Wolfgang
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- 8. Sep. 2009
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Seit kurzem ist es möglich, portugiesische Steuerbescheide auch aus Deutschland mit einer Auslandsüberweisung zu begleichen.
Noch bis vor wenigen Jahren war es ja zwingend notwendig, eine portugiesische Steueranschrift zu haben, evtl. sogar einen portugiesischen Steuerrepräsentanten. Wer diese Konstellation noch hat, der sollte bei seinem nächsten Portugalurlaub seine deutsche Adresse beim zuständigen portugiesischen Finanzamt als Steueradresse eintragen lassen. Sämtliche Post des Finanzamtes geht dann automatisch dorthin.
Was aber, wenn nun so ein Steuerbescheid in Deutschland zur Zahlung fällig wird?
Bisher war gut beraten, wer zusätzlich auch ein portugiesisches Konto hatte, wo man online die Überweisung vornehmen konnte.
Jetzt besteht auch endlich die Möglichkeit, per Auslandsüberweisung die Steuern von seinem deutschen Konto zu bezahlen. Hier habe ich eine Musterüberweisung gemacht, aus der die Überweisungsdaten des portugiesischen Finanzamtes ersichtlich ist
Noch bis vor wenigen Jahren war es ja zwingend notwendig, eine portugiesische Steueranschrift zu haben, evtl. sogar einen portugiesischen Steuerrepräsentanten. Wer diese Konstellation noch hat, der sollte bei seinem nächsten Portugalurlaub seine deutsche Adresse beim zuständigen portugiesischen Finanzamt als Steueradresse eintragen lassen. Sämtliche Post des Finanzamtes geht dann automatisch dorthin.
Was aber, wenn nun so ein Steuerbescheid in Deutschland zur Zahlung fällig wird?
Bisher war gut beraten, wer zusätzlich auch ein portugiesisches Konto hatte, wo man online die Überweisung vornehmen konnte.
Jetzt besteht auch endlich die Möglichkeit, per Auslandsüberweisung die Steuern von seinem deutschen Konto zu bezahlen. Hier habe ich eine Musterüberweisung gemacht, aus der die Überweisungsdaten des portugiesischen Finanzamtes ersichtlich ist