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Umtauschverpflichtung auch für befristete deutsche Führerscheine

Wolfgang

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Wie in diesem Thread ausführlich erläutert, besteht für Residente EU-Bürger in Portugal eine Verpflichtung zum Umtausch des Führerscheines in einen portugiesischen Führerschein. Dafür haben EU-Bürger 2 Jahre Zeit. Danach begeht man eine Ordnungswidrigkeit und diese wird mit 600 € geahndet.

Bisher wurde angenommen, dass neue, in Deutschland auf 15 Jahre befristet ausgestellte Führerscheine, in Portugal auch bei Residenten anerkannt werden, da sie "nicht unbefristet" sind.

Diese Annahme ist leider falsch. Da in Portugal andere Fristen gelten, kann der Umtausch über nationales Recht verlangt werden. Davon macht Portugal Gebrauch.

Wir haben bislang immer den Residenten empfohlen, so schnell wie möglich den deutschen alten Führerschein in Deutschland gegen einen befristeten umzutauschen. Diese Empfehlung ist leider nutzlos geworden.

Sollte einer auf die Idee kommen, in Deutschland den Führerschein auf maximal 10 Jahre Gültigkeit ausstellen zu lassen, so wäre das die einfachste Lösung. Das ist jedoch grundsätzlich nicht möglich, weil deutschen Führerscheine nur auf 15 Jahre ausgestellt werden. Ich habe mir das heute von der Führerscheinbehörde in Deutschland bestätigen lassen.
 
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