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Freiberufler/Gewerbe/assistencia Social

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3. März 2020
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Hallo Forum, hallo Wolfgang!
Meine Lebensgefährtin, mein 7 jähriges Kind und ich planen im Somner 2021 nach Portugal zu ziehen (Distrito Leiria).
Ich (Portugiese) bin in Deutschland Freiberufler (Privatversichert), meine Lebensgefährtin (deutsche) in Deutschland angestellt und würde sich dann entspannt in Portugal einen Job suchen. Mein Kind geht in die Grundschule.
ich kann aufgrund meines Freiberufler daseins und meiner Ausübung ein Residente não habitual Status in Portugal bekommen (habe bereits recherchiert)
Nun meine Fragen:
1. Muss ich als Freiberufler in Portugal ein Gewerbe anmelden?
2. Bin ich verpflichtet als Freiberufler in die assistencia Social einzutreten? (in Deutschland bin ich lediglich Privatversicherer und muss mich um meine Rente selbst kümmern).
3. Wie sind meine Lebensgefährtin und mein Kind in Portugal krankenversichert? SNS?

4. Wenn ich den RNH Status nicht bekäme müsste ich ja ca 45% steuern zahlen + 21,4% in die Soziakasse zahlen, das kann doch nicht sein oder? Wären ja dann ca. 66% meiner Einkunft weg...?
5. kann ich in Portugal ohne die sozialkasse ein freiberufliches Leben führen oder ist evtl sogar ein Zweitwohnsitz in Deutschland vorteilhaft?

vielen Dank schon mal vorab
Grüsse
 
Assistencia Social = Segurança Social...;-)
Sozialkasse = Segurança Social...;-)

sorry für die Verwirrung..;-)
 
Grundsätzlich: als Portugiese kann man keine residência in Portugal bekommen, weder normal noch non habitual. Wozu auch - wenn man Staatsbürger ist, braucht man keine Aufenthaltserlaubnis im eigenen Land. Steuer ist eine andere Frage - als Designer und Co. hat man eine "schöpferische" Tätigkeit und zahlt demnach nur pauschal 20% Steuer. Seg. sozial richtet sich nach dem Einkommen, ist aber im Normalfall wesentlich günstiger als in Deutschland. Eine Zusatzversicherung ist aber empfehlenswert.

zu 1) ja als Freiberufler muß man sich bei den Financas anmelden.
zu 2) als Freiberufler ist man automatisch pflichtversichert, Frau und Kind automatisch mitversichert.

Ich würde vorher einen Steuerberater konsultieren, was der beste Weg ist.
 
Lieber Wolfgang,
schon mal vielen Dank für deine Antwort.
Mein Beruf ist ein künstlerischer Beruf, so dass mir der Status RNH durchaus zusteht, soweit ich das verstanden habe...;-)

Zu 1) klar muss ich mich beim port. Finanzamt melden - die Frage war ob ich als Freiberufler ein Gewerbe in Portugal anmelden muss...? in Deutschland ja eben nicht... Dazu findet man recht wenig im Internet... Habe rausgefunden, dass ich mich als "Trabalhador independente" anmelden muss... aber was hat das mit einem Gewerbe zu tun...?

Zu 2) genau das ist ja das Problemchen - da man als Freiberufler in Deutschland kein Gewerbe führt und eben "selbstständig" für Rente/ Kranken Versicherung etc. selbst aufkommen muss..

Einen Steuerberater werde ich natürlich versuchen aufzufinden der mir dabei hilft - aber vielleicht gibt es ja hier schon Leute die diese Erfahrung gemacht haben bzw. die Ahnung haben...;-)
Vielen Dank schon mal an Alle!
 
Für die Pauschalversteuerung von 20% macht die RNH Sinn, nur weiß ich nicht, ob die auch "echte" Portugiesen bekommen. Wenn ja, um so besser. Wer als Steueradresse die Adresse in Portugal angibt, ist dann automatisch zu 100% hier steuerpflichtig mit seinem gesamten Welteinkommen. Trabalhado idependente ist vergleichbar mit einer Einzelfirma in Deutschland. Man ist also als Selbständiger gemeldet. Im Unterschied ist man in Portugal aber pflichtversichert. D. h. Rente-Krankenversicherung ist die gesetzliche Pflichtversicherung. Das erste Jahr zahlt man im Regelfall keine Beiträge, sofern das Einkommen einen Betrag x nicht überschreitet.

Für die Pauschalversteuerung ist es ausschlaggebend, welche "Actividade" beim Finanzamt angegeben wird. Diese muß mit einer der steuerbegünstigten Berufe übereinstimmen. Avtividade ist in Portugal das, was man in Deutschland als Gewerbeanmeldung bezeichnet. Nur dass das hier gleich das Finanzamt macht und nicht eine Anmeldebehörde, die dann die Daten erst ans Finanzamt weiterreicht.

Früher benötigte man auch noch eine "licenca" von der Câmara. Heute geht das meistens automatisch mit der Actividade. Genaues weiß der Steuerberater, ob zusätzlich eine Beantragung erfoderlich ist, oder nicht.
 
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