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Update Reisehinweise des auswärtigen Amtes für Portugal

Wolfgang

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Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 kann in Portugal zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch zu Einreisesperren führen.
Bei der Einreise müssen unter Umständen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland jedoch für Madeira und die Azoren. Dort wird insbesondere bei Einreise auch weiterhin, wenn auch mit Ausnahmen, eine 14-tägige Hotelquarantäne vorgeschrieben.
Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal (in der Regel das „Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia“) nachgewiesen werden kann. Über etwaige Ausnahmen wie z.B. Einreise bei einem familiären Notfall entscheiden die Grenzbeamten. Es wird empfohlen entsprechende Unterlagen mitzuführen.
Am 3. Mai 2020 wurden die bis dahin geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und entsprechende Lockerungsmaßnahmen der Phase 1 und ab dem 18. Mai 2020 der Phase 2 begonnen. Das öffentliche Leben wurde in nahezu allen Bereichen wieder aufgenommen, wenn auch teilweise mit entsprechenden Kapazitäts- oder zeitlichen Beschränkungen wie z.B. in Geschäften, Restaurants oder kulturellen Einrichtungen. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich immer einen Mindestabstand von zwei Meter zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe bis zu 350 Euro verhängt werden. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, die maximale Fahrgastkapazität von 2/3 darf nicht überschritten werden. Stoßzeiten sollten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vermieden werden.
Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Trotz der Öffnung von Restaurationsbetrieben aller Art bleiben Bars oder Diskotheken weiterhin geschlossen. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist ebenfalls mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Die offizielle Nutzung der Strände beginnt erst mit dem 6. Juni 2020 und unterliegt ebenfalls erheblichen Beschränkungen, die jedoch abhängig von den regionalen Zuständigkeiten stark abweichen können.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen der portugiesischen Flughäfen finden Sie Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar.
Fluggesellschaften haben den Flugverkehr nach Deutschland immer noch teilweise eingestellt oder zumindest erheblich eingeschränkt. Insbesondere nach Faro (Algarve) gibt es im Monat Mai noch keine Flüge jedoch die Ankündigung der Wiederaufnahme von Flugverbindungen durch Lufthansa, Eurowings und Swiss ab dem Juni-Flugplan.
Die Grenzübergangsstellen zwischen Portugal und Spanien wurden auf derzeit zehn reduziert. Aktuell ist der Grenzübertritt für Tourismus- und Freizeitaktivitäten bis zum 15. Juni nicht gestattet. Diese Maßnahme gilt auch für Reisebusse und Zugverbindungen.
Der Grenzübergang zu Spanien sollte insbesondere für Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auf dem Transitweg geöffnet sein.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt. Auf dem Festland Portugals selbst kann zwar angelegt werden, aber als Tourist nicht an Land gegangen werden. Auch das Anlegen von Freizeitschiffen (z.B. Segelschiffe/Yachten) ist verboten worden. Erworbene Lizenzen oder sonstige Erlaubnisse zur Nutzung der Anlegestellen verlieren ihre Gültigkeit.
In Ausnahmefällen, und unter vorheriger Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden kann ein Anlegen zum Austausch von Besatzungsmitgliedern oder zum Zweck der Rückkehr in das Herkunftsland genehmigt werden. Anträge müssen auf der elektronischen Plattform für die Anlegestellen (JUP) eingereicht werden. Bei Notfällen melden Sie sich bitte unter folgender Nummer: (+351) 265 531 701.
Azoren und Madeira

Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen. Bei Ankunft auf Madeira und auf den Azoren, auch bei Reisen zwischen den Inseln, können Temperaturmessungen und Umfragen an Bord der Flugzeuge durchgeführt werden. Bei Anzeichen von Symptomen werden Fluggäste einer medizinischen Untersuchung unterzogen.
Die Regierung der Autonomen Region der Azoren hat beschlossen, die Flugverbindungen der SATA-Gruppe zwischen allen Inseln der Region und allen Flugverbindungen außerhalb der Region bis zum 31. Mai 2020 einzustellen.
Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren, derzeit nur mit TAP nach São Miguel und Terceira) möglich, ist eine 14- tägige „freiwillige“ Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft für alle von außerhalb der Autonomen Region ankommenden Fluggäste eingeführt, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Diese Quarantäne kann u.a. ersetzt werden durch die Durchführung eines Tests, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, oder durch die Durchführung eines Tests bei Einreise. Im letzteren Fall erfolgt die vorgeschriebene Quarantäne nur bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses. In beiden Fällen erfolgen weitere Tests am 05. und 13. Tag des Aufenthalts.
Die Regierung der Autonomen Region Madeira hat seit dem 15. März 2020 eine 14-tägige obligatorische Quarantäne für alle ankommenden Fluggäste (außer erkranke Personen in Behandlung und Geschäftsreisende) eingeführt, unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, auch wenn diese keine Krankheitssymptome aufweisen. Einreisende, ohne Symptome, werden in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft in Quarantäne gebracht, außer sie verfügen über eine Wohnadresse und sind nicht länger als 72 Stunden vor Ankunft negativ getestet worden. In diesem Fall reicht die häusliche Quarantäne. Touristische Unterkünfte dürfen auf Madeira seit dem 3. April 2020 keine neuen Gäste mehr aufnehmen.
Seit dem 25. März 2020 muss vor Einreisen in und Ausreisen aus der Region Madeira eine Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Vor der Einreise auf die Azoren muss ebenso eine Dieser Link ist leider nicht mehr erreichbar der zuständigen Gesundheitsbehörde eingeholt werden.
Ausländischen Staatsbürgern ist die Ausreise zum Zwecke der Heimreise ohne Genehmigung möglich.
Auf den Azoren sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe /Yachten gesperrt. Segelschiffe/Yachten können nur z. B. für Versorgungszwecke und der Rückkehr von Besatzungsmitgliedern in das Herkunftsland unter bestimmten Voraussetzungen kurz anlegen. Fährverbindungen (für Personenverkehr) zwischen den Inseln der Azoren existieren derzeit ebenfalls nicht mehr. Auf Madeira gilt die Maßnahme der kompletten Schließung der Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Segelschiffe/Yachten bis auf weiteres.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen.
  • Erkundigen Sie sich über mögliche Änderungen im Reiseplan bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft.
  • Bitte weisen Sie bei unvermeidbaren Reisen gegenüber dem Grenzbeamten den Wohnsitz in Deutschland durch den Pass oder Personalausweis nach. Geöffnete Grenzübergänge zu Spanien finden Sie auf der Seite der portugiesischen Grenzbehörden,
  • Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Portugal beim portugiesischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Regionen Madeira und Azoren und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
  • Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (5 für englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800242420.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte auch an die E-Mail (keine medizinischen Fragen): atendimento@sns24.gov.pt.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus, insbesondere die derzeitige Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen.
Quelle: auswärtiges Amt Deutschland
 
Medienberichten zufolge werden die Reisewarnungen der Bundesregierung für die EU-Länder sowie GB, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island zum 15.06.2020 aufgehoben, wenn es die weitere Entwicklung in der Corona-Covid-19-Pandemie zulässt.
 
wird der Algarve wenig nützen, wenn 80% der Deutschen Urlaub im eigenen Land machen dieses Jahr
 
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