Aktuelles

[Perspektive Portugal] Steueranreize für ausländische Rentner

Registriert
30. Apr. 2012
Beiträge
277
Ausländische Rentner, die mindestens sechs Monate im Jahr in Portugal leben, aber hier keinen ständigen Wohnsitz haben, sollen unter bestimmten Umständen von der Zahlung der Einkommensteuer befreit werden.

Das Projekt zur Neuregelung des Artikels 81 des portugiesischen Einkommensteuergesetzes (Código do IRS) entstand bereits 2009 und geht auf eine Initiative der vorherigen Regierung zurück, wurde aber bislang vom Fiskus nicht angewandt. Seither klopften Botschafter einiger Länder an die Tür des Finanzministers: Ihre Landsleute jenseits des 65.Lebensjahres klagten über Steuerquerelen im Zuge des Erwerbs einer Immobilie.

Auf einer Webseite der Europäischen Union zu grenzübergreifenden Steuerrechten und -pflichten heißt es: „Wenn Sie sich mehr als sechs Monate im Jahr in einem anderen EU-Land aufhalten, kann davon ausgegangen werden, dass sich Ihr steuerlicher Sitz in diesem Land befindet. In diesem Fall darf das Land unter Umständen Ihr Welteinkommen besteuern, d. h. Steuern auf Ihre Rente sowie auf sonstiges Einkommen aus jeder Quelle innerhalb oder außerhalb dieses Landes erheben.“
Nun will Portugal mit der Novelle Klarheit schaffen – allerdings nicht rückwirkend für Fälle, die sich seit 2009 auf den damals konzipierten Erlass berufen: Die rentnerfreundliche Steuernovelle soll im Januar in Kraft treten und bis Ende 2022 gelten. Grundvoraussetzungen für die Freistellung sind, dass die betreffenden Pensionäre ihre Steuern in einem Land zahlen, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen* existiert oder die betreffende Rente nicht aus Arbeitseinkünften in Portugal erwirtschaftet wurde.
In diesem Fall können Rentner ihr aus dem Ausland kommendes Altersruhegeld in Portugal steuerfrei beziehen und auf Dividenden, Kapitalerträge, Zinsen oder andere Einkommen aus dem Ausland fallen unter diesen Bedingungen in Portugal ebenfalls keine Steuern an. Verfügt ein Rentner aber zusätzlich über Einkünfte durch Arbeit oder Kapitalanlage in Portugal, so muss er dafür an den portugiesischen Fiskus einen einheitlichen Steuersatz von zwanzig Prozent abführen.

Auf diese Weise möchte die Regierung das Land für betuchte Senioren aus dem Ausland attraktiver machen, sie sollen länger hierbleiben und ihr Geld hier ausgeben, auch für Immobilien, in einem „europäischen Florida“, wie einige Zeitungen schrieben. Die Nachricht kam Mitte der vergangenen Woche und hat bei vielen zugereisten Rentnern mit einem Domizil hier zu Lande Verwirrung geschaffen, denn die Neuregelung ist für viele bisher recht undurchsichtig; die veröffentlichten Informationen ersetzen keinesfalls individuelle Beratung mit dem Steuerberater oder dem heimischen wie auch dem hiesigen Finanzamt.
Auch portugiesische Steuerzahler beteiligen sich an der Diskussion und sehen durch die Maßnahme das Bild vom reichen Ausländer bestätigt, der den von immer höheren Abgaben gebeutelten Portugiesen das Land ab- und leer kauft.
Ein portugiesischer Auswanderer in Deutschland sieht eine nationalitätenbedingte Zweiklassen-Gesellschaft wachsen. Er lebe und arbeite seit mehr als drei Jahrzehnten in Essen und habe in all den Jahren immer wieder Regierungsversprechen gehört, Emigranten, die „ihre Ersparnisse in Portugal anlegen, würden von der Steuer auf diese Vermögen befreit: Das ist alles Quatsch! Das ist nie eingetreten!“
Eine Leserbriefautorin blickt in die Zukunft: „Nachdem uns unsere Politiker empfohlen haben, die Arbeitslosigkeit durch Jobsuche im Ausland zu bekämpfen, wäre es wohl ratsam, auch die Staatsangehörigkeit zu wechseln und als Ausländer mit seiner Rente zurück ins eigene Land zu kommen.“

Die Frage der Steuerzuständigkeit sollte gewissenhaft abgeklärt werden, denn auch Herkunftsländer von Auslandsrentnern rechnen mit den Beiträgen ihrer Landsleute, wie ein Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar vom Januar dieses Jahres belegt.

*Doppelbesteuerungsabkommen bestehen zwischen Portugal und Belgien, Brasilien, Bulgarien, Cabo Verde, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irland, Island, Italien, Kanada, Korea, Kuba, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Marokko, Mexiko, Mosambik, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, der Schweiz, Singapur, Spanien, der Tschechischen Republik, Tunesien, der Ukraine, Ungarn, den USA und Venezuela.Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
 
die Herde Rentner wächst und wächst:

[DLMURL="http://www.immobilien-newsticker.de/living-in-portugal-rentner-sollen-leer-stehende-immobilien-kaufen-201322216/"]«Living in Portugal» – Rentner sollen leer stehende Immobilien kaufen - Immobilien-Newsticker[/DLMURL]

1.400 Rentner leben hier angemeldet.
8.600 wohnen schwarz

:cool:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:noplan: Ich wundere mich ob das auch fuer Leute gilt die eine Betriebsrente vor dem 65. Lebensjahr erhalten oder fuer Leute die schon mit 60 in Rente gehen koennen?
 
Bis jetzt ist alles nur reine Absichtserklärung. Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen.
 
Auch im dt. Focus (09/13) findet sich auf Seite 40 ein Bericht über die Steueranreize für EU-Rentner in
Portugal (und Spanien/Griechenland)....mit einem Bild von der "letzten Bratwurst" :yes:
 
die Herde Rentner wächst und wächst:

[DLMURL="http://www.immobilien-newsticker.de/living-in-portugal-rentner-sollen-leer-stehende-immobilien-kaufen-201322216/"]«Living in Portugal» – Rentner sollen leer stehende Immobilien kaufen - Immobilien-Newsticker[/DLMURL]

1.400 Rentner leben hier angemeldet.
8.600 wohnen schwarz

:cool:

wenn die Herde zu gross wird,sollte man ab 50 Jahren das "Abschaffungskommando"rufen,damit die Probleme fuer die Nachbarschaft nicht zu gravierend werden.

VG
Kielian,einer der Kandidaten zum Ableben.Aber erst noch Pizza essen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was konkretes?

Hallo,

gibt es eigentlich inzwischen zu der Regelung der Steuerfreiheit für ausländische Rentner etwas konkretes?

Grüße
janpeter
 
soweit mir bekannt ist, jain. Das Gesetz ist da - die genauen Ausführungsbestimmungen noch nicht.

Hier dazu ein interessanter Link einer [DLMURL="http://www.globalvista.info/news/renten-ab-2013/index.html"]deutsch - portugiesischen Steuerkanzlei[/DLMURL].
Die beschränkte Steuerpflicht hat aber einen gravierenden Nachteil: Es entfällt der Grundfreibetrag in Höhe von EUR 8004,00. Der Steuerpflichtige Teil der Rente wird ab dem ersten Euro voll besteuert. Nähere Info siehe hier
 
Zuletzt bearbeitet:
Die beschränkte Steuerpflicht hat aber einen gravierenden Nachteil: Es entfällt der Grundfreibetrag in Höhe von EUR 8004,00. Der Steuerpflichtige Teil der Rente wird ab dem ersten Euro voll besteuert. Nähere Info siehe hier

Danke für die Ausführungen,aber den zitierten Satz verstehe ich nicht ganz.
Was genau sind in diesem Zusammenhang "Residentes Não Habituais".
Und wenn es so sein sollte, dass man die Rente dann in Portugal nicht versteuern muss, dann kann es einem doch egal sein, wenn der deutsche Freibetrag wegfällt.
Oder mache ich da einen Denkfehler?

Viele Grüße
janpeter
 
es ist im Prinzip eine "Mogelpackung".

Es bedeutet, dass der Rentner zwar in Portugal wohnt, seinen Lebensmittelpunkt aber nach wie vor in Deutschland hat. Wie das genau definiert ist, weiß noch niemand genau. (Kein Aprilscherz)

Bisher war es so:

Beantragte ein deutscher Rentner in Portugal die residençia - und es kam die Rente regelmäßig per Überweisung aus Deutschland auf das portugiesische Konto und er hat das wahrheitsgemäß bei der Frage nach dem Einkommen bei der Ausländerbehörde angegeben, so wurde seine in Deutschland versteuerte Rente in Portugal als "regelmäßiges Einkommen" behandelt und nochmals, also ein zweites Mal versteuert (auf die deutsche Nettorente kamen zusätzlich rund 30% portugiesische Einkommensteuer). Diese "Doppelbesteuerung" soll nun künftig wegfallen.

Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass der Rentner künftig seine gesamte Rente jetzt steuerfrei in der EU bekommt, wenn er in Portugal lebt, sondern nur in Portugal keine weitere Steuer mehr zu zahlen hat (die Rente wird ja nach wie vor in Deutschland versteuert). Nur würden dann, wenn dem deutschen Fiskus offiziell bekannt ist, dass die Rente in Portugal verlebt wird, die deutschen Freibeträge wegfallen, weil Freibeträge gibt es ja nur da, wo sie anfallen. Und in Portugal gibt es keine Freibeträge. In Deutschland auch nicht, weil der Rentner nicht mehr dort wohnt. Also fallen sie weg.

Am Besten, man lässt es so wie es ist. Rente in Deutschland und keine residençia.

Damit will man die ehrlichen Rentner nur ködern und verkauft ihnen im Prinzip Nachteile. Im Gegenzug erhält man ein reines Gewissen. Irgendwie erinnert mich das an die Zeit vor der Reformation.
 
Achso? Ich hatte das anders verstanden.
So wie Du es schreibst, hat bisher der deutsche Rentner in Portugal seine Rente (aus Deutschland) in Deutschland und in Portugal versteuern müssen.
Ich dachte, es wäre so, dass aufgrund des Dopperbesteuerungsabkommens dieser Rentner in Deutschland keine Steuern zahlen musste. Siehe hier. Zitat: Nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien, Portugal, USA oder der Schweiz brauchen Auslandsrentner aus diesen Ländern ihre aus Deutschland gezahlten Renten nicht der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen.
Voraussetzung ist, dass man sich in Portugal eine Bescheinigung über die 'Residência Fiscal' besorgt und diese an das deutsche Finanzamt weiterleitet. Dann bezahlt man in Deutschland über seine Rente/Pension keine Steuer.

Durch die nun neue Regelung würde darüberhinaus dann auch die Versteuerung dieser Rente in Portugal entfallen.
Insofern wäre das ganze doch keine Mogelpackung.

Oder?

Viele Grüße
janpeter
 
Du hast es ja selbst schon beantwortet:

Steuerbefreiung in Portugal nur, wenn der Rentner NICHT permanent resident gemeldet ist, also in seinem Heimatland Steuern bezahlt.
Ist er resident - muss er seine Einkünfte in Portugal regulär als EINKOMMEN versteuern, unterliegt also der Einkommensteuer. Die ist aber viel heftiger. So verstehe ich das. Am Besten, man wendet sich vorher an einen Steuerberater.

[DLMURL="http://www.globalvista.info/einkommensteuer/besondere-steuerpflicht/index.html"]Hier findest Du alles genau erklärt[/DLMURL]
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, O.K.!
Im wesentlichen ist es dann ja so, wie in der verlinkten Quelle angegeben:

d) Renten-/Pensionseinkünfte sind steuerfrei, wenn sie gem. Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland besteuert werden oder (!!!) wenn sie nicht als <aus Portugal bezogen angesehen werden>. Dies bedeutet <de facto>, dass Renten und Pensionen in Portugal steuerfrei sind. Die Renten werden zwar nicht im Ausland (= Deutschland) besteuert, wären somit in Portugal steuerpflichtig. Da die deutschen Renten und Pensionen aber nicht <als aus Portugal bezogen> anzusehen sind, erfolgt die Befreiung nach der <Oder-Regelung> „nicht als aus Portugal bezogen anzusehen“.

Beispiel 4: Ein Rentner, registriert als <Residente não habitual> lebt in Portugal und bezieht aus Deutschland eine Rente von 15.000,- € im Jahr Die Rente wird gutgeschrieben auf ein deutsches Bankkonto. Die Rente ist in Deutschland gem. Doppelbesteuerungsabkommen nicht zu versteuern. Da es sich in Portugal um eine ausländische Rente handelt, bleibt sie hier steuerfrei.


Das "Haar in der Suppe" habe ich dann auch gelesen, aber eigentlich dürfte es das ja gar nicht geben.
Ist es nicht so, dass der Renter in obigem Beispiel( registriert als <Residente não habitual> ) seine Rente aus Deutschland in seiner portugiesischen Steuererklärung angibt und dann das portugiesische Finanzamt sie mit 0 % versteuert?
Insofern kann sich das Finanzamt Neubrandenburg auf den Kopf stellen.
An [DLMURL="http://www.globalvista.info/einkunftsarten/cath/deutsche-rentner-in-portugal/index.html"]anderer Stelle[/DLMURL] heißt es nämlich:
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Portugal hat Vorrang vor dem deutschen Einkommensteuerrecht.
Und wenn Portugal in diesem Fall "Null" sagt, dann hat das Vorrang vor eventuellen anderen deutschen Regelungen.
Was sollte das ganze auch überhaupt bringen, und wem sollte es nützen, wenn dieser Rentner dann doch wieder in Deutschland Steuern zahlen müsste?

Viele Grüße
janppeter
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Renten-/Pensionseinkünfte sind steuerfrei, wenn sie gem. Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland besteuert werden.

Sagt Portugal "null", werden sie ja de facto nicht besteuert im Ausland - also greift dann wieder der deutsche Fiskus ab.Wie gesagt. Da ist noch so Vieles im Unklaren und nicht eindeutig definiert. Ich würde da jetzt nicht Versuchskaninchen spielen wollen und einfach abwarten, bis es entsprechende Richtlinien der Finanzämter dazu gibt.

Ich sehe den einzigen Nutzen darin, dass Portugal auf die portugiesische Einkommensteuer der bereits in Deutschland versteuerten Rente großzügig verzichtet (was ohnehin die meisten nicht gemacht haben, weil sie sich deshalb nicht resident gemeldet haben) und so glaubt man jetzt, mehr Rentner anlocken zu können. Wer das nun alles korrekt angibt, verliert im Gegenzug nur noch die Freibeträge und muss nicht mehr auf seine versteuerte Rente nochmals Einkommensteuer bezahlen.
 
Ja, es ist wohl noch einiges im Unklaren.
Wie erfährt man denn von diesen Richtlinen, sollte es sie denn einmal geben?

Viele Grüße
janpeter
 
ich denke doch sehr, dass das hier im Forum veröffentlicht wird. Bedingt durch unsere Zusammenarbeit mit den Magazinen "Entdecken Sie Algarve" und "Algarve Vida" sowie mit dem Blog "Perspektive Portugal" unseres Forenmitgliedes Henrietta Bilawer, werden wir Dich zu gegebener Zeit sicher in Bälde umgehend und umfassend informieren können.
 
Hallo,
das ist ja super.
Schön zu wissen, dass es Leute gibt, die sich kümmern. Danke!
Ich schaue dann hier immer mal wieder nach.
Ist für mich nämlich ein spannendes Thema.

Viele Grüße
janpeter
 
In der Printausgabe der ESA, Heft April 2013, ist das Ganze mit Beispielen sehr gut erklärt.
 
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich möchte nun noch einmal nachfragen.
Gibt es inzwischen konkrete Regelungen bzw. sind die Richtlinien irgendwo online einzusehen?

Ich würde mich über jede Info freuen.
Vielen Dank!

janpeter
 
Hallo Janpeter -
es wird in jedem Fall das Beste sein, sich beim Steuerberater genau zu informieren.
Alle Infos und Auskünfte, die du hier via Forum oder ESA oder andere Medien erhältst, sind rechtlich ganz gewiss nicht abgesichert.
 
Steuerfreie Rente

Hallo Chica,

na klar werde ich mich für rechtlich verbindliche Auskünfte an einen Anwalt und/oder Steuerberater wenden.
Aber das Thema ist hier im Forum nun mal aufgebracht worden und ich finde, es darf hier auch diskutiert werden.
Vielleicht hat ja noch jemand weitere Infos.

Viele Grüße
janpeter
 
Hier sind ein paar Erläuterungen, die sehr allgemein gehalten sind. Es kommt immer auf die individuellen Feinheiten an und das ist immer am Besten mit einem Spezialisten zu klären, also mit einem versierten Steuerberater. Dann heißt das auch noch lange nicht, dass es für immer so gilt.

Ich würde- schon alleine wegen der Pflegeversicherung - allergrößte Bedenken haben, mich auf die Versprechungen ausschließlich aus Portugal zu verlassen.

Hier 2 PDF´s - zur näheren Information der deutschen Rentenversicherung und der Botschaft in Lissabon
 
Hallo,

danke, das ist ganz interessant.
Es geht aber weniger um die hier in Rede stehende Regelung der Steuerfreiheit. :(
O.K., aber erstmal Danke. Vielleicht hat ja noch jemand weitere Infos.

Viele Grüße
Janpeter
 
Hallo,

inzwischen ist auf der Seite livinginportugal etwas zum Thema veröffentlicht worden.
Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Mir ist aber nicht klar, wie das im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gemeint ist.

Es heißt:
"In welchen Fällen werden, nachdem der Status eines Ansässigen ohne ständigen Wohnsitz in Portugal anerkannt wurde, die von den Ansässigen ohne ständigen Wohnsitz im Ausland erzielten Einkünfte von der Steuer befreit ?
Als Rentner oder Pensionäre, wenn:


die Einkünfte im jeweiligen Herkunftsland besteuert werden im Einklang mit dem zwischen Portugal und dem jeweiligen Staat bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
laut den im Lohnsteuergesetz festgelegten Kriterien die Einkünfte nicht als aus portugiesischer Quelle stammend angesehen werden können.


Im DBA heit es in Artikel 18:
"Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden."

Was ist mit "in diesem Staat" gemeint. Der Staat, in dem ich ansässig bin? (Also dann Portugal).
Oder der Staat aus dem das Ruhegehalt stammt? (also dann Deutschland)

Ich danke noch einmal für Eure Erklärungen.

Viele Grüße
Janpeter
 
Hallo Janpeter

es ist wirklich am Besten, Du sprichst mit einem Steuerberater in Portugal darüber.

Ich wiederhole nochmal:

Wer glaubt, dass er seine gesamte Rente steuerfrei bekommt, nur weil er zeitweise in Portugal lebt, hat die ganze Mogelpackung nicht richtig verstanden. Politiker formulieren ja äußerst geschickt, wenn es darum geht, irgend wie an Geld zu kommen.

Bisher war es so: Die Rente wurde in Deutschland regulär versteuert. Wohnt man in Portugal, hat man - durch diese Nettorente - regelmäßige Einkünfte aus dem Ausland, die in Portugal ganz normal als Einkommen zu versteuern waren. Man hat also 2 x Steuern bezahlt. Einmal in Deutschland und einmal in Portugal. Deswegen haben sich viele Rentner nicht resident gemeldet.

Nach dem neuen Abkommen entfällt diese "doppelte" Besteuerung in Portugal. Also man versteuert seine Rente ganz normal in Deutschland, behält dort auch seinen Wohnsitz und kann dann trotzdem "permanent" in Portugal leben, ohne erneut Einkommensteuer auf diese regelmäßigen Einkünfte zu zahlen.

Genaue Information - wie es im Einzelfall am Besten ist - kann nur ein Steuerberater geben.
 
Bericht in arte:
[DLMURL="http://www.arte.tv/de/portugal-das-neue-eldorado-fuer-rentner/7671880.html"]Portugal - Das neue Eldorado für Rentner? | Renterparadies Portugal? | ARTE Journal | Welt | de - ARTE[/DLMURL]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das klingt für viele doch anders als es tatsächlich ist.

Um nicht mehr der uneingeschränkten Steuerpflicht in seinem „Heimatland“ zu unterliegen, darf man da auch keinerlei Einnahmen z.B. aus Vermietung usw. mehr haben.
Noch nicht einmal eine Ferienwohnung oder ein Zimmer bei der Verwandtschaft mit eigenen Hausschuhen….

Das bedeutet im Umkehrschluss, der Rentner gibt im fortgeschrittenen Alter alles auf, was er in seiner Heimat erwirtschaftet hat, nur um der Steuer zu entgehen.
Ob dabei viele mitmachen ist eine andere Frage.:hum:
 
ich halte den arte-bericht auch für - naja, sagen wir mal: stark vereinfachend.
hab ihn auch nur der vollständigkeit halber hier eingestellt.
 
Das Finanzamt Neu-Brandenburg...

ist zuständig für alle Rentner und Pensionäre im Ausland. Von dort bekommen diese die Aufforderung, nachzuweisen, dass sie ihre Rente/Pension im Ausland versteuern. Wenn jetzt in Portugal auf diese Renten und Pensionen keine Steuer erhoben wird (für 10 Jahre), heißt das nicht automatisch, dass in D ebenfalls keine Steuern erhoben werden. Das Finanzamt in Neu-Brandenburg treibt derzeit von vielen Rentnern, die im Ausland leben und dort steuerfrei sind, Steuern ein. Am besten wartet man, bis es ein Grundsatzurteil gibt, alles andere kann sehr teuer werden. Hier ein paar Links, die Liste ließe sich beliebig verlängern.

[DLMURL="http://www.globalvista.info/einkommensteuer/beschraenkte-steuerpflicht/index.html"]Steuerrecht Portugal[/DLMURL]

Finanzamt fordert Pensionäre und Rentner zur Steuererklärung auf! | Steuern Rentner

Auslandsrentner in der Steuerfalle - Wenn der Fiskus die Rentneridylle stört - Geld - Süddeutsche.de

Nachzahlungen : Deutsche Auslandsrentner in der Steuerfalle - Nachrichten Geld - DIE WELT
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
> Nach dem neuen Abkommen entfällt diese "doppelte" Besteuerung in Portugal. Also man versteuert seine Rente ganz normal in
> Deutschland, behält dort auch seinen Wohnsitz und kann dann trotzdem "permanent" in Portugal leben, ohne erneut
> Einkommensteuer auf diese regelmäßigen Einkünfte zu zahlen.

Wie sieht es denn aus, wenn ich mich gemäß dieser Sonderregelung 184 Tage in Portugal aufhalte bzw. dort meinen Hauptwohnsitz als Deutscher habe und meine Rente direkt dorthin überwiesen wird? Dann wird die Rente doch erst einmal in Portugal mit 0% versteuert ?!
Und dann stellt sich die Frage an einen Steuerberater, ob ich nach Doppelbesteuerungsabkommen verpflichtet bin diese nochmals in Deutschland zu versteuern, wenn ich in Deutschland nur noch einen Nebenwohnsitz habe und die Rente bereits in Portugal versteuert wurde.
Das ist die entscheidende Frage.
 
> Das Finanzamt in Neu-Brandenburg treibt derzeit von vielen Rentnern, die im Ausland leben und dort steuerfrei sind, Steuern ein.
> Am besten wartet man, bis es ein Grundsatzurteil gibt, alles andere kann sehr teuer werden.
na das kann ja dann noch lange dauern ):
 
die Antwort ist ganz einfach. Diesen besonderen Status der Steuerbefreiung in Portugal als "Residentes Não Habituais" erhält der Rentner / Pensionär nur unter der Voraussetzung, dass er seine Rente bereits in Deutschland versteuert.


Grundvoraussetzungen für die Freistellung sind, dass die betreffenden Pensionäre ihre Steuern in einem Land zahlen, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen* existiert oder die betreffende Rente nicht aus Arbeitseinkünften in Portugal erwirtschaftet wurde.


Gar keine Steuern gibt es also nicht. Ich sage es immer wieder ungern, aber bisher musste die deutsche Rente, die nach Portugal (nach Abzug der deutschen Steuern) regelmäßig überwiesen wurde, als regelmäßiges Einkommen in Portugal nochmals versteuert werden. Diese "Ungerechtigkeit" ist nun zu Ende. Es heißt natürlich nicht, wenn keine Steuern in Portugal erhoben werden, weder in Deutschland noch in Portugal Steuern zu bezahlen.
 
>
Wie sieht es denn aus, wenn ich mich gemäß dieser Sonderregelung 184 Tage in Portugal aufhalte bzw. dort meinen Hauptwohnsitz als Deutscher habe und meine Rente direkt dorthin überwiesen wird? Dann wird die Rente doch erst einmal in Portugal mit 0% versteuert ?!

Da hat sich was kleines aber feines geändert, wie die erfahrung einiger rentner im letzten winter zeigte. (ist in vielen steuerberater links noch nicht korrigiert worden)
Früher hat man sich in deutschland über den winter abgemeldet (z.b. um ua müllgebühren zu sparen usw.) und verbrachte dann 7 monate oder länger in portugal.

Die rente wurde weiterhin aufs deutsche konto überwiesen. Damit ist nun vorbei.
Info meldebehörde ans rentenamt, hat zur folge, dass die rente nicht weiter ausbezahlt wird.
Die verlangen dann ein portugiesisches bankkonto zur weiteren auszahlung der rente
und natürlich wird das port. finanzamt informiert.
Da du dort nun deinen wohnsitz hast.......,
also aus der steuer zahle nummer kommst du nicht mehr raus,
so oder so.
 
Danke mighty mouse. Das ist das, was wir schon immer gesagt und vermutet haben. Eine Besteuerung der Rente in Europa auf 0 % gibt es nicht. Die Mogelpackung besteht darin, dass bei einem längerfristigen Aufenthalt in Portugal die Rente in Portugal nicht ein zweites Mal als Einkommen versteuert werden muss, wenn man in Deutschland die Steuern dafür bereits entrichtet hat. Meldet man in Deutschland für länger als 180 Tage einen permanenten Auslandswohnsitz, so fallen automatisch alle Freibeträge für Deutschland weg. Ich würde mir das als Rentner vorher genau überlegen, ob ich offiziell nach Portugal ziehe.

Am besten - immer rechtzeitig mit einem guten Steuerberater sprechen und dann wird je nach Sachlage entschieden, was individuell die beste Verfahrensweise ist.
 
Zurück
Oben