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Camping für Deutsche seit heute überall gestattet ->Aprilscherz :-)

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Wolfgang

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Mit Lei 01/04/2016 von heute hat die neue portugiesische Regierung dem Drängen besonders der in Deutschland organisierter Wohnmobilisten nachgegeben und das Kampieren außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen und Campingplätzen explizit für diese Personengruppe erlaubt. Sie setzt damit auf Wunsch von Bundeskanzlerin Merkel deutsches Recht um, wonach in Deutschland zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit ohnehin eine Nacht überall kampiert werden darf.

Diese generelle Erlaubnis gilt deshalb auch nur für deutsche Wohnwagen und Wohnmobile, "weil von denen keine Verschmutzung der Umwelt zu erwarten ist", so der portugiesische Umweltminister Primeiro Abrilo. Außerdem wird das jetzt geltende Recht seit Jahrzehnten bereits immer schon so gehandhabt, so dass das neue Gesetz im Grunde keine echte Neuerung mehr darstellt.

Franzosen, Engländer, Portugiesen, Spanier und andere EU- Angehörige müssen nach wie vor auf eigens dafür freigegebene Stellplätze oder Campingplätze, weil das Verschmutzungs- und Umweltgefahrrisiko bei diesen Personengruppen um ein Vielfaches höher ist.

Ausgenommen von dieser Regelung bleiben auch "erkennbare" Hippiefahrzeuge, die ein freies Leben im Einklang mit der Natur zelebrieren, aber oft nicht die notwendige Hygiene walten lassen (Handkantensäuberung). Die Gefahr, dass unbeteiligte, schulpflichtige Kinder von den kiffenden Horden mit Marihuana zugedröhnt werde, sei zu groß, wird in den Ausnahmebestimmungen als Begründung aufgeführt .

Wir meinen, ein Schritt in die richtige Richtung, endlich allen deutschen Campern alles zu erlauben, weil dadurch können keine geltenden Gesetze mehr missachtet werden und die mangelnde Einsicht ist ebenfalls nicht mehr Gegenstand.
 
Die Erlaubnis gefällt mir. Wir bzw. Frau Merkel zahlt ja auch genug.
 
Dieses Gesetz ist ein echtes Kompliment an uns Deutsche und ich hoffe sehr, dass alle freien Campierer die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen werden. Ob diese Regelung allerdings einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhalten würde, wage ich zu bezweifeln, denn sie enthält doch (ein wenig) die pauschale Diskriminierung anderer EU Länder.
Ich kenne den genauen Gesetzestext nicht, sonder nur die o.a. Zusammenfassung von Wolfgang. Sollte die Ausnahmeregelung für "deutsche Wohnmobile und Wohnwagen" gelten (also in D zugelassene Fahrzeuge) und einerlei wer drinnen sitzt (also nicht "deutsche Staatsangehörige") so würden mit dem "D" natürlich auch Türken, Kurden, alle übrigren Osteuropäer, Afrikaner, Araber und natürlich auch Portugiesen, Franzosen und alle sonstigen Nationalitäten in den Genuss dieser Regelung kommen, sofern sie einen Wohnsitz in Deutschland besitzen und das entsprechende Fahrzeug dort angemeldet hätten. Oder heißt die Ausnahmeregelung wirklich "deutsche Staatsangehörige in deutschen Wohnmobilen und Wohnwagen"?
 
gilt nur für deutsche Kennzeichen, also jeder, der einen Wohnsitz in D hat, kann davon profitieren, auch natürlich Portugiesen, die in Deutschland leben und jeder, der ein deutsches Wohnmobil angemietet hat. :pirat:
 
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