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Freie Arztwahl oder Centro de Saúde?

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21. Feb. 2013
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Boa tarde,

das Hauptproblem, welches eigentlich auch mein einziges Problem ist, das ich hier habe, schiebe ich noch immer vor mir her: Was mache ich eigentlich im Krankheitsfall, solange ich noch handlungsfähig bin?

Wenn ich morgen auf der N125 überfahren werde, ist das ja kein Problem: entweder ich wache im Krankenhaus auf, oder gar nicht mehr. Ich muss mich jedenfalls um nichts kümmern.:nono:

Aber jeder weiß, es gibt genügend Anlässe, einen Arzt auf eigenen Füssen aufzusuchen.

In D ist das auch für gesetzlich Versicherte (noch) kein Problem. Dort geht man zum Arzt seiner Wahl, ob Orthopäde, Gynäkologe, Hautarzt oder „Facharzt für Allgemeinmedizin“, usw.

Hier im Forum lese ich dann etwas über „meinen Hausarzt“, „dann gehe ich zum Hausarzt“.

Das verwirrt mich.

Derjenige, der einen Hausarzt hat, ist privat versichert oder zahlt aus eigener Tasche, richtig?

Was macht der einfache Portugiese mit dem ich ja als in D Pflichtversicherter gleich gestellt bin? (abgesehen davon, dass er den Zahnarzt möglichst meidet)

Wenn der Leidensdruck hoch genug ist, nimmt er sich einen Tag Zeit, um sich im Centro de Saúde in die Warteschlange einzureihen und hofft, dass sich irgendwann ein Arzt für sein Problem interessiert? Egal, ob Blut im Urin, anhaltende Schmerzen irgendwo oder juckende Kopfhaut?

Und vorher versucht er mit alternativen Mitteln und Ratschlägen sein Leiden zu kurieren.

Ist das alles, was man machen kann, oder gibt es Alternativen für Normalverdiener / Normal-Rentenbezieher, die keine 300 € monatlich übrig haben für eine private Versicherung.

Oder liege ich falsch mit meinem Szenario?
Ich würde gern zum „Arzt um die Ecke“ gehen, wenn´s denn sein muss.


Ich mag nicht daran denken, mir geht´s gut und so soll es bleiben. Aber vielleicht kann mir jemand mit seinen POSITIVEN Erfahrungen ein wenig Optimismus einhauchen?

Muito obrigado, danke sehr,
Bert
 
Das medizinische System in Portugal funktioniert anders. Der Arzt Deines Vertrauens ist in Deutschland jeder x- beliebige, niedergelassene Facharzt oder Hausarzt. In Portugal ist das alles zentral geregelt über das Centro de Saude Deines Wohnbezirkes /Ortes. Wer krank ist, muss entweder dorthin oder geht gleich privat zu einer Privatklinik und zahlt selbst.

Es gibt im Centro de Saude einen für Dich zuständigen Arzt - also quasi der öffentlich angestellte Arzt mit Hausarztfunktion. Der entscheidet über alle Überweisungen zu Fachärzten und Kliniken und ohne den geht nur im Notfall etwas. Handelt es sich um einen Notfall, kannst Du direkt ins Krankenhaus. Dort unterscheidet die Notfallannahme in 3 Kategorien. 1 = lebensbedrohlich. 2 = schwere Erkrankung / Unfall und/oder extrem schmerzhaft 3 = alles andere nicht lebensbedrohliche. Dementsprechend sind die Wartezeiten.

Wenn Du in etwa die Versorgung haben möchtest, wie sie in Deutschland ist, so ist das nur auf privater Ebene möglich. Entsprechende Versicherungen gibt es genug. Hier im Forum ist darüber gar viel zu finden. Für eine Notfall- Untersuchung in der Privatklinik und eine Nacht zur Überwachung habe ich z. B. letztes Jahr 2.800 € bezahlt (was von der Privatversicherung anstandslos übernommen wurde).

Die Preise in den Privatkliniken sind horrend, die ärztliche Versorgung aber im Regelfall spitze.

Es kommt auch noch darauf an, wo man lebt. In Lissabon, Coimbra oder Porto ist das sicher wesentlich besser als auf dem Land. Das ist in Deutschland aber auch so.

Wenn Du in Portugal resident gemeldet bist, kannst Du in Deutschland noch eine Auslandsreise- Krankenversicherung abschließen, die für 5 Jahre gilt. Diese ist meistens günstiger als die private Krankenversicherung, die Du hier abschließt. Es gibt die unterschiedlichsten Leistungen und Beiträge. Das ist eine Wissenschaft für sich und jeder setzt andere Prioritäten. Eine halbwegs vernünftige Lösung bietet z. B. die AFPOP.

Hat man den Wohnsitz in Deutschland, kann man z. B. über den ADAC eine Reisekrankenversicherung über 1 Jahr abschließen.
 
Danke fuer die schnelle Antwort, so weiss ich wenigstens in der Theorie bescheid.
Seit April habe ich eine Bescheinigung der TK ueber die sog. Leistungsaushilfe, Anspruchsnachweis E121 auf meinem Schreibtisch liegen.
Diese werde ich wohl demnaechst beim "Centro Distrital de Solidariedade e Segurança Social" in Faro abgeben.
Bin mal gespannt, ob das ausreichend ist. Laut TK soll das so sein, einfach abgeben....

Meine Ueberlegung war, ob ich mich nicht wegen der schlechteren medizinischen Versorgung (u.a. auch Zahnarzt !) wieder 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten sollte:dance:
Bei ernsthafter Erkrankung (OP), wuerde ich dann nach D fliegen und ansonsten wuerde ich als Tourist behandelt und mir die Kosten (auch Zahnarztkosten) ggf. erstattet.
Soweit zumindest meine Informationen.
Muss nochmal in mich gehen und weitere Informationen einholen bezuegl. privater Versicherung.

Danke und boa noite,
Bert
 
Hi Bert -
was du da überlegst, machen eine ganze Menge Residenten. Kann gut gehen, muss aber nicht. Ich weiß von Leuten, die anhand von Flugtickets nachweisen sollten, dass sie tatsächlich zwischen Deutschland und Portugal urlaubsmäßig hin- und hergeflogen sind.
Rechtlich ists - naja, sagen wir mal: eine Grauzone.
 
Entweder Du machst Urlaub in Portugal (deutscher Wohnsitz), dann benötigst Du eine Bescheinigung bzw. den europäischen Krankenversicherungsausweis Deiner deutschen Krankenversicherung. Dann besteht auch Anspruch auf gesetzliche Leistungen in Portugal. Du kannst jederzeit nach Deutschland fliegen und wirst dort problemlos behandelt. Eine Auslandsreise- Krankenversicherung ist äußerst kostengünstig und man ist in Portugal privat versichert für ein paar Euro im Monat.

Oder Du lebst in Portugal (port. Wohnsitz - residência jedweder Art), dann bist Du automatisch in Portugal versichert und bekommst einen portugiesischen Krankenversicherungsausweis, der auch in ganz Europa gilt. Nur.... damit gibt es keine Leistungen der Pflegeversicherung, dann gibt es keine häusliche Krankenpflege usw. in Deutschland, weil Du ja nicht mehr in Deutschland wohnst. Eine gute private Krankenversicherung kostet mehrere hundert Euro im Monat.

Aus diesem Grunde macht der überwiegende Teil der hier ansässigen Deutschen (ohne Einkommen in Portugal) auch keine Residencia, obwohl sie es müssten.
 
Zu wissen, dass es einen "Quasi-Hausarzt" im Centro de Saúde gibt, ist schon mal gut und laesst die Sache schon in einem besseren Licht erscheinen.

Mit der Norfallversorgung bin ich einverstanden. In dem Punkt will ich nur das, was einem normalen Portugiesen zusteht.
Pflegefall in Portugal? Daran denke ich (noch) nicht. Das Risiko gehe ich ein.

Was ich moechte ist, an denjenigen gesetzlichen Leistungen meiner deutschen KV zu partizipieren, die in Portugal von der Segurança Social nicht angeboten werden, und sei es ueber den Umweg der Kosten-Verauslagung.

Zu allererst fallen mir zahnaerztliche Leistungen ein, obwohl der selbst zu zahlende Anteil auch immer hoeher wird.
Kurzes Beispiel: ich moechte mir, wenn notwendig, eine Zahnplombe kostenlos verpassen lassen koennen. Schliesslich wird der KV-Beitrag von meiner Rente einbehalten und in Deutschland an die KrKassen verteilt und nicht in Portugal.

Diese Frage hoffe ich morgen abschliessend mit der TK klaeren zu koennen, nachdem ich heute schon ein informatives Gespraech hatte.

dann bist Du automatisch in Portugal versichert und bekommst einen portugiesischen Krankenversicherungsausweis, der auch in ganz Europa gilt.

Was ich nicht verstehe ist, was ich mit so einer Karte in Europa soll, wenn ich von der Techniker Krankenkasse eine Karte habe, die mehr bietet? Ich bleibe ja weiterhin bei der TK zwangsversichert, ob mit oder ohne Residência. Innerhalb Deutschlands kann ich saemtliche im Leistungskatalog der TK enthaltenen Leistungen weiterin bekommen, das wurde mir ausdruecklich bestaetigt. Trotz Lebensmittelpunkt in Portugal.
Morgen mehr, boa noite,
Bert
 
Du hast heute geschrieben, dass Du Dich in Deutschland abgemeldet hast. Dann sagst Du, dass Du nach wie vor in Deutschland Deinen Lebensmittelpunkt hast und Deine Steuern zahlst, Deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast. Was ist jetzt zutreffend?

Es ist schon so kompliziert genug. Wenn Du eine konkrete Antwort willst, dann musst Du schon genau detailliert den Sachverhalt sagen, und bitte nicht: ich bin in Deutschland gemeldet mit Hauptwohnsitz - und dann kommt eine Stunde später, du hast Dich in Deutschland abgemeldet.

Wie soll man da jetzt darauf antworten? Das sind doch 2 paar Stiefel

Sorry - aber so wird da kein Schuh draus.
 
Sorry Bert...

was läuft im Hintergrund ab, wenn ich mich morgen in Deutschland wieder anmelden würde

Meine Frage zielt darauf ab, ob sich aus einer Wieder-Anmeldung in D, hier in Portugal Nachteile oder Probleme ergeben koennten.

Daraus entnehme ich, dass Du Dich in Deutschland schon abgemeldet hast und in Portugal die Residência beantragt hast.

Und das ergibt rechtlich zwangsläufig, dass Du damit in Portugal steuer- und krankenversicherungspflichtig geworden bist, weil Dein offizieller Lebensmittelpunkt durch diese Aktion in Portugal ist (durch die Abmeldung in Deutschland). Ich würde mich an Deiner Stelle so schnell wie möglich wieder mit Erstwohnsitz in Deutschland anmelden.
 
Wobei dann, wenn Bert jetzt wieder seinen Wohnsitz in D anmelden würde, die 400,00 Euro für den Despachante für die Katz´ waren und er die Zulassungssteuer nachzahlen darf.
Aber besser ist es auf alle Fälle gut krankenversichert zu sein!


@Bastian

ich habe das ganze Prozedere vor ein paar Monaten von einem Despachante (€ 400,-) durchfuehren lassen, um die Einfuhrsteuer zu sparen (gehoert eigentlich nicht in dieses Forum-Thema, aber ich will dir trotzdem meine Infos mitteilen)
Meine Information ist, dass
1. im ersten Jahr nach steuerfreier Einfuhr keine weitere, als eine zuvor eingetragene Person, das Auto fahren darf.
2. man das Auto innerhalb der folgenden 5 Jahre nicht verkaufen kann ohne anteilig den Steuervorteil zu verlieren (also, wenn ich nach 2 Jahren verkaufe, zahle ich die ersparte Einfuhrsteuer fuer 3 Jahre nach.)
Das man anderweitig rueckwirkend belastet wird, ist mir nicht bekannt.

Cumprimentos,
Bert
 
@Wolfgang
ich hatte auch den Eindruck, dass der eigentliche Anlass meines Themas nicht richtig ´ruebergekommen ist. Vielleicht auch deshalb, weil ich 2 Threads aufgemacht hatte, die jetzt ein wenig durcheinander geraten sind.

also: ich lebe hier in Portugal als Rentner, bin ganz offiziell als residente angemeldet und bin ich Deutschland nicht gemeldet, habe von der TK eine Eur.KV-Karte mit meiner portug. Adresse, zahle in Deutschland meine Steuern und habe hier beantragt, als "residente não habitual" beim Finanzamt gefuehrt zu werden (Antrag laeuft), damit ich weiterhin nur in D versteuert werde. Im Centro de Saúde werde ich noch nicht gefuehrt, habe mich auch nicht in Faro mit dem Formblatt der KV angemeldet.

Hier in diesem Thread wollte ich etwas ueber den Ablauf im Krankheitsfall wissen, was erwartet mich als nicht privat Versicherter. Um eventl. entscheiden zu koennen, ob es sinnvoll ist sich wieder in D anzumelden.

Im anderen Tread wollte ich nur wissen, welche Automatismen bei einer eventuellen Wieder-Anmeldung in D, in Gang gesezt werden. Was kommt in Portugal an, falls ich mich wieder in D anmelde?
Laluna hat's genau erfasst, was mich vorrangig bewegte bei dieser letzten Frage.

Ich hoffe, nun ist es klar, trotzdem sind ja viel hilfreiche Informationen herueber gekommen.:p
 
Nachtrag: ich bin hier in PT erst seit Mai dieses Jahres gemeldet, habe also bisher noch keine ESt-Erklaerung einreichen muessen, weder in PT noch in D. Das NIF-Dokument musste ich auf die portug. Adresse aendern lassen, was fuer den Antrag auf "residente não habitual" keine Rolle spielen soll.
 
Was mein Lebensalter betrifft ist es noch nicht so weit, aber ich will es trotzdem wissen und finde, es passt (ein bisschen) hier dran:

bisher habe ich herausgelesen, dass man als dt. Rentner, der im Ausland lebt und auch dort gemeldet ist, dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegt. Wenn ich mir dieses Abkommen anschaue, müsste Bert diese Einkünfte im Fall Portugal auch in Portugal versteuern. Hier könnte er aufgrund irgendwelcher port. Lockangebote aber eine Steuerfreiheit auf seine Rente beantragen.
Da schreibt Wolfgang, dass sei ein "Blender" - warum?
Bert schreibt weiter, dass er in D versteuert wird? Jetzt ist er entweder Bundesbeamter (dann zahlt man lt. DBA immer im Land die Steuer, wo das Geld herkommt) oder ich kapiere es einfach noch nicht :confused:
 
Nach europäischem Recht bist Du grundsätzlich in dem Land versichert, in dem Du ständig lebst. Die Versicherungskarte Deiner deutschen Versicherungskarte nützt Dir also wahrscheinlich nicht sehr viel in Portugal, auch mit port. Adresse (nützt Dir aber in Deutschland). Man bezahlt auch Steuern in dem Land, in dem sie anfallen. Nachdem Du hier keine Einkünfte erzielst, musst Du aber trotzdem eine jährliche Steuererklärung abgeben, weil Du hier gemeldet bist. Da hilft Dir ein portugiesischer Steuerberater. Der meldet Dich auch gleich bei der seg. social an.

Also zum Steuerberater hier...

Als Residenter bleibt Dir, für eine sehr gute ärztliche Versorgung, wohl nur der Weg über eine zusätzliche private Krankenversicherung.
Um abzuwägen, ob das Sinn macht, ist der Gesundheitszustand entscheidend. Solange Du flugtauglich bist, ist das alles kein Problem. Bist Du schwerer verletzt, so ist auch die Notfallversorgung gewährleistet. Ein evtl. Problem wird nur dann sein, wenn Du eine Krankheit oder einen Unfall hast, wo Du nicht fliegen kannst oder darfst.

Ist es für Dich finanziell tragbar zwischen 150 und 500 €, je nach Versicherungsleistungen und Gesellschaft, dann würde ich auf alle Falle eine zusätzlich private Krankenversicherung machen. Falls nicht, dann musst Du Dich wohl oder übel Dich damit abfinden und hoffen, dass die Flugtauglichkeit vorhanden ist
 
@laluna
ich kann auch nur wiedergeben, was mir von meinem Steuerberater in Deutschland gesagt wurde. Beweisen kann ich es nicht.
Aber es gibt genuegend Informationen im Web und auch hier ist schon berichtet worden ueber "estatuto fiscal residente não habitual". Diesen Status erhaelt man nur, wenn man sein gesamtes Welteinkommen in einem anderen Staat als Portugal bekommt und dieses dort bereits versteuert wird.
In Deutschland muss man beim Finanzamt ebenfalls "beantragen", dass man weiterhin (genau aus demselben Grund, naemlich, dass man sein gesamtes Einkommen in Deutschland erwirtschaftet) ganz normal versteuert wird. Laut meinem deutschen Steuerberater beantragt man das allein schon durch die Abgabe der Einkommensteuer-Erklaerung.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, aber ich werde meinen Steuerberater nochmals auf den Zahn fuehlen.
Um die naechste Frage vorweg zu beantworten: Wiederum laut meinem Steuerberater werde ich wegen Besitz einer Eigentumswohnung (fuer die ich immer am Ort der Wohnung Steuern zahlen muss), auch mit meinem weiteren Einkommen (Rente) von dem selben Finanzamt betreut, also nicht in Neubrandenburg.
cumprimentos
Bert
 
und jetzt wieder etwas Themenbezogenes,
meine nachfolgenden Informationen betreffen pflichtversicherte deutsche Rentner, die in Portugal ihren Lebensmittelpunkt haben. Ich gebe diese wieder nach bestem Wissen und Gewissen. In wie weit für andere Personengruppen abweichende Bestimmungen zutreffen, habe ich nicht explizit erfragt.

Soeben habe ich von einem 2. Mitarbeiter der Abteilung für Auslandsversicherte der Techniker Krankenkasse eine Bestätigung über folgenden Sachverhalt bekommen:

Die Abgabe des Formblattes E121 (Bestätigung der Leistungsübernahme durch die deutsche KK) bei der in Portugal zuständigen Institution ist eine „Kann-Bestimmung“, ob man es abgibt und sich damit anmeldet, entscheidet man selbst.

Man meldet sich mit dem Formular E121 an:

1. man hat in Portugal ein Anrecht hat auf alle Leistungen des staatlichen Gesundheitssystems, die jedem Portugiesen auch zustehen.

2. man erhält die Portugiesische Versichertenkarte, die europaweit gültig ist.

3. man zahlt weiterhin bei seiner deutschen Krankenversicherung seinen Beitrag, die KK rechnet direkt mit Portugal ab.

4. die deutsche Karte der TK behält nur noch in Deutschland ihre Gültigkeit, wo man weiterhin entsprechend der deutschen Vorgaben behandelt würde (auch beim Zahnarzt).

5. bei dauerhafter Rückkehr nach Deutschland hat man Anrecht auf alle Leistungen (auch Pflege!) nach deutschem Recht, die man ohne vorherigen Auslandsaufenthalt auch gehabt hätte.



Man gibt Dokument E121 nicht ab:

1. man erhält wie jeder Tourist eine Notfallversorgung in Portugal und muss dafür seine TK-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) vorlegen. Es wird in dem Fall direkt mit der TK abgerechnet.

2. sämtliche anderen ärztlichen- und zahnärztlichen Leistungen muss der Patient verauslagen, wobei freie Arztwahl besteht. Die Rechnungen werden entsprechend des Leistungskataloges der TK abgerechnet und die abrechnungsfähigen Beträge dem Versicherten erstattet.

3. es gibt einige Vertragsärzte und Krankenhäuser, die man bei der TK erfragen kann. Diese rechnen auch direkt mit der TK ab. (analog andere Kassen)

4. bei dauerhafter Rückkehr nach Deutschland hat man Anrecht auf alle Leistungen (auch Pflege!) nach deutschem Recht, die man ohne vorherigen Auslandsaufenthalt auch gehabt hätte.



Meine persönliche Interpretation: Es ist also so, dass man in jedem Fall als Pflichtversicherter Rentner bei seiner deutschen Krankenversicherung versichert bleibt und seine Beiträge zahlt, auch für die Pflege. Ob Residência oder nicht.

Und eine freie Arztwahl habe ich in dem Fall, wenn ich mich beim portugiesischen Gesundheitssystem nicht anmelde, allerdings mit dem Nachteil, dass ich eventuell erst einmal ein paar Tausender verauslagen müsste oder bei möglicherweise langwierigen Problemen es vorteilhaft sein könnte, nach Deutschland zu fliegen. (Was auch bedingt, dass man dort eine Unterkunft hat.)

Ich denke, es muss jeder nach seiner ganz persönlichen Meinung und Einschätzung seiner körperlichen Verfassung und Krankengeschichte entscheiden, was für ihn am Sinnvollsten ist.

Meine Entscheidung steht.
Danke fuer die rege Beteiligung, das war´s von meiner Seite.

Anmerkung: Ob es die Möglichkeit eines Austritts aus der deutschen Krankenversicherung für ständig im Ausland lebende / rueckkehrunwillige Pflichtversicherte Rentner gibt, habe ich nicht ergründet.
 
Bert - Du bringst immer wieder Dinge durcheinander.

Es ist also so, dass man in jedem Fall als Pflichtversicherter Rentner bei seiner deutschen Krankenversicherung versichert bleibt und seine Beiträge zahlt, auch für die Pflege. Ob Residência oder nicht.

Mit einer normalen Residência nicht, da bist Du automatisch in dem Land versichert, in dem Du wohnst, also Portugal. Du bekommst jedoch die Residêndia non habitual - und bei der ist das dann anders, wie in Deinem Fall. Du bleibst in Deutschland versteuert und krankenversichert - hast lediglich dadurch eine Aufenthaltserlaubnis, die über die 183 Tage darüber hinausgeht.
 
Ich bringe etwas durcheinander?

Mein Beitrag kann gern komplett gelöscht werden, um unnötige Verwirrung zu vermeiden, aber dass in Portugal der steuerliche Status mit entscheidend sein soll, ob man in das Gesundheitssystem intergiert wird oder nicht, dürfte nicht nur mir neu sein und ist bei der TK in Deutschland auch noch nicht angekommen, obwohl die beiden Mitarbeiter einen sehr kompetenten Eindruck machten.

Aber gut, lassen wir das mal so stehen, sonst nimmt die Verwirrung wirklich kein Ende.
 
Ich hab da eben ein wenig recherchiert und das hier gefunden:
Bei Wohnsitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat bleibt der Bezieher allein einer deutschen Rente (Einfachrentner) weiterhin in der deutschen KVdR und PVdR pflichtversichert.
und
Bezieht er aber darüber hinaus auch eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung seines Wohnstaates (Mehrfachrentner), endet die deutsche Pflicht-KVdR/PVdR.
Quelle: http://www.deutsche-rentenversicher...e_und_ausland/02a_rente/02_04_rente_kvdr.html

Es greift also die deutsche KV, allerdings werden nur Leistungen erstattet, die auch im entsprechenden Ausland gezahlt werden. Das ist unstrittig in Portugal weniger als in Deutschland, deshalb empfiehlt sich eben auch eine zusätzliche private KV in Portugal (oder eine internationale, die eben auch hier greift).
Die Pflegeversicherung kann man aufrecht erhalten - meine deutsche KV hat mir das damals gegen die Wahnsinnssumme von etwa 10 Euro/Monat angeboten, und davon habe ich auch Gebrauch gemacht, logo.

edit:

Ich will euch nicht vorenthalten, um die unterschiedlichen Meinungen hier mal aufn Pott zu setzen ;) , was da noch steht. Nämlich:
Die Entscheidung, ob Versicherungspflicht in der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung besteht, trifft die zuständige deutsche Kranken- und Pflegekasse. Weitere Information gibt es bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland.
Mit anderen Worten: Es wird Fälle geben, wo es so und andere, wo es anders gehandhabt wird. Je nach Kasse und Fall unterschiedlich.
 
Aber es gibt genuegend Informationen im Web und auch hier ist schon berichtet worden ueber "estatuto fiscal residente não habitual"

Eben - und da ich in dem von Dir genannten Web ganz gut suchen kann (und auch meist was finde - ich liebe Google & Co. :hugs:), verstehe ich zeitweise die Zusammenhänge hier in den Beiträgen nicht.

Ferner habe ich meine Zweifel,
a.) dass jeder Steuerberater / Rechtsanwalt immer über wirkliches Wissen verfügt. Es wird gerne viel behauptet und ich musste schon oft lernen, dass, nur weil es jemand bestimmt und sicher wiedergibt, es nicht richtig sein muss.
b.) wirklich der dt. Krankenkasse der "Sonderfall" Residente não habitual und die weiteren Möglichkeiten in Portugal bekannt sind. Ich finde, dass kann man auch nicht erwarten.

Verwirrung kommt hier zustande, weil häufig ach so wichtige Zusätze (não habitual usw.) in den Beiträgen weggelassen werden.

Im Übrigen lebt ein Forum vom Dialog und von unterschiedlichen Standpunkten. Sicherlich entstehen dann auch manchmal Fragen, die nicht zum Eigentlichen passen, aber dafür haben wir sehr gute Moderatoren, die Beiträge/Themen gerne und sinnvoll trennen.

Wichtig ist nur, dass am Ende das Richtige herauskommt.

:yes:
 
Ja, laluna, ich stimme dir in beiden Punkten zu.

Aber wem vertraust du mehr, deinem Steuerberater oder einem dir persönlich unbekannten Forumsschreiber, den du nicht zur Rechenschaft ziehen kannst für seine Fehlinformationen? Wen kannst du in den Hintern treten und sogar haftbar machen, wenn er dich falsch beraten hat?

Ein Forumsbeitrag informiert doch nur ganz allgemein, ohne jede Rechtsverbindlichkeit - wenn überhaupt, was in den meisten Fällen eher zutrifft. Oft wird doch ein Forum nur zur Selbstdarstellung genutzt, oder?

Ich vertraue auf die Aussagen zweier Mitarbeiter der TK und mir ist es ziemlich egal, ob sich die Segurança Social um mich kümmern will, oder nicht. Ich werde sie nicht in Anspruch nehmen, solange die TK meine Arztrechnungen bezahlt.

Die Informationen zu erhalten, um diese Entscheidung treffen zu können, war der Anlass meines Threads.

Und trotzdem, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass in Portugal der steuerliche Status über die Integration in das Gesundheitssystem entscheiden sollte.
Auch wenn man nicht „residente fiscal não habitual“ wäre, würde die deutsche Kasse die Arztrechnungen bezahlen. Dieser Zusicherung der TK vertraue ich mehr, als jedem Forumsbeitrag.
Aber ich verspreche gern, dass ich gegenteilige Erfahrungen hier mitteilen werde.

Nichts für ungut, por fim boa noite,
Bert
 
@ Bert
Rechtsverbindliche Auskunft mit einem Anspruch auf Entschädigung bekommst Du in keinem Forum. Das wäre Rechtsberatung und die ist untersagt.

Chica hat in Ihrem Beitrag zur Situation von Rentnern alles geschrieben, was die Zuständigkeit und die Leistungen der deutschen, gesetzlichen Krankenkassen betrifft.

Meine Aussagen auf Krankenkassenzugehörigkeit haben Gültigkeit für Personen die auch in Portugal auf irgend eine Art Einkommen erzielen (sei es durch Arbeit oder durch Gewinne aus Vermietung usw.). Insoweit sind meine Auskünfte für Personen, die keine Einnahmen in Portugal erzielen - so nicht richtig gewesen. Sorry. Ich habe das durcheinander gebracht.

Danke Chica und laluna für die Klarstellung. Ich hatte in der Tat übersehen, dass Du keine Einkünfte in Portugal erzielst.

Steuern bezahlt man grundsätzlich in dem EU- Staat, in dem man ständig lebt. Werden bereits in einem andere EU- Staat Steuern aus Einkommen in diesem Staat entrichtet, so sind diese im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens abzuziehen. Erzielt man in dem Wohnland keine Einnahmen, so ist man u. U. von der Abgabe einer Steuererklärung befreit.

Das würde ich - zur Sicherheit - bei den financas abklären . Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, wenn Einnahmen in irgend einer Form erzielt werden. Deshalb gleich zu Beginn dieser Diskussion mein Rat, Dich an einen portugiesischen Steuerberater zu wenden. Der würde auch den Gang zum Finanzamt ersparen.
 
Ferner habe ich meine Zweifel,
a.) dass jeder Steuerberater / Rechtsanwalt immer über wirkliches Wissen verfügt. Es wird gerne viel behauptet und ich musste schon oft lernen, dass, nur weil es jemand bestimmt und sicher wiedergibt, es nicht richtig sein muss.
Und das gilt für Deutschland und mindestens genauso für Portugal!
Wenn ich allein dran denke, was es hier in Portugal an unterschiedlichen und teilweise gegensätzlichen Infos zum Thema Führerschein gab... :hum:
Von Leuten in Ämtern und Behörden, die man ja gemeinhin als kompetent ansieht...
Im Bereich "residente não habitual", der ja eine relativ neue Sache ist, wird das nicht anders sein.

@Bert:
Ich würde allerdings ebenfalls dazu raten, einen portugiesischen Steuerberater hinzuzuziehen und nicht allein zu den finanças zu marschieren.
Wenn du möchtest, gebe ich dir gerne den Kontakt zu meinem (der sitzt in Lissabon, ist aber mindestens 1x monatlich auch an der Algarve und spricht neben portugiesisch auch englisch und deutsch).
Steuerberater kosten hier in Portugal einen Bruchteil von dem, was man in Deutschland etwa für die Einkommensteuererklärung bezahlt - eine Ausgabe, die sich meines Erachtens also in jedem Fall lohnt.
 
Um mal ein Beispiel aus der Praxis zu bringen, wie es EU weit laut Gesetz eigentlich sein soll.
Ein portugiesischer Bekannter besuchte uns in D.
In P gibts nun 1000 verschiedene Stachelsorten, aber ausgerechnet hier jagte er sich beim Brombeerpflücken einen Stachel ins Gelenk vom Zeigefinger.
Als "Stachelspezialist" hat er sich den Stachel wieder raus gezogen, aber es muss wohl Dreck in die Wunde gekommen sein.
Jedenfalls war der Finger am Freitagnachmittag ziemlich dick und schmerzhaft. Meine Frau sagte, kein langes Gezicke, ab in die Ambulanz vom Krankenhaus.

Im Krankenhaus/Ambulanz wurde sein portugiesisches EU Krankenkärtchen ins Lesegerät geschoben und los gings.
Der Finger wurde versorgt, geschient und teilweise eingegipst, damit er ihn ruhig hält.
Er musste auch noch 3x wiederkommen.

Ich war begeistert wie simpel das bürokratische Procedere jetzt abläuft und fragte die Ärztin,
was wäre denn, wenn er sich etwas kompliziert das Bein gebrochen hätte?
Ja, dann wäre er stationär behandelt worden, sagte sie.
Ein EU Ausländer mit EU Krankenkarte wird laut Gesetz genau so behandelt, wie ein Inländer mit Krankenkarte.
Derjenige braucht auch keinen Cent dazu bezahlen.
In einem kleineren Krankenhaus wie unserem ist der Arzt mit der Zeit auch Verwaltungsfachmann.
Wenn sie nach Österreich, Frankreich oder Portugal fahren, müsste es für sie im Krankheitsfall genauso ablaufen.

Mit Österreich und Frankreich möchte ich ja noch glauben, aber Portugal??
Hat da jemand in Portugal in dem Bereich Erfahrung sammeln können, wäre für alle interessant.
Denn so super glatt läuft es in D auch nicht immer.
Als wir das zweite Mal bei der Apotheke Medikamente holten (beim ersten Mal ohne Probleme mit 5€ Zuzahlung),sagte die Dame, nee geht nicht.
Ich bat sie bei einer Krankenkasse anzurufen und nach einer Zeit kam sie wieder und sagte, ja es ist alles in Ordnung.
 
Des weiteren ist zu klären die Situation der deutschen Krankenversicherung für Rentner und den Konsequenzen durch eine Abmeldung in Deutschland und Anmeldung in Portugal.
Lebt man ständig in Portugal (resident in irgend einer Form, also länger als 183 Tage im Jahr), ist man auch automatisch in Portugal krankenversichert, auch ohne Anmeldung und Beitragszahlungen. Die deutsche Krankenversicherungskarte (wo man weiterhin in D Beiträge bezahlt), gilt dann scheinbar in Portugal nicht mehr, weil die Regelleistungen automatisch per Gesetz gewährt werden. Jeder Resident muss sich also, um diese Regelleistungen zu erhalten, bei seinem zuständigen Centro de Saude anmelden und erhält dort eine portugiesische Krankenversicherungskarte, die europaweit gültig ist. Wenn jetzt die deutsche Krankenkasse großzügig die deutsche Versicherungskarte weiterhin gewährt und Beiträge dafür verlangt, dann ist das insoweit vielleicht wichtig, als alle Leistungen auch bei einem längerem Auslandsaufenthalt in Deutschland erhalten bleiben. I. B. die Leistungen der Pflegeversicherung. Sollte die deutsche Krankenversicherung auch privatärztliche Leistungen im Wohnland übernehmen, wie sie es bei jedem Urlauber übernimmt, so würde ich mir das aber schon schriftlich vorher bestätigen lassen.


Die Frage ist doch jetzt:
Muss ich dann noch in Deutschland als in Portugal lebender, steuerbefreiter Rentner trotzdem Krankenversicherungsbeiträge bezahlen? Wenn nein, bin ich dann bei einer Rückkehr nach Deutschland wieder automatisch so versichert wie vorher?


Da m. W. die Krankenkassenbeiträge bei gesetzl. versicherten Arbeitnehmern in Deutschland (ich bin da nicht so fit in der Materie, da ich privatversichert bin) immer direkt von der Rente einbehalten werden geschieht die Zahlung der Beiträge für das jeweilige Gesundheitssystem EU-weit im Herkunftsland der Rente. Man ist also, wenn man in Portugal resident gemeldet ist (+183 Tage/Jahr), weiterhin bei seiner dt. Krankenkasse pflichtversichert und erhält die Leistungen des gesetzl. Gesundheitssystems in Portugal.

http://www.deutsche-rentenversicher...e_und_ausland/02a_rente/02_04_rente_kvdr.html

Bei einer evtl. Rückkehr nach Deutschland und entsprechender meldegesetzlicher Ummeldung hat man wieder Anspruch auf die Leistung nach dem deutschem Sozialgesetzbuch (und somit auch auf die Pflegepflichtversicherung)

http://www.deutsche-im-ausland.org/...d/krankenversicherung/rentner-im-ausland.html

Die Abgabe des Formblattes E121 (Bestätigung der Leistungsübernahme durch die deutsche KK) bei der in Portugal zuständigen Institution ist eine „Kann-Bestimmung“, ob man es abgibt und sich damit anmeldet, entscheidet man selbst.

Man meldet sich mit dem Formular E121 an:

1. man hat in Portugal ein Anrecht hat auf alle Leistungen des staatlichen Gesundheitssystems, die jedem Portugiesen auch zustehen.

2. man erhält die Portugiesische Versichertenkarte, die europaweit gültig ist.

3. man zahlt weiterhin bei seiner deutschen Krankenversicherung seinen Beitrag, die KK rechnet direkt mit Portugal ab.

4. die deutsche Karte der TK behält nur noch in Deutschland ihre Gültigkeit, wo man weiterhin entsprechend der deutschen Vorgaben behandelt würde (auch beim Zahnarzt).

5. bei dauerhafter Rückkehr nach Deutschland hat man Anrecht auf alle Leistungen (auch Pflege!) nach deutschem Recht, die man ohne vorherigen Auslandsaufenthalt auch gehabt hätte.



Man gibt Dokument E121 nicht ab:

1. man erhält wie jeder Tourist eine Notfallversorgung in Portugal und muss dafür seine TK-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) vorlegen. Es wird in dem Fall direkt mit der TK abgerechnet.

2. sämtliche anderen ärztlichen- und zahnärztlichen Leistungen muss der Patient verauslagen, wobei freie Arztwahl besteht. Die Rechnungen werden entsprechend des Leistungskataloges der TK abgerechnet und die abrechnungsfähigen Beträge dem Versicherten erstattet.

3. es gibt einige Vertragsärzte und Krankenhäuser, die man bei der TK erfragen kann. Diese rechnen auch direkt mit der TK ab. (analog andere Kassen)

4. bei dauerhafter Rückkehr nach Deutschland hat man Anrecht auf alle Leistungen (auch Pflege!) nach deutschem Recht, die man ohne vorherigen Auslandsaufenthalt auch gehabt hätte.
Die Abgabe des Formblattes E121 (Bestätigung der Leistungsübernahme durch die deutsche KK) bei der in Portugal zuständigen Institution ist eine „Kann-Bestimmung“, ob man es abgibt und sich damit anmeldet, entscheidet man selbst.
Man meldet sich mit dem Formular E121 an:
1. man hat in Portugal ein Anrecht hat auf alle Leistungen des staatlichen Gesundheitssystems, die jedem Portugiesen auch zustehen.
2. man erhält die Portugiesische Versichertenkarte, die europaweit gültig ist.
3. man zahlt weiterhin bei seiner deutschen Krankenversicherung seinen Beitrag, die KK rechnet direkt mit Portugal ab.
4. die deutsche Karte der TK behält nur noch in Deutschland ihre Gültigkeit, wo man weiterhin entsprechend der deutschen Vorgaben behandelt würde (auch beim Zahnarzt).
5. bei dauerhafter Rückkehr nach Deutschland hat man Anrecht auf alle Leistungen (auch Pflege!) nach deutschem Recht, die man ohne vorherigen Auslandsaufenthalt auch gehabt hätte.

Man gibt Dokument E121 nicht ab:
1. man erhält wie jeder Tourist eine Notfallversorgung in Portugal und muss dafür seine TK-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) vorlegen. Es wird in dem Fall direkt mit der TK abgerechnet.
2. sämtliche anderen ärztlichen- und zahnärztlichen Leistungen muss der Patient verauslagen, wobei freie Arztwahl besteht. Die Rechnungen werden entsprechend des Leistungskataloges der TK abgerechnet und die abrechnungsfähigen Beträge dem Versicherten erstattet.
3. es gibt einige Vertragsärzte und Krankenhäuser, die man bei der TK erfragen kann. Diese rechnen auch direkt mit der TK ab. (analog andere Kassen)
4. bei dauerhafter Rückkehr nach Deutschland hat man Anrecht auf alle Leistungen (auch Pflege!) nach deutschem Recht, die man ohne vorherigen Auslandsaufenthalt auch gehabt hätte.

hmmmm...hier habe ich meine Zweifel, ob es sich wirklich um eine KANN-Regelung für gesetzlich Versicherte halten kann, wenn man sich als Resident (+183 Tage/Jahr) in Portugal anmeldet. Man ist dann schließlich auch an das port. gesetzliche Gesundheitssystem angeschlossen.
Dies würde ich mir auf alle Fälle SCHRIFTLICH vom Leistungsträger, der ja weiterhin in Deutschland verbleibt, da dort die Rente herkommt, bestätigen lassen. Versicherung sollen den Ruf haben sich manchmal im Schadensfall etwas bockig anzustellen.
 
Gesetzliche Leistungen der Krankenversicherung werden in Deutschland ganz normal erbracht. Auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wohnt man in Portugal mit den Einschränkungen der Leistungen im Ausland.

Bei der Krankenversicherung in Portugal besteht ein Anspruch auf gesetzliche Leistungen in Portugal, die von der deutschen Kasse übernommen werden. Darüber hinaus gehende Leistungen (z. B. wie bei Urlaubern, dass sie privatärztliche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Leistungspflicht gegen Vorkasse zum allergrößten Teil erstattet bekommen) würde ich mir von meiner deutschen Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen, dass dem tatsächlich so ist.

Ich vermute- dass man diese Bestätigung nicht so ohne weiteres erhält, lasse mich jedoch gerne vom Gegenteil überzeugen. Vielleicht kann uns Bert dazu in ein paar Tagen Näheres berichten.
 
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