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Ausländische Rentner, die mindestens sechs Monate im Jahr in Portugal leben, aber hier keinen ständigen Wohnsitz haben, sollen unter bestimmten Umständen von der Zahlung der Einkommensteuer befreit werden.
Das Projekt zur Neuregelung des Artikels 81 des portugiesischen Einkommensteuergesetzes (Código do IRS) entstand bereits 2009 und geht auf eine Initiative der vorherigen Regierung zurück, wurde aber bislang vom Fiskus nicht angewandt. Seither klopften Botschafter einiger Länder an die Tür des Finanzministers: Ihre Landsleute jenseits des 65.Lebensjahres klagten über Steuerquerelen im Zuge des Erwerbs einer Immobilie.
Auf einer Webseite der Europäischen Union zu grenzübergreifenden Steuerrechten und -pflichten heißt es: „Wenn Sie sich mehr als sechs Monate im Jahr in einem anderen EU-Land aufhalten, kann davon ausgegangen werden, dass sich Ihr steuerlicher Sitz in diesem Land befindet. In diesem Fall darf das Land unter Umständen Ihr Welteinkommen besteuern, d. h. Steuern auf Ihre Rente sowie auf sonstiges Einkommen aus jeder Quelle innerhalb oder außerhalb dieses Landes erheben.“
Nun will Portugal mit der Novelle Klarheit schaffen – allerdings nicht rückwirkend für Fälle, die sich seit 2009 auf den damals konzipierten Erlass berufen: Die rentnerfreundliche Steuernovelle soll im Januar in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten. Grundvoraussetzungen für die Freistellung sind, dass die betreffenden Pensionäre ihre Steuern in einem Land zahlen, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen* existiert oder die betreffende Rente nicht aus Arbeitseinkünften in Portugal erwirtschaftet wurde.
In diesem Fall können Rentner ihr aus dem Ausland kommendes Altersruhegeld in Portugal steuerfrei beziehen und auf Dividenden, Kapitalerträge, Zinsen oder andere Einkommen aus dem Ausland fallen unter diesen Bedingungen in Portugal ebenfalls keine Steuern an. Verfügt ein Rentner aber zusätzlich über Einkünfte durch Arbeit oder Kapitalanlage in Portugal, so muss er dafür an den portugiesischen Fiskus einen einheitlichen Steuersatz von zwanzig Prozent abführen.
Auf diese Weise möchte die Regierung das Land für betuchte Senioren aus dem Ausland attraktiver machen, sie sollen länger hierbleiben und ihr Geld hier ausgeben, auch für Immobilien, in einem „europäischen Florida“, wie einige Zeitungen schrieben. Die Nachricht kam Mitte der vergangenen Woche und hat bei vielen zugereisten Rentnern mit einem Domizil hier zu Lande Verwirrung geschaffen, denn die Neuregelung ist für viele bisher recht undurchsichtig; die veröffentlichten Informationen ersetzen keinesfalls individuelle Beratung mit dem Steuerberater oder dem heimischen wie auch dem hiesigen Finanzamt.
Auch portugiesische Steuerzahler beteiligen sich an der Diskussion und sehen durch die Maßnahme das Bild vom reichen Ausländer bestätigt, der den von immer höheren Abgaben gebeutelten Portugiesen das Land ab- und leer kauft.
Ein portugiesischer Auswanderer in Deutschland sieht eine nationalitätenbedingte Zweiklassen-Gesellschaft wachsen. Er lebe und arbeite seit mehr als drei Jahrzehnten in Essen und habe in all den Jahren immer wieder Regierungsversprechen gehört, Emigranten, die „ihre Ersparnisse in Portugal anlegen, würden von der Steuer auf diese Vermögen befreit: Das ist alles Quatsch! Das ist nie eingetreten!“
Eine Leserbriefautorin blickt in die Zukunft: „Nachdem uns unsere Politiker empfohlen haben, die Arbeitslosigkeit durch Jobsuche im Ausland zu bekämpfen, wäre es wohl ratsam, auch die Staatsangehörigkeit zu wechseln und als Ausländer mit seiner Rente zurück ins eigene Land zu kommen.“
Die Frage der Steuerzuständigkeit sollte gewissenhaft abgeklärt werden, denn auch Herkunftsländer von Auslandsrentnern rechnen mit den Beiträgen ihrer Landsleute, wie ein Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar vom Januar dieses Jahres belegt.
*Doppelbesteuerungsabkommen bestehen zwischen Portugal und Belgien, Brasilien, Bulgarien, Cabo Verde, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irland, Island, Italien, Kanada, Korea, Kuba, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Marokko, Mexiko, Mosambik, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, der Schweiz, Singapur, Spanien, der Tschechischen Republik, Tunesien, der Ukraine, Ungarn, den USA und Venezuela.Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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Das Projekt zur Neuregelung des Artikels 81 des portugiesischen Einkommensteuergesetzes (Código do IRS) entstand bereits 2009 und geht auf eine Initiative der vorherigen Regierung zurück, wurde aber bislang vom Fiskus nicht angewandt. Seither klopften Botschafter einiger Länder an die Tür des Finanzministers: Ihre Landsleute jenseits des 65.Lebensjahres klagten über Steuerquerelen im Zuge des Erwerbs einer Immobilie.
Auf einer Webseite der Europäischen Union zu grenzübergreifenden Steuerrechten und -pflichten heißt es: „Wenn Sie sich mehr als sechs Monate im Jahr in einem anderen EU-Land aufhalten, kann davon ausgegangen werden, dass sich Ihr steuerlicher Sitz in diesem Land befindet. In diesem Fall darf das Land unter Umständen Ihr Welteinkommen besteuern, d. h. Steuern auf Ihre Rente sowie auf sonstiges Einkommen aus jeder Quelle innerhalb oder außerhalb dieses Landes erheben.“
Nun will Portugal mit der Novelle Klarheit schaffen – allerdings nicht rückwirkend für Fälle, die sich seit 2009 auf den damals konzipierten Erlass berufen: Die rentnerfreundliche Steuernovelle soll im Januar in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten. Grundvoraussetzungen für die Freistellung sind, dass die betreffenden Pensionäre ihre Steuern in einem Land zahlen, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen* existiert oder die betreffende Rente nicht aus Arbeitseinkünften in Portugal erwirtschaftet wurde.
In diesem Fall können Rentner ihr aus dem Ausland kommendes Altersruhegeld in Portugal steuerfrei beziehen und auf Dividenden, Kapitalerträge, Zinsen oder andere Einkommen aus dem Ausland fallen unter diesen Bedingungen in Portugal ebenfalls keine Steuern an. Verfügt ein Rentner aber zusätzlich über Einkünfte durch Arbeit oder Kapitalanlage in Portugal, so muss er dafür an den portugiesischen Fiskus einen einheitlichen Steuersatz von zwanzig Prozent abführen.
Auf diese Weise möchte die Regierung das Land für betuchte Senioren aus dem Ausland attraktiver machen, sie sollen länger hierbleiben und ihr Geld hier ausgeben, auch für Immobilien, in einem „europäischen Florida“, wie einige Zeitungen schrieben. Die Nachricht kam Mitte der vergangenen Woche und hat bei vielen zugereisten Rentnern mit einem Domizil hier zu Lande Verwirrung geschaffen, denn die Neuregelung ist für viele bisher recht undurchsichtig; die veröffentlichten Informationen ersetzen keinesfalls individuelle Beratung mit dem Steuerberater oder dem heimischen wie auch dem hiesigen Finanzamt.
Auch portugiesische Steuerzahler beteiligen sich an der Diskussion und sehen durch die Maßnahme das Bild vom reichen Ausländer bestätigt, der den von immer höheren Abgaben gebeutelten Portugiesen das Land ab- und leer kauft.
Ein portugiesischer Auswanderer in Deutschland sieht eine nationalitätenbedingte Zweiklassen-Gesellschaft wachsen. Er lebe und arbeite seit mehr als drei Jahrzehnten in Essen und habe in all den Jahren immer wieder Regierungsversprechen gehört, Emigranten, die „ihre Ersparnisse in Portugal anlegen, würden von der Steuer auf diese Vermögen befreit: Das ist alles Quatsch! Das ist nie eingetreten!“
Eine Leserbriefautorin blickt in die Zukunft: „Nachdem uns unsere Politiker empfohlen haben, die Arbeitslosigkeit durch Jobsuche im Ausland zu bekämpfen, wäre es wohl ratsam, auch die Staatsangehörigkeit zu wechseln und als Ausländer mit seiner Rente zurück ins eigene Land zu kommen.“
Die Frage der Steuerzuständigkeit sollte gewissenhaft abgeklärt werden, denn auch Herkunftsländer von Auslandsrentnern rechnen mit den Beiträgen ihrer Landsleute, wie ein Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar vom Januar dieses Jahres belegt.
*Doppelbesteuerungsabkommen bestehen zwischen Portugal und Belgien, Brasilien, Bulgarien, Cabo Verde, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irland, Island, Italien, Kanada, Korea, Kuba, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Marokko, Mexiko, Mosambik, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, der Schweiz, Singapur, Spanien, der Tschechischen Republik, Tunesien, der Ukraine, Ungarn, den USA und Venezuela.Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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