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Da inzwischen einige Zeit vergangen ist nach der "Erst-Auflage" des Themas, mache ich jetzt, 2017, hiermit den 2.Teil auf. Auch ein wenig Zusammenfassung, aber diesmal mit praktischen Erfahrungen ergänzt.
“Residênte não habitual”- als Rentner in Portugal anmelden um Steuern zu sparen?
Das obige Thema ist hier im Forum schon mehrfach ausgiebig diskutiert worden, ohne dass es zu einem abschließenden Konsens kam, soweit ich mitbekommen habe.
Meine EkSt-Bescheide vom FA Neubrandenburg und von meinem FA in Portugal für das Jahr 2015 liegen mir schon seit ein paar Monaten vor. Ich kann damit zur weiteren Erhellung des Themas beitragen und einige Informationen geben, die natürlich nur für ähnlich gelagerte Fälle relevant sein können.
Alles mit bestem Wissen und Gewissen und mit der Empfehlung, vor den entscheidenden Schritten eines Wohnsitzwechsels nach PT einen Steuerfachmann des Vertrauens zu konsultieren.
Mein persönlicher Status ist:
Rentner mit staatl. Sozialrente und Betriebsrente, beides aus D, keine weiteren Einkünfte, in Portugal steuerlicher Status des “Residênte não habitual”.
zum “Residênte não habitual”:
nochmals das Wichtigste zu Beginn:
1. der Vorteil des „Residênte não habitual“ liegt darin, dass Portugal für 10 Jahre auf sein Besteuerungsrecht des sog. Welteinkommens des ausländischen Steuerbürgers verzichtet.
2. Daraus lässt sich für diesen aber nicht zwangsläufig eine Steuerersparnis in Deutschland ableiten, denn wenn im Ansässigkeitsstaat (hier PT) die deutsche staatliche Rente nicht versteuert wird, fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück!
Also, derjenige Rentner, der wegen des schönen Wetters oder aus sonstigen Gründen seinen Wohnsitz offiziell mit allem Drum und Dran nach Portugal verlegen will und kann, dem sei auf jeden Fall die Beantragung des “Residênte não habitual” empfohlen, da er sonst seine Rente in PT teuer versteuern muss. Ein kleiner Haken dabei: normalerweise kann man den Antrag nicht selbst stellen und es fallen recht hohe, ich meine zu hohe, Kosten an. Ich habe 492 EUR bezahlt inklusive EkSt-Erklärung für das erste Jahr. Natürlich an ein deutsches Steuerbüro......
unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bei Wohnsitzwechsel nach PT:
Für Auslandsdeutsche wird das FA Neubrandenburg zuständig und man wird automatisch als „beschränkt steuerpflichtig“ eingestuft, womit alle in D geltenden Steuerfreibeträge entfallen.
Um jedoch in D weiterhin als “unbeschränkt steuerpflichtig” zu gelten, ist es erforderlich
a. zusammen mit der EkSt-Erklärung die Bescheinigung EU/EWR einzureichen, auf der das portugiesische FA bescheinigt, dass man in Portugal keine Einkünfte hat. Die Bescheinigung ist kostenlos, das Formblatt gibt es im Internet-Download.
b. dass das sogenannte Welteinkommen (alle Einkünfte weltweit) zu mind. 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen und diejenigen Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (das ist z.B. eine Betriebsrente!), dürfen nicht höher sein, als der für das betreffende Jahr geltende Grundfreibetrag.
Eine Einkommensteuer-Erklärung muss in Portugal trotzdem gemacht werden. Wenn man dafür einen portugiesischen Helfer hat, wird es billiger, zumal es online geht (nach Registrierung).
jetzt zu Fall A - Rentner “Residênte não habitual” erhält ausschließlich die staatliche Rente:
Wenn im Wohnstaat (hier PT) die deutsche Rente nicht versteuert wird, fällt das Besteuerungsrecht zurück an Deutschland!
Heißt: wer ausschließlich die deutsche Rente erhält, spart in Deutschland keine Steuer dadurch, dass er seinen Wohnsitz offiziell nach Portugal verlegt. Im Gegenteil, es entstehen zusätzliche Kosten, verbunden mit Laufereien und Papierkram. Aber man hat ja sonst nichts zu tun und lernt Portugiesisch....
und Fall B - Der “Residênte não habitual” erhält zusätzlich eine Betriebsrente:
Die Gute Nachricht: Der Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland gilt nicht für die Betriebsrente! Portugal ist allein zuständig für die Besteuerung, aber verzichtet für 10 Jahre. Hurra!
Hurra? Jetzt wird es etwas kompliziert.
Wie zuvor erwähnt, unterliegt die aus D kommende Betriebsrente nicht dem deutschen Steuerrecht, sondern wird vom FA wie ausländisches Einkommen behandelt. Die 90%-Regel entscheidet über den Status der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht in D.
Die Rechnung des deutschen FA zur Besteuerung meines Einkommens sieht etwa so aus:
zum steuerpflichtigen Teil der Rente werden die sog. Progressionseinkünfte hinzu gerechnet.
Progressionseinkünfte ergeben sich aus der aus D bezogenen Betriebsrente abzüglich eines Freibetrages, der sich nach einem im Gesetz vorgeschriebenen Prozentsatz ergibt, welcher beim erstmaligen Bezug der Betriebsrente errechnet wurde.
Aus der erhaltenen Summe wird der Steuersatz in Prozent aus der gültigen Steuertabelle ermittelt, mit dem dann die Rente ohne die Betriebsrente besteuert wird.
Sehr vereinfachtes Beispiel:
10.000.- steuerlicher Rentenanteil wird mit 3% versteuert = 300 € Steuer
Durch Addierung der Betriebsrente wird in der Tabelle ein Steuersatz von 10% ermittelt, so dass die 10.000,- steuerlicher Rentenanteil nun tatsächlich mit 1000,-€ besteuert wird.
Mein persönliches Fazit:
Wegen der steuerlichen Relevanz der Progressionseinkünfte = ca. 5000,- Betriebsrente, für deren Besteuerung Deutschland nicht zuständig ist, sondern Portugal, zahle ich trotzdem in Deutschland fast dieselbe Steuer wie im Jahr zuvor, als ich noch komplett in Deutschland besteuert wurde!
Zum Glück hatte meine Entscheidung für Portugal nichts mit Steuerersparnis-Erwartungen zu tun.
p.s.: für Ex-Beamte, also Pensionäre, sollen vergleichbare steuerliche Bedingungen bestehen, wie für Betriebsrentner, halt ohne staatl. Rente. Bitte unbedingt fachliche Information einholen!
Nun hoffe ich, dass nicht zu viele Tränen fließen,
bao noite, Bert
“Residênte não habitual”- als Rentner in Portugal anmelden um Steuern zu sparen?
Das obige Thema ist hier im Forum schon mehrfach ausgiebig diskutiert worden, ohne dass es zu einem abschließenden Konsens kam, soweit ich mitbekommen habe.
Meine EkSt-Bescheide vom FA Neubrandenburg und von meinem FA in Portugal für das Jahr 2015 liegen mir schon seit ein paar Monaten vor. Ich kann damit zur weiteren Erhellung des Themas beitragen und einige Informationen geben, die natürlich nur für ähnlich gelagerte Fälle relevant sein können.
Alles mit bestem Wissen und Gewissen und mit der Empfehlung, vor den entscheidenden Schritten eines Wohnsitzwechsels nach PT einen Steuerfachmann des Vertrauens zu konsultieren.
Mein persönlicher Status ist:
Rentner mit staatl. Sozialrente und Betriebsrente, beides aus D, keine weiteren Einkünfte, in Portugal steuerlicher Status des “Residênte não habitual”.
zum “Residênte não habitual”:
nochmals das Wichtigste zu Beginn:
1. der Vorteil des „Residênte não habitual“ liegt darin, dass Portugal für 10 Jahre auf sein Besteuerungsrecht des sog. Welteinkommens des ausländischen Steuerbürgers verzichtet.
2. Daraus lässt sich für diesen aber nicht zwangsläufig eine Steuerersparnis in Deutschland ableiten, denn wenn im Ansässigkeitsstaat (hier PT) die deutsche staatliche Rente nicht versteuert wird, fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück!
Also, derjenige Rentner, der wegen des schönen Wetters oder aus sonstigen Gründen seinen Wohnsitz offiziell mit allem Drum und Dran nach Portugal verlegen will und kann, dem sei auf jeden Fall die Beantragung des “Residênte não habitual” empfohlen, da er sonst seine Rente in PT teuer versteuern muss. Ein kleiner Haken dabei: normalerweise kann man den Antrag nicht selbst stellen und es fallen recht hohe, ich meine zu hohe, Kosten an. Ich habe 492 EUR bezahlt inklusive EkSt-Erklärung für das erste Jahr. Natürlich an ein deutsches Steuerbüro......
unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bei Wohnsitzwechsel nach PT:
Für Auslandsdeutsche wird das FA Neubrandenburg zuständig und man wird automatisch als „beschränkt steuerpflichtig“ eingestuft, womit alle in D geltenden Steuerfreibeträge entfallen.
Um jedoch in D weiterhin als “unbeschränkt steuerpflichtig” zu gelten, ist es erforderlich
a. zusammen mit der EkSt-Erklärung die Bescheinigung EU/EWR einzureichen, auf der das portugiesische FA bescheinigt, dass man in Portugal keine Einkünfte hat. Die Bescheinigung ist kostenlos, das Formblatt gibt es im Internet-Download.
b. dass das sogenannte Welteinkommen (alle Einkünfte weltweit) zu mind. 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegen und diejenigen Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (das ist z.B. eine Betriebsrente!), dürfen nicht höher sein, als der für das betreffende Jahr geltende Grundfreibetrag.
Eine Einkommensteuer-Erklärung muss in Portugal trotzdem gemacht werden. Wenn man dafür einen portugiesischen Helfer hat, wird es billiger, zumal es online geht (nach Registrierung).
jetzt zu Fall A - Rentner “Residênte não habitual” erhält ausschließlich die staatliche Rente:
Wenn im Wohnstaat (hier PT) die deutsche Rente nicht versteuert wird, fällt das Besteuerungsrecht zurück an Deutschland!
Heißt: wer ausschließlich die deutsche Rente erhält, spart in Deutschland keine Steuer dadurch, dass er seinen Wohnsitz offiziell nach Portugal verlegt. Im Gegenteil, es entstehen zusätzliche Kosten, verbunden mit Laufereien und Papierkram. Aber man hat ja sonst nichts zu tun und lernt Portugiesisch....
und Fall B - Der “Residênte não habitual” erhält zusätzlich eine Betriebsrente:
Die Gute Nachricht: Der Rückfall des Besteuerungsrechts an Deutschland gilt nicht für die Betriebsrente! Portugal ist allein zuständig für die Besteuerung, aber verzichtet für 10 Jahre. Hurra!
Hurra? Jetzt wird es etwas kompliziert.
Wie zuvor erwähnt, unterliegt die aus D kommende Betriebsrente nicht dem deutschen Steuerrecht, sondern wird vom FA wie ausländisches Einkommen behandelt. Die 90%-Regel entscheidet über den Status der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht in D.
Die Rechnung des deutschen FA zur Besteuerung meines Einkommens sieht etwa so aus:
zum steuerpflichtigen Teil der Rente werden die sog. Progressionseinkünfte hinzu gerechnet.
Progressionseinkünfte ergeben sich aus der aus D bezogenen Betriebsrente abzüglich eines Freibetrages, der sich nach einem im Gesetz vorgeschriebenen Prozentsatz ergibt, welcher beim erstmaligen Bezug der Betriebsrente errechnet wurde.
Aus der erhaltenen Summe wird der Steuersatz in Prozent aus der gültigen Steuertabelle ermittelt, mit dem dann die Rente ohne die Betriebsrente besteuert wird.
Sehr vereinfachtes Beispiel:
10.000.- steuerlicher Rentenanteil wird mit 3% versteuert = 300 € Steuer
Durch Addierung der Betriebsrente wird in der Tabelle ein Steuersatz von 10% ermittelt, so dass die 10.000,- steuerlicher Rentenanteil nun tatsächlich mit 1000,-€ besteuert wird.
Mein persönliches Fazit:
Wegen der steuerlichen Relevanz der Progressionseinkünfte = ca. 5000,- Betriebsrente, für deren Besteuerung Deutschland nicht zuständig ist, sondern Portugal, zahle ich trotzdem in Deutschland fast dieselbe Steuer wie im Jahr zuvor, als ich noch komplett in Deutschland besteuert wurde!
Zum Glück hatte meine Entscheidung für Portugal nichts mit Steuerersparnis-Erwartungen zu tun.
p.s.: für Ex-Beamte, also Pensionäre, sollen vergleichbare steuerliche Bedingungen bestehen, wie für Betriebsrentner, halt ohne staatl. Rente. Bitte unbedingt fachliche Information einholen!
Nun hoffe ich, dass nicht zu viele Tränen fließen,
bao noite, Bert