Der Eigner der Villenanlage Quinta da Rocha im Schutzgebiet Ria de Alvor muss umfangreiche Maßnahmen zum Umweltschutz ergreifen:
Das Verwaltungsgericht in Loulé verurteilte die Eigentümergesellschaft Butwell Trading, Spezies der Flora und der Fauna wieder anzusiedeln, die durch die Bebauung an der Quinta da Rocha ihren Lebensraum verloren haben. Zerstörte Biotope müssen gleichfalls wieder in den Naturzustand versetzt werden; zudem darf in diesen Bereichen in den kommenden zehn Jahren keinerlei Eingriff in die Natur erfolgen.
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[TD="class: tr-caption, align: center"] An der Ria de Alvor [/TD]
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Die Ria de Alvor im Westen von Portimão ist in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU als schützendwerter Naturraum eingestuft. Sechs Nicht-Regierungsorganisationen hatten geklagt. Ihr Sprecher Marcial Felgueiras erklärt, der Richterspruch sei „dreißig Jahre nach Verabschiedung der ersten Umweltschutzgesetze in Portugal das erste Urteil, dass das Gesetz in vollem Umfang ausschöpft“. Die Pflicht, den zerstörten Urzustand wieder herzustellen, sei „viel besser als jede Verurteilung zu Geldbußen“, so Felgueiras. Bußgelder würden gezahlt, denn angesichts der Millionengewinne aus dem Immobilienhandel erscheine jede gängige Strafzahlung unbedeutend.
Dies ist das zweite Urteil zu Gunsten des Naturraums Ria de Alvor: Butwell-Inhaber Aprígio Santos, der auch als Präsident des Fußballvereins Naval 1° de Maio in Schlagzeilen über dubiose Kredite geraten war, wurde wegen der Bautätigkeit an der Quinta da Rocha bereits im Februar zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Strafzahlung von 150.000 Euro verurteilt. Das Gericht ahndete „Vergehen gegen die Natur und Missachtung des Gerichts“ in Portimão, dessen einschränkendes Urteil für die Bebauung der Quinta da Rocha Aprígio Santos ignorierte. Der Fall zog sich seit 2006 durch die Instanzen. Die Umweltschützer fürchteten, die Art und Weise, wie Aprígio Santos mit Natur und Behörden umgegangen sei, hätte andere Umweltsünder zur Nachahmung ermuntern können. Nun lasse das gesprochene Gerichts-Urteil auf eine klare Handhabe der Umweltgesetzgebung auch in Zukunft hoffen. Eigentümer Santos hatte die zweihundert Hektar große Quinta da Rocha im Jahr 2006 für vierzehn Millionen Euro von dem Kunstmäzen Joe Berardo gekauft. (Die vollständige Urteilsschrift des Verwaltungsgerichts Loulé mit allen Einzelheiten über das Habitat Quinta da Rocha steht hier).Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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Das Verwaltungsgericht in Loulé verurteilte die Eigentümergesellschaft Butwell Trading, Spezies der Flora und der Fauna wieder anzusiedeln, die durch die Bebauung an der Quinta da Rocha ihren Lebensraum verloren haben. Zerstörte Biotope müssen gleichfalls wieder in den Naturzustand versetzt werden; zudem darf in diesen Bereichen in den kommenden zehn Jahren keinerlei Eingriff in die Natur erfolgen.
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[TD="class: tr-caption, align: center"] An der Ria de Alvor [/TD]
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Die Ria de Alvor im Westen von Portimão ist in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU als schützendwerter Naturraum eingestuft. Sechs Nicht-Regierungsorganisationen hatten geklagt. Ihr Sprecher Marcial Felgueiras erklärt, der Richterspruch sei „dreißig Jahre nach Verabschiedung der ersten Umweltschutzgesetze in Portugal das erste Urteil, dass das Gesetz in vollem Umfang ausschöpft“. Die Pflicht, den zerstörten Urzustand wieder herzustellen, sei „viel besser als jede Verurteilung zu Geldbußen“, so Felgueiras. Bußgelder würden gezahlt, denn angesichts der Millionengewinne aus dem Immobilienhandel erscheine jede gängige Strafzahlung unbedeutend.
Dies ist das zweite Urteil zu Gunsten des Naturraums Ria de Alvor: Butwell-Inhaber Aprígio Santos, der auch als Präsident des Fußballvereins Naval 1° de Maio in Schlagzeilen über dubiose Kredite geraten war, wurde wegen der Bautätigkeit an der Quinta da Rocha bereits im Februar zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Strafzahlung von 150.000 Euro verurteilt. Das Gericht ahndete „Vergehen gegen die Natur und Missachtung des Gerichts“ in Portimão, dessen einschränkendes Urteil für die Bebauung der Quinta da Rocha Aprígio Santos ignorierte. Der Fall zog sich seit 2006 durch die Instanzen. Die Umweltschützer fürchteten, die Art und Weise, wie Aprígio Santos mit Natur und Behörden umgegangen sei, hätte andere Umweltsünder zur Nachahmung ermuntern können. Nun lasse das gesprochene Gerichts-Urteil auf eine klare Handhabe der Umweltgesetzgebung auch in Zukunft hoffen. Eigentümer Santos hatte die zweihundert Hektar große Quinta da Rocha im Jahr 2006 für vierzehn Millionen Euro von dem Kunstmäzen Joe Berardo gekauft. (Die vollständige Urteilsschrift des Verwaltungsgerichts Loulé mit allen Einzelheiten über das Habitat Quinta da Rocha steht hier).Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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