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Sozialversicherung - segurança social

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22. Sep. 2009
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Hätte da mal ne konkrete Frage an Freiberufler. Wenn man wie ich einen individuellen, wegen geringen Einkommens im Vorjahr reduzierten Monatsbeitrag bezahlt, wird der Beitrag dann im nächsten Jahr automatisch angepasst (eventuell per Abgleich mit dem Finanzamt wie bei der Genehmigung des reduzierten Beitrags) oder bezahle ich kommendes Jahr weiterhin einfach den reduzierten Beitrag, obwohl ich dieses Jahr deutlich mehr verdient habe und ich somit eigentlich ca. 200 Euro laut Tabelle bezahlen sollte? Sind diese Tabellenwerte verbindlich oder kann ich mir auch einen geringeren Beitrag aussuchen, der nicht meinem Verdient entspricht, wenn ich mich dann im Falle des Falles auch mit niedrigeren Leistungen begnüge? Muss man womöglich nachzahlen, wenn man zu geringe Beiträge bezahlt hat?

Noch eine Frage zu den Beiträgen. Es gibt ja welche für Standardleistungen und welche für erweiterte Leistungen. Aber was genau ist der Unterschied? Lohnt sich der Aufpreis für die erweiterten Leistungen? :confused:
 
Hallo,

soviel ich weiß musst du diese Berechnung jährlich durchführen, genauso wie den Antrag auf diese Reduzierung.

LG
Nana
 
Hallo,

soviel ich weiß musst du diese Berechnung jährlich durchführen, genauso wie den Antrag auf diese Reduzierung.

LG
Nana

Hm, ich will ja gar keine Reduzierung mehr, könnte auch keine Begründung liefern, die bekommt man ja eh nur, wenn sie beim Abgleich mit dem Finanzamt bestätigt bekommen, dass das im Antrag angegebene geringe Einkommen mit der Steuererklärung übereinstimmt. Die Steuererklärung macht man aber erst im Mai, während die Beiträge für die Sozialversicherung für ein Kalenderjahr gelten, also ab Januar. Meine Frage ist daher, welchen Beitrag muss ich zumindest die ersten 5 Monate in 2010 überweisen, da ja noch keine Angaben zu meinem Einkommen 2009 beim Finanzamt vorliegen.
Was passiert, wenn ich gar nichts unternehme? Zahle ich dann weiterhin den reduzierten Satz oder wird er automatisch auf den regulären Einstiegssatz erhöht?
 
Hm, ich will ja gar keine Reduzierung mehr, könnte auch keine Begründung liefern, die bekommt man ja eh nur, wenn sie beim Abgleich mit dem Finanzamt bestätigt bekommen, dass das im Antrag angegebene geringe Einkommen mit der Steuererklärung übereinstimmt. Die Steuererklärung macht man aber erst im Mai, während die Beiträge für die Sozialversicherung für ein Kalenderjahr gelten, also ab Januar. Meine Frage ist daher, welchen Beitrag muss ich zumindest die ersten 5 Monate in 2010 überweisen, da ja noch keine Angaben zu meinem Einkommen 2009 beim Finanzamt vorliegen.
Was passiert, wenn ich gar nichts unternehme? Zahle ich dann weiterhin den reduzierten Satz oder wird er automatisch auf den regulären Einstiegssatz erhöht?

Das ist ne gute Frage, solche Sachen klärt mein Steuerberater für mich ab und ruft mich dann nur an um irgendwelche Papiere zu unterschreiben. Von daher weiß ich, dass die jährlich erneuert werden.
Am Besten wäre es, wenn du dich direkt mit der Seg. Social in Verbindung setzt und das mit denen abklärst.
 
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