Immobiliensteuerkeule
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[TD="class: tr-caption, align: center"]Zum Vergrößern anklicken [/TD]
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Immobilienbesitzer, die ihre Häuser und Wohnungen zu Niedrigmieten auf der Basis von Altverträgen aus der Zeit vor 1990 vermieten, können bis Ende Oktober beim Finanzamt Einspruch gegen eine möglicherweise drastische Erhöhung der kommunalen Grundsteuer IMI einlegen (beglaubigte Kopie von Mietvertrag und Quittungen über erhaltene Miete vorlegen).
Die Behörden verlängerten die Widerspruchsfrist um zwei Monate. Derzeit findet eine Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar statt, deren Ergebnis sich für Eigentümer im IMI-Zahlungsbescheid offenbart, die ab Februar 2013 von den Finanzämtern verschickt wird.
Allerdings lassen die Finanzämter den Eigentümern bereits nach Abschluss der jeweiligen Neubewertung nach aktuellen Markt- und Verkehrswerten ein Infoblatt über den veranschlagten Wert zukommen (s.Bild); darin heißt es, der zu versteuernde Wert (Vt = Valor tributário) dürfe „das Fünfzehnfache der erzielten (und erlaubten) Jahresmiete nicht übersteigen“.
Auch Eigentümer nicht vermieteter Immobilien können nach Erhalt des Infoblattes Widerspruch einlegen.
Zur Konsolidierung der Staatsfinanzen dürfen und sollen die Gemeinden ihre Kassen dadurch füllen, dass sie die höchsten erlaubten IMI-Sätze kassieren.
In vielen Kommunen geschah dies bereits in diesem Jahr. Nach der Neubewertung der (alten und neueren) Häuser dürfte nun die jeweilige Berechnungsbasis für die Steuer fast überall deutlich steigen. Nach Zahlen der EU-Kommission soll der portugiesische Staat auf diese Weise ab 2013 rund zwei Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen erzielen. Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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Immobilienbesitzer, die ihre Häuser und Wohnungen zu Niedrigmieten auf der Basis von Altverträgen aus der Zeit vor 1990 vermieten, können bis Ende Oktober beim Finanzamt Einspruch gegen eine möglicherweise drastische Erhöhung der kommunalen Grundsteuer IMI einlegen (beglaubigte Kopie von Mietvertrag und Quittungen über erhaltene Miete vorlegen).
Die Behörden verlängerten die Widerspruchsfrist um zwei Monate. Derzeit findet eine Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar statt, deren Ergebnis sich für Eigentümer im IMI-Zahlungsbescheid offenbart, die ab Februar 2013 von den Finanzämtern verschickt wird.
Allerdings lassen die Finanzämter den Eigentümern bereits nach Abschluss der jeweiligen Neubewertung nach aktuellen Markt- und Verkehrswerten ein Infoblatt über den veranschlagten Wert zukommen (s.Bild); darin heißt es, der zu versteuernde Wert (Vt = Valor tributário) dürfe „das Fünfzehnfache der erzielten (und erlaubten) Jahresmiete nicht übersteigen“.
Auch Eigentümer nicht vermieteter Immobilien können nach Erhalt des Infoblattes Widerspruch einlegen.
Zur Konsolidierung der Staatsfinanzen dürfen und sollen die Gemeinden ihre Kassen dadurch füllen, dass sie die höchsten erlaubten IMI-Sätze kassieren.
In vielen Kommunen geschah dies bereits in diesem Jahr. Nach der Neubewertung der (alten und neueren) Häuser dürfte nun die jeweilige Berechnungsbasis für die Steuer fast überall deutlich steigen. Nach Zahlen der EU-Kommission soll der portugiesische Staat auf diese Weise ab 2013 rund zwei Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen erzielen. Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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