Aktuelles

Wer ist "portugal.com" ??

Registriert
16. Sep. 2009
Beiträge
0
[DLMURL="http://www.portugal.com/about/"]About Portugal.com[/DLMURL]
kein Impressum und so ein Name?
:confused:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nunja lieber Ralf... nicht überall auf der Welt gilt deutsches Recht. ;)

Schau mal
This Agreement and its performance shall be governed by the laws of the state of California, United States of America, without regard to its conflict of laws provisions. You consent and submit to the exclusive jurisdiction of the state and federal courts located in Santa Cruz county, the state of California, United States of America, in all questions and controversies arising out of your use of this site and this Agreement.
 
... da die website aber auch in D verfügbar ist, kommt wohl auch deutsches Internetrecht zur Anwendung. Die website koennte daher für einen deutschen Mitbewerber wegen des fehlenden Impressums abmahnfähig sein.

Dass der Betreiber sich ansonsten (zB wegen etwaiger Schadensersatzansprüche von usern) dem US-amerik. Recht unterstellt und seinen Gerichtsstand nach Santa Cruz verlegt, ändert mE hieran nichts.
 
das verstehe ich jetzt nicht, HJB.

Irgendwie ist doch jede .com Website in D verfügbar, oder? Was sind da die Kriterien? Ist es ausschlaggebend, wo der Provider sitzt? Oder der Wohnsitz des Domaininhabers.
 
Es kommt nicht darauf an, wo die webseite verfügbar ist, sondern an wen sie sich wendet.

Quelle:
[DLMURL="http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-1.html"]Impressum ist Pflicht auch, wenn die Homepage auf einem ausländischen Server gespeichert ist oder nicht unter der TOP-Level-Domain.de läuft[/DLMURL]
Umgekehrt greift die deutsche Impressumspflicht nicht ein, wenn ein englischsprachiges Angebot auf einer .com-Domain sich nur an Besucher aus den USA und aus Großbritannien wendet. Dies gilt selbst dann, wenn der Webserver in Deutschland steht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
aus dem text des links von HeiMa:
Die Verpflichtung, bestimmte Angaben über sich zu machen, besteht bei einem in deutscher Sprache gehaltenen Angebot also z.B. auch dann, wenn die Inhalte auf einer .by Domain zu finden sind und der Server sich in der Karibik befindet!

und diese site ist in english und wendet sich, wenn ich das richtig sehe, nicht an deutsche user.
 
... da die website aber auch in D verfügbar ist, kommt wohl auch deutsches Internetrecht zur Anwendung. Die website koennte daher für einen deutschen Mitbewerber wegen des fehlenden Impressums abmahnfähig sein.

Nein, deutsches Recht gilt nicht weltweit. Der Domaininhaber ist offensichtlich ein Netzdienstleister in Drums, Pennsylvania, und der Server steht bei einem Netzdienstleister in San António in Texas. Es steht jedem frei, sich als Kunde mit einem amerikanischen Anbieter einzulassen. Aber dann gilt das Recht des entsprechenden amerikanischen Bundesstaates, und sonst nichts.
 
Nein, deutsches Recht gilt nicht weltweit. Der Domaininhaber ist offensichtlich ein Netzdienstleister in Drums, Pennsylvania, und der Server steht bei einem Netzdienstleister in San António in Texas. Es steht jedem frei, sich als Kunde mit einem amerikanischen Anbieter einzulassen. Aber dann gilt das Recht des entsprechenden amerikanischen Bundesstaates, und sonst nichts.

So ist es wohl, wenn es um Ansprüche von usern / Streitereien im Zusammenhang mit dem Angebot des Domaininhabers geht.

Anders aber mE z.B. bei Wettbewerbsfragen unter konkurrierenden Anbietern (ausser es wird z.B. mit der website ganz klar und offensichtlich kein deutsches Publikum angesprochen) und insoweit auch bei der Impressumspflicht.
Hier ist die website zwar auf englisch verfasst - warum aber auch nicht für Deutsche gedacht? An einer gängigen Sprache allein kann man das nicht festmachen!

Natürlich gilt deutsches Recht nicht weltweit - es gilt aber dann wenn eine website sich auch an den deutschen Markt wendet. Eine japanische website wird da nicht betroffen sein, eine englischsprachige website mit einem europäischen Angebot wohl schon....

Ein interessantes Thema, welches wir hier aber nur anreissen und sicherlich nicht abschliessend ausdiskutieren können.

Einig sind wir uns wohl, dass es auf den Sitz des providers/des Domaininhabers und auch auf die Top-Level - Domain nicht ankommt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Einig sind wir uns wohl, dass es auf den Sitz des providers/des Domaininhabers und auch auf die Top-Level - Domain nicht ankommt.
Nein, da sind wir uns nicht einig.

Die Top-Level-Domain ist unerheblich, ja. Der Sitz des Domaininhabers und vor allem der Standort des Servers sind es nicht.

Schon die Geschichte um eine Abschaltung der deutschen Wikipedia in Deutschland per einstweiliger Verfügung vergessen?

Umstrittener Eintrag: Linke-Politiker lässt wikipedia.de sperren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

wikipedia.de wurde daraufhin in Deutschland gesperrt - die ist bei einem deutschen Provider registriert. Aber die Seiten werden von einem Server in den Niederlanden bereitgestellt - und über die domain de.wikipedia.org, die von der Wikipedia Foundation in Kalifornien registriert ist, konnte man die gesamte deutsche Wikipedia weiterhin abrufen - wogegen kein deutsches Gericht etwas machen konnte. Das hätte der pfiffige Politiker vor einem Gericht in Kalifornien erstreiten müssen. Oder bei einem niederländischen Gericht die Abschaltung der Server durchsetzen...
 
..naja Helmut,

wir reden von unterschiedlichen Fall-Konstellationen und daher im wesentlichen aneinander vorbei.
Es macht halt wenig Sinn, wenn Rechtslaien, die wir ja alle mehr oder weniger sind, juristische Feinheiten ausdiskutieren.:)
 
dachte schon, daß ich mich - wenn es hier im link noch ein paar Tage weitergeht - vielleicht fürs 1. jur. Staatsexamen anmelden könnte :D

Lg
portapaixonado
 
Zurück
Oben