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Wer darf mit einem importierten Auto innerhalb der 6 Monatsfrist fahren?

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2. Sep. 2020
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Hallo zusammen,
ich habe mein Auto nach Madeira geholt (ganz offiziell mit Papieren) und fahre hier seit dem 07.07. mit dem deutschen Kennzeichen (es ist erlaubt bis zu 6 Monate mit dem Deutschen Kennzeichen zu fahren). Nun hatte mich ein Kumpel besucht und der ist auch mit dem Auto gefahren. Der wurde aber vor 3 1/2 Wochen von der GNR angehalten. Daraufhin wurde der Fahrzeugschein einbehalten. Gibt es wirklich eine Gesetz, was besagt, dass nur meine Familie mit dem Auto fahren darf? Heute wurde ich zu Hause besucht und mir wurde untersagt, dass Auto bis zu der Anhörung zu fahren.

Kann mir jemand sagen, ob das tatsächlich rechtens ist?

Danke Gruß Olli
 
Soweit man das jetzt sagen kann, ist es offensichtlich rechtens.

Nirgendwo in den KFZ Importbestimmungen ist die Frist zu finden, die besagt, dass man 6 Monate mit deutschem Kennzeichen fahren darf, ohne einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Wenn du schreibst, dass du DEIN Auto nach Madeira geholt hast, dann musst du 21 Werktage ( Dias Uteis) nachdem dein Fahrzeug portugiesischen Boden berührt hat, den Importprozess starten. Dazu reicht eine Meldung an den Zoll, dass das Fahrzeug da ist und eingeführt werden soll. Dann hast du Zeit, den fiskalischen Import zu erledigen. In dieser Zeit darf in der Tat nur du und deine Familienangehörigen dein Auto fahren.

Wenn du also bereits auf Madeira wohnst Und dein Auto für dich hergeholt hast, dann hättest du nach 21 Werktagen den Import beginnen müssen Und zwar mit einer Information an den Zoll, dass die Absicht besteht, das Auto zu importieren. Ist diese Mitteilung nicht erfolgt, ist das Auto illegal auf der Insel und der Zoll und die Behörden handeln im rechtlichen Rahmen, wenn sie bis zur fiskalischen Klärung die Nutzung verbieten.

Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.

Diese Regel gilt im übrigen für ganz Portugal, wird aber eigentlich nicht angewandt. Man gibt den Leuten einfach 6 Monate Zeit für den Beginn des Importes, weil man faktisch nicht nachweisen kann, wann das Auto nach Portugal verbracht wurde. Auf Madeira ist der Beweis einfacher, weil keine Landgrenze existiert und jedes Fahrzeug irgendwie per Schiff mit nachweisbarem Ankunftsdatum auf die Insel gekommen sein muss.
 
Vielleicht noch ein Nachbrenner aus Erfahrung. Erster Dreh und Angelpunkt ist in so einem Fall nicht, ob residencia bestehen könnte sondern, ob bei der NIF eine portugiesische Adresse hinterlegt wurde.

Ist das der Fall, besteht Steuerpflicht unabhängig vom gemeldeten deutschen Wohnsitz oder residencia In Portugal.

Man kann aber durchaus versuchen, in der Anhörung den Sachverhalt vernünftig zu erklären und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen. Das würde ich aber nur in Begleitung meines Anwaltes machen.
 
Hallo zusammen,
vielen Dank euch beiden. OK, dann habe ich heute wieder mal was gelernt. Bei dem Import des Autos habe ich den Conhecimento de Embarque bekommen, ich dachte, damit wäre alles geklärt. Wahrscheinlich wohl nicht. Ja, die residencia existiert bereits, ich habe mich aber in Deutschland noch nicht abgemeldet, das soll Anfang Oktober stattfinden. Danach wollte ich mit der Abmeldung das Auto dann umschrieben lassen. @Lischboa Was ist die NIF?
 
Ach so, noch was. OK, ich habe was falsch gemacht und meinen Kumpel das Auto fahren lassen. Was mich nur stört, ist die Verhältnismäßigkeit. Er ist mal kurz mein Auto gefahren und die legen das Auto 5-6 Wochen still. Gehts noch? Sollen die mir eine Strafe geben und gut ist :(
 
Bei der NIF ist noch die Deutsche Adresse hinterlegt, da das mit der Portugiesischen Adresse alles zusammen mit der Auto Ummeldung gemacht werden sollte - nachdem ich mich in Deutschland abgemeldet habe.
 
NIF ist Numero identificação fiscal. Vielfach auch número de contribuinte oder nur contribuinte genannt.

Gut, mit dem Cohecimento de embarque beginnt die Frist von 21 Werktagen, in denen du den Importprozess hättest starten müssen. Das ist offensichtlich nicht erfolgt. Daher macht man dir diesen Vorwurf.
Und...keine Angst, dafür, das der Freund gefahren ist, wird man dir schon noch eine Strafe geben, denn das ist das zweite, was man dir vorwerfen kann.

Wenn die NIF noch auf die deutsche Anschrift lautet und du deinen Umzug faktisch noch nicht vollzogen hast, könntest du möglicherweise mit einem blauen Auge davon kommen. Weil hier nichts verschleiert wird und man die Umstände gut erklären kann. Einen Versuch ist es wert, von sich aus das Gespräch zu suchen mit dem Hinweis, die Sachlage gütlich und umfassend bereinigen zu wollen, weil du ja erst einmal bleiben willst.
 
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