- Registriert
- 11. Feb. 2010
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Wir wollen ein paar sachen in portugal verkaufen.
Mit den verschiedenen Käufern ist soweit auch schon alles geklärt.
Dummerweise kann ich krankheitshalber wahrscheinlich zum termin in portugal bei der rechtsanwältin nicht da sein.
Daher haben wir in deutschland beim notar eine vollmacht für meine frau ausstellen lassen und die vollmacht bei einer vereidigten übersetzerin ins portugiesische übersetzen lassen.
Beides (mit einer banderole zusammen) zur rechtsanwältin nach portugal gesendet.
Nun, (nachdem die RA die vollmacht schon einige zeit hatte), teilt sie uns mit, ich müsste für jede sache die wir verkaufen, meiner frau eine spezielle vollmacht geben, in jeder dieser vollmachten müsste dann auch der verkaufsgegenstand für die sie gültig ist benannt werden.
Unser deutsche notar kann diese angebliche portugiesische regel nicht glauben.
Er sagt, dann hätte er vier vollmachten auszustellen, die alle vier beglaubigt werden müssten....
So etwas würde in der wirtschaft des landes enorme schwierigkeiten machen.
Weiss jemand ob das mit den verschiedenen vollmachten stimmt?
Und wenn nicht, (was ich hoffe) wo wir das nachlesen können, wie eine portugiesische generalvollmacht auszusehen hat.
Damit wir damit dann evtl. die rechtsanwältin zurück auf den pfad der normalität führen können.
Lieben gruss
Mit den verschiedenen Käufern ist soweit auch schon alles geklärt.
Dummerweise kann ich krankheitshalber wahrscheinlich zum termin in portugal bei der rechtsanwältin nicht da sein.
Daher haben wir in deutschland beim notar eine vollmacht für meine frau ausstellen lassen und die vollmacht bei einer vereidigten übersetzerin ins portugiesische übersetzen lassen.
Beides (mit einer banderole zusammen) zur rechtsanwältin nach portugal gesendet.
Nun, (nachdem die RA die vollmacht schon einige zeit hatte), teilt sie uns mit, ich müsste für jede sache die wir verkaufen, meiner frau eine spezielle vollmacht geben, in jeder dieser vollmachten müsste dann auch der verkaufsgegenstand für die sie gültig ist benannt werden.
Unser deutsche notar kann diese angebliche portugiesische regel nicht glauben.
Er sagt, dann hätte er vier vollmachten auszustellen, die alle vier beglaubigt werden müssten....
So etwas würde in der wirtschaft des landes enorme schwierigkeiten machen.
Weiss jemand ob das mit den verschiedenen vollmachten stimmt?
Und wenn nicht, (was ich hoffe) wo wir das nachlesen können, wie eine portugiesische generalvollmacht auszusehen hat.
Damit wir damit dann evtl. die rechtsanwältin zurück auf den pfad der normalität führen können.
Lieben gruss