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Ist es sinnvoll, Ihren steuerlichen Wohnsitz als NHR nach Portugal zu verlegen ?

Non-Habitual-Resident oder NHR

Angeblich bezahlt man dann nur 10 % Steueren auf Renten.
Wie ist das mit der Krankenversicherung in diesem Fall.
Wo bekomme ich dann meine Ausweise her usw. ?
Wer kennt sich aus ??

Danke
 
Deutschland behaelt bei Steuernachlass bzw. Steuerbefreiung der (Renten-)Einkuenfte im Ausland das Besteuerungsrecht (Mehr ueber die rechtliche Grundlage hier: Google Search).
Du bezahlst also je nachdem in welchem Land Du zuerst Steuern erklaerst insgesamt mehr oder weniger(*) genauso viele Steuern, nur werden diese dann zwischen Deutschland und Portugal ggf. unterschiedlich aufgeteilt. Angenommen Du machst Deine Steuererklaerung erst in Portugal, und danach in Deutschland. Portugal bekommt dann die maximal 10% durch Deine existierende 10% NHR. Die in Portugal bezahlte Steuerlast wird dann vom deutschen Fiskus auf die in Deutschland zu zahlende Steuerlast angerechnet, und Du bezahlst in Deutschland entsprechend weniger Steuern.
Wenn Du Deine Steuern zuerst in Deutschland erklaerst, dann bezahlst Du die gesamte Steuerlast zunaechst in Deutschland, und Finanças in Portugal bekommt dann den Reststeuerbetrag bis zur jeweiligen portugiesischen Obergrenze (bei der 10% NHR also bis zu 10%). Falls Deine Steuerlast in Deutschland bereits ueber dieser Grenze liegt, bekommt Portugal dann entsprechend 0% (bis zum Ablauf Deiner NHR).
Anm.: Ich bin selbst nur Steuerzahler, und kein Steuerfachmann.
(*) Da es je nach Erhebungsland gravierende Unterschiede bei den Steuern geben kann (z.B. unterschiedliche Klassifizierungen und Sonderregelungen verschiedener Einkunftsarten, unterschiedliche Steuerfreibetraege, Abschreibungs-Limits bzw. Anerkenung von Sonderausgaben bzw. Sonderbelastungen, Behinderungsgrad, etc.), kommt es immer auf den Einzelfall an. Es ist daher immer anzuraten einen Steuerexperten heranzuziehen. Eine 45-60 minuetige Online-Sitzung (z.B. via Zoom, etc.) mit einem portugiesischen Steuerexperten mit Erfahrung im Doppelbesteuerungs-Bereich (oft auf englisch) kostete in 2024 typischerweise um die 100-150 Euro, je nach Anwaltsfirma.
 
Deutschland behaelt bei Steuernachlass bzw. Steuerbefreiung der (Renten-)Einkuenfte im Ausland das Besteuerungsrecht (Mehr ueber die rechtliche Grundlage hier: Google Search).
Du bezahlst also je nachdem in welchem Land Du zuerst Steuern erklaerst insgesamt mehr oder weniger(*) genauso viele Steuern, nur werden diese dann zwischen Deutschland und Portugal ggf. unterschiedlich aufgeteilt. Angenommen Du machst Deine Steuererklaerung erst in Portugal, und danach in Deutschland. Portugal bekommt dann die maximal 10% durch Deine existierende 10% NHR. Die in Portugal bezahlte Steuerlast wird dann vom deutschen Fiskus auf die in Deutschland zu zahlende Steuerlast angerechnet, und Du bezahlst in Deutschland entsprechend weniger Steuern.
Wenn Du Deine Steuern zuerst in Deutschland erklaerst, dann bezahlst Du die gesamte Steuerlast zunaechst in Deutschland, und Finanças in Portugal bekommt dann den Reststeuerbetrag bis zur jeweiligen portugiesischen Obergrenze (bei der 10% NHR also bis zu 10%). Falls Deine Steuerlast in Deutschland bereits ueber dieser Grenze liegt, bekommt Portugal dann entsprechend 0% (bis zum Ablauf Deiner NHR).
Anm.: Ich bin selbst nur Steuerzahler, und kein Steuerfachmann.
(*) Da es je nach Erhebungsland gravierende Unterschiede bei den Steuern geben kann (z.B. unterschiedliche Klassifizierungen und Sonderregelungen verschiedener Einkunftsarten, unterschiedliche Steuerfreibetraege, Abschreibungs-Limits bzw. Anerkenung von Sonderausgaben bzw. Sonderbelastungen, Behinderungsgrad, etc.), kommt es immer auf den Einzelfall an. Es ist daher immer anzuraten einen Steuerexperten heranzuziehen. Eine 45-60 minuetige Online-Sitzung (z.B. via Zoom, etc.) mit einem portugiesischen Steuerexperten mit Erfahrung im Doppelbesteuerungs-Bereich (oft auf englisch) kostete in 2024 typischerweise um die 100-150 Euro, je nach Anwaltsfirma.
Danke Dir !
Also nicht so einfach
 
Kleiner Hinweis: Einkommens-Steuern werden in Portugal anders gehandhabt als in vielen anderen Laendern. Man fuellt die Finanças-Formulare online aus, oder laesst das (vom Steuerbuchhalter bis hinauf zum Steueranwalt) machen. Bis dahin weiss man i.d.R. nicht, welche Steuerlast auf einen zukommt (es gibt jedoch einige Online-Simulations-Rechner, mehr dazu hier: https://www.google.com/search?q=portugal+income+tax+calculator).
Die Steuerlast wird anschliessend von Finanças bestimmt, und einige Wochen oder Monate spaeter kommt dann die (Steuer-)Rechnung in der Post. Nach eigener Erfahrung rechnet es sich in jedem Fall bei der Steuererhebung genauer hinzusehen, und Ungereimtheiten ggf. anzufechten. Zum Beispiel ist es sehr wichtig dem Steuererklaerungs-Beauftragten den Beginn des steuerlichen Aufenthaltes im 1. Steuerjahr in Portugal explizit mitzuteilen, sonst kann man sehr leicht rueckwirkend vom 1. Januar des Steuerjahres an besteuert werden, und nicht vom rechtlichen Beginn der Steuerpflicht in Portugal (z.B. Umzugstag, Ausstellungsdatum der CRUE, Cartão de Residençia, etc.). Dieser Fehler geschieht schnell, da die Steuererklaerung des Ursprungslandes vor dem Umzug nach Portugal schliesslich auch vom 1. Januar an galt und dementsprechend berechnet wurde. Bei der Doppelbesteuerungs-Rechnung wird dann leicht der vorgegebene 1. Januar stehen gelassen, und nicht durch das rechtliche Steueranfangsdatum ersetzt. Ohne NHR kann das schnell einige Tausend Euros Unterschied an Steuern im ersten Jahr machen, da das in Portugal zu versteuernde Einkommen im 1. Steuerjahr natuerlich nur anteilig berechnet werden darf (es sei denn, man zog am 1. Januar nach Portugal)...
 
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