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Schadenersatz wegen Flugverspätung

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Ende letzten Jahres buchte ein Familienmitglied bei TAP einen Flug komplett von Berlin über Lissabon nach Faro. Der Abflug aus Berlin war mehrere Stunden verspätet, so dass der gebuchte Weiterflug von Lissabon nach Faro bei dortiger Ankunft längst weg war.
Erst spät am Abend ging ein weiterer Flieger und so war die Ankunft in Faro gegen Mitternacht mit etwa 9 Std Verspätung. Auf meinen telefonischen Rat sich sich mein Familienmitglied bereits in Lissabon beim TAP Kundendienstschalter eine schriftliche Bestätigung der Verspätung und des verpassten Weiterflugs geben lassen, sehr wichtig!
Üblicherweise gilt TAP als relativ zahlungswillig in solchen Fällen, und so hätte ich fast den ganzen Formularkram selbst erledigen wollen. Hier geht es konkret um 400 Euro Entschädigung gemäß EU-Richtlinie (250 - 600 Euro, je nach Verspätung/Ausfall). Zum Glück tat ich das nicht, denn es wäre sehr frustierend verlaufen. Stattdessen suchte ich im Internet nach Dienstleistern dafür. Es gibt einige, und ich habe mich dann für 'EU Claim' entschieden - andere sind bestimmt ähnlich gut. Nach Schreiben und zwei Mahnschreiben sowie anwaltlicher letzter Mahnung, hat TAP überhaupt nicht reagiert, so dass nun Klage erhoben wird. Hätte ich alleine nicht hinbekommen. All dies ist mit einer Pauschalgebühr abgegolten (EU Claim erhält von den 400 € etwa 115 €, einerlei was alles zur Durchsetzung erforderlich ist). Ich bin bisher mit deren Leistungen und Kommunikation außerordentlich zufrieden.
Jetzt werde ich in Ruhe abwarten wie es weiter geht. Nur bei "höherer Gewalt" kann die Airline eine Zahlung verweigern. Die Dienstleister haben sämtliche Flugverbindung und Verhältnisse vor jedem Ort zugänglich und prüfen vor Annahme des Falls, ob "höhere Gewalt" einem Anspruch entgegen stünde; war bei uns wohl nicht der Fall.
 
Moin,

man kann sich diese 30% Provision für die Firmen wie EU Claim sparen - muss dann aber eben alles selber machen.
Und ob man sich das wirklich antun will - ich würde es wahrscheinlich nicht selber machen. :_)

Hans
 
Wird schwierig, weil theoretisch hätte man sich die Koffer geben lassen und mit dem Bus oder der Bahn nach Faro fahren können, was dann nur 3 Stunden Verspätung evtl. minus Transferzeit Flughafen - Zielstadt ergeben hätte. Bitte berichten, wie das ausgegangen ist. Das interessiert sicher einige hier im Forum.
 
Wird schwierig, weil theoretisch hätte man sich die Koffer geben lassen und mit dem Bus oder der Bahn nach Faro fahren können, was dann nur 3 Stunden Verspätung evtl. minus Transferzeit Flughafen - Zielstadt ergeben hätte. Bitte berichten, wie das ausgegangen ist. Das interessiert sicher einige hier im Forum.

Nein - weil das wäre lt. EU261 keine adäquate Beförderung gewesen. Wenn Du einen Flug buchst muss man dich auch wieder auf einen Flug umbuchen.

Gruss
Hans
 
@ ladyElaa: der Betrag berechnet sich nach der EU-Richtlinie. Google einfach mal 'Entschädigung bei Flugverspätung'
 
Deswegen habe ich gefragt... bei Verspätung sind in den Fluggastrechten eigentlich keine Ausgleichzahlungen vorgesehen, sondern nur Betreuungsleistungen. Aber anscheinend gabs da schon Gerichtsentscheide.

Nicht dass diese Firma am Ende deine Bekannten abzockt...

Lg Lady
 
Sehr zahlungswillig sind die Fluglinien -verständlicherweise- selten und es dauert meist....

Ich habe zurzeit 2 Vorgänge offen....einmal geht es um eine Entschädigungsleistung i. H. v. 400,- (Verspätung + 3h), die bereits seit Nov. 2017 von einem
Flugrecht-Portal bearbeitet wird. Hier war es die low cost- Linie der (einzigen) großen dt. Airline.

Der 2. Fall ist ganz aktuell und wird mich sicher noch lange beschäftigen. Während des Lotsenstreiks in F letzten Donnerstag hat mir "die" irische Fluglinie den Flug gestrichen. Ersatzflug erst Tage später.
Klar, bei Streik sind die Airlines fein raus, aber es ist auch bekannt, dass die Fluglinien gerne ein Streik z. B. in Australien als Grund nehmen, dass in Europa was nicht klappt....und diesbezüglich gibt es auch genügend Urteile. Zumal genau DIESE Fluglinie (und weitere auch) am fraglichen Tag ab D nach P (und auch nach FAO) geflogen ist. Auch hier würde die Entschädigung 400,- betragen.

Gut, dass ich geduldig bin und Zeit habe :cool:
 
Deswegen habe ich gefragt... bei Verspätung sind in den Fluggastrechten eigentlich keine Ausgleichzahlungen vorgesehen, sondern nur Betreuungsleistungen. Aber anscheinend gabs da schon Gerichtsentscheide.

Nicht dass diese Firma am Ende deine Bekannten abzockt...

Lg Lady

Lady, deine o.a. Auffassung stimmt nicht mit der Rechtslage überein. Es geht auch nicht um Gerichtsentscheide, sondern um EU-Recht.
'Abzocken' durch den Dienstleister geht auch nicht, da er nichts kostet, sondern nur im Erfolgsfalle seinen vereinbarten Anteil erhält :)
 
Passt schon, ist ja gut wenns Geld gibt.

In der Verordnung ist es aus meiner Sicht trotzdem nicht so beschrieben, dass bei einer Verspätung automatisch Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können. Aber bin ja nicht Juristin ;)

Gruss und viel Erfolg allen

Lady
 
Hallo Lady,

Du hast auch Recht - die Entschädigung gibt es nur wenn die Fluglinie die Verspätung zu verantworten hat. Bei schlechtem Wetter gibt es nichts.
Das ganze ist auch etwas komplizierter weil die Gesellschaften gerne mal behaupten das sie die Verspätung nicht zu verantworten hat.

Wer sich dafür mehr interessiert dem empfehle ich einen Besuch im Forum des Vielfliegertreffs ... www.vielfliegertreff.de

Gruss
Hans
 
Nun, der Überbegriff heißt "Höhere Gewalt" und umfasst mehr als Wetter. Nachfolgend ein Link eines anderen Dienstleisters, der diesen Begriff genauer beschreibt. Die sogenannten 'Betreuungsleistungen' gibt es bereits ab 2 Std Verspätung und auch bei höherer Gewalt:

https://www.flug-verspaetet.de/umstaende-hoeherer-gewalt

Aber, wie bereits gesagt, die Dienstleister prüfen vor Annahme des Falls ob eine "Höhere Gewalt" vorlag.
 
Kurzes Update:
Die Fluggesellschaft hat weder auf das Forderungsschreiben noch auf die Mahnungen von EU-Claim in irgendeiner Weise reagiert, so dass jetzt über deren Vertragsanwälte Klage eingereicht wird.
Nun kann es also dauern bis das Gericht entscheidet Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
Werde über den Ausgang des Verfahrens berichten.
 
Erfolg! Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar
Erst nach Einreichung der Klage hat die Fluggsellschaft dann schnell den Anspruch in voller Höhe von 400 Euro anerkannt und den Betrag an EUCLAIM überwiesen.
Die haben mir, abzüglich der vereinbarten Pauschalgebühr von 107,10, den Restbetrag von 292,90 Euro ausbezahlt.
Ich bin sehr zufrieden mit deren Leistung und hätte alleine diesen Gesamtaufwand bis zur Klage nicht stemmen können/wollen.
 
@laluna

Hallo Laluna,
Ich habe schon von Deinen negativen Erlebnissen von der TAP gelesen.

Wir haben aus Krankheitsgründen am 10.4. 2 Flüge in Exetutive Return DUS - LIS storniert.

Unsere Anfragen nach Erstattung der Gebühren und die Bitte um eine Rechnung über die verbleibenden Kosten bleiben unbeantwortet, ich sehe nur in der Lesebestätigung, dass die Mails angekommen sind.

Unsere Reisekostenrücktrittsversicherung tritt uns so langsam auf die Füße, weil sie gerne den Fall abschließen möchten.

Hast Du eine Idee, was wir machen können, bzw. wen wir bei bei der TAP ansprechen können.

Auf unsere Anrufe gab es bisher auch noch keine Reaktion.

LG
Petra
 
Diese Tickets sind zwar meist gegen Gebühr (60€?) erstattbar, aber es dauert bei TAP eine halbe Ewigkeit bis das bearbeitet ist....
Könnt Ihr den Bearbeitungsstand dort sehen? Was sagt die Hotline bzgl. des Bearbeitungsstands?

….als ich mal nicht weiterkam habe ich TAP in Frankfurt erfolgreich genervt :whistle: http://www.tap-presse.at/?id=11
 
Hallo laluna,

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Den Link über den Bearbeitungstand habe ich auch schon erfolglos genutzt , die deutsche Hotline sowie die portugiesische sind leider nicht sehr hilfreich, was den Bearbeitungsstand angeht,
aber newsletters, wie toll die TAP ist, bekommen wir dauernd.

Nun schreibe ich gleich noch mal eine E-Mail, man gönnt sich ja sonst nichts.

Lieben Dank, ich werde berichten .

Petra
 
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