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Mieterschutz in Portugal

Olá Portugallier,
in Deutschland ist man als Mieter einer Wohnung / eines Hauses durch die Gesetzgebung relativ gut vor Vermieterwillkür geschützt.
Das betrifft Mietpreisanhebungen und auch Kündigungsfristen und -gründe. Für möblierten Wohnraum mögen wahrscheinlich andere Bestimmungen gelten.

Wie sieht das in Portugal aus?
Wenn ich über einen Makler ein möbliertes Haus miete, gibt es da einen vorformulierten Vertrag entsprechend etwaiger gesetzlicher Bestimmungen, oder obliegt es dem jeweiligen Vermieter, nach eigenem Gutdünken so einen Vertrag zu entwerfen? Wie läuft das üblicherweise?

Und: ist man gut beraten, direkt von einem Privatmann zu mieten, oder grundsätzlich nur über eine Immobilienfirma? Gibt es Erfahrungen?

Wenn eine Mietdauer von 1 Jahr vereinbart wird, heißt das für mich, nach einem Jahr muss ich entweder mehr Miete zahlen oder ausziehen. Liege ich da richtig? Wie hoch darf eine Mietpreisanhebung sein, gibt es darüber Bestimmungen?

Gibt es Unterschiede in der Behandlung von möblierten und unmöbliertem Wohnraum?

Das ist natürlich ein Thema, das nicht so mit einem Satz zu behandeln ist, vielleicht kann jemand erstmal mit einem Tipp beginnen? Habe hier im Forum noch keinen entsprechenden Threat gefunden, ansonsten würde mir auch ein Link dorthin reichen.

Ich danke schön für recht viele Anworten, aus denen sich sicherlich weitere Fragen ergeben usw.......:yes:

Grüße aus Seixal/Amora, wo seit gestern die dicken Wollsocken zum Einsatz kommen (und wo ich mir kein Haus mieten will:nono:).
Boa noite,
Bert
 
Hi Bert -
ebenfalls von der Front der dicken Wollsocken (aber mit mollig warm heizendem Grundofen) versuche ich mal ne Antwort.
Ich habe hier immer privat gemietet, einmal sogar per Handschlag.
1-Jahres-Vertrag heißt nicht, dass die Miete nach einem Jahr automatisch erhöht wird. Sondern dass es relativ schwierig ist, einen Mieter aus der Wohnung/dem Haus zu bekommen, so rein rechtlich gesehen. Deshalb: 1--Jahres-Verträge, die sich stillschweigend immer wieder verlängern, wenn weder Vermieter noch Mieter dem widersprechen.

In Colares hatte ich einen 5-Jahres-Vertrag mit beinhalteter Option auf Verlängerung (siehe oben), allerdings war da bereits eine jeweilige Mieterhöhung alle drei Jahre drin.

Hier jetzt habe ich eine 1-Jahres-Vertrag mit der oben genannten Option.

Noch vorherer ;) also in Parede/Cascais hatte ich einen Vertrag, der unbegrenzt lief und ebenfalls keinerlei Mietsteigerungen festgeschrieben hatte. Nun sind wir damals nach nem halben Jahr ausgezogen, ich konnte also nicht überprüfen, ob da was gekommen wäre.

Es gibt durchaus vorformulierte Verträge, aber auch "individuelle".

Fazit:
Es geht so oder so. Menschenkenntnis ist gefragt - aber im Verhältnis Mieter - Vermieter geht die manchmal sehr merkwürdige Wege. Wie so oft im Leben, wenn es um Geld geht. :(

Prinzipiell zahlt man zwei Monatsmieten als "sinal" - das ist die erste und letzte Miete, die man sozusagen gleich bzw. am Ende "abwohnt".
Mittlerweile nehmen viele Vermieter auch extra ein Kaution - falls eben nach Auszug Schäden in Wohnung/Haus gibt, die beglichen werden müssen.
 
Chita, danke für die schnelle Reaktion,

aber welche Kündigungsfrist besteht denn bei einem Jahresvertrag? Wie lange vor Ablauf des Jahres muss man widersprechen?

Und wenn du aus einem 5-Jahresvertrag bereits nach 6 Monaten aussteigen konntest, müsste das für den Vermieter ja ebenso möglich gewesen sein. Was ist ein Vertrag dann noch wert?:confused:
 
Und wenn du aus einem 5-Jahresvertrag bereits nach 6 Monaten aussteigen konntest, müsste das für den Vermieter ja ebenso möglich gewesen sein. Was ist ein Vertrag dann noch wert
Wo hab ich das gschrieben?
Das war kein 5-Jahres-Vertrag, sondern ein unbegrenzter, und den konnte ich, so stand's drinne, das erste Mal nach 6 Monaten kündigen.

Bei meinem jetzigen 1-Jahres-Vertrag ist das genauso: Kündigung frühestens nach 6 Monaten, und das gegenseitige Kündigungsrecht (so nenne ich das jetzt mal) - also die "Nicht-Stillschweigende-Verlängerung" ist so, dass der Vermieter mir das 4 Monate vorher mitteilen muss, ich umgekehrt dem Vermieter 2 Monate vorher.
 
@Chica: Entschuldigung! Wer lesen kann ist klar im Vorteil.:mad:
Also kann es schon sein, dass eventuelle Investitionen des Mieters in die Mietsache sich eher nicht lohnen bei Jahresverträgen, kommt natürlich auf den Einzelfall an.
Danke für deine Infos,
Grüße von Bert
 
@ Wolfgang:
danke, die Website der Anwälte ist wirklich aufschlussreich. Und vor allem in deutsch:dance:
Hinweise auf unterschiedliche Behandlung von möbliert und unmöbliert habe ich nicht entdeckt, vermutlich muss man das von Fall zu Fall mit dem Vermieter abklären. Das macht ja auch Sinn, wenn es z.B. darum ginge, unliebsame Möbelstücke auszutauschen oder ähnlich.
Gruß von Bert
 
Es kommt immer auf den Vermieter darauf an, ob man anfangs ins Blaue Geld investiert.
Der gesunde Menschenverstand hilft da leider manchmal auch nicht weiter, weil wenn man vermieten will ist man immer freundlich - und umgekehrt. Da hilft es sicher, in der Dorfkneipe oder im nächsten Cafe vorsichtig zu fragen, was der Vermieter für einer ist. Wenn dann Bauchgefühl und Informationen aus dritter Hand übereinstimmen, würde ich es riskieren, aber erstmals nur das absolut Notwendigste.
 
die Links sind in der Tat etwas schwer als solche zu erkennen, weil sie auch in schwarzer Farbe sind. Wir werden das Ändern. Also nicht wundern, wenn künftig die Links gut als solche zu erkennen sind, was die Frage sollte, sie war berechtigt.
 
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