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Selbständig in Portugal - Leistungen in D - wo wird besteuert?

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5. Feb. 2016
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Hallo in die Gruppe,

Eine Frage an die Freelancer hier in der Gruppe. Ich wohne in Portugal, bin gerade dabei meine Selbständigkeit von D nach Portugal zu verlegen.

Ich organisiere Yoga Retreats in Deutschland, einige gebe ich selbst, den größten Teil führen zwei Yogalehrerinnen durch.

Nun meine Frage:
Ich mache das gesamte Marketing, Buchungen etc. digital von Portugal aus. Die Retreats finden in D statt.
Muss ich die Einnahmen dann trotzdem in D versteuern (da Leistungsort D) Oder kann ich die in Portugal versteuern und wegen des Doppelbesteuerungsabkommens muss ich dann nicht in D versteuern?

Der Steuerberater in PT hat gemeint, ich soll meinen Steuerberater in D fragen und umgekehrt….

Daher frage ich jetzt mal hier in die Runde.

Vielen Dank und liebe Gruesse
Ka_Thie
 
Der Steuerberater in PT hat gemeint, ich soll meinen Steuerberater in D fragen und umgekehrt….
Dann machen Sie das doch. Sie können sich ihr Steuerland nicht aussuchen. Wenn Sie in Portugal mehr als 183 Tage sind, sind sie auch hier mit ihrem Welteinkommen zu 100 % steuerpflichtig. Dafür müssen Sie eine Firma anmelden. Für Freelancer gilt unter Umständen ein pauschaler Steuersatz. Das weiß der port. Steuerberater.

Behalten Sie ihre Firma in Deutschland und versteuern Sie dort. Das wird das einfachste sein. Sie sollten dann darauf achten, dass die deutsche Adresse bei ihrer port. Steuernummer bei den financas eingetragen ist und sie nicht länger als ein halbes Jahr in Portugal sind. Ihr Lebensmittelpunkt bleibt weiter in Deutschland.

Wollen Sie fest in Portugal leben, so brauchen Sie eine portugiesische Firma. Das alles ist komplex und der deutsche Steuerberater wird da nur begrenzt helfen können, auch der port. muß das nicht unbedingt wissen.

Meine Empfehlung ist Dr. Hünermund oder Dr. Rathenau. Die sind zwar nicht ganz billig, aber gut.
 
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