xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx




https://www.rentnerbesteuerung.eu/auszuge-aus-dem-dba/irland/
https://www.rentnerbesteuerung.eu/auszuge-aus-dem-dba/portugal/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also:
es geht auch bitte so zum Beispiel

Ausführungen von Dr. Alexander Rathenau zum Thema Steuer

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Es soll möglichst in einem Beitrag erkennbar sein, wo der Link hinführt und was er beinhaltet. Das ist ein allgemeiner Hinweis, Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar - also bitte nicht persönlich nehmen
 
Das ist ein sehr informatives Video von RA Rathenau; eigentlich ist damit das Thema abschließend behandelt.
 
scheint schon zu Ende zu sein? :holy:

BE will schon 2019 IRS-Spezial für Ausländer beenden
https://www.publico.pt/2018/09/03/e...os-residentes-naohabituais-ja-em-2019-1842791
Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

"
Der Finanzminister Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar , Situationen in denen Rentner aus anderen Ländern völlig frei von FEDERAL INCOME TAX sind, wie der Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar und Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar, ohne jedoch aufzuheben, sprechen die Maßnahme, als Fürsprecher.

Für Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar, belegen die Wirksamkeit ein Instrument, das "jemand das Recht geben, nicht die Steuern zu zahlen, die der Rest der Bevölkerung zahlt", ist, wenn der Rentner von der IRS befreit sind, ist bei abhängigen oder Arbeitnehmer unabhängige, kam dieser Anreiz (Ausländer oder Portugiesisch) fahren, erhalten einen Sonderpreis von 20 % Einkommenssteuer (einkommensunabhängig). Und die gleichen Probleme ist die Idee von António Costa zum download der IRS für die Auswanderer in das Land zurückkehren. "
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun denn, nach dem 15. Oktober, dem Beschluss des staatlichen Haushalts für nächstes Jahr, werden wir mehr erfahren.
Nach Meinung internationaler Experten wird Portugal kaum auf den stetigen Zustrom wohlhabender Pensionisten verzichten wollen. Daher zeichnet sich folgendes als wahrscheinlich ab:
1. Es mag ab nächstem Jahr eine kleine Pauschalsteuer (diskutiert werden 5-10 %) auf die bisher freien Einkünfte erhoben werden. Dies wäre dann so ähnlich wie auf Zypern oder anderen Ruhestandsdestinationen. Für Bezieher der deutschen gesetzlichen Rente hätte es sogar den Vorteil, dass diese aufgrund der dann tatsächlichen, wenn auch geringen, Besteuerung in PT nicht mehr der Rückfallklausel (wie derzeit) zur Besteuerung in D unterfielen.
2. Höchstwahrscheinlich werden Neuregelungen nur die Neuankömmlinge betreffen und Bestandsschutz für bereits bestehende NHR-Residenten gewährt werden.
 
klar, bis die "Letzten" mitbekommen, was man steuerlich so machen kann, dann geht es auch schon nicht mehr.Könnte ja jeder kommen. :holy:

Das zieht sich hin in allen Bereichen. Nur wer die Steuergesetze der Welt und der EU in den einzelnen Länder kennt, ist im Vorteil. Grosskonzerne beherrschen das hervorragend, damit zahlen immer die "Unteren" Unwissenden die Zeche. :scham:

* auf den "Bestandsschutz" würde ich mich nicht verlassen, in D ja aber in P ?
 
Ich denke da nur an die rückwirkende Erhebung von 25% Steuer für Erträge aus der Stromeinspeisung im Jahr 2015. Zuvor waren 5000 € von der Steuer befreit.

Außerdem ist es wohl absolut unlauter, dass sich Staaten in Europa auf Kosten anderer Staaten bedienen. Und zudem reichlich EU-Förderung kassieren.
 
Das mit dem unsolidarischen Verhalten der EU-Länder ist ein weites Feld, und man muss wohl lange suchen, bis man ein komplett solidarisches findet. Selbst D ist (noch) ein Paradies für alle Mafiosi dieser Welt zum 'Waschen' ihrer Milliarden, die auch von unserem Staat sehr gerne angenommen werden.
Aber, falls es in PT Probleme geben sollte, ist Zypern nicht allzuweit weg und auch ganz nett:

'Wenn Sie auf Zypern Rentenzahlungen beziehen, wird Ihr Einkommen nach zwei Besteuerungssystemen berechnet: Bis zu einem Einkommen von €3,400 sind Sie von der Steuer befreit, alles was darüber liegt wird mit 5% besteuert.'
(Aus 'Justlanded')
 
Zuletzt bearbeitet:
V-5m0ltlchk
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p.s
in Schweden 57% Einkommenssteuer :drink:
 
interessant. ich selbst hab auch in Schweden gelebt, als Freelancer, und wollte jetzt Portugal oder Spanien probieren, vor allem jetzt im Winter.
 
Ich moechte Bert ganz herzlichst bedanken fuer sein ausfuehrlichen Bericht. Es ist sehr lehrsam, auch die weitere Eintrage. Ich werde dieses jahr zum 1. mal ein Steuererklaerung in PT machen, und dieser Beitrag hat geholfen. Frage: um vom beschraenkt auf unbeschraenkt eingestufft zu werden in Neu Brandenburg: muss mann diesen Dokument jedes jahr einreichen? Ich zitiere Bert: #zusammen mit der EkSt-Erklärung die Bescheinigung EU/EWR einzureichen, auf der das portugiesische FA bescheinigt, dass man in Portugal keine Einkünfte hat. Die Bescheinigung ist kostenlos, das Formblatt gibt es im Internet-Download.

Bitte verzeihe ich bin noch ein greenhorn: dieses formblatt gibts auf der portugiesische webseite oder das Deutsche FA?
hat jemanden vielleicht ein link?
 
Hallo vanswol,
ja, es ist so. Meine Sachbearbeiterin will die EU/EWR-Bescheinigung jedes Jahr haben.
Das heisst fuer mich: ich warte meinen portugiesischen EkSt-Bescheid ab und schicke dann das von mir ausgefuellte Formular nach Lissabon an:
AT autoridade tributária e aduaneira - Direção de Serviços de Relações Internacionais - Avª Eng. Duarte Pacheco Nº 28 - 4º - 1099-013 Lisboa -
und erhalte es mit Stempel und Unterschrift zurueck, um es nach Neu-Brandenburg zu schicken. Anfangs hatte ich das Formular bei meinem oertlichen FA abgegeben, weil ich nicht wusste, wohin ich es sonst haette senden koennen. Das hat geklappt, bis ein neuer Sachbearbeiter am Tresen stand. Es so zu versuchen waere also auch ein Versuch wert.
Abraço, Bert
 
Hallo Bert (und andere Kenner der Materie),

meine Frau und ich werden am 1. November an die Algarve ziehen und dort ca. 8 Monate pro Jahr verbringen, der ganzjährige Mietvertrag ist bereits unterschrieben. Unmittelbar danach werden wir den RNH-Status beantragen. Wir sind beide pensionierte Beamte (Schande über unsere Häupter) und haben neben den Beamtenpensionen noch kleinere Einkünfte aus Kapitalerträgen. Daneben wird meine Frau ab August 2020 noch ca. 90 € pro Monat aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Ich habe folgende Fragen (das soll keine Bitte um Steuerberatung werden, sondern Einblick in die organisatorischen Abläufe klären):

1. Ich gehe davon aus, dass ich jährlich eine Steuererklärung in Portugal abzugeben habe. Gilt das auch schon für die beiden Monate November und Dezember des Jahres 2019?
2. Den portugiesischen Steuerbescheid muss ich dann an das Finanzamt Neubrandenburg schicken, richtig?
3. Muss ich auch noch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben?
4. Wie erfährt die Stelle, die die Pension auszahlt, dass sie keine Steuern mehr für die deutschen Finanzbehörden einbehalten soll?

Ich würde mich über Antworten zu dem Thema freuen. Beiträge, die auf die Ungerechtigkeit zwischen gesetzlichenRenten und Beamtenpensionen hinweisen, sind mir hinlänglich bekannt und müssen zumindest für mich nicht ständig wiederholt werden.

Viele Grüße

Blackthorne
 
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