Hallo zusammen,
ich möchte das hier bereits öfter diskutierte Thema "Steuervorteile in der Rente durch den besonderen RNH-Status" um einen Aspekt erweitern.
Bisher wurde hier über die steuerliche Behandlung von gesetzlicher Rente, Betriebsrenten und Pensionen gesprochen. Wie aber sieht es aus, wenn man eine Vorruhestandsvereinbarung hat, mit der man aus dem Erwerbsleben ausscheidet, renten- und krankenversicherungspflichtig bleibt und eine regelmäßige Zahlung bis zum frühestmöglichen Verrentungszeitpunkt (i.d.R. Alter 63) bezieht? Werden solche Vorruhestandszahlungen im Doppelbesteuerungsabkommen als "Renten" (Artikel 18) klassifiziert, oder handelt es sich um "Einkünfte aus unselbständiger Arbeit" (Artikel 15), obwohl man gar nicht mehr "arbeitet"? Im ersteren Fall führt das in Verbindung mit dem NHR-Status zu doppelter Steuerfreiheit, während im letzteren Fall weiterhin Versteuerung in Deutschland erfolgen würde.
Ich habe dazu unterschiedliche Antworten bekommen: Ein Steuerberater sagt Artikel 15 und ein Rechtsanwalt Artikel 18.
Hat jemand da nähere Kenntnisse oder sogar echte Erfahrungswerte?
ich möchte das hier bereits öfter diskutierte Thema "Steuervorteile in der Rente durch den besonderen RNH-Status" um einen Aspekt erweitern.
Bisher wurde hier über die steuerliche Behandlung von gesetzlicher Rente, Betriebsrenten und Pensionen gesprochen. Wie aber sieht es aus, wenn man eine Vorruhestandsvereinbarung hat, mit der man aus dem Erwerbsleben ausscheidet, renten- und krankenversicherungspflichtig bleibt und eine regelmäßige Zahlung bis zum frühestmöglichen Verrentungszeitpunkt (i.d.R. Alter 63) bezieht? Werden solche Vorruhestandszahlungen im Doppelbesteuerungsabkommen als "Renten" (Artikel 18) klassifiziert, oder handelt es sich um "Einkünfte aus unselbständiger Arbeit" (Artikel 15), obwohl man gar nicht mehr "arbeitet"? Im ersteren Fall führt das in Verbindung mit dem NHR-Status zu doppelter Steuerfreiheit, während im letzteren Fall weiterhin Versteuerung in Deutschland erfolgen würde.
Ich habe dazu unterschiedliche Antworten bekommen: Ein Steuerberater sagt Artikel 15 und ein Rechtsanwalt Artikel 18.
Hat jemand da nähere Kenntnisse oder sogar echte Erfahrungswerte?