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Bei Dienstleistungen im öffentlichen Bereich ist das seit Langem vorgeschrieben: Schwangere, Personen mit Kleinkindern, Senioren oder Menschen mit einer Beeinträchtigung brauchen sich nicht in die normale Warteschlange einzureihen. Sie können beispielsweise eigene Wartenummern ziehen und werden von den Beamten prioritär aufgerufen. Das dazugehörige Gesetz stammt aus dem Jahr 1999. Jetzt wurde es ausgeweitet: Der Ministerrat beschloss, dass auch alle privaten Unternehmen dafür sorgen müssen, dass die genannten Personengruppen zuerst bedient werden. Das betrifft zukünftig alle Bereiche, von Läden bis hin zu Restaurants. Wenn schon jemand bedient wird, muss dieser Vorgang nicht abgebrochen werden – aber gleich im Anschluss muss beispielsweise eine Schwangere an die Reihe kommen. Eine spezielle Kennzeichnungspflicht ist nicht vorgesehen. Die Unternehmer müssen lediglich dafür sorgen, dass das Gesetz eingehalten wird. Ansonsten droht eine Geldstrafe. In Supermärkten ist die prioritäre Bedienung zwar teilweise schon üblich – vorgeschrieben war sie bisher nicht. Verschiedene soziale Organisationen zeigen sich erfreut über die neue Regulierung. „Ich bin sehr zufrieden. Denn zum Beispiel Banken räumten Menschen mit einer Beeinträchtigung bisher keine prioritäre Behandlung ein. Doch die Inklusion ist notwendig. Es ist auch ein Vorbild und hat eine erziehende Funktion für unsere Kinder und Enkel“, sagte Isabel Telmo, Präsidentin des portugiesischen Autismus-Verbandes.
Kritik an der Gesellschaft kommt hingegen von Ana Sofia Antunes, Staatsekretärin für Inklusion und Menschen mit Behinderung: „Das neue Gesetz wäre eigentlich nicht notwendig, wenn wir alle im Alltag mit gesundem Menschenverstand agieren würden.“
Das Gesetz tritt vier Monate nach der Publikation im Amtsblatt Diário da República in Kraft.
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