Hallo, wir sind seit Ende Juni 2021 aus Deutschland abgemeldet, haben vorher auch dort gewohnt. Vor unserer Abreise hatten wir uns ein Wohnmobil gekauft, sind jetzt mit diesem Wohnmobil fast 2 Jahre durch Europa gereist, das Wohnmobil ist aber immer noch in Deutschland zugelassen und ich bin der Fahrzeughalter geblieben, das geht nach (§46 Absatz 2 Satz 2). Jetzt haben wir uns entschieden, in Portugal zu bleiben und möchten unser Wohnmobil auch steuerfrei einführen, da wir ja auf dem Campingplatz darin wohnen. Wie sind hier die Aussichten es steuerfrei einzuführen, hat jemand schon einen ähnlichen Beispielfall gehabt?Wenn nicht die letzen 12 Monate "Leben in Deutschland" nachgewiesen werden können, dann war es das mit der Steuerbefreiung. Es müssen ALLE Kriterien erfüllt sein
Hi, das geht, haben uns ganz normal melden können ohne Probleme.Bisschen zurückblättern- dann wird ersichtlich das man einen port. Wohnsitz braucht. Ob das auf einem CP geht?
Danke für die Information. Naja, werden wir wohl versuchen müssen, mal schauen ob es klappt.Das wird wohl nichts mit der Steuerbefreiung als Umzugsgut.
Voraussetzung (siehe 1. Beitrag)
d) Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel
Da der Hauptwohnsitz in Deutschland schon 2 Jahre aufgegeben wurde, wird das höchstwahrscheinlich nicht mehr anerkannt werden. Ein Despachante kann das natürlich überprüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht.
Campingplatzadresse gilt als Wohnadresse, wenn man sich offiziell in der Gemeinde dort angemeldet hat und der Campingplatzbesitzer vorher damit einverstanden war.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Wir kennen Fälle, da wurde die Steuerbefreiung abgelehnt, weil es nach 2 Jahren Abmeldung ohne andere feste Wohnadresse kein Umzug mehr ist. Das muss ein Despachante klären.Es ist also nicht relevant, wann Sie sich aus Deutschland abgemeldet haben, sondern wann Sie in Portugal Ihren Hauptwohnsitz begründet haben.
Das ist doch oben schon geklärt: es geht!Schlussendlich lese ich daraus, dass eine Residência auf einem portugiesischen Campingplatz beantragt werden soll. Ich kenne Portugal schon ein paar Tage und habe so meine Zweifel und wünsche viel Erfolg mit der Idee.
Wie sieht es eigentlich mit der Doppelbesteuerung aus, ist es nicht so, dass man für ein Fahrzeug bereits in Deutschland Mehrwertsteuer bezahlt hat und diese in Portugal nicht noch einmal bezahlen muss. Kann man sich da etwas zurückholen, weiß das jemand? Vielen Dank für die vielen Infos und Anregungen.Gut, sehe ich ein, ich nehme die vermeintliche moralische Wertung zurück.
Die Gefahr bei diesem Versuch ist folgende. Um das Auto zu importieren, muss zunächst diese besagte Residencia in Form des CRUE begründet werden. Die dafür notwendigen Dokumente beinhalten ebenfalls eine NIF ( Steuernummer) mit portugiesischer Adresse, an die letztendlich auch die endgültigen Fahrzeugdokumente geschickt werden, einschließlich der Steuerbescheide für IUC und ISV.
Mit dieser Anmeldung ist man dann zunächst mit dem weltweit erwirtschafteten Einkünften in Portugal wenigstens Steuererklärungspflichtig. Ob man tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt von den exakten Einkommensumständen ab.
Geht dieser Importversuch ohne ISV des Autos dann schief, weil die vorgelegten Dokumente nicht reichen, fordern die Behörden Belege nach oder man erhält gleich schlichtweg einen Steuerbescheid über die zu zahlende ISV. Da man aufgrund der obigen Erklärung in Portugal steuerpflichtig sein könnte, muss man dann diese Steuer dann zahlen, oder den gesamten Vorgang abbrechen und das Fahrzeug binnen kurzer Zeit außer Landes bringen. Damit ist dann aber auch der in Portugal errichtete Wohnort weg.
Auf diese Gemengelage wollte ich lediglich hinweisen. Es gibt keine Vorschriften für das Auswandern und ich wollte nicht belehrend rüberkomme.
Aber, wer im Forum fragt, kann
1. nicht automatisch Zustimmung für alles erwarten.
2. hat es verdient, dass auch auf Gefahren hingewiesen wird, die aufgrund jahrelanger Erfahrungen einfach von anderen Usern gesehen werden.
Letztlich ist jeder für seine Fehler selbst verantwortlich. Trotzdem kann ich mir eine Wertung aus persönlicher Erfahrung nicht ganz verkneifen, ich glaube, in diesem konkreten Fall ist es keinen Versuch wert.
Ich lasse mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen.
Das verstehe ich nicht: Warum ist ohne eingeführtes Fahrzeug der Wohnort weg?? Das KANN doch nicht sein, oder?Geht dieser Importversuch ohne ISV des Autos dann schief, weil die vorgelegten Dokumente nicht reichen, fordern die Behörden Belege nach oder man erhält gleich schlichtweg einen Steuerbescheid über die zu zahlende ISV. Da man aufgrund der obigen Erklärung in Portugal steuerpflichtig sein könnte, muss man dann diese Steuer dann zahlen, oder den gesamten Vorgang abbrechen und das Fahrzeug binnen kurzer Zeit außer Landes bringen. Damit ist dann aber auch der in Portugal errichtete Wohnort weg.
a) jaVoraussetzungen für die Steuerbefreiung („Umzugsgut“) (alle Punkte müssen erfüllt sein):
a) volljährig
b) Hauptwohnsitz nach Portugal wechseln (*)
c) in Deutschland mindestens 12 Monate ansässig gewesen sein
d) Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel
e) Das Kfz muss 6 Monate im Eigentum vor dem Umzug nach Portugal gewesen sein und darf nach der steuerfreien Zulassung in Portugal innerhalb der ersten 12 Monate nicht veräußert, vermietet oder verliehen werden.
* zu b) Als Nachweis des Hauptwohnsitzwechsels ist eine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorzulegen. Vorlage der portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung und Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde.
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