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KFZ-Einfuhr - so wird´s gemacht

das variiert zwischen 14 Tagen und mehreren Jahren. Wir wissen ja nicht, wo Sie das Fahrzeug zulassen möchten und um welches Fahrzeug es sich handelt. Ich würde aber auf alle Fälle damit einen Despachante beauftragen, der weiß dann auch, wie lange das ungefähr dauert.
 
Wenn nicht die letzen 12 Monate "Leben in Deutschland" nachgewiesen werden können, dann war es das mit der Steuerbefreiung. Es müssen ALLE Kriterien erfüllt sein
Hallo, wir sind seit Ende Juni 2021 aus Deutschland abgemeldet, haben vorher auch dort gewohnt. Vor unserer Abreise hatten wir uns ein Wohnmobil gekauft, sind jetzt mit diesem Wohnmobil fast 2 Jahre durch Europa gereist, das Wohnmobil ist aber immer noch in Deutschland zugelassen und ich bin der Fahrzeughalter geblieben, das geht nach (§46 Absatz 2 Satz 2). Jetzt haben wir uns entschieden, in Portugal zu bleiben und möchten unser Wohnmobil auch steuerfrei einführen, da wir ja auf dem Campingplatz darin wohnen. Wie sind hier die Aussichten es steuerfrei einzuführen, hat jemand schon einen ähnlichen Beispielfall gehabt?
 
Das wird wohl nichts mit der Steuerbefreiung als Umzugsgut.

Voraussetzung (siehe 1. Beitrag)
d) Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel

Da der Hauptwohnsitz in Deutschland schon 2 Jahre aufgegeben wurde, wird das höchstwahrscheinlich nicht mehr anerkannt werden. Ein Despachante kann das natürlich überprüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht.

Campingplatzadresse gilt als Wohnadresse, wenn man sich offiziell in der Gemeinde dort angemeldet hat und der Campingplatzbesitzer vorher damit einverstanden war.
 
Das wird wohl nichts mit der Steuerbefreiung als Umzugsgut.

Voraussetzung (siehe 1. Beitrag)
d) Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel

Da der Hauptwohnsitz in Deutschland schon 2 Jahre aufgegeben wurde, wird das höchstwahrscheinlich nicht mehr anerkannt werden. Ein Despachante kann das natürlich überprüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht.

Campingplatzadresse gilt als Wohnadresse, wenn man sich offiziell in der Gemeinde dort angemeldet hat und der Campingplatzbesitzer vorher damit einverstanden war.
Danke für die Information. Naja, werden wir wohl versuchen müssen, mal schauen ob es klappt.
 
Ich habe mal bei ChatGPT AI nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Die Frist von 12 Monaten bezieht sich auf den Zeitpunkt des Hauptwohnsitzwechsels in das Zielland, in diesem Fall Portugal. Sie müssen den Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 Monaten nach der Begründung Ihres Hauptwohnsitzes in Portugal stellen.

Es ist also nicht relevant, wann Sie sich aus Deutschland abgemeldet haben, sondern wann Sie in Portugal Ihren Hauptwohnsitz begründet haben. Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel in Portugal Ihren Antrag stellen, können Sie möglicherweise von der Steuerbefreiung profitieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es möglicherweise zusätzliche Anforderungen gibt, die erfüllt werden müssen, um für die Steuerbefreiung in Frage zu kommen, wie z.B. den Nachweis, dass das Fahrzeug für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und bereits mindestens sechs Monate in Ihrem Eigentum war.
 
Es ist also nicht relevant, wann Sie sich aus Deutschland abgemeldet haben, sondern wann Sie in Portugal Ihren Hauptwohnsitz begründet haben.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Wir kennen Fälle, da wurde die Steuerbefreiung abgelehnt, weil es nach 2 Jahren Abmeldung ohne andere feste Wohnadresse kein Umzug mehr ist. Das muss ein Despachante klären.
 
Ich habe mal weiter nachgebohrt und folgendes erhalten:

Im portugiesischen Dekret-Gesetz Nr. 147/2021 ist diesbezüglich Folgendes festgehalten:

"Artikel 5

(Antrag auf Steuerbefreiung)

1 - Der Antrag auf Steuerbefreiung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum des Hauptwohnsitzwechsels gestellt werden.

2 - Der Antrag auf Steuerbefreiung muss bei der zuständigen Steuerbehörde im Gebiet des neuen Wohnsitzes eingereicht werden.

3 - Der Antragsteller hat dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beizufügen, einschließlich eines Nachweises über den Wohnsitzwechsel und des Eigentumsnachweises oder des Kaufvertrags des betreffenden Fahrzeugs.

4 - Die Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind."

Daraus ergibt sich, dass die Frist von 12 Monaten ab dem Datum des Hauptwohnsitzwechsels gilt. Wann genau der Hauptwohnsitzwechsel stattgefunden hat, ergibt sich aus den jeweiligen nationalen Regelungen des betroffenen Landes.

Eine konkrete Formulierung, die besagt, dass die Frist erst mit der Anmeldung des Wohnsitzes in Portugal beginnt, findet sich im portugiesischen Dekret-Gesetz Nr. 147/2021 nicht explizit. Allerdings ergibt sich dies aus dem Wortlaut des Artikels 10 Absatz 2 des Dekrets, der besagt: "Für die Zwecke der Anwendung dieses Dekrets wird als Hauptwohnsitz derjenige Ort angesehen, an dem sich die Person oder ihre Familie für einen unbefristeten Zeitraum niederlässt, wobei die Dauer und Kontinuität des Aufenthalts sowie die Umstände, die darauf schließen lassen, dass dieser Ort als der Hauptwohnsitz der Person oder ihrer Familie angesehen werden kann, berücksichtigt werden". Aus dieser Formulierung geht hervor, dass die Anmeldung des Wohnsitzes in Portugal ein starkes Indiz für einen Hauptwohnsitzwechsel darstellt und somit die 12-Monats-Frist für den Antrag auf Steuerbefreiung zu laufen beginnt.

Alles natürlich ohne Garantie auf Richtigkeit, da ich die AI gefragt habe. Kling aber irgendwie einleuchtend.
 
Schlussendlich lese ich daraus, dass eine Residência auf einem portugiesischen Campingplatz beantragt werden soll. Ich kenne Portugal schon ein paar Tage und habe so meine Zweifel und wünsche viel Erfolg mit der Idee.
 
Ich finde auch diese Aussagen ganz hilfreich, sie entsprechen auch meiner praktischen Erfahrung. Wenn nicht alle genannten Bedingungen klar erfüllbar sind, stoppt das Verfahren und man zahlt die ISV.
Grundsätzlich zum Ablauf, das gesamte Verfahren geht davon aus, dass die ISV gezahlt wird. Erst ziemlich zum Schluss des Verfahrens kann man, als Ausnahme quasi, die Befreiung von der ISV beantragen. Deshalb sind die Despachante auch so genau, zu oft fehlt am Ende der klitzekleine Nachweis in der Lebensführung im Herkunftsland und das Verfahren endet dann eben ohne Steuerbefreiung.

 
Ich vermute stark, es wird am Nachweis der Lebensführung im Herkunftsland scheitern. Soweit wurden in allen Befreiungsanträgen Belege des täglichen Lebens im Herkunftsland, wie Quittungen für Miete, Wasser, Strom oder auch Quittungen für Gehalt, Rente verlangt.

Da die notwendige DAV Erklärung ausschließlich online möglich ist, spricht man direkt mit keinem Bearbeiter (ist auch nicht gewollt).
Deswegen müssen die hochgeladenen Belege zur Lebensführung im Herkunftsland schlüssig sein.
Damit könnte es doch relevant sein, wann man sich in Deutschland tatsächlich abgemeldet hat.

Nochmal, es handelt sich dabei um eine Befreiung von der ISV, die sich im Ursprung an rückkehrende portugiesische Gastarbeiter wendete und eine Ausnahme darstellt.
Wenn jetzt in der Belegführung noch eine Campingplatzadresse kommt, geht man schon ein Wagnis ein.

Gut, es kann klappen, muss es aber nicht. Wenn man will, kann man es probieren, ob es für den Beginn einer Auswanderung geeignet ist, mag jeder für sich selbst entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Grau ist die Theorie, erhellend die Praxis. ich denke, es ist nen Versuch wert.
Die Praxis ergibt stets mehr, als intensivste Internetguggerei.
Warum soll das nicht der Beginn einer Auswanderung sein?Gibts dafür AUCH Vorschriften?
Ich denke, moralische Bewertungen stehen uns hier nicht zu.
 
Gut, sehe ich ein, ich nehme die vermeintliche moralische Wertung zurück.

Die Gefahr bei diesem Versuch ist folgende. Um das Auto zu importieren, muss zunächst diese besagte Residencia in Form des CRUE begründet werden. Die dafür notwendigen Dokumente beinhalten ebenfalls eine NIF ( Steuernummer) mit portugiesischer Adresse, an die letztendlich auch die endgültigen Fahrzeugdokumente geschickt werden, einschließlich der Steuerbescheide für IUC und ISV.

Mit dieser Anmeldung ist man dann zunächst mit dem weltweit erwirtschafteten Einkünften in Portugal wenigstens Steuererklärungspflichtig. Ob man tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt von den exakten Einkommensumständen ab.

Geht dieser Importversuch ohne ISV des Autos dann schief, weil die vorgelegten Dokumente nicht reichen, fordern die Behörden Belege nach oder man erhält gleich schlichtweg einen Steuerbescheid über die zu zahlende ISV. Da man aufgrund der obigen Erklärung in Portugal steuerpflichtig sein könnte, muss man dann diese Steuer dann zahlen, oder den gesamten Vorgang abbrechen und das Fahrzeug binnen kurzer Zeit außer Landes bringen. Damit ist dann aber auch der in Portugal errichtete Wohnort weg.

Auf diese Gemengelage wollte ich lediglich hinweisen. Es gibt keine Vorschriften für das Auswandern und ich wollte nicht belehrend rüberkomme.
Aber, wer im Forum fragt, kann
1. nicht automatisch Zustimmung für alles erwarten.
2. hat es verdient, dass auch auf Gefahren hingewiesen wird, die aufgrund jahrelanger Erfahrungen einfach von anderen Usern gesehen werden.

Letztlich ist jeder für seine Fehler selbst verantwortlich. Trotzdem kann ich mir eine Wertung aus persönlicher Erfahrung nicht ganz verkneifen, ich glaube, in diesem konkreten Fall ist es keinen Versuch wert.
Ich lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
 
Gut, sehe ich ein, ich nehme die vermeintliche moralische Wertung zurück.

Die Gefahr bei diesem Versuch ist folgende. Um das Auto zu importieren, muss zunächst diese besagte Residencia in Form des CRUE begründet werden. Die dafür notwendigen Dokumente beinhalten ebenfalls eine NIF ( Steuernummer) mit portugiesischer Adresse, an die letztendlich auch die endgültigen Fahrzeugdokumente geschickt werden, einschließlich der Steuerbescheide für IUC und ISV.

Mit dieser Anmeldung ist man dann zunächst mit dem weltweit erwirtschafteten Einkünften in Portugal wenigstens Steuererklärungspflichtig. Ob man tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt von den exakten Einkommensumständen ab.

Geht dieser Importversuch ohne ISV des Autos dann schief, weil die vorgelegten Dokumente nicht reichen, fordern die Behörden Belege nach oder man erhält gleich schlichtweg einen Steuerbescheid über die zu zahlende ISV. Da man aufgrund der obigen Erklärung in Portugal steuerpflichtig sein könnte, muss man dann diese Steuer dann zahlen, oder den gesamten Vorgang abbrechen und das Fahrzeug binnen kurzer Zeit außer Landes bringen. Damit ist dann aber auch der in Portugal errichtete Wohnort weg.

Auf diese Gemengelage wollte ich lediglich hinweisen. Es gibt keine Vorschriften für das Auswandern und ich wollte nicht belehrend rüberkomme.
Aber, wer im Forum fragt, kann
1. nicht automatisch Zustimmung für alles erwarten.
2. hat es verdient, dass auch auf Gefahren hingewiesen wird, die aufgrund jahrelanger Erfahrungen einfach von anderen Usern gesehen werden.

Letztlich ist jeder für seine Fehler selbst verantwortlich. Trotzdem kann ich mir eine Wertung aus persönlicher Erfahrung nicht ganz verkneifen, ich glaube, in diesem konkreten Fall ist es keinen Versuch wert.
Ich lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
Wie sieht es eigentlich mit der Doppelbesteuerung aus, ist es nicht so, dass man für ein Fahrzeug bereits in Deutschland Mehrwertsteuer bezahlt hat und diese in Portugal nicht noch einmal bezahlen muss. Kann man sich da etwas zurückholen, weiß das jemand? Vielen Dank für die vielen Infos und Anregungen.
 
Das ist richtig, Mehrwertsteuer muss in Portugal nur dann zusätzlich zahlen, wenn man ein neues Fahrzeug aus D importieren will, was weniger als 6 Monate zugelassen ist oder weniger als 6000 KM gefahren ist. Dann muss man die Differenz zwischen der deutschen und der portugiesischen Mehrwertsteuer zahlen.
Zurückholen kann man sich also in diesem Zusammenhang garnix.

Aber schau selbst, ob du mehr herauslesen kannst.

 
Geht dieser Importversuch ohne ISV des Autos dann schief, weil die vorgelegten Dokumente nicht reichen, fordern die Behörden Belege nach oder man erhält gleich schlichtweg einen Steuerbescheid über die zu zahlende ISV. Da man aufgrund der obigen Erklärung in Portugal steuerpflichtig sein könnte, muss man dann diese Steuer dann zahlen, oder den gesamten Vorgang abbrechen und das Fahrzeug binnen kurzer Zeit außer Landes bringen. Damit ist dann aber auch der in Portugal errichtete Wohnort weg.
Das verstehe ich nicht: Warum ist ohne eingeführtes Fahrzeug der Wohnort weg?? Das KANN doch nicht sein, oder?
 
Weil Euwo’s Frage darauf gründet, dass er sein Wohnmobil ohne ISV Steuer einführen möchte, um darin auf einem Campingplatz zu wohnen.
Also sich auf einem Campingplatz, in seinem Wohnmobil wohnsitzmäßig anzumelden, wenn er das Wohnmobil ISV befreit als Umzugsgut eingeführt und zugelassen bekommt.

Soweit beziehen sich auch alle meine Antworten nur auf diesen Plan.

Daraus folgt für mich, wenn das Wohnmobil nicht ISV befreit eingeführt werden kann und somit als Wohnort dienen kann, muß entweder die fällige Steuer bezahlt werden, oder das Wohnmobil muss Portugal binnen kurzer Frist wieder verlassen.

Dann ist damit aber eben auch die Unterkunft auf dem Campingplatz weg. Kein Wohnmobil, kein Wohnort.

Ich hoffe, so ist es deutlicher formulier.
 
Ah- es war eine Schlussfolgerung. klingt logisch. Na dann wird er schon eine abgemeldete Alternative finden, um bleiben zu können. Denn seine Anmeldung hängt ja nicht an einem Fhrzg. Und wenns n Zelt ist. Oder einfach ein Bungalow. Da kann er sich dann alternativ anmelden, nachdem er das WoMo in Spanien verkauft hat und in Ruhe weiterorientieren.:cool:
 
Wie sagte jemand an anderer Stelle, grau ist die Theorie, erhellend die Praxis.

Natürlich gibt es einen Weg, eine Lösung, eine Alternative, eine Strategie, doch danach wurde hier von Euwo nicht gefragt und deswegen auch von mir nicht erwähnt.
Und ein möglicher Verkauf des Fahrzeuges in Spanien und notfalls in einem Zelt leben ist rein deine Theorie. Ob so eine Alternative überhaupt in Frage kommt, hat Euwo mit keinem Wort erwähnt oder danach gefragt.

Ich denke, es steht uns nicht zu, Lebensalternativen für Menschen zu entwerfen, die sich lediglich nach der Möglichkeit eines ISV freien Wohnmobilimportes mit Wohnsitz auf einem Campingplatz in Portugal erkundigen, nachdem sie schon 2 Jahre mit diesem WoMo in Europa unterwegs waren.


Wenn es mich betreffen würde, würde ich zunächst erst einmal mit einem zahlreichen Simulatoren die zu erwartenden Kosten für den Import kalkulieren und danach entscheiden, wie wichtig dieses Wohnmobil für eine Zukunft in Portugal tatsächlich ist.

Was eben aber auch ganz wichtig ist, man darf diesen kostenfreien Umzugsgut Plan nicht isoliert betrachten. Alles notwendigen Veranlassungen in dieser Hinsicht ziehen Konsequenzen auch in anderen Bereichen nach sich, wie z. B. Steuerpflicht und ggf. Führerscheinumtausch usw. Wenn man die kennt, kann man auch Alternativen für sich erarbeiten.
 
Ich denke, Alternativen durchzudenken, und mit der bei Älteren noch vorhandenen Restempathie sich vorzustellen wie mans selber machen würde, hat nichtzs mit einem Entwurf für Andere zu tun. Vielmehr ist es ein Vorschlagen und beinhaltet per definitionem das Annehmen oder Ablehnen.
Aber Dein Versuch zurückzukutschieren wars jedenfalls wert.
Wir grinsen noch immer. Aber das Wichtigste wäre, dass der TE sich mal dazuschaltet- denn wir kennen ihn und seine Vorstellungen nicht.
Von daher übergebe ich Dir jetzt den tröt zur weiteren Bewertung.
 
Grau ist die Theorie, hell ist die Praxis". Ich melde mich wieder, wenn ich mehr weiß. In den nächsten Tagen oder Wochen wird sich zeigen, ob wir unser Wohnmobil zollfrei einführen können oder nicht. Zuerst müssen wir zum TÜV :)
 
TÜV in Portugal ohne vorher eingeleitetes Importverfahren klingt auch interessant bei der Erlangung der Steuerbefreiung als Umzugsgut. Wir sind jedenfalls gespannt, was sich aus dem Importvorhaben ergibt und es interessiert hier sicher viele, wie das bei Ihnen weiter geht mit der Ummeldung, um sich die Kosten eines Despachante zu ersparen.
 
Ich glaube, EuWo sitzt dem Narrativ auf einen abgelaufenen deutschen TÜV in P machen zu müssen? Wenn das WoMo in Portugal bleiben soll, muss es ja keinen deutschen TÜV haben..
Oder hat den TÜV eine port. Behörde verlangt?
Nur damit ichs besser versteh...
 
Hallo zusammen, ich möchte gern wissen, ob aus Eurer Sicht der steuerfreie Import bei folgenden Voraussetzungen klappen sollte:
- FZ wurde in DE im Dezember 2021 auf mich (volljährig) zugelassen
- Seit Dezember 2022 habe ich die Residencia von der portugiesischen Gemeinde (bei Financas is die portugiesische Adresse allerdings erst ab Ende März 2023)
- Die Abmeldung aus DE erfolgte zum 31.03.2023
- Nach meinem Verständnis muss ich nachweisen, dass ich vor der Abmeldung in DE auch tatsächlich in Deutschland gelebt habe. Das möchte ich mit einem Untermietvertag für eine Wohnung in Deutschland und Mietzahlungen für die letzten 6 Monate bis zur Abmeldung belegen.
Wie seht Ihr die Chancen?

Ist es möglich erst die Steuerbefreiung zu beantragen und im Falle eine Ablehnung den Importprozess ohne weitere Kosten zu stoppen? Mit der Einfuhrsteuer würde der Import keinen Sinn ergeben.

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung („Umzugsgut“) (alle Punkte müssen erfüllt sein):

a) volljährig
b) Hauptwohnsitz nach Portugal wechseln (*)
c) in Deutschland mindestens 12 Monate ansässig gewesen sein
d) Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel
e) Das Kfz muss 6 Monate im Eigentum vor dem Umzug nach Portugal gewesen sein und darf nach der steuerfreien Zulassung in Portugal innerhalb der ersten 12 Monate nicht veräußert, vermietet oder verliehen werden.

* zu b) Als Nachweis des Hauptwohnsitzwechsels ist eine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorzulegen. Vorlage der portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung und Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde.
a) ja
b) ja
c) Nachweis für 12 Monate
d) ja
e) ja
Ich würde einen Despachante beauftragen
 
Danke. Kennt jemand eine gute Alternative zu DocLagos bei Lagos / Portimao? Ich habe Schwierigkeiten DocLagos zu erreichen
 
Es gibt Fahrzeuge, die können in Portugal nicht angemeldet werden. Das sind solche, deren ursprünglicher Zweck durch Umbau verändert wurde. Das betrifft viele Wohnmobile, die vorher bei der Bundeswehr, dem roten Kreuz etc. Dienst taten. Hier bietet sich an, nach Wohnsitzabmeldung einen Empfangsbevollmächtigter nach §46 Abs. 2 FZV eintragen zu lassen. Zusätzlich kann bei Dropbox ein Account eröffnet werden, der das Lesen von Schriftstücken ermöglicht und anschliessend, bei Bedarf, eine Weitersendung ermöglicht.
 
Das fällt alles flach, weil die Finanzbehörde immer an die eingetragene Adresse sendet. Wer sich hier anmeldet und doch nicht hier wohnt, kann sich über die Post offizielle Briefe online zusenden lassen.

 
ein deutsches KFZ kann keinen Halter in Portugal haben. Oder war meine Info falsch? Deshalb oberes Prozedere mit Bevollmächtigtem. So wurde es mir erklärt
 
Natürlich kann das passieren, wenn der Halter in Portugal gemeldet ist und sein deutsches Fahrzeug einführt. Das Prozedere ist genau im Beitrag Nr. 1 beschrieben. Bevollmächtigte braucht es nicht mehr. Das war früher mal.
 
Du hast nicht richtig gelesen evtl.
Wenn ein Oldtimer zB nicht in Portugal zugelassen werden kann, (Umbau Fahrzeuge/ Umabauwomos etc.) dann muss es in D verbleiben. Hierzu kann man jemanden bevollmächtigen das dt Fahrzeug zu betreuen. Hat aber nichts mit "Einfuhr" direkt zu tun. Es sollte nur ein Weg sein, für die Fahrzeuge die nicht eingeführt werden können! Darum hier.
 
Warum sollte ein Fahrzeug nicht in Portugal eingeführt werden dürfen? Sowie es für das Gefährt ein COC- Dokument gibt, greift EU-weit ein standardisiertes Verfahren und alles ist "einfach". Falls es kein COC gibt (z. B. Fahrzeug sehr alt, nachträglicher Umbau zum Wohnmobil od. häufig bei Krafträdern), muss, da es dann keine allgemeine Homologation durch das COC-Dok gibt, eine kostspielige und aufwendige Einzelabnahme bei Erstzulassung in Portugal (und auch in anderen Ländern) erfolgen.

Wenn das Fahrzeug in Portugal dauerhaft (+183 Tage/Jahr) bleibt oder von einem Residenten im Land der Residenz gefahren wird, muss es in unserem Fall, laut Gesetz, in Portugal zugelassen sein. Selbiges gilt jeweils auch für alle anderen Länder. Punkt.

@frizzzcat: hast Du ein(e) konkrete Frage/Vorhaben zu dem Thema oder haben Deine Beiträge mit Langeweile zu tun?
 
Ich habe nur berichtet, wie meine Anfragen gelaufen sind. Aber Deine grossen Kenntnisse könne sich auch Auskunft über das von mir erwähnte H Kennzeichen geben.
 
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