Hallo,
kann bitte jemand, der die Einfuhr bereits hinter sich hat, folgendes erklären:
1. Zul.bescheinigung Teil 1 + 2
Hat jemand Erfahrung darin, ob es Probleme gibt bei unterschiedlichen Adressen in Teil 1 + 2? (ist bei mir durch div. Umzüge der Fall. Im Brief: alte Adr.,da Kennz. behalten, im Schein: neue. Falls die versch. Adr. eine große Hürde sein sollten, müsste ich das Kennz. umschreiben lassen... das möchte ich wg. Aufwand aber mögl. vermeiden.
2. Einfuhr ohne Residencia, mit NIF
bisher hatte ich vor, eine NIF mit deutscher Anschrift zu beantragen.
-Wolfgang schreibt, (#52), Wichtig ist, wenn der Lebensmittelpunkt nach wie vor in Deutschland bleibt, daß beim portugiesischen Finanzamt die deutsche Steueradresse angegeben bzw. hinterlegt ist...
Also das war bei mir so geplant...
ABER:
-laluna schreibt, dass die NIF unbedingt eine portugies. Adresse haben muss für die KFZ-Einfuhr.
Dh. ich habe gar keine Wahl? und muss eine portug. Anschrift bei Beantragung der NIF angeben, um mein KFZ einführen zu können?
Die dabei eingehandelten Nachteile wären also (lt. div. Threads):
-mit port. NIf-Adresse 100% Steuerpflicht in P
-Führerscheinumtausch: für die GNR kommt die NIF mit portug. Adr einer Residencia gleich, d.h. Umtauschzwang, obwohl kein Residente
Stimmt das?
Danke Euch für eindeutige Klärung!
kann bitte jemand, der die Einfuhr bereits hinter sich hat, folgendes erklären:
1. Zul.bescheinigung Teil 1 + 2
Hat jemand Erfahrung darin, ob es Probleme gibt bei unterschiedlichen Adressen in Teil 1 + 2? (ist bei mir durch div. Umzüge der Fall. Im Brief: alte Adr.,da Kennz. behalten, im Schein: neue. Falls die versch. Adr. eine große Hürde sein sollten, müsste ich das Kennz. umschreiben lassen... das möchte ich wg. Aufwand aber mögl. vermeiden.
2. Einfuhr ohne Residencia, mit NIF
bisher hatte ich vor, eine NIF mit deutscher Anschrift zu beantragen.
-Wolfgang schreibt, (#52), Wichtig ist, wenn der Lebensmittelpunkt nach wie vor in Deutschland bleibt, daß beim portugiesischen Finanzamt die deutsche Steueradresse angegeben bzw. hinterlegt ist...
Also das war bei mir so geplant...
ABER:
-laluna schreibt, dass die NIF unbedingt eine portugies. Adresse haben muss für die KFZ-Einfuhr.
Dh. ich habe gar keine Wahl? und muss eine portug. Anschrift bei Beantragung der NIF angeben, um mein KFZ einführen zu können?
Die dabei eingehandelten Nachteile wären also (lt. div. Threads):
-mit port. NIf-Adresse 100% Steuerpflicht in P
-Führerscheinumtausch: für die GNR kommt die NIF mit portug. Adr einer Residencia gleich, d.h. Umtauschzwang, obwohl kein Residente
Stimmt das?
Danke Euch für eindeutige Klärung!