Aktuelles

KFZ-Einfuhr - so wird´s gemacht

Moin moin, ich bin seit 23. 11. 2020 Resident und habe mein Wohnmobil noch nicht angemeldet, weil ich es eigentlich in Deutschland verkaufen wollte. Nun aber doch hier anmelden möchte. Zulassungssteuer ist klar (ca. 1000 € für 2500ccm, Diesel Bj 91 laut Simulator! stimmt das überhaupt?) aber wie sieht es mit einer Strafe aus?
Uwe
 
Die Einfuhrsteuer dürfte wesentlich höher sein. Was hat das Fahrzeug für einen Co2 Ausstoß?
 
das habe ich nicht herausgefunden! Emissionsklasse unbekannt steht im Fahrzeugschein. das Fahrzeug ist 30 Jahre alt
 
Die Einfuhrsteuer ist so hoch, dass sich die Einfuhr mit Sicherheit nicht lohnt. Das sind einige tausend Euro, weit über dem Zeitwert. Das Fahrzeug kann maximal 6 Monate im Land bleiben. Eine Einfuhr wäre evtl. möglich, wenn das Fahrzeug als Umzugsgut angemeldet werden kann. Ich würde zu einem Despachanten gehen, der weiß dann genau, was zu tun ist
.
 
Hallo,
mein Tochter fängt am 01.10.21 mit ihrem Masterstudiumin in Faro An. Sie besitzt schon ein Auto der allerdings unter den Namen ihres Vaters angemeldet ist. Kann sie den als Student einführen ohne ummelden zu müssen oder kommen da auch unmengen an kosten auf uns zu? Gilt dieser 6 Monaten regel auch für Studenten.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus
 
Sie benötigen eine Bestätigung der Universität und können dann auf Antrag das Fahrzeug länger als 183 Tage fahren. Die Bestätigung muß jährlich erneuert werden, so lange in Portugal ein Studium gemacht wird. Das Sekretariat der Uni hilft bestimmt beim Beantragen bzw. wissen das andere Studenten.


Übersetzung mit DeepL
Mi110627.png
 
nochmal eine Frage an die Experten: für die Einfuhr eines PKWs Bj. 2007 muss ich da bei Tipo de testes CO2, WLTP oder NEDC eingeben?
Es ist ein Toyota Diesel und bei NEDC kostet es 893 € , bei WLTP nur 467 € ! Danke!
 
WLTP gibt es erst seit 2018. Der Co² Wert bei einem Fahrzeug Baujahr 2007 also in NEFZ.
Für die Einfuhrsteuer kann dieser Simulator verwendet werden:

 
Hallo liebe Forumsmitglieder - das ist mein erster Beitrag, ich bin aber schon länger als Beobachter aktiv.
wir planen im Frühing den Umzug nach Portugal und dieses Forum war bei den Recherchen schon mal sehr hilfreich. Auch dieser Beitrag zur KFZ-Einfuhr ist super detailliert. Nun sind die Links, um die KFZ Steuer zu errechnen, aktuell leider nicht erreichbar. Wir sind kurz davor ein Auto für unsere Portugalreise zu kaufen und ich würde gern wissen, in welcher Größenordnung die jährliche KFZ Steuer liegen würde. Es handelt sich um ein Merceds Viano, Baujahr 2005, 2148ccm, 150 PS, Abgasschlüssel 69, Absagnorm EURO4, hat in DE eine grüne Plakette.
Es geht nicht um die Zulassungssteuer, da ich basierend auf den Infos oben davon ausgehe, dass wir eine Befreiung bekämen.
Falls niemand hier die jährliche Steuerhöhe einschätzen kann, kann ich zumindest davon ausgehen, dass ein Wagen mit EURO4 die Abgasvorschriften in Portugal erfüllt und die Steuer nicht höher als in DE sein wird?
Vielen Dank für die Hilfe!
 
Welche Links sind nicht erreichbar?
Die Berechnung geht unter Simulator - dann auf IUC 2021 im ersten Beitrag:


Ist es ein Diesel, so sind das ca 70€, bei einem Beziner ca 170 € pro Jahr
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine theoretische Frage:

Ein Fahrzeug wurde erstmals in Portugal zugelassen und somit die einmalige Zulassungssteuer (ISV) entrichtet. Nun wird der Wagen eine gewisse Zeit in Portugal (mit port. Kennzeichen natürlich) genutzt und dann wieder in z. B. Deutschland angemeldet. Was ist nun, wenn der Wagen danach WIEDER nach Portugal gebracht und dort zugelassen werden soll...ist dann die ISV nochmals zu bezahlen? Hatte diesen Fall schon mal jemand?
 
geile Frage..... Da werden selbst die Mitarbeiter der IMT überfordert sein. Ich frage mal meinen Despachante
 
Das wird wohl darauf ankommen, ob die Doppelbesteuerung desselben Artikels - oder derselben Dienstleistung in Portugal - entgegen EU-weiter Bestimmung erlaubt ist. Der Begriff der Einmaligen Sonderbesteuerung bei Erstzulassungen von Kraftfahrzeugen in Portugal sagt es ja eigentlich schon - und sogar diese ist der EU ja seit einiger Zeit ein Dorn im Auge. Es waere ja bei der 2ten Anmeldung nach einer Abmeldung auch keine Erstzulassung mehr, (unabhaengig davon, ob es sich um denselben Fahrzeughalter handelt). Falls das Fahrzeug seit der urspruenglichen Erstzulassung den Besitzer gewechselt hat, ergaebe dies moeglicherweise eine Ausnahmeregelung, abhaengig davon ob es sich bei der Besteuerung um die des Fahrzeuges, oder des Fahrzeughalters handelt. Ich bin auf die Anwort von Wolfgang's Despachantes gespannt.
 
Ich meine, innerhalb von 5 Jahren bezahlt man für das Fahrzeug bei Wiedereinfuhr nicht noch einmal ISV.
Nach 5 Jahren "verfällt" das Kennzeichen und es müsste eine komplette Neuanmeldung erforderlich sein.

Ich finde aber dafür im Moment noch keine Bestätigung und bin auch auf den Despachante gespannt.
.
 
@ALISAN
genau das ist auch meine Info, wobei es darauf ankommt, daß das Fahrzeug ordnungsgemäß in Portugal abgemeldet wurde. Ist das Kennzeichen noch im System (ca. 5 Jahre), dann wird keine weitere Zulassungssteuer fällig. Ist es länger her und das alte port. Kennzeichen wurde gelöscht, wird das wie ein Neuimport behandelt, was meiner bescheidenen Meinung nach nicht korrekt ist. Wenn ich noch die Abmeldepapiere bzw. irgend welche Nachweise der ersten Zulassung hätte, würde ich einen Anwalt beauftragen. Ob eine weitere Zulassungssteuer erhoben wird, ist immer im Einzelfall zu klären. Es gibt keine Norm.
Wieder ein Beispiel, wie unorganisiert und willkürlich die IMT arbeitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen, ich habe aus diesem Thread verstanden, dass man sich in Deutschland abmelden und in Portzugal als Resident gemeldet sein muss, um ein Fahrzeug in Portugal anzumelden.
Mit der Abmeldung in Deutschland dürfte die deutsche KFZ Zulassung erlischen - sehe ich das richtig? Was macht man denn im Zeitraum zwischen der Abmeldung in DE und dem Abschluss des Importverfahrenss in PT? Darf das Fahrzeug in dieser Zeit nicht bewegt werden? Oder ist ein nahtloser Übergang, bei dem das Fahrzeug durchgehend angemeldet bleibt, möglich?
Vielen Dank!
 
Ihr geschilderter Vorgang ist nur notwendig, wenn Sie das Fahrzeug als Umzugsgut steuerbefreit in Portugal einführen wollen.
Sie fahren hier ganz normal mit deutschem Kennzeichen weiter, melden sich aber vorher in Deutschland ab. Wenn Sie das portugiesische Kennzeichen haben, dann melden Sie online das deutsche Kennzeichen ab. Steuer und Versicherung sind dann ebenfalls zu kündigen (Steuer geht mit der Abmeldung automatisch).
 
Vielen Dank für die Antworten Wolgang und laluna. Der Wagen wird mit dem deutschen Kennzeichen in Portugal eingeführt. Ich will nur vermeiden, dass es nach der Abmeldung der Wohnung in DE, auch die deutsche KFZ Abmeldung erlischt. So scheint es laut dieser Seite (Folgen einer Abmeldung in Deutschland) zu sein. Wäre denkbar, dass die Zulassungsstelle über die Abmeldung der Wohnung informiert wird. Nach der Antwort von Wolfgang ist das aber nicht der Fall.

Ihr geschilderter Vorgang ist nur notwendig, wenn Sie das Fahrzeug als Umzugsgut steuerbefreit in Portugal einführen wollen.

@Wolfgang, bei der von mir beschriebener Sequenz (Abmeldung der Wohnung in DE, KFZ Einfuhr in PT mit deutschem Kennzeichen, Importverfahren in PT, Abmeldung des KFZs in DE) sollte der steuefreie Import doch auch möglich sein, oder? Das die in diesem Thread beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja. Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. volljährig
  2. Hauptwohnsitz nach Portugal wechseln (*)
  3. in Deutschland mindestens 12 Monate ansässig gewesen sein
  4. Antrag auf Steuerbefreiung innerhalb von 12 Monaten nach dem Hauptwohnsitzwechsel
  5. Das Kfz muss 6 Monate im Eigentum vor dem Umzug nach Portugal gewesen sein und darf nach der steuerfreien Zulassung in Portugal innerhalb der ersten 12 Monate nicht veräußert, vermietet oder verliehen werden.

* zu 2) Als Nachweis des Hauptwohnsitzwechsels ist eine Abmeldebestätigung aus Deutschland vorzulegen. Vorlage der portugiesischen Aufenthaltsgenehmigung und Anmeldung bei der örtlichen Gemeinde.
 
Hallo, kann mir jemand einen zuverlässigen Dienstleister für die Importabwicklung im Raum Lagos empfehlen? Welche Schritte lassen sich sinnvoll von einem Dritten erledigen und was mach man eher selbst (bspw. Auto vorführen beim portugiesischen "TÜV")?
 
Ich empfehle:



44365795ha.png
 
Guter Tipp @Wolfgang docLagos macht einen kompetenten Eindruck. Er hat mich allerdings auf ein Detail aufmerksam gemacht, das mir bisher nicht klar war. Offensichtlich verlangt der Zoll einen Nachweis, dass man bis zur Abmeldung in DE dort auch gelebt hat. Das ist bei uns nicht der Fall. Auf der ersten Blick scheinen alle oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt zu sein. Auch "in Deutschland mindestens 12 Monate ansässig gewesen sein", jedoch nicht bis zur Abmeldung. Nach Aussage von docLagos ist das jedoch ein "show stopper" für die Steuerbefreiung. Hier die Sachlage im Detail:

- Ich bin In Deutschland seit jeher ansässig. Bis Juni 2022 gibt es Strom und Internet-Rechnungen, bis Ende April 2022 Belege des täglichen Lebens.
- Fahrzeug wurde in DE Anfang Dezember 2021 gekauft / zugelassen.
- Die Wohnanmeldung in DE besteht noch, die Abmeldung kann zeitnah erfolgen.
- Hauptwohnsitzwechsel ist noch nicht erfolgt, ist aber zeitnah geplant.

Der zeitliche Abstand zwischen nachweisbarem Leben in DE (April/Juni 22) und der Abmeldung (soll zeitnah erfolgen) scheint unzulässig zu sein. Seht ihr das auch so oder gibt es noch irgendwelche Möglichkeiten?

Vielen Dank!
 
Wenn nicht die letzen 12 Monate "Leben in Deutschland" nachgewiesen werden können, dann war es das mit der Steuerbefreiung. Es müssen ALLE Kriterien erfüllt sein
 
Hallo liebes Forum, vielen Dank für die schnelle Registrierung!

Meine Eltern (portugiesisch & Rentner) wollen Ende März nach Portugal auswandern und sich hier komplett abmelden. Dafür wollen die das Auto ( seit 2012 gehört es ihnen) mitnehmen über einen privaten Transporteur und natürlich keine Steuern bezahlen drüben.

Bevor was vergessen wird oder falsch verstanden wurde frage ich lieber nochmal nach.

Die sagten mir sie müssten bald zum Port. Konsulat mit den Unterlagen für das Auto. Es hieß die brauchen:-
Alle Dokumente vom Auto (Fahrzeugbrief & Schein)
- Meldebescheinigung vom Bürgeramt
- und Abrechnungen von den letzten 6 Monaten dass die hier wirklich gelebt habe n ( da man von der Miete, Stadtwerke keine Rechnung bekommt jeden Monat, bleibt nur noch die Rechnung von Internet weil Kontoauszüge werden wahrscheinlich nicht zählen oder? )

Später wenn man sich hier abmeldet wird man die Abmeldbescheinigung erhalten und die ist auch wichtig für Portugal.
Denke den Rest werden die in Portugal selber hinbekommen mit Unterstützung aus der Familie beim anmelden.

Was die genau im Konsulat dann machen weiß ich nicht, ob die es dort die Info weitergeben weiß ich nicht!

Beim Transport, muss das Auto mit Kennzeichen auf sein Anhänger oder geht das ohne? Weil das Auto werden wir ja dann hier abmelden sobald es abgeholt wird , muss man die Kennzeichen dann abgeben bei der KFZ -Zulassungsstelle?

Sorry für die vielen Fragen und bedanke mich schon mal für die Unterstützung!
 
Wir haben unser Auto auf eigener Achse mit Kennzeichen und Versicherung selbst überführt. Dann sofort den Importprozeß hier in Portugal vollzogen. Nach Zuteilung der portugiesischen Kennzeichen und neuer portugiesischer Versicherung erfolgt die Abmeldung des Fahrzeuges in Deutschland automatisch durch den Datenaustausch zwischen dem IMT und dem Kraftfahrtbundesamt. Die deutsche Versicherung habe ich sofort informiert und den Vertrag aufgelöst.
 
Soweit ich bisher informiert bin, ist die Erstzulassungs-steuerbefreite Auto-Einfuhr beim Umzug nach Portugal auf ein Fahrzeug pro Erwachsener Person limitiert, aber es waere gut das genau zu wissen. Hat jemand da naehere Informationen? Kann evtl. eines der Fahrzeuge gar ein Wohnmobil sein?
Danke, Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe eine Frage. Ich lebe seit ich geboren bin in Deutschland und werde September 2023 nach Portugal ziehen. Daher möchte ich mein Auto mitnehmen allerdings schreckten ich die hohen Kosten ab. Jetzt habe ich gelesen die steuerbefreite Einfuhr ist möglich.
1. Ich bin seit 23 Jahren deutsche Staatsbürgerin
2. Das Auto besitze ich aktuell noch nicht (Auf dem Namen meines Vaters zugelassen), werde ich aber ändern können.
3. Ich werde meinen Hauptwohnsitz nach Portugal ändern
4. Ich habe bereits NIF un co seit der Geburt.
5. Werde ich die doppelte Staatsbürgerschaft im April beantragen und werde auch portugiesischen Ausweis haben

Entfallen so dann die ISV?
Wo kann ich das beantragen mit der Befreiung?
Muss ich das Auto vorher schon abmelden? oder kann ich es überführen mit deutschem Kennzeichen und Versicherung und dann vor Ort alle in die Wege leiten?
 
zu 2
Das Fahrzeug muß mindestens 6 Monate auf Sie zugelassen sein.

Es müssen ALLE Voraussetzungen für eine Zulassungssteuerbefreiung zutreffen.
 
Zurück
Oben