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[Perspektive Portugal] Armutshilfe

Die Europäische Union wird im Jahr 2013 insgesamt eine halbe Milliarde Euro im Rahmen des so genannten Nahrungsmittelhilfeprogramms an die Mitgliedsländer auszahlen. Portugal erhält knapp zwanzig Millionen Euro für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige.
Das Geld wird Organisationen der Sozialhilfe zugeteilt, die sich der Versorgung armer Menschen widmen. Im Jahr 2010 galten im Schnitt 16,8 Prozent der EU-Bürger als bedroht von Armut und sozialer Ausgrenzung und EU-weit haben derzeit rund achtzehn Millionen Menschen Anspruch auf diese Unterstützung aus dem Programm.
Indikator für die Bedürftigkeit ist, wenn Menschen in einem Gebiet der EU laut Erhebungen der Statistikbehörde Eurostat über weniger als sechzig Prozent des nationalen Durchschnittseinkommens verfügen.
Italien nimmt derzeit Platz Eins der Hilfs-Bezieher ein und erhält gut 98 Millionen Euro, auf Platz Zwei steht Spanien mit 85,6 Millionen Euro, gefolgt von Polen (€77 Mio.) und Frankreich (€71,3 Mio.). Die Einkommensarmut betraf laut Eurostat-Angaben seit 2009 in Portugal etwa jeden Vierten (s.Grafik).

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Das Nahrungsmittelhilfeprogramm wurde 1987 aufgelegt und geht auf Regelungen für die Freigabe öffentlicher, eingelagerter landwirtschaftlicher Erzeugnisse für die Mitgliedsstaaten zurück. Von den damaligen 'Milchseen' und dem 'Butterberg' spricht schon lange niemand mehr, die Zahl der Bedürftigen ist allerdings nicht geringer geworden.
Dennoch war die jüngste Zahlungsentscheidung nicht einfach: Deutschland, Großbritannien, Schweden, Dänemark, die Niederlande und die Tschechische Republik hatten vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Programm wegen einer Formalität geklagt: Der Ankauf von Lebensmitteln und ihre Verteilung an Bedürftige sei keine Agrarpolitik, sondern Sozialpolitik, die nach EU-Recht eine Angelegenheit der Mitgliedsstaaten ist und nicht der EU. Nun wurde eine Einigung erzielt, die bis 2014 gelten soll. Danach wird die Zuteilung möglicherweise in sieben-Jahres-Plänen reguliert.
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sozialhilfe verweigerung

Hallo Henrietta

vielleicht koennen Sie mir weiter helfen.

Ich bin alleinstehend mit einem 8 jahren alten Kind.

Ich bin in Not geraten, und habe auch einen Antrag auf rendimento minimo social beantragt. Es wurde mir verweigert, da die Postanschrift nicht simmte, so schriftlich.

Ich war dort in in der Zeit zum Widerspruch. Es wollte sich keiner Mir annehmen noch eine schriftliche Bestaetigung geben, das ich Widerspruch eingelegt habe. Ich hatte allerdings einen Zeugen und ein Schreiben mit verweigerung von RA dabei.

Ichhabe auch per einschreiben mit rueckschein an dem Direktor von Faro geschrieben. Bisher ohne Feedback.

Koennen Sie mir vielleicht mit Infos oder aehnliches helfen.

Ich bin portugiesische Deutsche Buergerin,

vielen Dank

prinzessa
 
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