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Autofahren mit über 70 Jahren in Portugal

In Portugal soll es eine Vorschrift geben, das alle Autofahrer, die 70 Jahre sind oder älter alle 2 Jahre eine gesundheitlichen Überprüfung zum Führen eines Kfz nachweisen müssen.
Stimmt das ?
Wenn Ja, gilt das nur für portugisiesche bzw. dort ausgestellte Führerscheine oder für alle in Portugal länger lebenden oder gemeldeten Personen egal wo der Führerschein ausgestellt wurde.

Kann mir jemand die Fragen beantworten oder Hinweise geben?

gruss hugocuelho
 
Hallo,

soweit mir bekannt ist, müssen Fahrer ab 50 sich dieser Untersuchung unterziehen für PKWs.
Hier ein Simulator des IMTT Simulador de Renovação de Carta de Condução

Und hier noch eine Info (in port) [DLMURL="http://www.publico.pt/Sociedade/novos-prazos-para-renovacao-da-carta-de-conducao-a-partir-de-janeiro_1310933"]Novos prazos para renovação da carta de condução a partir de Janeiro - Sociedade - PUBLICO.PT[/DLMURL]

LG
Nana
 
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Hallo,

ein portugiesischer Führerschein muss erneuert werden, wenn der Inhaber 50, 60, 65, 70 Jahre alt wird, und danach alle zwei Jahre. Für diese Erneuerung muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob im Führerschein selbst ein anderes Gültigkeitsdatum eingetragen ist. Früher galten nämlich Führerscheine für Frauen nur bis zu einem Alter von 45 Jahren, die für Männer bis 65. Die Frauen dürfen ihren alten Führerschein 5 Jahre länger nutzen, die Männer müssen ihn 15 jahre früher erneuern lassen.

Wieweit das für nicht in Portugal ausgestellte Führerscheine gilt, ist nicht so ganz klar. Man muss seinen Führerschein, wenn man nach Portugal umzieht, bei der IMTT registrieren lassen, und im Prinzip wird er ab diesem Moment wie ein portugiesischer Führerschein behandelt. Inwieweit er damit das lokale Verfallsdatum erbt, ist anscheinend nirgendwo klar geregelt.

Wenn man ihn verliert, kriegt man aber in jedem Fall einen portugiesischen als Ersatz, mit allen Einschränkungen.
 
Helmut,

wo steht das geschrieben >>> "und im Prinzip wird er ab diesem Moment wie ein portugiesischer Führerschein behandelt." ???

Ich halte das für unrichtig. Der FS bleibt ein deutscher FS und muss auch so behandelt werden- trotzt Registrierungspflicht! Letztere hat man m.E. nur eingeführt, weil in den deutschen Führercheinen im Gegensatz zu den inländischen die Wohnadresse nicht vermerkt ist.

Fazit: Die "Erneuerungspflicht" gilt mE. nicht für deutsche FSe.

Ich lasse mich aber gerne durch eine exakte Quellenangebe entgegenstehender port. Gesetze oder Verordnungen belehren.:)
 
Der FS bleibt ein deutscher FS und muss auch so behandelt werden- trotzt Registrierungspflicht! Letztere hat man m.E. nur eingeführt, weil in den deutschen Führercheinen im Gegensatz zu den inländischen die Wohnadresse nicht vermerkt ist.
Und vor allem, damit man dem Residenten die Fahrerlaubnis entziehen kann, wenn er nicht brav ist (wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss etc.). Und wenn das passiert, kriegt man nach bestandenen Erziehungsmaßnahmen eine neue, portugiesische Fahrerlaubnis. Ebenso dann, wenn man seine im Ausland ausgestellte verlieren sollte.

Wenn ich zum konkreten Problem des Verfallsdatums was zitierfähiges hätte, würde ich ja nicht sagen, dass das alles anscheinend nirgendwo klar geregelt ist. Auch in Deutschland scheint für den umgedrehten Fall jede lokale Straßenverkehrsbehörde ihre eigenen Richtlinien zu haben...
 
Hallo zusammen,

zu dem Thema habe ich noch dies:

Führerschein

Bis zum 1. Juli 1996 waren Sie bei einem Wohnsitzwechsel verpflichtet, Ihren Führerschein bei den zuständigen Behörden des Gastlandes gegen einen gleichwertigen Führerschein umzutauschen. Inzwischen wurde dieses Verfahren abgeschafft, so daß Sie nunmehr überall mit Ihrem ursprünglichen Führerschein fahren können, solange dieser gültig ist.
Was Gültigkeitsdauer, ärztliche Kontrollen, Steuern und Eintragungen im Führerschein anbelangt, kann das Gastland gleichwohl seine innerstaatlichen Vorschriften anwenden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Führerschein".
Quelle: Allgemeine EU Leitfäden

Wie und ob Portugal seine innerstaatlichen Vorschriften anwendet, kann ich nicht sagen.
 
Hallo Heike,

danke für den Link. Ich hab da bei der Kommission nochmal ein bisschen rumgeguckt und auf englisch diese etwas konkretere Information in den FAQs gefunden:

24. I am Belgian holding a licence with an unlimited validity. I am establishing my normal residence in the Netherlands. Will the validity of my driving licence become limited?

Directive 91/439/EEC provides for the application of the relevant national provisions. In the Netherlands the period of validity of driving licences is 10 years. The change of normal residence will therefore have effect on the period of validity of the Belgian licence. The validity will henceforth be 10 years as from the day of taking up residence in The Netherlands. After this period of ten years, the Belgian licence will have to be exchanged for a Netherlands licence with the same period of validity applicable to all citizens having their normal residence in the Netherlands.

[DLMURL="http://ec.europa.eu/transport/road_safety/behavior/doc/faq_dl_en.pdf"]European Commission - Mobility and Transport - Driving licence: QUESTIONS – ANSWERS[/DLMURL]

Das ist ziemlich eindeutig....
Letztlich bestätigt das meine Aussage, dass vom Moment des Umzuges nach Portugal an ein deutscher Führerschein wie ein portugiesischer behandelt wird.

Aber es kommt, genau wie du sagst, letzlich darauf an, wie das in Portugal tatsächlich gehandhabt wird. Ich hab bisher kein Gesetz gefunden, das das klar regelt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank für Eure Beiträge und Infos.

Ich habe Euch jetzt so verstanden: Es gibt zwar gültige Gesetze das alle eu-ausländischen Führerscheine von vorwiegend oder ständig in Portugal lebenden Personen wie portugiesische Führerscheine zu sehen sind, also mit allen Auflagen und Bedingungen, aber wie es genau jetzt gehandhabt wird ist nicht klar geregelt?


Gruss hugocuelho
 
Hallo hugocuelho,

wenn man den thread liest, kann man durchaus zu Deiner Einschätzung kommen!
Ich zweifele jedoch diese Wertung, jedenfalls was Portugal anbelangt, weiterhin an.
Sie wird weder durch port. Vorschriften noch durch tägliche Praxis belegt.
 
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