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Achtung Autobesitzer: Termin für "Inspecção" ist der Tag der Zulassung

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16. Sep. 2009
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ungeprüft gebe ich folgenden Warnhinweis weiter:

In Portugal galt bisher:
Der Wagen muß zum "TÜV" im Monat, den das Nummernschild angibt.
Einen Tag später war Strafe fällig

In Portugal gilt neuerdings -DL 554/99 de 16/DEZ que a estabelecia no mês do registo, foi alterado pelo DL 109/2004 de 12/MAI-
Der Wagen muß zum "TÜV" am Tag der Zulassung (das kann der 1. Tag des Monats sein, den das Nummernschild angibt!)
Strafe: 250 €

Die Polizei hat -angeblich- automatische Nummernschild scanner, die online auch gleich die Strafe buchen (damit die Polizei nicht ein Auge zudrücken kann)
:eek:
 
... warum in die Fern schweifen, wenn das Gute liegt so nah >>> [DLMURL="http://algarve-reisen-news.blogspot.com/2008/08/am-20.html"]Algarve-News: Achtung - Neuregelung der Pflichtinspektionen für Fahrzeuge ab 20.08.2008 in Kraft[/DLMURL]

Der Wagen muß nicht am Tag der Zulassung sondern bis zum Tag der 1. Zulassung zum "TÜV" - das gilt seit dem 20.08.2008 .

Das mit den Online-Scannern halte ich für ein Märchen oder der Warnhinweis ist am 1.April verfasst worden...:D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

also letztes Jahr hab ich den Termin etwas verbummelt und bin nach dem Tag der Zulassung hin und die sagten mir dort, dass es kein Problem sei, weil es gelte der gesamte Monat. :confused:

LG
Nana
 
Hallo,

also letztes Jahr hab ich den Termin etwas verbummelt und bin nach dem Tag der Zulassung hin und die sagten mir dort, dass es kein Problem sei, weil es gelte der gesamte Monat. :confused:

LG
Nana

Dann können Sie ihre eigenen Dokumente nicht lesen.
Ich hab meinen Methusalix gerade wieder erfolgreich durch die Inspektion geschickt, und sowohl auf dem Prüfungsbogen als auch auf der Briefmarke für die Windschutzscheibe steht ganz deutlich:
Próxima Inspecção: até 4/4/2011

Früher (bis 2008) stand da nur der Monat und das Jahr.

Aber das mit den Scannern halte ich auch für ein Gerücht. Das nutzt ja auch nix - die müssten ja auch die Briefmarke auf der Windschutzscheibe mitscannen, wo der Fälligkeitstermin draufsteht - und das schafft auch ein superhochauflösender Scanner nicht aus einiger Entfernung. Also solange das nicht zufällig ein Polizist sieht, oder es bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffällt, passiert da nix. Und wenn, ist es eine einfache Ordnungswidrigkeit, genau wie in Deutschland.
 
Hallo,

also letztes Jahr hab ich den Termin etwas verbummelt und bin nach dem Tag der Zulassung hin und die sagten mir dort, dass es kein Problem sei, weil es gelte der gesamte Monat. :confused:

LG
Nana
hallo,ja du hast recht,mein wagen wurde zugelassen am 12.o3. bekam vom tuev eine nachricht per post.darin stand das ich bis zum 30.03.2010 kommen muss und die nachricht bekomme ich jedes jahr!!
 
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