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Henrietta Bilawer Weniger Steuern für Arme, mehr Steuern für Reiche

Wolfgang

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Die Regierung hat den Entwurf für den Staatshaushalt 2018 vorgelegt. Ausgehend von einem Wirtschaftswachstum von 2,6 % in diesem Jahr und 2,2 % im Jahr 2018, bleibt die Defizitgrenze stabil bei einem Prozent. Damit ist die wirtschaftliche Entwicklung deutlich besser, als noch vor sechs Monaten in der Prognose des staatlichen Stabilitätsprogramms, wo mit einem Wachstum von 2,2 % erst für das Jahr 2021 gerechnet worden war.
Auf diese Ergebnisse aufbauend gibt es einige fiskale Erleichterungen. Andere, die lange im Gespräch waren, bleiben vorerst als Absicht für die Zukunft bestehen – dazu gehört die Einkommensgrenze von € 10.000 für die Mehrwertsteuerpflicht (IVA); die auf € 20.000 angehoben werden sollte.
Es gibt auch gestalterische Neuigkeiten, dazu gehört eine Sonderbesteuerung von etwa achtzig Cent pro Kilo für gesundheitlich bedenkliche Nahrungsmittel, die einen sehr hohen Salzgehalt aufweisen. Die Einnahmen sind für Gesundheitsförderungsmaßnahmen vorgesehen. Zuckerhaltige Lebensmittel werden bereits höher besteuert. Das hat in diesem Jahr zwar zu einem Rückgang des Verkaufs von Süßigkeiten um ein Viertel geführt, die der sogenannten ‘sweet tax’ unterliegen. Gleichzeitig stieg aber der Konsum zuckerhaltiger Getränke.
Die bedeutendste Änderung ist die Einführung von zwei neuen Einkommensteuerklassen auf sieben statt fünf. Dadurch werden Bezieher von steuerpflichtigen Einkommen unter € 40.000/Jahr entlastet. Das betrifft rund 1,6 Millionen Familien und kann rechnerisch zu einer Verminderung der Steuerlast von maximal 293,28 pro Steuerzahler in diesen Steuerklassen führen.
Das Existenzminimum wird auf € 9.000/Jahr angehoben; das ist die Mindestsumme, die nach Abzug der Steuern zum Leben übrig bleiben müssen. Dieser Betrag entspricht dem 1,5-Fachen des Anzeigeindex der Sozialhilfe (IAS) und wird regelmäßig an die Entwicklung von Bruttoinlandsprodukt und Inflationsrate angepasst. Bezieher höherer Einkommen in den oberen Steuerklassen werden nicht zusätzlich belastet, erhalten jedoch auch keine neuen Entlastungen. Der Solidaritätszuschlag (sobretaxa de IRS) endet im November, hingegen bleibt die Zusatzabgabe (taxa adicional) für Einkommensbezieher der höchsten Steuerklasse bestehen und geht ins siebte Jahr: Bezieher von Jahreseinkommen von über € 80.000 zahlen 2,5 %, wer mehr als € 250.000 im Jahr verdient, muss 5 % ‘taxa adicional’ zahlen.
Dank der positiven Wirtschaftsentwicklung kann das Programm zu Unterstützung von Niedriglohnbeziehern mit € 400.000 ausgestattet werden; ursprünglich war die Hälfte vorgesehen. Ein Teil dieser Belastung wird aber erst den Etat für das Jahr 2019 betreffen, denn erst dann wirkt sich die Steuersenkung durch die neuen Einkommensteuerklassen des kommenden Jahres aus. Ferner wird ab Jahresbeginn der seit etwa einer Dekade bestehende Beförderungsstopp im öffentlichen Dienst für Staatsdiener stufenweise aufgehoben. Die damit verbundenen Bezüge werden aber nicht sofort, sondern ebenfalls in drei Stufen bis Ende 2019 erhöht.
Auf der Haben-Seite rechnet die Regierung mit Steuereinnahmen im Höhe von € 49,747 Mrd. im Jahr 2018, 2,4 % mehr als im laufenden Jahr. Dieses kalkulierte Plus kommt vor allem durch indirekte Steuern zustande: IVA, Kfz- und Sondersteuern wie die erwähnte Erhöhung der Abgaben auf potenziell gesundheitsschädliches Süßes, Salziges und Alkoholisches sowie höhere Mineralölsteuer. Letztere wird nun wieder auf die Energieproduktion und in der Kraft-Wärme-Kopplung erhoben, wo Kohle zum Einsatz kommt. Gemeinsam mit anderen Steuerregelungen im Energiebereich soll der CO2-Ausstoß durch fiskale Sanktionen bekämpft werden.
Bei der Körperschaftssteuer IRC sind keine Änderungen vorgesehen; noch nicht entschieden ist über eine angedachte Abgabe für Unternehmen mit mehr als 35 Millionen Jahresgewinn.


Menos impostos sobre o rendimento e mais taxas sobre os “vícios”
A descida do IRS para 1,6 milhões de famílias é a medida que marca o Orçamento do Estado para 2018. As más notícias vem das taxas sobre os…
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