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Zulassungssteuer ISV

Das betrifft aber nur die Ungleichbehandlung bei der jährlich zu entrichtenden Kfz-Steuer. An der Praxis und den Beträgen bei der einmaligen Zulassungssteuer ändert sich nichts.
 
Ich dachte:
IUC = jährliche KFZ-Steuer
ISV = einmalige Zulassungssteuer ("Einfuhrsteuer")

Bzgl. der IUC gibt es auch etwas....die jährlich Steuer für Fahrzeuge mit EZ vor 2006 ist, wenn sie schon vor 2006 in PT zugelassen wurden wesentlich geringer als wenn sie erst nach 2006 ("gebraucht importiert)"erstmals in PT zugelassen wurden. Da ist eine Änderung angedacht / oder vollendet.
 
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Ich dachte:
IUC = jährliche KFZ-Steuer
ISV = einmalige Zulassungssteuer ("Einfuhrsteuer")

Das stimmt.
 
1. Die Änderung bei der jährlich zu entrichtenden KFZ Steuer (IUC) ist bereits beschlossen und tritt ab Januar in Kraft. Danach werden importierte Fahrzeuge, die derzeit noch höher besteuert werden, denen in Portugal gekauften Fahrzeugen angeglichen. (Verkürzt dargestellt)

2. Bei der Berechnung der Importabgaben (ISV) wird die Höhe berechnet aus dem Alter des Fahrzeuges, der größe des Motors und dem CO 2 Ausstoß. Während sich die Steuer um einen Faktor reduziert, abhängig vom Baujahr des Fahrzeuges (Alter), bleibt der auf den CO 2 Ausstoß zu zahlende Anteil ohne entsprechende Rabattierung, was bei in Portugal verkauften Neufahrzeugen anders ist. Das verstößt gegen das Prinzip der Gleichbehandlung innerhalb der EU, weil es portugiesische Fahrzeuge bevorzugt. Es geht also hier nur um den Umweltanteil (nach CO 2 Ausstoß) bei der Importabage (ISV).

Das Verfahren zu 1. eine Veränderung der jährlich zu entrichtenden KFZ Jahressteuer (IUC) steht allerdings durch diesen neuerlichen Vorstoß der EU, die Importabgaben zu beanstanden (Verfahren 2 = ISV). erneut auf dem Prüfstand, weil sich die jetzige Regierung, allerdings in anderer Zusammensetzung als letztes Jahr, erneut mit dem Thema beschäftigen muss. Ein Trend ist bisher nicht erkennbar, aber das seit 2007 praktizierte Verfahren, den CO 2 Ausstoß ohne Rabattierung mit bei der Berechnung in erheblichen Umfang heranzuziehen, ist nicht so ohne weiteres abzuschaffen oder zu ändern. Hier kann es zu einer großen Zahl von Klagen kommen.
Angestoßen durch die weltweite CO 2 Diskussion spricht viel dafür, dass man aber nicht unbedingt dazu übergehen wird, ältere Fahrzeuge mit hohem CO 2 Ausstoß billiger zu machen.

Fazit, es bleibt spannend.

Das ist jetzt meine Interpretation der Lage, soweit ich mit damit beschäftigt habe. Das Thema ist kompliziert und bei der Art der Gesetzgebung in Portugal muss die EU immer das gesamte Gesetz beanstanden, was immer auch eine Gesetzesänderung zur Folge haben wird, die politisch kompliziert werden kann.
Ich hoffe, ich habe nix übersehen und konnte etwas zur Klärung beitragen.

Beliebter Nachsatz: Bei allen bisherigen Verfahren wurde die Erhebung der Importabgabe
( ISV) zwar immer von der EU bedauert, grundsätzlich aber nie beanstandet, weil sie auf alle importierten Fahrzeuge gleichermaßen erhoben wird!
 
Bzgl. der ISV- Diskussion würde ich zwar eine Änderung begrüßen (ich werde nächstes Jahr wiedermal ein Auto "einführen"), aber ich glaube nicht daran....es gibt noch andere EU-Länder, die ähnliches praktizieren (z. B. NL) und da hört man nichts. Da wird irgendeine Formulierung angepasst und schon stimmt es wieder.

IUC:
Das die alten importierten "Stinker" -2006 und älter mit viel CO²- billiger werden sollen, bedaure ich.


Nebenbei: Hier ein Simulator für die Berechnung der "Importkosten" - also einmalige Zulassungssteuer ISV und jährliche KFZ-Steuer (IUC)
 
sorry - habe ich verwechselt. Aber bei den hunderten von Abkürzungen kann das mal passieren. Ich denke auch, dass sich im Endeffekt nicht viel ändern wird.
 
So, die ertsen Infos sickern durch. Portugal ist bei den Haushaltsberatungen. Und schon passiert es:
Diesel fahren wird wohl deutlich teurer und bei der ISV (Importabgabe) werden die Tabellen angepasst. Warten wir auf weitere Einzelheiten.
 
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Ich habe grade probiert, die Zulassungssteuer für meinen DB 300SL Bj.86 zu berechnen, anhand der Seite auf der FINANCAS-Seite. Kann es tatsächlich sein, dass 23.400 Euros fällig werden? Ich habe Gerüchte gehört, dass sich da etwas ändern soll???!!!
 
Diese hohe Zulassungssteuer kann durchaus sein. Die Gerüchte, dass sich das ändern soll gibt es seit 20 Jahren. Portugal wird auf diese Einnahmequelle nicht verzichten, jetzt schon 2 x nicht
 
Der Verbrauch und die Schadstoffe werden ja nun auch ziehmlich hoch sein .... allerdings sollte man auch nicht vergessen das man deswegen nicht darauf verzichten sollte und mit einem deutschen Kennzeichen in PT bleiben sollte. Es gibt nach allem was ich weiß zwar selten Bußgelder, aber wenn dann sind die noch einmal 100% der Steuersumme.

Hans
 
Hallo, mit 100% der Steuersumme meinen Sie, 100 % der IUC....hoffentlich?!
Sonst ist die Idee nicht schlecht. Ich hab nur auch schon von Fällen gehört, wo PKW`s beschlagnahmt wurden....angeblich....
 
Also Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen, die irgendwann der Polizei auffallen, oder auf welchem Recht fusst eine Beschlagnahme?
 
Steuerrecht. Das ist Steuerhinterziehung. In Deutschland übrigens auch nicht anders, nur nicht so teuer. Nach 183 Tagen muss ein deutsches Fahrzeug in Portugal zugelassen werden. Auffallen wird ein deutsches Fahrzeug jetzt natürlich im Besonderen, weil sehr wenige bis keine Touristen-PKW herumfahren
 
Aber mal ketzerisch gefragt: wie wollen die denn beweisen, dass man länger als 183 Tage im Jahr hier ist? Ich kenne Deutsche hier, die fahren seit Jahren mit deutschen Kennzeichen, sind auch schon an Autobahnraststätten wegen nicht bezahlter Maut mit multa bestraft worden und fahren weiter.
Konsequent ist das ja auch nicht. Also, auf gut Glück....?
 
Beschlagnahme ist ein deutscher Begriff, der bestimmte Erwartungen auslöst. Ganz so ist es denn nicht.
Man wird die Fahrzeugpapiere einziehen und eine Quittung dafür ausstellen, man darf dann weiter mit dem Fahrzeug fahren.
Sodann werden Ermittlungen eingeleitet in deren Rahmen man die Möglichkeit erhält, sich zum Sachverhalt zu äußern. Je nach Ausgang des Verfahrens wird dann darüber entschieden, wie es weiter geht.

Klassisch ist eigentlich dann folgender Verlauf, befindet sich das Fahrzeug nach Ansicht der Ermittler schon zu lange und unrechtmäßig inPortugal, ergeht einSteuerbescheid zur Zahlung der ISV und die Aufforderung, binnen einer Frist das Importverfahren zu beginnen und die ISV zu zahlen. Gegen diesen Bescheid kann man Einspruch mit einer entsprechenden Begründung einlegen und damit ein erneutes Überprüfungsverfahren in Gang bringen, im Rahmen dessen man beweisen kann, dass man im Recht ist.

Alternativ wird angeboten, dass man das Fahrzeug mit Frist und gegen Nachweis aus Portugal entfernt. Bis hierhin darf man also immer noch damit fahren und verfügt über sein Fahrzeug.

Es wird bis hierher also nicht weg genommen im Sinne vom deutschen Beschlagnahmt.

Erst wenn das alles geklärt ist, wird mit Abgabe an die Ermittlungsbehörden geprüft, ob es sich dabei um eine Straftat im Sinne von Steuerhinterziehungen handelt und ob eine Anklage erfolgen wird.
So wäre eigentlich der Verlauf, es ist aber nicht auszuschließen, dass der zuständige Beamte bei klarer Beweislage auch sofort das Fahrzeug bis zur abschließenden Klärung einzieht und sofort eine Abgabe an die Ermittlungsbehörden veranlasst wird. Dann wird es auch keine Alternative geben, bei der das Fahrzeug binnen Frist weggeschafft werden darf. Das kann z. B. passieren, wenn das Ganze gewerbsmäßig betrieben wird. Ist aber nur ein Beispiel.

Hinweis am Rande, der Portugiese bzw. ein Resident mit Steueradresse in Portugal hat nur 21 Werktage Zeit, den fiskalischen Importprozess zu beginnen. Wir reden hier oft von 183 Tagen, die gelten nicht für Leute, die bereits eine NIF mit portugiesischer Adresse haben. Allerdings wird das bei einer Verkehrskontrolle auf der Straße in den seltensten Fällen eine Rolle spielen und geprüft werden. Beim oben beschriebenen Verfahren dagegen schon. Da wird genau geprüft, wann die NIF auf welcher Anschrift beantragt wurde.
 
So wäre eigentlich der Verlauf, es ist aber nicht auszuschließen, dass der zuständige Beamte bei klarer Beweislage auch sofort das Fahrzeug bis zur abschließenden Klärung einzieht und sofort eine Abgabe an die Ermittlungsbehörden veranlasst wird. Dann wird es auch keine Alternative geben, bei der das Fahrzeug binnen Frist weggeschafft werden darf. Das kann z. B. passieren, wenn das Ganze gewerbsmäßig betrieben wird. Ist aber nur ein Beispiel.

Ich kenne mehrere Fälle von Privatpersonen, die auch keinen gewerbsmäßigen Handel mit sowas getätigt haben, die sofort zur Kasse gebeten wurden.

Das die geforderten Beträge (hier 23T€) verrückt sind, ist klar, aber es gibt genügend Importmöglichkeiten von modernen Autos bei denen akzeptable Zulassungssteuerkosten veranschlagt werden. Fahrzeuge mit solch hohen Emissionswerten sind einfach aus einer anderen Zeit, heute nicht mehr zeitgemäß und man versucht so diese "auszusperren".
 
...dafür ist`s ein schöner Wagen und keine Allerweltskiste ohne Individualität
 

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Ich kenne mehrere Fälle von Privatpersonen, die auch keinen gewerbsmäßigen Handel mit sowas getätigt haben, die sofort zur Kasse gebeten wurden.".

Gewerbsmäßig war als Beispiel genannt worden.
Es muss bestätigt werden, dass immer versucht werden wird, sofort eine Multa zu kassieren. Das verkürzt das gesamte Verfahren enorm, wenn diese Multa bezahlt wird, kann!!! ausdrücklich kann das so gewertet werden, dass das vorgeworfene Vergehen eingestanden wird. Mit anderen Worten, wer zahlt, hat gestanden. Aus Sicht der normalen Verkehrspolizei hat das alles keine so große Bedeutung, die geben das nur weiter in die Fachabteilung. Die Brigada Fiscal ist da dann schon sehr viel genauer.

Es war mir immer zu aufwändig, die gesamten Sonderbestimmungen für den Import von Oldtimern zu untersuchen. Bei Baujahr 1986 wäre vielleicht doch eine Rückfrage bei der für Classicos zuständigen Abteilung vom ACP lohnend, vielleicht geht da ja noch was.
 
Hmmm, gerade nochmal überflogen...1986 ist für Portugal wohl nicht alt genug, soweit ich das auf die Schnelle gesehen habe. Der müsste vor dem 01.01.1970 zugelassen worden sein, um Vorteile zu haben, wenn es nicht noch irgendwo eine Fußnote gibt, die ich nicht gefunden habe. Aber, fragen kostet nix.
 
danke für die Beiträge, hat mir schon gut geholfen. Eine Frage konnte ich aber nicht klären:

Ich überlege mir ein gebrauchtes, reines Elektroauto, ca. 6 Monate alt, Mittelklasse, zu kaufen aus Deutschland und in Portugal zuzulassen. Nach meinen bisherigen Recherche fällt für Elektroautos mit null C02 Ausstoß auch keine Zulassungssteuer (ISV) an.
Also nur die sonstigen Kosten für die Zulassung des Elektroautos und die sind ja einigermaßen überschaubar.

Oder hat da jemand andere Infos.

Vielen Dank1
 
Ich habe grade probiert, die Zulassungssteuer für meinen DB 300SL Bj.86 zu berechnen, anhand der Seite auf der FINANCAS-Seite. Kann es tatsächlich sein, dass 23.400 Euros fällig werden? Ich habe Gerüchte gehört, dass sich da etwas ändern soll???!!!
Das kann sehr wohl sein. Ich hatte vor drei Jahren einen Zahlungsbescheid für meinen 2004 BMW X5 3.0 über etwas mehr als €32k erhalten (der Wagen hatte noch einen Wiederverkaufswert von etwa €7k).... zahlen oder das Fzg. innerhalb von 4 Wochen aus dem Land ausschaffen (mit schr. Beweis der Grenzpolizei). Natürlich tat ich ihnen wenn auch schweren Herzens den zweiten Gefallen. Dies nachdem sie sich auch weigerten, mein Auto als Umzugsgut anzuerkennen.
 
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