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Kann ich mit deutschem Wohnsitz ein portugiesisches Fahrzeug kaufen?

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21. Feb. 2012
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Hallo,

mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland und ich bin ca 4 monate im Jahr in Portugal.
Kann ich mir ein protugiesisches Auto kaufen und auf mich in Portugal anmelden?

Gruesse Bernie
 
ja natürlich. Benötigt wird nur die portugiesische Steuernummer (NIF) und eine gültige Adresse (evtl. die eines Freundes)
 
Man kann seit etwa einem Jahr problemlos eine z. B. deutsche Adresse für die Beantragung der port. Steuernummer angeben. Einen port. "Steuerbürgen" oder ähnliches braucht man nicht mehr.
Auch ein Wechsel ist in jedem port. Finanzamt kein Problem.

Man braucht also nur zwingend eine port. Anschrift für die Fahrzeugpapiere; für die NIF (Steuernummer) reicht eine deutsche Adresse.
 
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Man kann seit etwa einem Jahr problemlos eine z. B. deutsche Adresse für die Beantragung der port. Steuernummer angeben. Einen port. "Steuerbürgen" oder ähnliches braucht man nicht mehr.
Auch ein Wechsel ist in jedem port. Finanzamt kein Problem.

Man braucht also nur zwingend eine port. Anschrift für die Fahrzeugpapiere; für die NIF (Steuernummer) reicht eine deutsche Adresse.

Das man keinen Bürgen mehr braucht, wusste ich aber das man mit einer deutschen Adresse eine portug. NIF bekommt, ist mir neu. Dann könntenja auch die Bescheide für Grund- und Autosteuer nach Deutschland geschickt werden und man könnte die Steuern vom deutschen Konto aus bezahlen. Das geht meiner Ansicht nach aber nicht. Ich lasse mich aber gerne überzeugen.
 
Danke erstmal fuer die hilfreichen Antworten.

Wie sieht es praktisch aus wenn ich ein Auto in Portugal zum Kauf gefunden habe.

Wie ist der Ablauf bei der Anmeldung und Versicherung. Kann ich meine schadensfreien Jahre hier anrechnen lassen?
Wo muss ich hin? Auch zum Tuev?

Danke schonmal.
 
Das man keinen Bürgen mehr braucht, wusste ich aber das man mit einer deutschen Adresse eine portug. NIF bekommt, ist mir neu. Dann könntenja auch die Bescheide für Grund- und Autosteuer nach Deutschland geschickt werden und man könnte die Steuern vom deutschen Konto aus bezahlen. Das geht meiner Ansicht nach aber nicht. Ich lasse mich aber gerne überzeugen.
Meine port. Steuerbescheide kommen nach Deutschland und elektr. ins "Portal das Financas" -Konto. Eine Bezahlung vom dt. Konto geht noch nicht, weil das port. Steuerbezahlsystem anders arbeitet. Das müsste sich aber –hoffentlich - ab 2014 ändern, da dann europaweit das Bezahlsystem (Lastschrift) der Banken angepasst werden muss. Wenn das dann klappt löse ich sofort mein port. Konto auf.
 
@ Bernie

Eigentlich geht das Anmelden wie in Deutschland. Du gehst zu einem Versicherer Deiner Wahl; mit den Fahrzeugdaten. Das Auto muss dann bei einem Conservatoria do Registo Automovel angemeldet bzw. auf Dich registriert werden. TÜV –Restlaufzeiten bleiben bestehen. Wenn Du Dir vom dt. Versicherer eine Bescheinigung über Deine schadensfreien Jahre in Deutschland holst und die beim port. Versicherer vorlegst werden die anerkannt; ich glaube aber nur bis max. 7 schadensfreie Jahre.


Abmelden geht m. W. auch Online: Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
 
Meine port. Steuerbescheide kommen nach Deutschland

Wenn man eine portugiesische NIF mit einer deutschen Adresse bekommen kann, müsste man ja auch logischerweise eine bestehende NIF Adresse in Portugal abändern können in eine deutsche Anschrift.

Das ganze scheint soweit auch zu funktionieren und man bekommt die Aufforderung, die Aktion zu bestätigen und den Hinweis:
"Para o Sujeito Passivo Singular / Colectivo, Residente na U.E.:
**- após confirmação com sucesso da nova morada, esta será utilizada, apenas em IVA, de acordo com o determinado no Decreto-Lei nº 179/2002 de 3 de Agosto – I Série A "

Apenas em IVA will ich aber nicht, was mache ich also falsch??
 
@ Sobreiro

Da kann ich nicht weiterhelfen; ich war im Finanzamt in Lagoa und habe denen das überlassen….
 
Danke, verbuchen wir das für dich unter "glücklicher Einzelfall".
Falls ich das irgendwann auch hinkriege, melde ich mich.
Damit wäre ein dringendes Problem endgültig lösbar. Ich könnte ewig mit deutschem Autokennzeichen in Portugal herumfahren, weil ich anhand der NIF- Adresse sogar beweisen könnte, dass ich nicht dort wohne und deswegen mein Auto auch gar nicht portug. anmelden kann.
 
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Ich glaube nicht, dass es sich um einen „glücklichen Einzelfall“ bei mir handelt. Nach dem Urteil des Europäische Gerichtshof in Luxemburg :D steht diese Möglichkeit jedem offen. Ich war auch sehr verwundert wie unkompliziert das beim Finanzamt ging. Warum gehst Du nicht einfach zum nächsten port. Finanzamt?

Was das Auto betrifft: dies hat. m. E. nichts mit dem o. g. zu tun. Dort zählt einzig und allein die 183 Tage (bzw. Lebensmittelpunkt) Regel. Was ist so schlimm daran ein Auto in Portugal anzumelden?
 
Mach ich, sobald ich wieder in Portugal bin.
Mein Auto ummelden ist mir zu teuer. Ich bin auch nicht ständig in Portugal. Viele Grüsse
 
Hallo,
Ich könnte ewig mit deutschem Autokennzeichen in Portugal herumfahren, weil ich anhand der NIF- Adresse sogar beweisen könnte, dass ich nicht dort wohne und deswegen mein Auto auch gar nicht portug. anmelden kann.
also das ging schon seit Ewigkeiten. Bei meinen Eltern und mir stand schon immer die deutsche Adresse beim Finanzamt drin. Damals allerdings mit einem Representante. Nach meinem Umzug hierher hab ich dann die Adresse in die hiesige gewechselt.
LG
Nana
 
Nana, ich will das ja auch nicht bezweifeln sondern gebe offen und ehrlich zu, ich wusste es nicht.
Mein Versuch im onlineportal der Financas habe ich wegen der "apenas IVA" Notiz abgebrochen.
Online ging es bei mir also nicht. Ich werde hingehen und fragen, wenn ich wieder in Portugal bin, weil damit jede Diskussion um deutsches Kennzeichen am Auto aus meiner Sicht beendet ist.
Denn ich kann dann beweisen, dass ich nicht in Portugal wohne und damit mein Auto nicht ummelden kann.
Wenn die Adresse der NIF sogar der deutschen Anschrift in meinen Kfz Papieren entspricht, bin ich doch bei jeder Verkehrskontrolle safe.
Ich versuche das, nur online habe ich wegen der apenas iva Bemerkung abgebrochen.
 
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Ich glaube nicht, dass es sich um einen „glücklichen Einzelfall“ bei mir handelt. Nach dem Urteil des Europäische Gerichtshof in Luxemburg :D steht diese Möglichkeit jedem offen. Ich war auch sehr verwundert wie unkompliziert das beim Finanzamt ging.

Ist für mich geklärt, seit 27 Februar 2013 wird per Dekret die Kontrolle verschärft. (Dekret 14/2013). Danach ist die portg. Steuernummer an den Wohnsitz gekoppelt, an dem man uneingeschränkt steuerprflichtig ist. Hat man die N0. de Contribuinte mit portg. Wohnsitz, wird seitens des Staates davon ausgegegangen, dass man sich auch mehr als 183 Tage hier aufhält und damit ist man steuerpflichtig und zwar für alle weltweit erzielten Einkünfte.
Für fereinhausbesitzer, die weniger als 183 Tage in Portugal sind, ihre N0 de Contribuinte aber auf dem portg. Wohnsitz haben ergibt sich das Risiko, ihre Einkünfte in Deutschland auch in Portugal versteuern zu müssen.
Muss alles im Einzelfall überprüft werden.
Damit laluna, bist du kein Einzelfall sondern bei dir scheint alles richtig zu sein.
Ich muss jetzt los zu den Financas, Adresse ändern !!!!!!!
 
Für fereinhausbesitzer, die weniger als 183 Tage in Portugal sind, ihre N0 de Contribuinte aber auf dem portg. Wohnsitz haben ergibt sich das Risiko, ihre Einkünfte in Deutschland auch in Portugal versteuern zu müssen.
Muss alles im Einzelfall überprüft werden.

2 Wohnsitze sind natürlich etwas unglücklich und für was soll das gut sein.
Irgendwo muss ja der Hauptwohnsitz (also mehr als 183 Tage) sein.

2X versteuern sollte damit erledigt sein.

Dafür gibt es auch mit Portugal ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Guckst du hier unter P

Bundesfinanzministerium - Staatenbezogene Informationen - Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen

Du musst dich halt nur für ein Land entscheiden.
Oder warten bis du Rentner bist, dann wirst du in Portugal etwas bevorzugt :)
 
Ich bin in der glücklichen Lage, mich da nicht entscheiden zu müssen, wo ich mehr als 183 Tage im Jahr bin. Deshalb ist dieser sog. Hauptwohnsitz schwer definierbar.
Es ist eben auch nicht Deutschland, dazu bin ich zu selten dort.
Ich muss lediglich entscheiden, wie es steuerlich sinnvoll ist.
Das ist für mich eindeutig Deutschland.
Doch das hat hier jetzt keine große Bedeutung.

Es gibt viele Ferienimmobilienbesitzer, die ihre No de Contribuinte mit der Adresse ihrer Ferienimmobilie angemeldet haben. Das hatte früher einmal handfeste Vorteile und keine Nachteile.
Das hat sich mit dem Dekret von 2013 deutlich geändert. Wer die No de Contribuinte mit portg. Anschrift hat, dem wird seitens des port. Staates unterstellt, dass er hier lebt und damit steuerpflichtig ist.
Mehr dazu findet man im Aufsatz vom Dr. Rathenau aus Lagos siehe hier:
Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
 
Hallo Laluna,

zu deinem Hinweis oben: "Man kann seit etwa einem Jahr problemlos eine z. B. deutsche Adresse für die Beantragung der port. Steuernummer angeben. ... Man braucht also nur zwingend eine port. Anschrift für die Fahrzeugpapiere; für die NIF (Steuernummer) reicht eine deutsche Adresse."

Ich wollte dir privat schreiben, weil die Diskussion schon einige Monate zurück liegt, aber es sind nur 420 Zeichen erlaubt (warum nur?). Also doch hier:

Ich bin seit letzten Sommer in Lissabon. Wollte ein Auto kaufen und lernte dann vom Händler, dass ich eine NIF brauche. Der erste Schritt hierhin, so sagte man mir, ist die Registrierung bei der Junta da Frequesia, für die ich zwei registrierte Wähler in meinem Wohnbezirk als Zeugen brauche. Die konnte ich bisher nicht auftreiben, weil alle Leute, die ich vor Ort kenne, nicht dort leben, und auch Freunde von Kontakten noch bei ihren Eltern auf dem Land oder gar nicht registriert sind.

Deinen Beitrag lese ich jetzt so, dass all das womöglich nicht nötig ist. Was muss ich denn bei wem vorlegen, um die NIF über meine dt. Meldeadresse und damit bald ein Auto zu bekommen?

Vielen Dank im voraus für deinen Rat und natürlich auch an andere, die hierzu was beitragen können,

Mitch
 
Hallo Mitch,

Du hättest Laluna wahrscheinlich ungewollt eine Profilnachricht geschrieben.
Wenn Du auf das Avatar klickst, öffnet sich ja ein kleines Fenster - und wenn Du dann auf Profil gehst, dann bist Du in den Profilnachrichten des Users und da sind die Eintragungen begrenzt (auf 140 Zeichen - meintest Du das?):

Eine Profilnachricht ist wie ein Eintrag in dem Gästebuch des Users. Merke:
Profilnachricht = öffentliches Gästebuch
D.h., jedes Forenmitglied kann die Profilnachricht sehen.

Will man, dass nur der betreffende User die Nachricht sehen kann, dann geht das über Unterhaltung (private Nachricht) oder Mail.

Will man also eine private Nachricht zukommen lassen so klickt man in dem betreffenden User Avatar nicht auf Profil sondern auf "Unterhaltung beginnen" Dort kann man dann bis maximal 15.000 Zeichen schreiben. Das sollte in den allermeisten Fällen reichen


Zu Deiner Frage:

Am Besten gehst Du einfach auf das zuständige portugiesische Finanzamt und beantragst eine NIF mit Deiner deutschen Anschrift. Das sollte jetzt problemlos möglich sein, auch wenn man keinen Wohnsitz in Portugal hat.
 
Hallo Mitch,

wie Wolfgang schon schreibt: einfach zum port. Finanzamt gehen -mit dem deutschen (EU-) Personalausweis- und dort eine port. Steuernummer mit dt. Anschrift beantragen. Für die letztendliche Registrierung des Autos (im Registo) brauchte ich zwar ein port. Anschrift, aber hierfür war kein weiterer Nachweis gefordert.
 
Vielen Dank Wolfgang für den Hinweis und dir und laluna für eure Antworten. Wieso wurde mir so viel Schmu erzählt von wegen der Notwendigkeit einer lokalen Registrierung incl. einer Bank, die mir mir die NIF besorgen will, sobald ich die Registrierung habe und ein Konto bei ihnen einrichte?!

Da ich gerade in Deutschland bin, brauche ich wirklich nichts anderes als meinen Pass mitzubringen? Irgendeine Form von Adressennachweis für D oder P vielleicht?

Falls ich dann irgendwann meine NIF habe, muss ich dann eigentlich jedes Jahr eine (aufwendige?) Steuererklärung machen? Oder reicht die einmalige Erklärung, dass ich weiterhin in D steuerpflichtig sein will? - Danke für eure Hilfe.
 
Der Personalausweis wäre -wg. der dt. Anschrift- besser. Einen pt. Adressnachweis wg. der Kfz-Zulassung brauchte ich nicht; aber nehme sicherheitshalber mal eine edp- oder Telefonrechnung o. ä. mit. Sowas wird immer gern genommen. Eine Steuererklärung brauchst Du wg. der beantragen NIF nicht zu machen - in Portugal braucht man "um zu leben" einfach nur diese Steuernummer. Sonst gibt es auch z. B. kein Bankkonto usw. Falls Du noch keine Bank hast (Du lebst in/um Lissabon?), geh zur Activobank.pt -denen reichen die o. g. Nachweise sicher und nehmen keine Kontoentgelte.

Anmerkung: bis vor etwa 3 Jahre brauchte man einen Steuerbürgen(deshalb viellleicht die ganzen Fehlinfos).
 
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