1. Die Änderung bei der jährlich zu entrichtenden KFZ Steuer (IUC) ist bereits beschlossen und tritt ab Januar in Kraft. Danach werden importierte Fahrzeuge, die derzeit noch höher besteuert werden, denen in Portugal gekauften Fahrzeugen angeglichen. (Verkürzt dargestellt)
2. Bei der Berechnung der Importabgaben (ISV) wird die Höhe berechnet aus dem Alter des Fahrzeuges, der größe des Motors und dem CO 2 Ausstoß. Während sich die Steuer um einen Faktor reduziert, abhängig vom Baujahr des Fahrzeuges (Alter), bleibt der auf den CO 2 Ausstoß zu zahlende Anteil ohne entsprechende Rabattierung, was bei in Portugal verkauften Neufahrzeugen anders ist. Das verstößt gegen das Prinzip der Gleichbehandlung innerhalb der EU, weil es portugiesische Fahrzeuge bevorzugt. Es geht also hier nur um den Umweltanteil (nach CO 2 Ausstoß) bei der Importabage (ISV).
Das Verfahren zu 1. eine Veränderung der jährlich zu entrichtenden KFZ Jahressteuer (IUC) steht allerdings durch diesen neuerlichen Vorstoß der EU, die Importabgaben zu beanstanden (Verfahren 2 = ISV). erneut auf dem Prüfstand, weil sich die jetzige Regierung, allerdings in anderer Zusammensetzung als letztes Jahr, erneut mit dem Thema beschäftigen muss. Ein Trend ist bisher nicht erkennbar, aber das seit 2007 praktizierte Verfahren, den CO 2 Ausstoß ohne Rabattierung mit bei der Berechnung in erheblichen Umfang heranzuziehen, ist nicht so ohne weiteres abzuschaffen oder zu ändern. Hier kann es zu einer großen Zahl von Klagen kommen.
Angestoßen durch die weltweite CO 2 Diskussion spricht viel dafür, dass man aber nicht unbedingt dazu übergehen wird, ältere Fahrzeuge mit hohem CO 2 Ausstoß billiger zu machen.
Fazit, es bleibt spannend.
Das ist jetzt meine Interpretation der Lage, soweit ich mit damit beschäftigt habe. Das Thema ist kompliziert und bei der Art der Gesetzgebung in Portugal muss die EU immer das gesamte Gesetz beanstanden, was immer auch eine Gesetzesänderung zur Folge haben wird, die politisch kompliziert werden kann.
Ich hoffe, ich habe nix übersehen und konnte etwas zur Klärung beitragen.
Beliebter Nachsatz: Bei allen bisherigen Verfahren wurde die Erhebung der Importabgabe
( ISV) zwar immer von der EU bedauert, grundsätzlich aber nie beanstandet, weil sie auf alle importierten Fahrzeuge gleichermaßen erhoben wird!