Aber auch hier kann man sicher absichern, da stimme ich Wolfgang leider nicht zu. Man kann Klauseln einfuegen, die ein Ruecktrittrecht greifen lassen, falls etwas mit dem Objekt nicht stimmt
Dann hoffe ich, dass ich meinen kleinen Beitrag dazugetragen habeDas muss man aber vorher wissen - und die meisten wissen das eben nicht
Ich gehe davon aus, wie sprechen über den Kauf-Vorvertrag, ergo, CPCV- contrato promessa compra e venda.
Vorab möchte ich klären, dass so ein Vertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird. Da hat der Makler nix drin zu suchen
Es ist auch in keinem großen Interesse des Maklers, einen Vorvertrag zu erzwingen, siehe oben.
In Portugal sind solche Vorverträge üblich.
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Ich wollte zu einer Immobilie vorher schon erfahren was es für mögliche Probleme geben könnte. Sozusagen bevor man anfängt einen Vorvertrag zu machen. Daher meine Anfrage an einen Anwalt, welcher gleich mit der gesamten Kostenlast eines Vertrages kam als Bedingungen seiner Tätigkeit. Bei einer Abklärung der Risiken wäre ja dann auch der Anwalt dann im Weiteren überflüssig oder man könnte diese Vortätigkeit anrechnen lassen. Ich frage nur weil sich dann der Makler die Hilfe für den Käufer spart, was dann der Anwalt gegen Bezahlung erledigt. Un der Anwalt muss einen auch nicht aufklären was man beachten sollte.
Also da ich für große Sachen kein Geld habe war die Frage warum sind günstige Sachen günstig. Da muss es einen massiven Grund geben (s.o. und dgl. mehr).
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