ja natürlich. Benötigt wird nur die portugiesische Steuernummer (NIF) und eine gültige Adresse (evtl. die eines Freundes)
Man kann seit etwa einem Jahr problemlos eine z. B. deutsche Adresse für die Beantragung der port. Steuernummer angeben. Einen port. "Steuerbürgen" oder ähnliches braucht man nicht mehr.
Auch ein Wechsel ist in jedem port. Finanzamt kein Problem.
Man braucht also nur zwingend eine port. Anschrift für die Fahrzeugpapiere; für die NIF (Steuernummer) reicht eine deutsche Adresse.
Meine port. Steuerbescheide kommen nach Deutschland und elektr. ins "Portal das Financas" -Konto. Eine Bezahlung vom dt. Konto geht noch nicht, weil das port. Steuerbezahlsystem anders arbeitet. Das müsste sich aber –hoffentlich - ab 2014 ändern, da dann europaweit das Bezahlsystem (Lastschrift) der Banken angepasst werden muss. Wenn das dann klappt löse ich sofort mein port. Konto auf.Das man keinen Bürgen mehr braucht, wusste ich aber das man mit einer deutschen Adresse eine portug. NIF bekommt, ist mir neu. Dann könntenja auch die Bescheide für Grund- und Autosteuer nach Deutschland geschickt werden und man könnte die Steuern vom deutschen Konto aus bezahlen. Das geht meiner Ansicht nach aber nicht. Ich lasse mich aber gerne überzeugen.
Meine port. Steuerbescheide kommen nach Deutschland
also das ging schon seit Ewigkeiten. Bei meinen Eltern und mir stand schon immer die deutsche Adresse beim Finanzamt drin. Damals allerdings mit einem Representante. Nach meinem Umzug hierher hab ich dann die Adresse in die hiesige gewechselt.Ich könnte ewig mit deutschem Autokennzeichen in Portugal herumfahren, weil ich anhand der NIF- Adresse sogar beweisen könnte, dass ich nicht dort wohne und deswegen mein Auto auch gar nicht portug. anmelden kann.
Ich glaube nicht, dass es sich um einen „glücklichen Einzelfall“ bei mir handelt. Nach dem Urteil des Europäische Gerichtshof in Luxemburg steht diese Möglichkeit jedem offen. Ich war auch sehr verwundert wie unkompliziert das beim Finanzamt ging.
Ich muss jetzt los zu den Financas, Adresse ändern !!!!!!!
Für fereinhausbesitzer, die weniger als 183 Tage in Portugal sind, ihre N0 de Contribuinte aber auf dem portg. Wohnsitz haben ergibt sich das Risiko, ihre Einkünfte in Deutschland auch in Portugal versteuern zu müssen.
Muss alles im Einzelfall überprüft werden.
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