Steuerfreier Ruhestand in Portugal? Teil 2

Dieses Thema im Forum "Auswandern, Leben & Arbeiten" wurde erstellt von Bert, 25. März 2017.

  1. zu 1) Es gilt die 183 Tage Regelung. D.h. in 2019 bist du mehr als 183 Tage in D, somit musst du für 2019 eine EKst.Erklärung in D abgeben
    zu 2) Ja, die Steuererklärung für 2020 machst du in 2021 in P. Nach Erhalt des Steuerbescheids sendest du eine Kopie davon und eine Kopie von der Seite der port. St.Erklärung auf der die deutsche Rente eingetragen wurde an das Finanzamt Neubrandenburg
    zu 3) Nein, eventuelle Einnahmen in D fliessen in die portugiesische Erklärung ein.
    zu 4) Online, kannst du beim www.portaldasfinancas.gov.pt nach Eingabe von deiner NIF und Passwort eine sog. Bestätigung deiner Finanzresidenz = Certificado da Residência Fiscal ausdrucken Diese Bestätigung sendest du an die Behörde die für die Auszahlung der Pension verantwortlich ist. Normalerweise gibt diese dann noch eine Kopie weiter an das zuständige FA. Steuern werden dann in D nicht mehr abegezogen.
    Saravá
     
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  2. Hallo in die Runde,

    ich bin bei der Recherche zu RNH auf diese Seite gekommen,
    ich bin Beamter und gehe ab Anfang 2012 in Ruhestand,

    kann mir jemand zu RNH ei paar Tipps geben welche Schritte ich tun muß ?

    vielen Dank
     
  3. Wolfgang

    Wolfgang Administrator

    ich habe Ihre Anfrage hierher verschoben, weil es da besser passt. Bitte präzisieren Sie, wenn dieser Thread noch Fragen offen lassen sollte.
     
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  4. Hallo,
    ich bin beim RNH auf der Zielgeraden und hoffe, in den nächsten Tagen oder Wochen diesen Status zu haben.
    Ich gebe meine bisher gemachten Erfahrungen gerne weiter, am besten bilateral.
    Liebe Grüße
     
  5. laluna

    laluna Moderator

    Das ist aber sehr sinnvoll für ein Forum.
     
  6. Ich gebe dir grundsätzlich recht, aber speziell bei dem Thema "RNH" gibt es für einen bilateralen Austausch mehrere Gründe:

    1. Ich bin nach dem Lesen vieler Beiträge zum Thema RNH zu dem Schluss gekommen, dass der Umstand, dass ein pensionierter Beamter Steuern in Portugal sparen kann, auf eine Reihe von Forumsteilnehmern wie ein rotes Tuch wirkt und ich habe keine Lust, mich deswegen rechtfertigen zu müssen.

    2. Zu nahezu jedem Beitrag zu diesem Thema gibt es einen anderen Beitrag, der das Gegenteil oder etwas anderes behauptet, so dass es nahezu unmöglich ist, sich fundiert zu informieren. Es gibt leider auch viele Beiträge von Leuten, die zwar keinerlei praktische Erfahrungen zum Thema RNH haben, dennoch ihre Vorstellungen und Meinungen dazu abgeben.

    3. Ich möchte dem Fragesteller (und jedem anderen Interessierten) dennoch helfen, da ich mich in einer vergleichbaren Situation befinde, ihm lediglich um etliche Monate voraus bin und alle Schritte auf dem Weg zum RNH erledigt habe - lediglich die Bestätigung steht noch aus.

    :)
     
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  7. laluna

    laluna Moderator

    Bzgl. Punkt 1. kann ich Dich voll verstehen, aber ich denke, dass es nicht nur "der Beamte" ist, sondern auch oft "der Neid" durch die Ungleichbehandlung der Rentenarten (private/gesetzliche -) durchkommt;
    bei Punkt 2 würde ich mich sehr freuen, wenn wir hier praktische und wahrheitsgetreue Erfahrungen austauschen/zusammentragen könnten.
     
  8. Ich gehe gerne auf konkrete Fragestellungen ein, beschränke mich aber auf meine eigenen Erfahrungen als Pensionär (ausschließlich) und meiner Frau als Pensionärin und Rentnerin.

    Der Ablauf bei mir war der Folgende:

    1. Beantragung einer NIF für jede Person (hat ein deutschsprechender portugiesischer Rechtsanwalt für uns gemacht, Gesamtkosten 100 € + MwSt.
    2. Abschluß eines ganzjährigen Mietvertrags.
    3. Beantragung des "CERTIFICADO DE REGISTO DE CIDADAO DA UNIAO EUROPEIA" am portugiesischen Wohnsitz (konnten wir nach 3 Arbeitstagen abholen), Gesamtkosten 30 €.
    4. Zusammenstellung der Unterlagen für den Rechtsanwalt, der den RNH für uns beantragt (NIF, CERTIFICADO DE REGISTO DE CIDADAO DA UNIAO EUROPEIA, Online-Zugangsdaten für das portugiesische Finanzamt nebst Passwort (hat der Anwalt für uns gemacht), Kopien der Personalausweise, Urkunden "Versetzung in den Ruhestand", Mietvertrag, aktueller Kontoauszug) - Gesamtkosten 1.000 € + MwSt.

    5. (unabhängig von 1-4) - Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2019 und 2020 bei den Betriebsstättenfinanzämtern der Behörden, die die Pension auszahlen. Damit soll der Lohnsteuerabzug und die direkte Überweisung dieser Beträge an das zuständige Finanzamt vermieden werden. Das hat einwandfrei geklappt, seit November 2019 bekommen wir unsere Bruttobezüge netto ausbezahlt.
    6. Die gesetzliche Rente wird meine Frau in Deutschland versteuern müssen als beschränkt Steuerpflichtige.

    :)
     
    Theophanu, H.Bothur und laluna gefällt das.

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