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Steuerfreier Ruhestand in Portugal? Teil 2

zu 1) Es gilt die 183 Tage Regelung. D.h. in 2019 bist du mehr als 183 Tage in D, somit musst du für 2019 eine EKst.Erklärung in D abgeben
zu 2) Ja, die Steuererklärung für 2020 machst du in 2021 in P. Nach Erhalt des Steuerbescheids sendest du eine Kopie davon und eine Kopie von der Seite der port. St.Erklärung auf der die deutsche Rente eingetragen wurde an das Finanzamt Neubrandenburg
zu 3) Nein, eventuelle Einnahmen in D fliessen in die portugiesische Erklärung ein.
zu 4) Online, kannst du beim www.portaldasfinancas.gov.pt nach Eingabe von deiner NIF und Passwort eine sog. Bestätigung deiner Finanzresidenz = Certificado da Residência Fiscal ausdrucken Diese Bestätigung sendest du an die Behörde die für die Auszahlung der Pension verantwortlich ist. Normalerweise gibt diese dann noch eine Kopie weiter an das zuständige FA. Steuern werden dann in D nicht mehr abegezogen.
Saravá
 
Hallo in die Runde,

ich bin bei der Recherche zu RNH auf diese Seite gekommen,
ich bin Beamter und gehe ab Anfang 2012 in Ruhestand,

kann mir jemand zu RNH ei paar Tipps geben welche Schritte ich tun muß ?

vielen Dank
 
ich habe Ihre Anfrage hierher verschoben, weil es da besser passt. Bitte präzisieren Sie, wenn dieser Thread noch Fragen offen lassen sollte.
 
Hallo in die Runde,

ich bin bei der Recherche zu RNH auf diese Seite gekommen,
ich bin Beamter und gehe ab Anfang 2012 in Ruhestand,

kann mir jemand zu RNH ei paar Tipps geben welche Schritte ich tun muß ?

vielen Dank

Hallo,
ich bin beim RNH auf der Zielgeraden und hoffe, in den nächsten Tagen oder Wochen diesen Status zu haben.
Ich gebe meine bisher gemachten Erfahrungen gerne weiter, am besten bilateral.
Liebe Grüße
 
Das ist aber sehr sinnvoll für ein Forum.
Ich gebe dir grundsätzlich recht, aber speziell bei dem Thema "RNH" gibt es für einen bilateralen Austausch mehrere Gründe:

1. Ich bin nach dem Lesen vieler Beiträge zum Thema RNH zu dem Schluss gekommen, dass der Umstand, dass ein pensionierter Beamter Steuern in Portugal sparen kann, auf eine Reihe von Forumsteilnehmern wie ein rotes Tuch wirkt und ich habe keine Lust, mich deswegen rechtfertigen zu müssen.

2. Zu nahezu jedem Beitrag zu diesem Thema gibt es einen anderen Beitrag, der das Gegenteil oder etwas anderes behauptet, so dass es nahezu unmöglich ist, sich fundiert zu informieren. Es gibt leider auch viele Beiträge von Leuten, die zwar keinerlei praktische Erfahrungen zum Thema RNH haben, dennoch ihre Vorstellungen und Meinungen dazu abgeben.

3. Ich möchte dem Fragesteller (und jedem anderen Interessierten) dennoch helfen, da ich mich in einer vergleichbaren Situation befinde, ihm lediglich um etliche Monate voraus bin und alle Schritte auf dem Weg zum RNH erledigt habe - lediglich die Bestätigung steht noch aus.

:)
 
Bzgl. Punkt 1. kann ich Dich voll verstehen, aber ich denke, dass es nicht nur "der Beamte" ist, sondern auch oft "der Neid" durch die Ungleichbehandlung der Rentenarten (private/gesetzliche -) durchkommt;
bei Punkt 2 würde ich mich sehr freuen, wenn wir hier praktische und wahrheitsgetreue Erfahrungen austauschen/zusammentragen könnten.
 
bei Punkt 2 würde ich mich sehr freuen, wenn wir hier praktische und wahrheitsgetreue Erfahrungen austauschen/zusammentragen könnten.

Ich gehe gerne auf konkrete Fragestellungen ein, beschränke mich aber auf meine eigenen Erfahrungen als Pensionär (ausschließlich) und meiner Frau als Pensionärin und Rentnerin.

Der Ablauf bei mir war der Folgende:

1. Beantragung einer NIF für jede Person (hat ein deutschsprechender portugiesischer Rechtsanwalt für uns gemacht, Gesamtkosten 100 € + MwSt.
2. Abschluß eines ganzjährigen Mietvertrags.
3. Beantragung des "CERTIFICADO DE REGISTO DE CIDADAO DA UNIAO EUROPEIA" am portugiesischen Wohnsitz (konnten wir nach 3 Arbeitstagen abholen), Gesamtkosten 30 €.
4. Zusammenstellung der Unterlagen für den Rechtsanwalt, der den RNH für uns beantragt (NIF, CERTIFICADO DE REGISTO DE CIDADAO DA UNIAO EUROPEIA, Online-Zugangsdaten für das portugiesische Finanzamt nebst Passwort (hat der Anwalt für uns gemacht), Kopien der Personalausweise, Urkunden "Versetzung in den Ruhestand", Mietvertrag, aktueller Kontoauszug) - Gesamtkosten 1.000 € + MwSt.

5. (unabhängig von 1-4) - Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2019 und 2020 bei den Betriebsstättenfinanzämtern der Behörden, die die Pension auszahlen. Damit soll der Lohnsteuerabzug und die direkte Überweisung dieser Beträge an das zuständige Finanzamt vermieden werden. Das hat einwandfrei geklappt, seit November 2019 bekommen wir unsere Bruttobezüge netto ausbezahlt.
6. Die gesetzliche Rente wird meine Frau in Deutschland versteuern müssen als beschränkt Steuerpflichtige.

:)
 
4. Zusammenstellung der Unterlagen für den Rechtsanwalt, der den RNH für uns beantragt (NIF, CERTIFICADO DE REGISTO DE CIDADAO DA UNIAO EUROPEIA, Online-Zugangsdaten für das portugiesische Finanzamt nebst Passwort (hat der Anwalt für uns gemacht), Kopien der Personalausweise, Urkunden "Versetzung in den Ruhestand", Mietvertrag, aktueller Kontoauszug) - Gesamtkosten 1.000 € + MwSt.

Update:

Mittlerweile haben wir den RNH-Status (von 2019 bis 2028).

:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es scheint Bewegung in das Thema "RNH" zu kommen. Hier ein Artikel aus "Portugal resident" vom 10. Januar 2020:

Shhhh…. Europe’s best-kept taxation secret may have to change
By
Natasha Donn
-
10th January 2020


Foreign pensioners lured to Portugal under the Non Habitual Residents’ regime (NHR) may have to start paying some kind of tax – albeit small – instead of enjoying the wonder of a 10-year exemption.

Weiterlesen.....

Quelle: Algarve Resident
 
Wird interessant. Es wird davon abhängen, wie hoch die künftige 'minitax' sein wird, ob es für Neuankömmlinge attraktiv bleibt. Wäre sie, wie meines Wissens in Zypern, nur etwa 5 % auf Renten, dann würden erstmals auch deutsche Empfänger der rein gesetzlichen Rente profitieren, da dann der heutige Rückfall der Besteuerung nach D (wegen null Besteuerung in PT) wegfiele, und damit auch die deutsche 'Strafbesteuerung' als beschränkt Steuerpflichtige ohne Freibeträge! Bleibt auch abzuwarten, ob bisherige RNH/NHR-Inhaber nach Ablauf der 10 Jahre voll besteuert werden sollen (dann wohl große Abwanderung) oder ob man ihnen ebenfall eine 'Minibesteuerung' anbieten wird.
 
In einem anderen Artikel zu dem Thema habe ich gelesen, dass von 10 % die Rede sein soll, mind. aber 7.500 € pro Jahr. Sollte das so kommen, ist das Instrument gestorben bzw. nur noch für sehr wenige Besserverdiener interessant.

https://www.idealista.pt/news/finan...-reformados-estrangeiros-com-mudancas-a-vista

Wie es nach den 10 Jahren weitergeht, wird man vermutlich in Kürze festellen, da das Modell seit 2009 existiert und für die ersten die 10 Jahre bald abgelaufen sein werden.

:)
 
Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zu den Einkommensteuern in Portugal:

Das portugiesische Steuersystem hat einen progressiven Tarif, von seinen Bruttoeinnahmen kann man vorher diverse Freibeträge abziehen (ähnlich wie in Deutschland nur mit anderen Sätzen). So habe ich es zumindest verstanden.

Wie sieht es aber aus bei der jetzigen 20 % - Pauschale für bestimmte Berufe und der zukünftigen 10 % - Pauschale für Ruheständler? Ersetzen diese Steuersätze lediglich die progressiven Steuern, d.h. bleibt es bei den Abzügen diverser Freibeträge, oder berechnet sich die Steuer von den Bruttobezügen ohne die Möglichkeit von Abzügen?

:)
 
Ich habe das Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben, um die Bestätigung zu bekommen, dass in Deutschland keine Steuern auf die gesetzliche Rente anfallen, da nunmehr Portugal mit 10% besteuert -
https://www.dinheirovivo.pt/economia/aprovada-taxa-de-irs-de-10-para-reformados-estrangeiros/
und dadurch die Rückfallklausel des Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr greift. Für mich wäre das NHR nun sogar lukrativer als vorher, denn der Steuervorteil bei der Rente wiegt die nun fälligen 10% bei der Betriebsrente mehr als auf. Wenn ich Antwort habe, werde ich die gern kund tun. Interessant finde ich die hier zitierten Freibeträge in Portugal. Kann da bitte jemand konkrete Details nennen? Sollte nach den 10 Jahren in Portugal eine höhere Steuer an fallen, dann könnte man nach Frankreich weiter ziehen. Herr Schäuble hatte mit Frankreich ein neues DBA geschlossen: bis 25.791 € nur 14%

https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/aktuelles/doppelbesteuerungsabkommen-frankreich-aktualisiert/index.html
 
Bin gespannt auf die Antwort Hovie!
Bei 'Neu-RNH/NHRlern' denke ich mal dass die Rückfallklausel entfällt. Bei mir als 'altem' bleibt sie inkraft, da ja immer noch steuerfrei in PT für die restlichen der 10 Jahre. Zum Glück macht bei mir die gesetzliche Rente nur einen kleinen Teil der Bezüge aus.
 
Noch eine kurze Frage an die Experten in dieser Runde, oder solche mit konkreter eigener Erfahrung:
Ab dem Sommer wird meine Frau eine geringe gesetzliche Rente (um die 650 Euro/Monat) erhalten. Da sie 'alt NHR' hat, würde diese in PT nicht besteuert und daher durch die DBA-Rückfallklausel in D 'strafbesteuert' werden, also beschränkt steuerpflichtig ohne Freibeträge.
Wegen der geringen Rente, welche das einzige Einkommen meiner Frau darstellt, hätte sie die Möglichkeit, trotz Auslandswohnsitz, in D die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. Dann hätte sie die deutschen Freibeträge und würde nicht besteuert bei der genannten Rente.
Nun die Frage: Wie lange ist man an einen solchen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gebunden? Kann man das wieder rückgängig machen wenn sich die Einkommensverhältnisse in ein paar Jahren ändern sollten?
 
Ich gehe gerne auf konkrete Fragestellungen ein, beschränke mich aber auf meine eigenen Erfahrungen als Pensionär (ausschließlich) und meiner Frau als Pensionärin und Rentnerin.

Der Ablauf bei mir war der Folgende:

1. Beantragung einer NIF für jede Person (hat ein deutschsprechender portugiesischer Rechtsanwalt für uns gemacht, Gesamtkosten 100 € + MwSt.
2. Abschluß eines ganzjährigen Mietvertrags.
3. Beantragung des "CERTIFICADO DE REGISTO DE CIDADAO DA UNIAO EUROPEIA" am portugiesischen Wohnsitz (konnten wir nach 3 Arbeitstagen abholen), Gesamtkosten 30 €.
4. Zusammenstellung der Unterlagen für den Rechtsanwalt, der den RNH für uns beantragt (NIF, CERTIFICADO DE REGISTO DE CIDADAO DA UNIAO EUROPEIA, Online-Zugangsdaten für das portugiesische Finanzamt nebst Passwort (hat der Anwalt für uns gemacht), Kopien der Personalausweise, Urkunden "Versetzung in den Ruhestand", Mietvertrag, aktueller Kontoauszug) - Gesamtkosten 1.000 € + MwSt.

5. (unabhängig von 1-4) - Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2019 und 2020 bei den Betriebsstättenfinanzämtern der Behörden, die die Pension auszahlen. Damit soll der Lohnsteuerabzug und die direkte Überweisung dieser Beträge an das zuständige Finanzamt vermieden werden. Das hat einwandfrei geklappt, seit November 2019 bekommen wir unsere Bruttobezüge netto ausbezahlt.
6. Die gesetzliche Rente wird meine Frau in Deutschland versteuern müssen als beschränkt Steuerpflichtige.

:)
Ist es möglich, den Namen und die Kontaktdaten von dem Anwalt zu bekommen? Das ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit, wirklich fundierte Aussagen zu bekommen. Es scheint ja gut gelaufen zu sein, was 1.000 EUR Gesamtkosten durchaus rechtfertigt!
 
ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung ausüben. Der Weg zum Anwalt ist deshalb sinnvoll. Ob man dafür jedoch 1000 € ausgeben möchte, das steht auf einem anderen Blatt. Ich finde, nur für die Beantragung des RNH ist das schon heftig.
 
Ob 1.000 EUR heftig sind oder nicht, kann ja jeder für sich beurteilen und entscheiden. Wichtig ist Kompetenz, ansonsten wird immer wieder über das gleiche diskutiert - und das ohne Ergebnis!
 
Wer die Anmeldung zum 'alten steuerfreien' RNH/NHR noch nicht geschafft hat - es geht wohl noch bis 31. März 2020!
 
Gibt es hier schon jemanden, der die 10 Jahre Steuerfreiheit bereits hinter sich hat, also z.B. in 2010 RNH/NHR beantragte?
Mich würde interessierren, wie die Steuersätze in PT im Anschluss daran sind. Ganz normal wie bei allen Residenten, oder gibt es erneut irgendeine Soderregelung für die Zeit danach?
 
Ich habe das Finanzamt Neubrandenburg angeschrieben, um die Bestätigung zu bekommen, dass in Deutschland keine Steuern auf die gesetzliche Rente anfallen, da nunmehr Portugal mit 10% besteuert -
https://www.dinheirovivo.pt/economia/aprovada-taxa-de-irs-de-10-para-reformados-estrangeiros/
und dadurch die Rückfallklausel des Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr greift. Für mich wäre das NHR nun sogar lukrativer als vorher, denn der Steuervorteil bei der Rente wiegt die nun fälligen 10% bei der Betriebsrente mehr als auf. Wenn ich Antwort habe, werde ich die gern kund tun. Interessant finde ich die hier zitierten Freibeträge in Portugal. Kann da bitte jemand konkrete Details nennen? Sollte nach den 10 Jahren in Portugal eine höhere Steuer an fallen, dann könnte man nach Frankreich weiter ziehen. Herr Schäuble hatte mit Frankreich ein neues DBA geschlossen: bis 25.791 € nur 14%

https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/aktuelles/doppelbesteuerungsabkommen-frankreich-aktualisiert/index.html
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Antwort vom RiA kam gerade. Der Kern in Auszügen (der Gesamttext ist gut verständlich formuliert):
… wird die deutsche Rente in Portugal besteuert, scheidet eine Besteuerung durch Deutschland aus...
Kopie des portugiesischen Steuerbescheides nachweisen, dass die deutsche Rente(n) in Portugal versteuert wurde(n)...
Durch eine Änderung der Besteuerung deutscher Renten in Portugal würde sich nach dem derzeit geltenden DBA auch die Besteuerung der Renten durch Deutschland ändern...ein Revisionsabkommen zum derzeit bestehenden DBA in Verhandlung ist...

=> Also wie vermutet, das braucht dann wohl niemand erneut anfragen oder sich eine ähnliche Aussage über einen Anwalt teuer ein holen. Ob ein Update des DBA eine Änderung zur Besteuerung der Rente mit sich bringt, bleibt ab zu warten. Ich erwarte es nicht, da DBAs lange Bestand haben sollten und kurzfristige Gegebenheiten keine Berücksichtigung erfahren. Ist aber lediglich meine persönliche Meinung, die keine Bedeutung hat.
 
Wenn man die Frage "Rente in Portugal" ausdehnen würde auf "(Vor-) Ruhestand in Portugal" - weiß jemand, wie konkret Altersteilzeitbezüge der Passivphase künftig (also als "Nicht-RNH") besteuert würden? Ich werde in etwas mehr als 3 Jahren in den Genuß kommen und überlege, meinen Wohnsitz in Deutschland ganz aufzugeben, meine Eigentumswohnung zu verkaufen und nach Spanien oder Portugal zu gehen. Eigentlich hätte es mich des ausgeglicheneren Mittelmeerklimas wegen mehr nach Andalusien gezogen (wo es im Ort Torrox Costa im Gegensatz zur Algarve eine deutsche Gemeinde gibt und noch eine weitere in Calpe an der Costa Blanca), allerdings habe ich gehört, daß die Spanier uns 25% unserer Rente wegversteuern und das geht definitiv nicht. Ich bin jetzt in Deutschland steuerpflichtig und werde das in der Passivphase vor der Rente weiter sein bis Ende 2027. Heißt das, ich wäre in den 4 Jahren in Portugal steuerfrei oder gibt es noch einen Haken? Und bei der eigentlichen Rente geht da neben den oben erwähnten 10% noch weiteres ab?

Zum Gesundheitssystem: Man konnte ja in mehreren Foren - so auch diesem - lesen, das portugiesische Gesundheitssystem seie erheblich schlechter auch im Privatbereich (und zudem korrupter), daß so mancher (auch Portugiesen) zur Behandlung nach Spanien fahren. Wenn man dann sieht, wie viele Tote im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Spanien produziert wurden und werden, stelle ich mir die Frage, ob einige deutsche Residenten sowohl in Spanien als auch in Portugal mit der Rückkehr nach Deutschland liebäugeln?

Wir in Deutschland sind weitestgehend auf Homeoffice umgestellt und können mehr oder weniger nur zur Bank und zum Einkaufen aus dem Haus, jedenfalls handhabe ich das so. Ich nehme an, in Portugal ist das ähnlich? In Spanien wird man wohl von der Polizei regelrecht gejagt und muß den Kassenzettel vorzeigen? Wie kommt Ihr Residenten insbesondere an der Algarve mit dem Einschränkungen zurecht? Ist die Versorgung auch eingeschränkt bei manchen Waren? (Toilettenpapier u.v.a.)
 
Nach heutigem Stand wärest du mit deinen Altersteilzeitbezügen in PT mit 10 % besteuert und im übrigen nicht, und keine Haken. Je nach Höhe deiner Bezüge (Altersteilzeit und spätere Rente) könnte es sich lohnen in PT den Wohnsitz zu haben und etwas weniger als 6 Monate in Spanien zu leben und das Mittelmeer zu genießen. (Meine private PT KV über afpop z.B. hat sowohl PT als auch ES im versicherten Gebiet).
Ich persönlich hatte nur ein Mal wegen einer OP mit dem einem privaten KH in Faro zu tun und fand alles exzellent! Nach meinem Dafürhalten besser als in D.
Vor der Grenzschließung bin ich aus PT (nur Appartment) auf meine Finca mit viel Land nach Katalonien geflüchtet und lebe hier in 'splendid isolation' ohne Nachbarn und ohne Covid 19. habe allerdings auch keine Angst davor.
Nach D würde ich aus diversen Gründen nie freiwillig zurückgehen.
 
Ich will auch weg hier, bevor Merkels Gäste alles zerstören, muß aber noch über 3 Jahre arbeiten. Wohne in einer Stadt in D, die eigentlich relativ wohlhabend ist, aber hier geht alles den Bach runter! 87% wollen das so, habe zuletzt (2019) die Wahlauszählung beobachtet, es wurde nicht gefälscht und der Stapel der Grünen war so hoch wie der von CDU und SPD zusammen. Das war ein Schlüsselerlebnis, es hat keinen Zweck, die Leute sind total vernagelt und werden bis zum Endsieg (der keiner werden wird) an ihre Merkel glauben. Dieses Jahr wollte ich im Juni mir im Urlaub mal die Ostalgarve, Andalusien (auch Torrox) ansehen und wenn Zeit ist auch Calpe, wollte in Tavira, Torremolinos und Benidorm je 1 Woche bleiben, ist alles schon gebucht ab 31. Mai, "dank" Corona wird das wohl scheitern. Ich denke, man muß es sich vorher angucken, wo man seine Zukunft verbringen möchte und das nicht nur einmal. Und wenn in Torrox zwar Deutsche leben, die aber nicht mein Fall sind, wär das auch nichts. Sowohl in Portugal als auch in Spanien ist es besser, im Eigentum als zur Miete zu wohnen, gerade im Alter. Und 2 Eigentumswohnungen in Spanien und in Portugal muß nicht sein, ich würde mich für einen Ort entscheiden. Wenn es in Portugal ist, dann entweder Lagos oder Tavira. Von Deutschland aus habe ich momentan den Eindruck, daß in Portugal die gesundheitliche Krise deutlich besser gemeistert wird als in Spanien (und den Hotspot in Madrid verstehe ich auch nicht, waren da viele Chinesen im Heimarbeitslagern wie in Norditalien?). Zumindestens die Totenzahlen in Spanien (und Italien sowieso) sind keine Werbung für deren Gesundheitssystem. Gut, wie es am Ende aussieht weiß man erst dann und allerfrühestens in 2 Monaten dürften die Zahlen international vergleichbar werden. Und wenn wir Pech haben wie bei der Spanischen Grippe 1918-20 wird es noch eine zweite und dritte Welle mit mutiertem Erreger geben. Aber vielleicht habe ich "Glück" und dank Corona und "unserer" göttlichen Regierungs-"Elite" wegen wird die Rente gekürzt und ich brauche über die Frage der Auswanderung gar nicht mehr nachdenken.
Eine andere Frage wird auch sein, wie Portugal gedenkt, die unvermeidliche Wirtschaftskrise oder gar einen Währungscrash und ein Auseinanderbrechen der EU zu finanzieren. Ist zum jetztigen Zeitpunkt natürlich Spekulation, aber es könnte ja sein, daß die 10% Rentenbesteuerung auf 20% erhöht werden, beispielsweise mit dem Argument, daß es in Spanien sogar 25% wären. Wen man sich von den Wirtschaftsexperten auch anhört (Dirk Müller, Markus Krall, Max Otte uva.) scheint eine Kombination von 1923 (Hyperinflation) und 1929 (Zusammenbruch) schon aufgrund der Verschuldung und der Rettungsschirme, die gerade wieder aufgespannt werden, unvermeidlich zu sein und das in allen wichtigen Währungsräumen gleichzeitig. Wenn es so kommt, wird das auch Auswirkungen auf die Sicherheit/Kriminalität haben und die Karten würden völlig neu gemischt. Ob dann noch Rente aus Deutschland ins Ausland überwiesen wird?
 
Wenn in 2 bis 3 Monaten ein wirksames Medikament gefunden wurde, dann wird es Europa ohne größere wirtschaftliche Blessuren überleben. Ob Italien und Spanien ein paar Milliarden mehr Schulden haben oder nicht, ist egal. Die werden wie bisher mitgeschleppt. Zum wirtschaftlichen Zusammenbruch lässt es das Großkapital schon nicht kommen. Also mal noch nicht ganz so schwarz sehen. Viel wichtiger ist es jetzt, daß die Verseuchung abgeflacht wird und das geht nur mit strikter Einhaltung der Kontaktvermeidung.
 
Nach heutigem Stand wärest du mit deinen Altersteilzeitbezügen in PT mit 10 % besteuert

Ich habe es so verstanden (für die Zeit nach dem 31. März 2020):

- Wohnsitz in Spanien - Versteuerung der Rente in Deutschland,

- Wohnsitz in Portugal - Versteuerung der Rente in Portugal - mit Anerkennung als RNH 10 % für max. 10 Jahre, ohne RNH nach den normalen in Portugal geltenden Steuersätzen.

:)
 
@ telekommunikator: die vielen weiteren Fragen, die sich dir ergeben, sind momentan eigentlich müßig, da du ja noch drei Jahre arbeiten und in D verweilen musst. Warte doch einfach mal ab, wie sich die ganzen Themen, einschließlich der steuerlichen Regeln, in den nächsten Jahren so entwickeln werden. Dann ist immer noch Zeit zu entscheiden.
 
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