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Auswandern - 2 Jahre bis zur Rente/Pension

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18. März 2021
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Hallo.
Ich möchte mich kurz vorstellen, Johannes aus Österreich, 63.
Auch ich überlege nach Portugal noch dieses Jahr auszuwandern, ich kenne Portugal bereits von vielen Urlauben.
Ich habe bis 58 gearbeitet und mich die letzten 5 Jahre
um meine Mutter gekümmert und war mit ihr diese Jahre im gemeinsamen Haus versichert. Diese 5 Jahre habe ich keine Einkommensteuer bezahlt. Nun habe ich noch 2 Jahre zur Pension/Rente. Ab 65 (also in 2 Jahren) werde ich dann meine Rente in Portugal versteuern (10% wie ich lesen kann), aber was mache ich die nächsten 2 Jahre. Diese 2 Jahre möchte ich permanent in Portugal verbringen und dort auch krankenversichert sein.
Soweit mir weiß gibt es weder in Österreich noch in Portugal eine Vermögenssteuer, d.h. Steuern was den Besitz meines Hauses betrifft, können nicht erhoben werden.
Meine Frage: Kann ich die nächsten 2 Jahre ohne in Portugal zu arbeiten und Einkommessteuer zu zahlen (Kapital um mich diese Jahre selbst zu finanzieren, bringe ich mit) und mit portugiesischer Krankenversicherung leben. Meine Angst besteht darin, dass die portugiesische Finanz mein Vermögen (Haus in Österreich, etwas Barvermögen) besteuern möchte. Inwieweit dürfen Banken Auskunft geben? Selbstverständlich werde ich in 2 Jahren meine Rente in Portugal versteuern, aber bis dahin möchte ich mir unangenehme Fragen ersparen. Grüße, Johannes
 
Ich würde Ihnen raten, für die 2 Jahre in Österreich eine private Auslandskrankenversicherung zu machen und Ihren Wohnsitz dort zu belassen. Wenn Sie einen Wohnort in Portugal anmelden (nach 3 Monaten) und danach länger als 183 Tage im Jahr hier leben, dann müssen Sie ihr Welteinkommen auch in Portugal versteuern. Dann haben Sie auch die Möglichkeit, sich kostenlos im Gesundheitswesen anzumelden.

Es gibt keine Wahlmöglichkeit. Das kann man sich nicht aussuchen, wo man Steuern zahlen will.
Leben Sie offiziell in Österreich und machen Sie nur "Urlaub", haben ihren Lebensmittelpunkt nach wie vor in Österreich (was mit einer Wohnanschrift und den Verwandten in Österreich glaubhaft ist), sind sie weiterhin in Österreich steuerpflichtig und über die europäische (österreichische) Versicherungskarte versichert bzw. Sie müssen sich privat versichern, also in Österreich eine Auslands(reise) Krankenversicherung abschließen.

Sind Sie länger als 183 Tage im Land (offiziell) dann müssen Sie hier auch Residençia beantragen und sind steuerpflichtig und krankenversichert in Portugal.
 
Danke Herr Wolfgang. Im Prinzip will ich eigentlich alles richtig machen. Meine Frage geht eher dahin, was soll ich an Welteinkommen versteuern, wenn ich kein Einkommen habe. Ich habe lediglich ein Haus in Österreich (Vermögen, aber kein Einkommen) und ein wenig Geld am Bankkonto. Kann man mir somit etwas wegnehmen, obwohl ich nichts habe? Eine Auslandskrankenversicherung kann ich immer abschließen, mir geht es gar nicht so sehr darum hier krankenversichert zu sein, eher darum mich hier fix niederzulassen und eben schon sehr bald.
 
Wenn Sie Mieteinnahmen erzielen, so wären diese zu versteuern. Rente wäre z. B. hier auch eine Einnahme, die versteuert werden muss. Wenn Sie kein Einkommen haben, so reicht eine Bestätigung des österreichischen Finanzamtes (gibt es irgend einen EU-Vordruck) und den legen Sie dem port. Finanzamt vor, wenn Sie Ihre Steuernummer beantragen mit port. Adresse. Sie müssen sich jedoch an die Anmeldefristen halten.

Näheres siehe

Leben in Portugal - Wohnort / Aufenthalt anmelden
 
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