sorry - ich habe mich vorhin unverständlich ausgedrückt. Die Kupplung muss natürlich vom portugiesischen Tüv abgenommen werden, der das dann in seinen Unterlagen über das Fahrzeug vermerkt. Ein spezieller Eintrag im Fahrzeugschein erfolgt meines Wissens nicht.
Bitte darauf achten, dass bei Anhängern über 300 kg sowohl der Anhänger als auch die Zugmaschine eine separate Haftpflichtversicherung haben muss. Beim Fahrzeug selbst ist das ein Zusatzbeitrag zur normalen Kfz-Versicherung. Der Anhänger erhält ein eigenes Kennzeichen und ist dementsprechend selbst versicherungspflichtig. Er muss nur einmal zum TÜV und dann nie wieder.
Anhänger bis 300 kg sind versicherungsfrei und sind bei dem betreffenden Zugfahrzeug zu versichern. Hier genügt also die Zusatzversicherung für das Fahrzeug. Der bis 300 kg Anhänger wird zum Fahrzeug gehörig betrachtet, braucht als Nummernschild demnach das selbe, wie das ziehende Fahrzeug.