Seit Oktober ist ein neues Tierschutzgesetz (s. ESA 8-14) in Kraft. Innerhalb der ersten drei Monate gingen auf Grundlage dieses Gesetzes mehr als 500 Anzeigen bei der „Linha SOS Território e Ambiente“ ein. Das sind fünfmal so viele Alarmierungen wegen Tierquälerei als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Bis Ende Dezember wurden von der GNR bereits 422 der Fälle geklärt. Insgesamt wurden 58 Geldstrafen ausgesprochen. Ein Fall kam vor Gericht und ist bislang noch nicht abgeschlossen. Zudem wurden bei Kontrollen des Service für Naturschutz (SEPNA) drei weitere Verstöße und acht Misshandlungen innerhalb von drei Monaten durch die Sicherheitskräfte festgestellt. „Die Kriminalfälle werden noch untersucht“, heißt es von der Kommunikationsabteilung der GNR. Währenddessen dürfen die Tiere aber nicht bei ihren Besitzern bleiben, sondern werden in Tierheimen betreut. Mehr als die Hälfte der Anzeigen (203) gab es in Lissabon, gefolgt von Setúbal (84) und Porto (73). In der Algarve gab es 27 Anzeigen in drei Monaten.
Das neue Tierschutzgesetz besagt, dass jemand, der „ohne legitimem Grund einem Haustier Schmerzen zufügt, es körperlich missbraucht oder ihm Schaden zufügt, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 120 Tagessätzen bestraft werden kann.“ Eine härtere Strafe gibt es, wenn das Tier aufgrund der Misshandlung stirbt, ein wichtiges Organ beschädigt wird oder das Tier nicht mehr laufen kann.
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