Aktuelles

Steuerfreier Ruhestand in Portugal?

Registriert
23. Okt. 2013
Beiträge
241
Hallo, bin neu hier und überlege zum Ruhestand nach Portugal auszuwandern. Ich habe die Regelungen zur steuerlichen Befreiung bzw. Erleichterung under dem 'Non-Habitual Residents' Programm (NHR) in Portugal im Internet gelesen (Livinginportugal.com). Ich beziehe eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente. Beide müssten m.E. gemäß Artikel 18 des DBA Deutschland-Portugal nach Begründung und Anerkennung einer 'non-habitual' steuerlichen Residenz in Portugal in Deutschland steuerfrei sein, da nunmehr Portugal das alleinige Besteuerungsrecht hätte. Unter den Regeln zum NHR scheint Portugal diese ausländischen Einkünfte aber wohl für 10 Jahre von der Steuerpflicht völlig zu befreien, das hieße also für diesen Zeitraum steuerfreier Ruhestand! Hat schon jemand im Forum persönlich auspropiert, ob das so klappt? Dann käme ich gleich angereist...:)
 
Das ist wohl so wie beschrieben, ich würde mir da aber nochmals einen fachkundigen Rat einholen, hier gibts einen dt. Anwalt, der sich bestens auskennt, kostet sicher nicht die Welt.

Problem kann nur die Krankenkasse sein, das würde ich in jedem Fall prüfen , ob die in Portugal leisten (egal ob gesetzlich oder privat).
ciao alfino
 
es ist eine "Mogelpackung", weil man nur den steuerfreien Status in Portugal nur bekommt, wenn man seine Rente bereits in Deutschland versteuert hat. Bisher würde die bereits in Deutschland versteuerte Rente in Portugal nochmals der Einkommenssteuer unterworfen, sodass man im Prinzip seine in Deutschland versteuerte Rente in Portugal nochmals voll versteuern musste. Das ist mit dieser Gesetzesänderung nun weggefallen. Das heißt - dass künftig in Portugal eine deutsche Rente steuerfrei ist - aber nur unter der Voraussetzung, dass diese in Deutschland bereits versteuert wurde.

Wer es genauer weiß, bitte um Gesetzestexte und Ausführungsbestimmungen der port. und deutschen Finanzämter.
 
Vielen Dank für das Feedback Alfino und Wolfgang! Der deutsche Text auf der offiziellen Website von livinginportugal.com sieht in der Tat nach Mogelpackung aus, da hier nur der ganz normale Tatbestand nicht doppelter Besteuerung angesprochen wird, der ja Standard zwischen Ländern mit DBA ist.
Aber der englische Text auf dieser Website war es, der Hoffnung in mir weckte. Danach sind steuerfrei:
In the case of pensioners and retired people when:

Income is taxed in the source State, in accordance with the convention to eliminate double taxation, signed by Portugal and that State; or
Income is not considered to have been obtained through a Portuguese source, according to the criteria provided for in the IRS Code (personal income tax).

- See more at: Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
Der erste Teil regelt das was Wolfgang angesprochen hat, aber der zweite Teil nach dem "or" (und damit m.E. als selbständige Alternative) erweckt den Eindruck, dass Einkommen aus nicht-portugiesischen Quellen ebenfalls steuerfrei ist (und nach meiner Interpretation, auch wenn es nichtim Quellenland besteuert wurde.
Alfino, meine Erfahrung mit Rechts- und Steuerberatern ist, dass man auch nur eine Meinung bzw Interpretation der Rechtslage erhält, die zwar fundiert sein mag, für deren Richtigkeit meist aber auch keine Garantie erklärt werden kann. Daher frage ich lieber nach konkreten praktischen Erfahrungen von Menschen, die etwas tatsächlich ausprobiert haben. Ich bin auch bereit, es selbst zu testen; das wäre allerdings ein recht großer Aufwand.
 
Also, hier gibts schon Senioren, die sich in letzter Zeit u.a. aus steuerlichen Gruenden an der Algarve niedergelassen haben. Das muss sich steuerlich schon lohnen, aber erkundige Dich mal lieber bei einem Fachkundigen.

Herr RA Waldemar Hühn aus Albufeira kennt sich da sehr gut aus.

alfino
 
Hallo, ich bin weiter fündig geworden, aber mehr auf der englisch-sprachigen Seite von Portugal:
Zero tax on expat pensions
by Brendan de Beer, in News · 29-11-2012 09:31:00

Parliament this week approved legislation making a series of alterations to the existing IRS Code, including a stipulation which allows retired expats who spend part of the year in Portugal, to be free of any income tax.

Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

A recent publication by Deloitte in Lisbon explains that one of the requirements is that the pensioner be a non-habitual resident for Portuguese income tax purposes while the second is that the pension is an occupational pension, paid from a foreign source.

Should these requirements be met, the pension will not be taxed in Portugal and depending on the provisions of the applicable tax treaty, it is also usually non-taxable in the source country for the duration of residence in Portugal.

Scheint also doch zu klappen, wenngleich nach dem zitierten Artikel einige Betroffene noch mit den lokalen Finanzämtern in Portugal herumzackern müssen....
 
das mag für die englischen 'Rentner gelten, weil die haben ja immer wieder "Sonderrechte". Für mich steht klipp und klar da, dass die Steuerbefreiung erst möglich ist, wenn die Rente bereits in Deutschland versteuert wurde. Dieser ominöse Status eines residenten "Nichtresidenten" bekommt nur der, der bereits in seinem Heimatland Steuer entrichtet.

Wir können aber viel mutmaßen und spekulieren. Ich werde nächste Woche sowieso zu meinem Steuerberater gehen und den frage ich mal genau.
 
Ja, genau Wolfgang, mutmassen kann man viel und im Internet steht oft etwas, was so gar nicht stimmt. Braucht man Experten dazu, aber Theopanu, ich meine , RA Huehn hat sogar einen Artikel in unserer Monatszeitschrift ESA geschrieben, vielleicht sender er ihn Dir zu per email.

Ciao Alfino
 
Ich habe weiter herumgesucht, und was als Frage meinerseits begann nähert sich nun einer Antwort:
Hier ist der Originaltext der einschlägigen portugiesischen Steuerregelung, nämlich Artikel 81 des Codigo do IRS
[DLMURL="http://www.igf.min-financas.pt/inflegal/codigos_tratados_pela_igf/irs/CIRS_ARTIGO_081.htm"]CIRS - ARTIGO 81.º[/DLMURL]
Wer portugiesisch kann (ich leider nicht) wird das bestimmt verstehen können, auch wenn es Steuer-Chinesisch ist...

Desweiteren fand ich eine Ausarbeitung von Rechtsanwalt Dr. Rathenau vom 7.1.2013 in welcher er darlegt, dass durch eine interne Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums vom 3.8.2012 und durch eine Klarstellung im Haushaltsgesetz für das Jahr 2013 die steuerlichen Folgen aus dem Sonderstatus des 'non-habitual residents' präzisiert wurden. Betreffend der von mir eingangs erwähnten Renten würden dies nach DBA weder in Deutschland noch in Portugal verteuert werden, seien also völlig steuerfrei!
Hier ist das komplette Dokument: Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
Das ermutigt mich so sehr, dass ich dies nun selbst ausprobieren werde, allerdings erst in 2014.
Daher würde ich mich nach wie vor freuen von einem 'Neu-Portugallier' (die Regelung gilt ja nicht für schon bestehende Residenten), der das Verfahren schon hinter sich gebracht hat, zu erfahren wie es gelaufen ist. Bereits jetzt vielen Dank!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich will dem guten Alexander (Dr. Rathenau) ja nicht seine Fachkompetenz in Zweifel stellen, aber die Schlussfolgerungen, die er zieht, dass die Rente dadurch komplett steuerfrei sei, der kann ich nicht so ganz folgen bzw. löst ein ungläubiges Staunen aus.

Voraussetzung ist doch immer, daß die Rente bereits in Deutschland versteuert worden ist, um in Portugal diesen steuerfreien Status überhaupt zu erhalten. Wenn die Rente nicht in Deutschland versteuert wurde, so entfallen von Vornherein die Voraussetzungen für diesen steuerfreien Status. Wenn die Rente nicht in Deutschland versteuert wird und der Rentner ist zu 100% in Portugal steuerpflichtig (länger als 183 Tage im Land), so zahlt er darauf doch seine normale Einkommensteuer, weil das dann ganz normal als Einkommen in Portugal gilt. Das Doppelbesteuerungsabkommen greift nicht

Ich meine, man sollte da noch warten, bis jemand hier schreibt, daß er das tatsächlich steuerfrei steuerfrei in beiden Ländern durchgezogen hat. Ich kann mir das nicht vorstellen, würde es aber seeeehr begrüßen, weil mich das ja auch in ein paar Jahren betrifft.

Vorpreschen würde ich da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht wollen.....
 
Wolfgang, bei allem Respekt für Deine vielfältigen Erfahrungen und Kommentare zu Themen betreffend Portugal, ist Deine Meinung
Voraussetzung ist doch immer, daß die Rente bereits in Deutschland versteuert worden ist, um in Portugal diesen steuerfreien Status überhaupt zu erhalten. Wenn die Rente nicht in Deutschland versteuert wurde, so entfallen von Vornherein die Voraussetzungen für diesen steuerfreien Status. Wenn die Rente nicht in Deutschland versteuert wird und der Rentner ist zu 100% in Portugal steuerpflichtig (länger als 183 Tage im Land), so zahlt er darauf doch seine normale Einkommensteuer, weil das dann ganz normal als Einkommen in Portugal gilt. Das Doppelbesteuerungsabkommen greift nicht
definitiv unbegründet und unrichtig. Du wolltest doch Deinen Steuerberater fragen, und ich bin überzeugt, der hätte Dir eine andere Antwort gegeben, wenn es einer ist, der die portugiesischen Gesetze kennt.
Ich selbst habe steuerfrei/steuerfrei ganz legal, und nach DBA auch normal, mit anderen Ländern schon positiv getestet, woher auch mein Optimismus mit der neuen Regelung in Portugal herrührt.
Auch wenn wir alle wohl auf ein Feedback von jemanden warten, der es schon für Portugal erreicht hat, sollten wir dennoch nicht den Eindruck erwecken, dass dies unbedingt
ungläubiges Staunen
auslösen müsste. Länder, die ausländische Investoren oder Ruheständler zur Stützung ihrer Wirtschaft anlocken wollen, gehen eben manchmal besondere Wege.
 
ich habe mit meinem (befreundeten) Finanzbeamten intensiv und ausführlich über diese Thematik gesprochen und der hat nur müde gelächelt. Die Steuerbefreiung gibt es nur, wenn in einem anderen EU Staat bereits die Steuer entrichtet wurde. Anders ist dieser Status in Portugal auch nicht zu bekommen. Also Steuern bezahlen ja - Entweder hier oder im Ausland. Steuerfrei in Portugal gibt es nur, wenn woanders Steuer bezahlt wurde - war seine definitive Aussage - und da ist er sich 100% sicher. Mehr weiß ich auch nicht - aber der muss es normalerweise wissen, weil das sein täglicher Job ist.

Ich sage ja - es wäre schön, wenn wir jemand hätten, der tatsächlich keine Steuern bezahlen muss auf seine Rente - weder in Deutschland noch in Portugal. Solange es diesen nicht gibt, gehe ich davon aus, dass das eine "Spitzfindigkeit" in der Auslegung ist, die in praxi nicht wirksam ist.

Gerne lasse auch ich mich vom Gegenteil überzeugen. Warne aber, sich - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - darauf zu verlassen und mit diesem vermeintlich geschenkten Geld zu kalkulieren.
 
Hm -könnte es sein, dass eure unterschiedliche Meinung daran liegt, dass es in Deutschland und Portugal unterschiedliche hohe Bemessungsgrenzen für die Versteuerung der Renten gibt?
Mit anderen Worten: Der eine muss seine Rente in Deutschland nicht versteuern, weil seine Rente (und eventuelle Nebeneinkünfte, etwa aus Vermietung/Verpachtung) eben unter der deutschen Steuergrenze liegt.
Das heißt aber eben nicht, dass dies auch für Portugal und der hier festgelegten Steuergrenze zutrifft.

Nicht ohne Grund lassen sich ja manche Residenten in Rente ihre Bezüge eben nicht nach Portugal überweisen... sondern lassen alles auf ein deutsches Konto laufen bzw. behalten einen deutschen Wohnsitz.
 
Nein Chica, Du sprichst hier einen anderen Aspekt an, der nichts mit den portugiesischen NHR-Regelungen und dem DBA Deutschland-Portugal zu tun hat. Personen, deren zu besteuernder Rentenanteil in Deutschland bei unwesentlich über 8.124 Euro p.a. liegt (Eheleute unwesentlich über 16.000 Euro p.a.) und die keine weiteren hohen Einnahmen haben, zahlen wegen der sogenannten Grundfreibeträge in Deutschland keine Einkommensteuer hierauf. Für diese Menschen ist ein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland die beste Lösung. Wenn aber jemand zusätzlich zur gesetzlichen Rente noch, sagen wir einmal, 40.000 Euro Betriebsrente p.a. erhält, dann wird das Thema Wohnsitzwechsel durchaus relevant. Die unterschiedlichen Meinungen in den Beiträgen liegen wohl eher darin begründet, dass (bislang) keiner von uns so richtig weiß, was konkret beim zuständigen portugiesischen Finanzamt geschieht, wenn sich jemand auf die neue NHR Regelung beruft und Steuerfreiheit begehrt. Wir brauchen also irgenwann jemanden, der es konkret geschafft hat und uns berichtet.
 
okay, Theophanu -
da hast du sicher recht.
Bei mir stellt sich die Problematik noch nicht :)
Ich kann also leider nicht berichten, werd es auch nicht können, weil ich ja bereits residente permanente bin.
 
Wir haben keine unterschiedliche Meinung. Es sind nur unterschiedliche Betrachtungsweisen und das ist gut so, weil dadurch die jetzige Problematik deutlich wird.

In Portugal gibt es keine Freibeträge, da wird vom 1. Cent an versteuert. Wer in Portugal seine Rente offiziell beantragt, bei dem fallen demnach die deutschen Freibeträge weg. Es ist noch zu früh, da gibt es "Finanzamtintern" bereits genaue Verfahrensrichtlinien, weil die Finanzbeamten immer etwas schneller sind als die Gesetzgebung. Die hat bisher nicht reagiert und strittige Passagen nachgebessert, sodass es schon irgendwie berechtigt zu der Meinung kommen kann, man ist komplett steuerfrei, wenn man nach Portugal zieht. In der Theorie wäre das zumindest nach den jetzigen Auslegungen möglich. In der Praxis ist mir noch kein einziger Fall bekannt, wo das tatsächlich zu einer kompletten Steuerbefreiung geführt hat. Deswegen ist es immer gut, wenn man noch etwas abwartet und zunächst seine Rente in Deutschland lässt wegen der Freibeträge. Ändern kann man das immer noch, wenn es tatsächlich eine komplette Steuerbefreiung gäbe.

Dagegen steht die klare Aussage eines Finanzbeamten, der es wissen muss: Steuerbefreiung in Portugal nur, wenn die Rente bereits in einem anderen EU- Land versteuert worden ist. Was weg fällt ist, dass die Rente nicht 2 x versteuert wird, weil bislang diese regelmäßigen Einkünfte aus dem Ausland der portugiesischen Einkommensteuer unterworfen sind. Diese Ungerechtigkeit umgeht man, wenn man diese Einkünfte steuerfrei setzt - und genau das ist der Sinn und Zweck dieser Änderung.
 
hm - ich muss die Tage eh mal meinen Steuerberater kontaktieren, da frag ich mal nach.
Ich meine mich aber zu erinnern, dass es in Portugal durchaus einen "Freibetrag" gibt/gab.
Denn ich hatte mal wegen Bekannten nachgefragt und hab diese Info erhalten.
 
Es hängt also letztlich vor allem vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab, ob und inwieweit ein Rentner unter dem Sonderstatut tatsächlich seinen Lebensabend in Portugal unbeschwert vom Fiskus verbringen kann. Pauschale Aussagen, dass Renten gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen nur im Ansässigkeitsstaat besteuert würden, sind schlichtweg falsch. Obwohl die Abkommen im Allgemeinen einem Muster folgen, unterscheiden sie sich doch oft in kleinen, aber wichtigen Details. Jede Situation ist daher individuell zu prüfen, insbesondere ist auch genau zu unterscheiden, um welche Art der Altersversorgung es sich handelt.

So legt beispielsweise das deutsch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommen sowohl für Betriebsrenten als auch für Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Altersversorgung fest, dass diese im Ansässigkeitsstaat versteuert werden. Bezüglich der Renten aus der gesetzlichen Altersversorgung existiert jedoch in diesem DBA eine „subject-to-tax-clause“, d.h., werden diese nicht in Portugal besteuert, kommt es doch noch zu einer Besteuerung in Deutschland. Mit anderen Worten: deutsche Pensionäre und Empfänger von Betriebsrenten dürfen sich freuen, deutsche Rentner der gesetzlichen Altersversorgung dagegen weniger.
 
Also was ich so auf die schnelle gelesen habe entspricht dem was Wolfgang bereits geschildert hat. Wie es sich bei den Fällen verhält, in denen die Rente unterhalb der Besteuerungsgrenze liegt, hab ich so auf die schnelle nicht gesehen.
 
Wir, von Lebensdomizile weltweit haben zu diesem Thema ausführlich recherchiert.

Living in Portugal
– ein Thema, das Turismo de Portugal
in vielen Ländern Europas promotet: "Portugal ist eins der besten Länder für den Immobilienerwerb". Die Berichterstattungen sind vielfältig, die Meinungen ebenfalls. Um für den deutschsprachigen Raum mehr Klarheit zu schaffen, haben wir uns mit den Marketing-Verantwortlichen Carla Margarida Simoes und Antonio Soveral Padeira von
[DLMURL="http://www.turismodeportugal.pt/english/TurismodeportugalIP/Pages/TurismodePortugalIP.aspx"]Turismo de Portugal[/DLMURL] in Lissabon getroffen. Hier geht's zum Bericht: Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Um die teilweise komplexen rechtlichen und steuerlichen Aspekte im Detail beleuchten zu können, führten wir im Anschluss ein Interview mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Jose Manuel M. Placido Santos, der für die "Deutsche und Schweizerische Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e.V." das Dossier "Portugal - Immobilienerwerb in Portugal durch Ausländer" im Jahr 2013 überarbeitet hat. Bezogen auf die spezielle Thematik, welche Steuererleichterungen ausländischen Immobilienkäufern gewährt werden, seien es Selbstständige oder Bezieher von Ruhestandsgeldern, haben wir uns an das international tätige Wirtschaftprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen Deloitte gewandt. Rosa Maria Soares, Partner Tax bei Deloitte Consultores S.A. in Lissabon, beantwortete unsere Fragen, die wir - zur Vermeidung einer steuerlich nicht fachgerechten respektive missverständlichen Übersetzung - im Originalwortlaut wiedergeben.

Hier der ausführliche Blogeintrag: Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Liebe Grüße, Petra
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

ich habe mich durch die Vorgaben gearbeitet und kann - ohne Gewähr- für deutsche Rentner / Pensionäre folgendes Schlussresümee
ziehen:

Auf Antrag kann ein neuer Resident (d. h. das er die letzten 5 Jahre NICHT in Portugal als Resident gemeldet war), der min. 183 Tage/Jahr in Portugal ansässig sein wird, einen Sonderstatus in Portugal (residente não habitual) erlangen. Der Antrag ist bis spätestens 31.03. des Folgejahrs des Zuzuges / Anmeldung in Portugal -besser sofort mit Anmeldung- zu stellen. Die Vergünstigung gilt für 10 Jahre.

Dieser Sonderstatus (residente não habitual) bringt eine Steuerfreiheit für die aus Deutschland bezogenen Renten bzw. Pensionen einher, WENN
es sich um deutsche Pensionäre (Beamte) und Empfänger von Betriebsrenten handelt. Empfänger von deutschen Renten der gesetzlichen Altersversorgung bringt der Sonderstatus (residente não habitual) NICHTS.

Hintergrund: das zw. D und P bestehende Doppelbesteuerungsabkommen legt für Betriebsrenten, Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Altersversorgung fest, dass diese Einnahmen im Ansässigkeitsstaat -also in Portugal- versteuert werden. Allerdings gibt es bei den Renten aus der gesetzlichen Altersversorgung in diesem Doppelbesteuerungsabkommen eine „subject-to-tax-clause“. Diese Klausel bedeutet: werden diese Renten aus der gesetzlichen Altersversorgung nicht in Portugal besteuert, kommt es doch noch zu einer Besteuerung in Deutschland.

Der Status (residente não habitual) wurde als Angebot für Ausländer im Ruhestand eingeführt, um diese nach Portugal zu locken und bietet dem Personenkreis keine Steuerbelastung auf Renten / Pensionen für max. 10 Jahre.

Persönliche Abschätzung: nach Ablauf der 10 Jahre ist die in Portugal zu zahlenden "Einkommenssteuer" evtl. höher als in Deutschland. Auf alle Fälle in dann eine Neubewertung der Sachlage ratsam. Ferner werden durch das Erlangen des Status (residente não habitual), der als Grundvoraussetzung die unbeschränkte Steuerpflicht (Resident) in Portugal mitbringt, nicht nur Vorteile erworben, sondern -da man somit u. a. dem port. Recht unterstellt ist- auch Nachteile / Pflichten. Ich denke da z. B. an die port. Führerscheinregelung, die für die angesprochene Personengruppe vielleicht zum Problem werden könnte.
 
Super: Sehr gut recherchiert und auf den Punkt gebracht.

Des weiteren ist zu klären die Situation der deutschen Krankenversicherung für Rentner und den Konsequenzen durch eine Abmeldung in Deutschland und Anmeldung in Portugal.
Lebt man ständig in Portugal (resident in irgend einer Form, also länger als 183 Tage im Jahr), ist man auch automatisch in Portugal krankenversichert, auch ohne Anmeldung und Beitragszahlungen. Die deutsche Krankenversicherungskarte (wo man weiterhin in D Beiträge bezahlt), gilt dann scheinbar in Portugal nicht mehr, weil die Regelleistungen automatisch per Gesetz gewährt werden. Jeder Resident muss sich also, um diese Regelleistungen zu erhalten, bei seinem zuständigen Centro de Saude anmelden und erhält dort eine portugiesische Krankenversicherungskarte, die europaweit gültig ist. Wenn jetzt die deutsche Krankenkasse großzügig die deutsche Versicherungskarte weiterhin gewährt und Beiträge dafür verlangt, dann ist das insoweit vielleicht wichtig, als alle Leistungen auch bei einem längerem Auslandsaufenthalt in Deutschland erhalten bleiben. I. B. die Leistungen der Pflegeversicherung. Sollte die deutsche Krankenversicherung auch privatärztliche Leistungen im Wohnland übernehmen, wie sie es bei jedem Urlauber übernimmt, so würde ich mir das aber schon schriftlich vorher bestätigen lassen.

Die Frage ist doch jetzt:
Muss ich dann noch in Deutschland als in Portugal lebender, steuerbefreiter Rentner trotzdem Krankenversicherungsbeiträge bezahlen? Wenn nein, bin ich dann bei einer Rückkehr nach Deutschland wieder automatisch so versichert wie vorher?
 
ein sehr interessanter Artikel auch bei Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar

Demnach ist eindeutig, dass sich diese Steuerbefreiung "residente non habitual" in Portugal so gut wie nie lohnt.

Lebt man ständig in Portugal, also länger als 183 Tage im Jahr, ist die Rente in Portugal zunächst voll steuerpflichtig. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen kann diese Rentensteuer niedriger ausfallen, wenn die Rente bereits in Deutschland versteuert wurde. Trotzdem war es für einen Rentner nicht sinnvoll, sich in Portugal anzumelden, weil die portugiesische Steuer auf die Rente viel höher als in Deutschland ist. Man bezahlt also auf bereits in Deutschland versteuertes Einkommen nochmals in Portugal.

Jetzt hat man geglaubt und gedacht, man gibt Anreize, um diese "Ungerechtigkeit" zu umgehen, indem man die deutsche Rente in Portugal für 10 Jahre von der Steuer befreit. Was die Portugiesen leider nicht bedacht haben oder wissen konnten; dass bei einer Nichtbesteuerung in Deutschland das für alle Ausländer zuständige Finanzamt Neubrandenburg einen Steuernachweis will, dass im Wohnland tatsächlich die Steuern darauf entrichtet wurden.

Diesen Nachweis kann man jedoch nicht führen, weil 10 Jahre steuerbefreit - und so verbleibt es doch wieder durch diese Hintertür bei der Versteuerung des deutschen Renteneinkommens in Deutschland. Nur: Jetzt wohnt man im Ausland und alle deutschen Freibeträge fallen damit weg. Man bezahlt also trotz portugiesischer Steuerbefreiung mehr als wenn man in Deutschland gemeldet geblieben wäre.

Also gilt die klare Empfehlung. Als Rentner in Deutschland gemeldet bleiben und dort seine Steuern entrichten.
Für Franzosen oder Engländer, Österreicher usw. mag das anders aussehen. Die erhalten vielleicht sogar 10 Jahre steuerfreie Rente. Für deutsche Staatsangehörige gilt dies leider nicht.

Ich bin jetzt überfragt, ob Beamte bzw. deren Pensionen auch einen Steuernachweis führen müssen. Das wäre noch zu klären.
 
Die Frage wäre allerdings, ob man hier in PT ein "Null-Erklärung" abgeben muss und inwieweit die dann von den deutschen Behörden anerkannt wird.
 
aus dem Schreiben geht hervor, dass das Finanzamt Neubrandenburg um einen "Nachweis der Besteuerung der Renten/Pensionen im Ausland" nachfragt. Also muss eine Besteuerung tatsächlich stattgefunden haben. Bei einer Steuerbefreiung ist dieser Nachweis ja nicht zu erbringen.
 
ein sehr interessanter Artikel auch bei Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar


Ich bin jetzt überfragt, ob Beamte bzw. deren Pensionen auch einen Steuernachweis führen müssen. Das wäre noch zu klären.

Ingolf ist vor einigen Jahren ausgesteuert worden, nachdem wir hier jedes Jahr den Nachweis erbringen mussten, dass in Portugal kein Einkommen erwirtschaftet wird und wir auch keine Steuern hier zahlen müssen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
 
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch?....was heißt hier jetzt ausgesteuert? Laut Duden gibt es diesen Ausdruck nur im Versicherungsbereich: "keine Versicherungsleistungen mehr erhaltend":confused:

Zahlt Ingolf jetzt keine Einkommensteuer mehr in D und P oder was?
 
Ich freue mich über die klarstellenden Beiträge von Fipz49 und laluna, die für alle Bezieher höherer Betriebsrenten und Pensionen gute Nachricht sein dürften. Auch alle Expatriats, die einen großen Teil ihres Berufslebens im Ausland verbracht haben und über eine internationale Krankenversicherung verfügen, werden von der NHR profitieren und brauchen sich über eine deutsche Krankenversicherung keine Sorgen zu machen. Steuerlich befreit dürften wohl auch Freiberufler, wie Ärzte und Anwälte sein bezüglich deren Rentenbezüge aus den berufsständischen Versorgungswerken, wenn ich das alles so richtig verstehe. Wenn dann noch die Besteuerung der meist kleineren Rente aus der gesetzlichen RV in D verbleibt, scheint mir das für diese Personengruppe ein kleineres Opfer zu sein. Sofern nach 10 Jahren die volle Versteuerung in Portugal einsetzen sollte, kann man ja bei Bedarf zuvor wieder umziehen...
 
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch?....was heißt hier jetzt ausgesteuert? Laut Duden gibt es diesen Ausdruck nur im Versicherungsbereich: "keine Versicherungsleistungen mehr erhaltend":confused:

Zahlt Ingolf jetzt keine Einkommensteuer mehr in D und P oder was?

Sorry, jetzt erst gesehen.

Ja genau, Ingolf braucht keine Steuern mehr bezahlen.
 
Ich verstehe das so, dass das Finanzamt von der Steuerplicht entbindet, wenn absehbar ist, dass keine steuerpflichtigen Einkünfte generiert werden.

Hallo,

Ja, das ist sehr gute Idee. Und ich stimme zu ihre Gedanke. Die Steuerplicht ist wichtig für die Regierung, daher das Finanzamt von der Steuerplicht entbindet .
 
Hallo, ich möchte hier die neueste Information des Finanzamtes Neubrandenburg einstellen mit folgendem Wortlaut:

----------Sehr geehrter Herr xxxxxxxx



wenn Sie die deutsche Rente mit der portugiesischen Steuererklärung beim Finanzamt in Portugal angeben, gilt dies ja als Antrag auf Veranlagung und Steuerfestsetzung.

Wenn durch das portugiesische Steuerrecht eine Besteuerung aufgrund von Freibeträgen unterbleibt und somit ein 0,- Steuerbescheid erstellt wird, ist das ebenfalls als Nachweis dafür, dass Sie der Verpflichtung nachgekommen sind, Ihre deutsche Rente in Portugal zur Versteuerung anzumelden.



Die portugiesische Steuererklärung inkl. Anlage J UND der portugiesiche Steuerbescheid (wahrscheinlich dann 0,- €) sind dann für das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) als Nachweis akzeptabel.





Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe---------


Liebe Rentner, die Interpretation des Schreibens muss ich als Nichtfachmann Euch überlasen, sieht aber nicht schlecht aus. Könnte aber sein, dass die Sozialisten das Gesetz kippen, Garantie gibt es keine.
 
danke für die Info. Sie sagt aus, dass Portugal eine 0-Besteuerung bestätigt und das natürlich als Nachweis in Neubrandenburg gilt. Dazu muss aber vorher der Status "residente non habitual" in Portugal vorliegen, und den bekommt ein normaler Rentner nur, wenn er schon seine Rente in Deutschland versteuert hat. Bei Pensionen und Betriebsrenten ist das evtl. anders, da greift unter Umständen tatsächlich eine 0-Besteuerung. Dann ist aber unbedingt zu klären, wie es mit der Krankenversicherung ist.

Was mich wundert ist, dass noch niemand in den letzten beiden Jahren irgendwo berichtet hat, er wäre jetzt voll steuerfrei und was er dafür machen musste. Ich denke, dass es eine sehr große Zahl an Personen gibt, die das gerne ausnutzen wollten.

Vielleicht schreibt ja jemand hier ins Forum von seinen Erlebnissen.
 
Ich werde schon berichten, ob es gut gegangen ist. Da ich die NHR aber erst zum Ende des Jahres beantragen werde, wird es noch ein Jahr dauern mit einem rechtskräftigen Bescheid. Ferner vermute ich, dass nicht jeder bei dem das Verfahren geklappt hat, darüber berichten möchte, um keine schlafenden Hunde zu wecken....
 
Die Hunde schlafen nicht. Die portugiesischen Hunde tun nichts, weil sie am residente nao habitual interessiert sind und die deutschen Hunde beißen nicht, weil sie sich an das Doppelbesteuerungsabkommen halten müssen. Ist ja nichts illegales dabei. Somit wäre es schon gut, wenn Forumsmitglieder ihre praktischen Erfahrungen posten würden. Bei mir ist es leider erst in 2 Jahren so weit.
 
Ja, das stimmt schon in Bezug auf Portugal, Vogelstrauss. Von dort möchte man Ruheständlern aus aller Welt diese steuerlichen Anreize temporär bieten.
Aus deutscher Sicht ist dies ein (wie lange noch?) geduldetes Prozedere, denn das betreffende DBA stammt ja noch von 'Genschman' aus dem Jahre 1980 nach den damaligen alten Regeln, die für Auswanderer sehr günstig waren. Mittlerweile kündigt die BRD eines nach dem anderen diese alten DBA und vereinbart neue, die viele Möglichkeiten zur Erzielung legaler 'weißer Einkünfte' einschränken oder beseitigen (habe dergleichen kürzlich in einem anderen der wenigen verbliebenen Steuerfrei-Länder erlebt). Daher macht es eventuell doch Sinn, den Ball flach zu halten. Aber hier im Forum, das ja nicht über die totale Öffentlichkeit verfügt, kann man ja vielleicht auch posten, was ein 'Freund' zu diesem Thema erreicht hat. Also, traut Euch liebe Forianer!
 
in der Tat, nix Neues: Polemik verkauft sich gut, ist halt MoPo, könnte aber auch BILD sein.

Die Überschrift und der letzte Absatz sind okay, aber unterschwellig wird suggeriert, dass 22.000 Rentner die großen Nutznießer einer Gesetzeslücke seien, was erst weiter unten präzisiert wird:
22.000 Personen bekommen ihre Ruhebezüge nach Portugal überwiesen!

Und z.Z. sind die Pensionäre unter ihnen bevorteilt, weil deren Pensionen in Deutschland voll steuerpflichtig wären, wohingegen die heutigen Rentner einen gewissen Teil ihrer Rente sowieso nicht versteuern müssen, je nach Renteneintrittsalter (oder weil sie eh zu wenig haben).

wie ich finde, ein informativer Link: http://www.lafontaine.de/2014/02/

Até logo,
Bert
 
Zurück
Oben