Der vorletzte Wille
Ab heute erlangt die Patientenverfügung (testamento vital) in Portugal Rechtskraft, das heißt, Ärzte müssen sich an den schriftlich festgelegten Willen eines Schwerkranken oder Unfallopfers halten hinsichtlich der Behandlung und der Versorgung und die persönliche Willenserklärung des Patienten als Richtlinie des medizinischen Handelns annehmen.
Alle Parteien im portugiesischen Parlament hatten am 1.Juni einstimmig das Recht jedes Patienten beschlossen, zu bestimmen, wie er die Zeit am Ende des Lebens verbringen will. Ein volljähriger, geistig gesunder Mensch muss dazu unmissverständlich schriftlich darlegen, „ob und wie er behandelt (oder nicht behandelt) werden möchte, falls er bei Eintritt einer lebensbedrohlichen gesundheitlichen Situation körperlich oder geistig nicht zu einer Entscheidung fähig sein sollte“.
Das Gesundheitsministerium stellt Ärzten und Juristen fünf Formulare mit verschiedenen Darlegungsmöglichkeiten für den vorletzten Willen zur Verfügung, Patienten und Klienten können das für sie in Frage kommende Formular aussuchen und unterzeichnen.
Selbstverfasste Texte sind ebenfalls gültig und müssen nicht bei einem Notar hinzerlegt werden.
Auch ein Bevollmächtigter eingesetzt werden, um den Ärzten bei Eintritt des Notfalls die Entscheidung des Kranken zu übermitteln. Dieser procurador de cuidados de saúde kann ein Familienmitglied sein, aber auch ein Außenstehender, etwa ein Jurist, der Angehörigen das oft emotional unzumutbare Gespräch mit den behandelnden Ärzten abnehmen kann.
Sollte sowohl ein Schriftstück, als auch ein Bevollmächtiger vorhanden sein, gilt aber stets das geschriebene Wort.
Der Verfasser kann seine Patientenverfügung jederzeit widerrufen; Ärzte sind nicht an die Verfügung gebunden, falls „erkennbar sei oder gewesen sei, dass der Patient sich anders entscheiden wollte“ (so genannter Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen). Dies gilt für eine gewünschte lebenserhaltende Weiterbehandlung wie auch für den Fall der erbetenen Nichtbehandlung.
Ärztebund-Präsident José Manuel Silva begrüßt die gesetzliche Regelung, glaubt aber nicht, dass sie zu grundsätzlich verändertem Verhalten der Mediziner führe, denn „einen unrettbar Kranken künstlich am Leben zu erhalten, widerspricht der Ethik ebenso, wie einem Heilungsuchenden die Hilfe zu verweigern“.
Das portugiesische Gesetz berücksichtigt denn auch den individuellen Wertekodex des medizinischen Personals und erlaubt ihm, bei einem vom Patienten erwünschten Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht mit der Behandlung des betreffenden Patienten betraut zu werden, wenn dessen Wille dem ethischen Verständnis des Mediziners widerspricht.
Ärztebund und Ethikkommission hoffen, aus dem Gesetz über die Patientenverfügung entstehe nun auch eine ernsthafte politische und gesellschaftliche Debatte und eine Entscheidung der Legislative zum Thema Sterbehilfe, das mit der Patientenverfügung sehr eng verbunden ist.
Sterbehilfe ist eine sensible und private Frage, an der die Öffentlichkeit stets emotional Anteil nimmt, wenn ein Fall bekannt wird. Portugals Mediziner diskutieren den Umgang mit dem Thema seit Langem und eine Mehrheit befürwortet zwar die Legalisierung der Assistenz bei der Herbeiführung des Lebensendes in medizinisch ausweglosen Krankheitsfällen, aber nicht die Anwendung, nicht die Herbeiführung selbst. Sie fordern eine klare legale Definition ihres Handlungsspielraums zwischen Leidenslinderung und unterlassener Hilfeleistung.
Sterbehilfe sei in Portugal „möglich“, erklärt der Bioethiker Rui Nunes. Vier von zehn Onkologen treten für eine Legalisierung der Sterbehilfe für Patienten im Endstadium ein, die nicht mehr leben wollen: „Die Kranken sind nicht Eigentum der Ärzte. Wir müssen diese Grenze respektieren“, so Paula Sapeta vom portugiesischen Palliativmedizin-Verband (Associação Portuguesa de Cuidados Paliativos; APCP).
Jedoch sind viele Ärzte, die eine Legalisierung der Sterbehilfe unterstützen nicht sicher, ob sie selbst bereit
wären, Sterbehilfe zu leisten, aktiv (Durchführung lebensverkürzender Akte), passiv (Nichtergreifen oder Abbrechen lebenserhaltender Maßnahmen) oder indirekt (Gabe von schmerzlindernden Medikamenten, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen können).
Die hohe Zahl der Mediziner, die einräumen, dass der Verzicht auf weitere Behandlung unter Umständen medizinisch und menschlich vertretbarer sei als deren Weiterführung sei dadurch zu erklären, dass die Palliation, die Begleitung von schwerstkranken Menschen, in Portugal nicht ausreichend entwickelt sei: „Ein Alarmsignal für die Gesundheitspolitik“.
Geschätzte 50.000 Menschen in Portugal benötigen jedes Jahr palliative Pflege. Die zu Verfügung stehende Zahl der Betten mit palliativer Betreuung ist allerdings verschwindend gering; Bemühungen, dies zu ändern, begannen vort einer Dekade, Kürzungen im Gesundheitswesen haben die Entwicklung aber nahezu zum Stillstand gabracht. Dabei „stimmt es überhaupt nicht, dass Palliativstationen teurer für das staatliche Gesundheitssystem sind, als die Pflege auf normalen Krankenstationen“, sagt Paula Sapeta. Die Schaffung eines Netzes von Institutionen der palliativen Pflege, Schmerzkliniken und Hospizen sei die wichtigste Aufgabe.
Mediziner wollen das Thema enttabuisieren, einige von ihnen wollen die Legalisierung der Sterbehilfe zum Gegenstand einer Volksabstimmung machen. Die Gesellschaft müsse bereit sein, zu erörtern, „was geschieht, falls man die Kontrolle über Entscheidungen verliert, die über das eigene Leben zu treffen sein könnten: Ob das Leben nur noch durch Maschinen erhalten wird oder ob operiert werden soll, wenn der Ausgang höchst ungewiss ist“, schrieb der Internist und Onkologe José Ferraz Gonçalves in seiner Dissertation A boa morte: Ética no fim de vida („Der gute Tod: Ethik am Lebensende“). Egal, ob der Kranke auf das Wunder einer Heilung hoffe oder sein Leiden beenden möchte: Sein Wille dürfe nicht ignoriert werden. Es gehe auch darum, Angehörigen solche Entscheidungen nicht zuzumuten.
Vor wenigen Jahren hatte Bioethiker Nunes und seine Kollegen alte Menschen zu dem heiklen Thema befragt: Demnach würde die Hälfte aller Senioren im Land es begrüßen, wenn sie den Ausweg aus einer unheilbaren Krankheit selbst bestimmen und ihnen Ärzte dabei helfen dürften. Die Umfrage schloss schwer kranke ältere Menschen ausdrücklich aus, um „das Ergebnis nicht durch situationsbedingte Faktoren zu beeinflussen“, so Nunes. Er selbst sieht im medizinischen Beistand zum Ableben bei Todkranken eine „für einen Mediziner eigentlich nicht akzeptable Lösung“, denn der Arzt soll Leben retten und nicht beenden helfen. Doch könne das nur dann auf humane Weise erreicht werden, wenn die Gesundheitspolitiker „erkennen, dass Palliativmedizin ein Menschenrecht sein sollte“.
Entsprechend dieser Maxime hat Nunes bereits 2008 Richtlinien für die medizinische Ethik erarbeitet, die beide Positionen berücksichtigen.
Die Medizin „hat sich auf das Heilen festgelegt und wer nicht mehr heilbar ist, den behandelt das System stiefkindlich“, so der Onkologe Gonçalves. Alle Krankenhäuser sollten palliativ-medizinisch betreuen. Die APCP schließt Abkommen mit Kliniken und stellt Teams für die häusliche Versorgung Schwerstkranker zusammen. Die lindernde Begleitung am Lebensende sei „sehr technisch, rigoros und spezifisch und darüber hinaus – und das in besonderer Weise – einfühlsam und psychologisch, für Patienten und Angehörige“.Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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Ab heute erlangt die Patientenverfügung (testamento vital) in Portugal Rechtskraft, das heißt, Ärzte müssen sich an den schriftlich festgelegten Willen eines Schwerkranken oder Unfallopfers halten hinsichtlich der Behandlung und der Versorgung und die persönliche Willenserklärung des Patienten als Richtlinie des medizinischen Handelns annehmen.
Alle Parteien im portugiesischen Parlament hatten am 1.Juni einstimmig das Recht jedes Patienten beschlossen, zu bestimmen, wie er die Zeit am Ende des Lebens verbringen will. Ein volljähriger, geistig gesunder Mensch muss dazu unmissverständlich schriftlich darlegen, „ob und wie er behandelt (oder nicht behandelt) werden möchte, falls er bei Eintritt einer lebensbedrohlichen gesundheitlichen Situation körperlich oder geistig nicht zu einer Entscheidung fähig sein sollte“.
Das Gesundheitsministerium stellt Ärzten und Juristen fünf Formulare mit verschiedenen Darlegungsmöglichkeiten für den vorletzten Willen zur Verfügung, Patienten und Klienten können das für sie in Frage kommende Formular aussuchen und unterzeichnen.
Selbstverfasste Texte sind ebenfalls gültig und müssen nicht bei einem Notar hinzerlegt werden.
Auch ein Bevollmächtigter eingesetzt werden, um den Ärzten bei Eintritt des Notfalls die Entscheidung des Kranken zu übermitteln. Dieser procurador de cuidados de saúde kann ein Familienmitglied sein, aber auch ein Außenstehender, etwa ein Jurist, der Angehörigen das oft emotional unzumutbare Gespräch mit den behandelnden Ärzten abnehmen kann.
Sollte sowohl ein Schriftstück, als auch ein Bevollmächtiger vorhanden sein, gilt aber stets das geschriebene Wort.
Der Verfasser kann seine Patientenverfügung jederzeit widerrufen; Ärzte sind nicht an die Verfügung gebunden, falls „erkennbar sei oder gewesen sei, dass der Patient sich anders entscheiden wollte“ (so genannter Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen). Dies gilt für eine gewünschte lebenserhaltende Weiterbehandlung wie auch für den Fall der erbetenen Nichtbehandlung.
Ärztebund-Präsident José Manuel Silva begrüßt die gesetzliche Regelung, glaubt aber nicht, dass sie zu grundsätzlich verändertem Verhalten der Mediziner führe, denn „einen unrettbar Kranken künstlich am Leben zu erhalten, widerspricht der Ethik ebenso, wie einem Heilungsuchenden die Hilfe zu verweigern“.
Das portugiesische Gesetz berücksichtigt denn auch den individuellen Wertekodex des medizinischen Personals und erlaubt ihm, bei einem vom Patienten erwünschten Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht mit der Behandlung des betreffenden Patienten betraut zu werden, wenn dessen Wille dem ethischen Verständnis des Mediziners widerspricht.
Ärztebund und Ethikkommission hoffen, aus dem Gesetz über die Patientenverfügung entstehe nun auch eine ernsthafte politische und gesellschaftliche Debatte und eine Entscheidung der Legislative zum Thema Sterbehilfe, das mit der Patientenverfügung sehr eng verbunden ist.
Sterbehilfe ist eine sensible und private Frage, an der die Öffentlichkeit stets emotional Anteil nimmt, wenn ein Fall bekannt wird. Portugals Mediziner diskutieren den Umgang mit dem Thema seit Langem und eine Mehrheit befürwortet zwar die Legalisierung der Assistenz bei der Herbeiführung des Lebensendes in medizinisch ausweglosen Krankheitsfällen, aber nicht die Anwendung, nicht die Herbeiführung selbst. Sie fordern eine klare legale Definition ihres Handlungsspielraums zwischen Leidenslinderung und unterlassener Hilfeleistung.
Sterbehilfe sei in Portugal „möglich“, erklärt der Bioethiker Rui Nunes. Vier von zehn Onkologen treten für eine Legalisierung der Sterbehilfe für Patienten im Endstadium ein, die nicht mehr leben wollen: „Die Kranken sind nicht Eigentum der Ärzte. Wir müssen diese Grenze respektieren“, so Paula Sapeta vom portugiesischen Palliativmedizin-Verband (Associação Portuguesa de Cuidados Paliativos; APCP).
Jedoch sind viele Ärzte, die eine Legalisierung der Sterbehilfe unterstützen nicht sicher, ob sie selbst bereit
wären, Sterbehilfe zu leisten, aktiv (Durchführung lebensverkürzender Akte), passiv (Nichtergreifen oder Abbrechen lebenserhaltender Maßnahmen) oder indirekt (Gabe von schmerzlindernden Medikamenten, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen können).
Die hohe Zahl der Mediziner, die einräumen, dass der Verzicht auf weitere Behandlung unter Umständen medizinisch und menschlich vertretbarer sei als deren Weiterführung sei dadurch zu erklären, dass die Palliation, die Begleitung von schwerstkranken Menschen, in Portugal nicht ausreichend entwickelt sei: „Ein Alarmsignal für die Gesundheitspolitik“.
Geschätzte 50.000 Menschen in Portugal benötigen jedes Jahr palliative Pflege. Die zu Verfügung stehende Zahl der Betten mit palliativer Betreuung ist allerdings verschwindend gering; Bemühungen, dies zu ändern, begannen vort einer Dekade, Kürzungen im Gesundheitswesen haben die Entwicklung aber nahezu zum Stillstand gabracht. Dabei „stimmt es überhaupt nicht, dass Palliativstationen teurer für das staatliche Gesundheitssystem sind, als die Pflege auf normalen Krankenstationen“, sagt Paula Sapeta. Die Schaffung eines Netzes von Institutionen der palliativen Pflege, Schmerzkliniken und Hospizen sei die wichtigste Aufgabe.
Mediziner wollen das Thema enttabuisieren, einige von ihnen wollen die Legalisierung der Sterbehilfe zum Gegenstand einer Volksabstimmung machen. Die Gesellschaft müsse bereit sein, zu erörtern, „was geschieht, falls man die Kontrolle über Entscheidungen verliert, die über das eigene Leben zu treffen sein könnten: Ob das Leben nur noch durch Maschinen erhalten wird oder ob operiert werden soll, wenn der Ausgang höchst ungewiss ist“, schrieb der Internist und Onkologe José Ferraz Gonçalves in seiner Dissertation A boa morte: Ética no fim de vida („Der gute Tod: Ethik am Lebensende“). Egal, ob der Kranke auf das Wunder einer Heilung hoffe oder sein Leiden beenden möchte: Sein Wille dürfe nicht ignoriert werden. Es gehe auch darum, Angehörigen solche Entscheidungen nicht zuzumuten.
Vor wenigen Jahren hatte Bioethiker Nunes und seine Kollegen alte Menschen zu dem heiklen Thema befragt: Demnach würde die Hälfte aller Senioren im Land es begrüßen, wenn sie den Ausweg aus einer unheilbaren Krankheit selbst bestimmen und ihnen Ärzte dabei helfen dürften. Die Umfrage schloss schwer kranke ältere Menschen ausdrücklich aus, um „das Ergebnis nicht durch situationsbedingte Faktoren zu beeinflussen“, so Nunes. Er selbst sieht im medizinischen Beistand zum Ableben bei Todkranken eine „für einen Mediziner eigentlich nicht akzeptable Lösung“, denn der Arzt soll Leben retten und nicht beenden helfen. Doch könne das nur dann auf humane Weise erreicht werden, wenn die Gesundheitspolitiker „erkennen, dass Palliativmedizin ein Menschenrecht sein sollte“.
Entsprechend dieser Maxime hat Nunes bereits 2008 Richtlinien für die medizinische Ethik erarbeitet, die beide Positionen berücksichtigen.
Die Medizin „hat sich auf das Heilen festgelegt und wer nicht mehr heilbar ist, den behandelt das System stiefkindlich“, so der Onkologe Gonçalves. Alle Krankenhäuser sollten palliativ-medizinisch betreuen. Die APCP schließt Abkommen mit Kliniken und stellt Teams für die häusliche Versorgung Schwerstkranker zusammen. Die lindernde Begleitung am Lebensende sei „sehr technisch, rigoros und spezifisch und darüber hinaus – und das in besonderer Weise – einfühlsam und psychologisch, für Patienten und Angehörige“.Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
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