Hallo, wer bitte weiß, nach welchen Kriterien der sogenannte Einheitswert der zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird, bemessen wird?
Auszug aus einer Berechnungsgrundlage:
...Bei ländlichen Anwesen beträgt die Grundsteuer 0,8 % des Einheitswertes. Bei städtischen Grundstücken beträgt die Grundsteuer zwischen 0,3-0,5 % des Einheitswertes. ..
LG
Peter
Auszug aus einer Berechnungsgrundlage:
...Bei ländlichen Anwesen beträgt die Grundsteuer 0,8 % des Einheitswertes. Bei städtischen Grundstücken beträgt die Grundsteuer zwischen 0,3-0,5 % des Einheitswertes. ..
LG
Peter